Wochenschau KW 45/21

Die Staat­san­waltschaft Wien beantragt die Aufhe­bung der Immu­nität des FPÖ-Abge­ord­neten Michael Schnedlitz. Zwei SS-Sym­bole auf seinem Motor­rad bracht­en einen Kärnt­ner Bun­desheerange­höri­gen vor Gericht – die SS-Runen habe er als Logo ein­er Kali­for­nischen Fir­ma inter­pretiert, wie der SS-Totenkopf auf seine Mas­chine gekom­men ist, wisse er nicht. Ein Lehrer wollte die Mei­n­ungs­frei­heit und Diskus­sion­skul­tur fördern, indem er den Holo­caust leugnete. Jet­zt ist er seinen Job los und hat in erster Instanz einen Schuld­spruch wegen Wieder­betä­ti­gung ausgefasst.

Kla­gen­furt: SS-Totenkopf durch Zauber­hand am Motorrad
Feld­kirch: Lehrer als Holocaustleugner
Wien/Wr. Neustadt: Antrag der Staat­san­waltschaft auf Aus­liefer­ung von Schnedlitz

Kla­gen­furt: SS-Totenkopf durch Zauber­hand am Motorrad

Am Tank sein­er Harley die SS-Runen, am Gestell der SS-Totenkopf – dafür musste sich ein 37-jähriger Bun­desheer­sol­dat aus Kärn­ten vor dem Lan­des­gericht Kla­gen­furt ver­ant­worten. Orig­inell war die Verteidigungsstrategie:

Sein Vertei­di­ger, Philipp Tscher­nitz sagte, es habe sich um ganz kleine Aufk­le­ber gehan­delt, die man erst finde, wenn man sucht. Von den SS-Runen habe er gewusst, sagte der Angeklagte, sie seien als Logo ein­er Kali­for­nischen Chop­per-Fir­ma gekom­men. Er habe sich nichts weit­er dabei gedacht. Wie der SS-Totenkopf auf seine Mas­chine gekom­men sei, wisse er nicht.“ (kaernten.orf.at, 10.11.21)

Der Kärnt­ner bekan­nte sich schuldig und fasste 14 Monate bed­ingt aus. Das Urteil ist nicht recht­skräftig; laut Kro­nen Zeitung (10.11.21) nahm es der Beschuldigte jedoch an.

Feld­kirch: Lehrer als Holocaustleugner

Seinen Job als Lehrer ist der 34-Jährige bere­its los. Let­zte Woche stand er vor Gericht, weil er auf Insta­gram den Holo­caust ver­harm­lost und geleugnet hat.

„Juden wur­den ver­fol­gt, aber haben sie sich je gefragt, warum?“, gibt der Ex-Lehrer, der nach Öffentlich­w­er­den der Kom­mentare ent­lassen wurde, zu denken. Nicht allein Ras­sis­mus sei dafür ver­ant­wortlich, heißt es weit­er. Außer­dem äußert er sich: „Sechs Mil­lio­nen Opfer – die Zahl ist Bull­shit“. Auch den Ein­satz von Gift­gas stellt er in Frage. „Er gibt den Opfern eine Mitschuld an ihrem Schick­sal.“ (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 13.11.21)

Es sei ihm nur um freie Mei­n­ungsäußerung und eine offene Diskus­sion gegan­gen, soll der Mann vorge­bracht haben. Das sei in sein­er Heimat (er ist Brite) so üblich. Sechs der acht Geschwore­nen sprachen den Angeklagten den­noch schuldig, das Urteil über neun Monate bed­ingt und 1.200 Euro Geld­strafe ist nicht rechtskräftig.

Der ein­stige Lehrer ist nun arbeit­s­los. Er ist überzeugt, in Öster­re­ich als Lehrer keinen Job mehr zu find­en. Auch ist der Mann, der in der Schweiz Orgel spielt und einen großen Bekan­ntenkreis hat, gesellschaftlich gebrand­markt. Er sei überzeugter Katho­lik, sagt er und demen­tiert bis zum Schluss rassen­feindliche Gesin­nun­gen. (Vorarl­berg­er Nachricht­en, 13.11.21)

Wien/Wr. Neustadt: Antrag der Staat­san­waltschaft auf Aus­liefer­ung von Schnedlitz

Die Staat­san­waltschaft Wien sieht nach ein­er Anzeige wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung gegen den niederöster­re­ichis­chen FPÖ-Gen­er­alsekretär und Nation­al­ratsab­ge­ord­neten Michael Schnedlitz offen­bar einen Anfangsver­dacht und beantragte daher die Aufhe­bung von Schnedlitz’ Immunität.

Der Poli­tik­er (…) hat im Juni nach dem „Mäd­chen­mord Leonie” auf Face­book „Zuwan­derung tötet. Punkt.” gepostet und war daraufhin angezeigt wor­den. „Der dargestellte Sachver­halt begrün­det gegen Michael Schnedlitz den Ver­dacht des Verge­hens der Ver­het­zung, der einem Ermit­tlungsver­fahren zuzuführen wäre und der auf­grund der The­matik sowie des Veröf­fentlichung­sorts im konkreten Zusam­men­hang mit sein­er poli­tis­chen Tätigkeit ste­ht”, heißt es seit­ens der Staat­san­waltschaft. (noen.at, 12.11.21)

Schnedlitz geht davon aus, dass er vom Nation­al­rat nicht aus­geliefert wird, da sein „Post­ing im Zusam­men­hang mit sein­er poli­tis­chen Tätigkeit ste­he“ (noen.at).