Republik verurteilt selbsternannte Richter samt Gerichtshof

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Eigent­lich, so möch­te man mei­nen, müss­te so ein Gerichts­hof wie der, des­sen Akti­vis­ten sich wegen des Ver­dachts ver­ant­wor­ten muss­ten, eine staats­feind­li­che Ver­bin­dung nach § 246 StGB gebil­det zu haben, doch nach dem Geschmack der tür­ki­sen ÖVP sein, oder? Bibli­sche Grund­sät­ze und Natur­recht als vage Rechts­quel­len, selbst­er­nann­te Rich­ter und die Ent­füh­rung und Abur­tei­lung von Rich­tern, Beam­ten und Poli­ti­kern der Repu­blik, das waren jeden­falls die Ankla­ge­punk­te gegen die Mit­glie­der des GCCL.

Der „Glo­bal Court of the Com­mon Law” (GCCL) ist nicht zu ver­wech­seln mit dem „Glo­bal Com­mon Law Court” (GCLC), aus dem der GCCL nach hef­ti­gem Streit her­vor­ging. Schon gar nicht darf er mit dem ICCJV (Inter­na­tio­nal Com­mon Law Court of Jus­ti­ce Vien­na) ver­wech­selt wer­den, mit dem er in hef­ti­gem Streit lag, solan­ge des­sen wich­tigs­te Pro­po­nen­ten (ja, das sind nur Män­ner) nicht ihre Haft­stra­fen und Schuld­sprü­che von ganz gewöhn­li­chen öster­rei­chi­schen Straf­ge­rich­ten einkassierten.

Moni­ka Unger vom Staa­ten­bund Öster­reich, mit der sich die Pro­po­nen­ten des GCLC eigent­lich zunächst ganz gut ver­stan­den hat­ten, erließ sogar einen Bann­spruch, als sie erkann­te, dass die „Men­schen­fän­ger“ vom GCLC auch nur das wol­len, was die gan­ze Sze­ne der Reichs­bür­ger und Staats­ver­wei­ge­rer mit ihren Staa­ten­grün­dun­gen und Gerichts­hö­fen unter einem zumeist anti­se­mi­ti­schen und ange­bräun­ten ideo­lo­gi­schen Brim­bo­ri­um in ers­ter Linie will: ande­re Men­schen aus­sa­ckeln, aus­gren­zen bzw. ein­gren­zen und beherr­schen. Und fast noch wich­ti­ger: kei­ne Steu­ern, Abga­ben oder Stra­fen zahlen.

Gerhard Pommer mit Tipp, Steuern und Abgaben abzuwenden

Ger­hard Pom­mer mit Tipp, Steu­ern und Abga­ben abzuwenden

Das besagt auch der Grün­dungs­my­thos des GCCL (damals noch GCLC). 2016 grün­de­te der deut­sche Staats­bür­ger Carl-Peter Hof­mann angeb­lich aus Ärger über eine Park­stra­fe näm­lich die­sen wun­der­sa­men Gerichts­hof. Das schreibt jeden­falls die gewöhn­lich sehr gut infor­mier­te Sei­te „Son­nen­staat­land“, die auf die diver­sen Phan­ta­sie­rei­che spe­zia­li­siert ist. Bald nach der Grün­dung kam’s zu der Kon­takt­nah­me mit Moni­ka Unger und ihrem Staa­ten­bund Öster­reich, die für bei­de Sei­ten nicht erfreu­lich ende­te. Was geblie­ben ist: die inni­ge Bezie­hung des GCLC zu Österreich.

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Sein wich­tigs­ter Mann in Öster­reich war zwar auch ein Deut­scher, Ger­hard Pom­mer, dem nach einem Ver­kehrs­un­fall in Kärn­ten der Füh­rer­schein abge­nom­men wur­de. Natür­lich von Behör­den, die Pom­mer nicht aner­kennt (die Kor­re­spon­denz ist auf „Son­nen­staat­land“ nach­zu­le­sen). Jeden­falls wur­de er von die­sen Behör­den – trotz Straf­an­dro­hung des GCLC gegen die­se – nach Slo­we­ni­en abgeschoben.

