Der „Global Court of the Common Law” (GCCL) ist nicht zu verwechseln mit dem „Global Common Law Court” (GCLC), aus dem der GCCL nach heftigem Streit hervorging. Schon gar nicht darf er mit dem ICCJV (International Common Law Court of Justice Vienna) verwechselt werden, mit dem er in heftigem Streit lag, solange dessen wichtigste Proponenten (ja, das sind nur Männer) nicht ihre Haftstrafen und Schuldsprüche von ganz gewöhnlichen österreichischen Strafgerichten einkassierten.
Monika Unger vom Staatenbund Österreich, mit der sich die Proponenten des GCLC eigentlich zunächst ganz gut verstanden hatten, erließ sogar einen Bannspruch, als sie erkannte, dass die „Menschenfänger“ vom GCLC auch nur das wollen, was die ganze Szene der Reichsbürger und Staatsverweigerer mit ihren Staatengründungen und Gerichtshöfen unter einem zumeist antisemitischen und angebräunten ideologischen Brimborium in erster Linie will: andere Menschen aussackeln, ausgrenzen bzw. eingrenzen und beherrschen. Und fast noch wichtiger: keine Steuern, Abgaben oder Strafen zahlen.
Das besagt auch der Gründungsmythos des GCCL (damals noch GCLC). 2016 gründete der deutsche Staatsbürger Carl-Peter Hofmann angeblich aus Ärger über eine Parkstrafe nämlich diesen wundersamen Gerichtshof. Das schreibt jedenfalls die gewöhnlich sehr gut informierte Seite „Sonnenstaatland“, die auf die diversen Phantasiereiche spezialisiert ist. Bald nach der Gründung kam’s zu der Kontaktnahme mit Monika Unger und ihrem Staatenbund Österreich, die für beide Seiten nicht erfreulich endete. Was geblieben ist: die innige Beziehung des GCLC zu Österreich.
Sein wichtigster Mann in Österreich war zwar auch ein Deutscher, Gerhard Pommer, dem nach einem Verkehrsunfall in Kärnten der Führerschein abgenommen wurde. Natürlich von Behörden, die Pommer nicht anerkennt (die Korrespondenz ist auf „Sonnenstaatland“ nachzulesen). Jedenfalls wurde er von diesen Behörden – trotz Strafandrohung des GCLC gegen diese – nach Slowenien abgeschoben.
Zu den derzeitigen Aufenthaltsorten von Hofmann und Pommer gibt es Vermutungen, jedenfalls mussten sie sich nicht vor dem Salzburger Landesgericht verantworten wie ihre österreichischen Unterläufel, zwei „Richter“ und ein „Gebietsleiter“ für Österreich von Hofmanns Gnaden und ein einfaches Mitglied. Die Schätzungen, über wie viele Mitglieder, „Richter“ und „Sheriffs“ der GCCL in Österreich gebieten konnte, schwankten beim Verfassungsschutz in den letzten Jahren so stark wie dieser selbst. Wir gehen von einer Größe aus, die man noch mit den Fingern abzählen kann.
Das hinderte den GCCL in den letzten Jahren aber nicht daran, die unterschiedlichsten Einrichtungen und Personen zu bedrohen und zu beschimpfen. Da kommt dann die ÖVP bzw. ihr Innenminister Nehammer wieder ins Spiel. Auch wenn der gewiss kein Sympathieträger ist – ihn und die Republik Österreich mit Pädophilie ins Gerede zu bringen, ist eine Widerlichkeit der besonderen Art.
Vor Gericht mussten sich die vier Aktivisten des GCCL aber deswegen verantworten: „Konkret sollen die Angeklagten laut Staatsanwaltschaft geplant haben, staatliche Entscheidungsträger wie Staatsanwälte, Richter, Politiker oder Beamte durch selbsternannte „Sheriffs” zu entführen und durch eigene „Richter” verurteilen zu lassen.“ (derstandard.at, 24.2.21)
Entscheidendes zu ihrer Entlastung hatten die Angeklagten offensichtlich nicht vorbringen können. Drei von ihnen betrachteten sich als Verführte, unter ihnen auch der „Gebietsleiter“ für Österreich (72). Nur der Oberösterreicher (58) versuchte es mit einer doppelten Loyalitätsbekundung: Respekt für den Staat Österreich, aber Richter für den GCCL. Als solcher hatte er Propaganda- und Drohschreiben unterfertigt. „Nur aufgegeben“, ruderte er zurück.
Die Geschworenen sprachen alle vier Angeklagten schuldig, der „Gebietsleiter“ erhielt 24 Monate teilbedingte Haft (davon 8 Monate unbedingt), die anderen drei fassten jeweils 18 Monate teilbedingt (6 Monate unbedingt) aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Natürlich unterscheiden sich die Vorstellungen von ÖVP und GCCL über einen Rechtsstaat und dessen Grundlagen grundlegend. Sie sind auch kein strafrechtliches Problem, aber die rollenden Angriffe der türkisen Regierungspartei auf die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, ihre durchschaubare Absicht, Justiz und Medien unter Druck zu setzen, müssen entschieden politisch bekämpft werden.