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Zu den der­zei­ti­gen Auf­ent­halts­or­ten von Hof­mann und Pom­mer gibt es Ver­mu­tun­gen, jeden­falls muss­ten sie sich nicht vor dem Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt ver­ant­wor­ten wie ihre öster­rei­chi­schen Unter­läu­fel, zwei „Rich­ter“ und ein „Gebiets­lei­ter“ für Öster­reich von Hof­manns Gna­den und ein ein­fa­ches Mit­glied. Die Schät­zun­gen, über wie vie­le Mit­glie­der, „Rich­ter“ und „She­riffs“ der GCCL in Öster­reich gebie­ten konn­te, schwank­ten beim Ver­fas­sungs­schutz in den letz­ten Jah­ren so stark wie die­ser selbst. Wir gehen von einer Grö­ße aus, die man noch mit den Fin­gern abzäh­len kann.

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Das hin­der­te den GCCL in den letz­ten Jah­ren aber nicht dar­an, die unter­schied­lichs­ten Ein­rich­tun­gen und Per­so­nen zu bedro­hen und zu beschimp­fen. Da kommt dann die ÖVP bzw. ihr Innen­mi­nis­ter Neham­mer wie­der ins Spiel. Auch wenn der gewiss kein Sym­pa­thie­trä­ger ist – ihn und die Repu­blik Öster­reich mit Pädo­phi­lie ins Gere­de zu brin­gen, ist eine Wider­lich­keit der beson­de­ren Art.

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Vor Gericht muss­ten sich die vier Akti­vis­ten des GCCL aber des­we­gen ver­ant­wor­ten: „Kon­kret sol­len die Ange­klag­ten laut Staats­an­walt­schaft geplant haben, staat­li­che Ent­schei­dungs­trä­ger wie Staats­an­wäl­te, Rich­ter, Poli­ti­ker oder Beam­te durch selbst­er­nann­te „She­riffs” zu ent­füh­ren und durch eige­ne „Rich­ter” ver­ur­tei­len zu las­sen.“ (derstandard.at, 24.2.21)

Ent­schei­den­des zu ihrer Ent­las­tung hat­ten die Ange­klag­ten offen­sicht­lich nicht vor­brin­gen kön­nen. Drei von ihnen betrach­te­ten sich als Ver­führ­te, unter ihnen auch der „Gebiets­lei­ter“ für Öster­reich (72). Nur der Ober­ös­ter­rei­cher (58) ver­such­te es mit einer dop­pel­ten Loya­li­täts­be­kun­dung: Respekt für den Staat Öster­reich, aber Rich­ter für den GCCL. Als sol­cher hat­te er Pro­pa­gan­da- und Droh­schrei­ben unter­fer­tigt. „Nur auf­ge­ge­ben“, ruder­te er zurück.

Die Geschwo­re­nen spra­chen alle vier Ange­klag­ten schul­dig, der „Gebiets­lei­ter“ erhielt 24 Mona­te teil­be­ding­te Haft (davon 8 Mona­te unbe­dingt), die ande­ren drei fass­ten jeweils 18 Mona­te teil­be­dingt (6 Mona­te unbe­dingt) aus. Die Urtei­le sind noch nicht rechtskräftig.

Natür­lich unter­schei­den sich die Vor­stel­lun­gen von ÖVP und GCCL über einen Rechts­staat und des­sen Grund­la­gen grund­le­gend. Sie sind auch kein straf­recht­li­ches Pro­blem, aber die rol­len­den Angrif­fe der tür­ki­sen Regie­rungs­par­tei auf die Wirt­schafts- und Kor­rup­ti­ons­staats­an­walt­schaft, ihre durch­schau­ba­re Absicht, Jus­tiz und Medi­en unter Druck zu set­zen, müs­sen ent­schie­den poli­tisch bekämpft werden.

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