Wien-Braunau/OÖ: Keine flüchtige Kerzenabstellung
Langenzersdorf-Korneuburg/NÖ: Die Angeklagte konnte es kaum fassen
Wien: Verhetzung bedeutet Waffenentzug
Wien: Ausgleichende Gerechtigkeit?
Feldkirchen-Klagenfurt‑D: Hochstapelnder BZÖ-Lokalpolitiker festgenommen
Graz: Weitere Ermittlungen gegen steirischen FPÖ-Chef
Korneuburg/NÖ: Protest gegen identitären Jungfreiheitlichen
Wien-Braunau/OÖ: Keine flüchtige Kerzenabstellung
Die Nichtigkeitsbeschwerde von Marco H. gegen den Schuldspruch der Rieder Geschworenen, die ihn und einen älteren Neonazi aus Bayern wegen ihrer Huldigungszeremonie für Adolf Hitler vor dessen Geburtshaus in Braunau wegen Wiederbetätigung verurteilt hatten, wurde jetzt vom Obersten Gerichtshof (OGH) verworfen. War ja auch ziemlich durchsichtig! Wenn zwei gestandene Neonazis behaupten, sie hätten ihre Kerzerl bei Hitlers Geburtshaus zu dessen Geburtstag nur „flüchtig abgestellt“ – wer soll das glauben? Die Geschworenen nicht und der OGH auch nicht. Fast hätten wir die Prognose gewagt, dass damit auch das Ende der Geschäftsführerkarriere von Marco H. eingeläutet ist, aber dann haben wir uns an die strahlende Immo-Karriere seines Sponsors erinnert. Außerdem: Marcos Berufung gegen die Höhe der Haftstrafe (3 Jahre unbedingt) ist noch nicht entschieden.
Langenzersdorf-Korneuburg/NÖ: Die Angeklagte konnte es kaum fassen
Eine Frau aus Langenzersdorf konnte es kaum fassen, als sie den Wahrspruch der Geschworenen vernommen hatte: Freispruch. Dabei scheint der Sachverhalt vollkommen klar zu gewesen zu sein. Die Frau hatte sieben Nachrichten mit NS-Inhalten an einen Mann verschickt und zeigte sich vor Gericht geständig. Ihre Erklärung:
Ihr habe der Haupttäter gefallen, und um ihn zu beeindrucken, habe sie ihm diese Posts geschickt. Das erzählte sie Neumar in einer Art, für die der Begriff reumütig erfunden wurde. Eine große Scham war während der Verhandlung jederzeit bei der Angeklagten zu spüren. Vor allem als sie über ihre persönlichen Umstände sprach, und erzählte, dass sie ursprünglich polnische Staatsbürgerin war und ihr Vater jüdisch ist. Auch eine andere Konsequenz verspürte die junge Frau schon im Vorfeld der Verhandlung: sie wurde von ihrem Arbeitgeber aufgrund der Anklage gekündigt. (noen.at, 7.7.23)
Der Staatsanwalt zeigte sich beeindruckt und plädierte selbst für eine milde Strafe. Raus kam dann der überraschende Freispruch.
Wien: Verhetzung bedeutet Waffenentzug
Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte als Höchstgericht eine Entscheidung, die in erster Instanz die – Achtung! – die Landespolizeidirektion Wien getroffen hatte. Die hatte einem Wiener, der zuvor vom Landesgericht Wien wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt worden war, den Waffenbesitz untersagt, „weil bei ihm ein problematisches Persönlichkeitsbild erkennbar sei“, wie die „Presse“ (26.6.23, Rechtspanorama) berichtete.
Der Wiener Hetzer berief dagegen und erhielt vom Verwaltungsgericht Wien Recht. Gegen diesen Entscheid legte die Wiener Polizei Amtsrevision ein. Für den Verwaltungsgerichtshof war die Sache klar: Wer wegen Verhetzung verurteilt wird, ist waffenrechtlich nicht zuverlässig: „Es stehen somit weiterhin alle Verurteilungen wegen eines Deliktes nach dem zwanzigsten Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden) gemäß § 8 Abs. 3 Z 1 WaffG der Annahme der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zwingend entgegen.”
Das Wiener Verwaltungsgericht muss deshalb noch einmal entscheiden, wobei das Ergebnis schon feststeht: Wegen der fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist der Entzug der Berechtigung zum Waffenbesitz zwingend.
Wien: Ausgleichende Gerechtigkeit?
Die Stadt Wien wächst und wird wohl im Verlauf des Jahres 2023 zwei Millionen Einwohner*innen erreichen. Weil aber die Zuwächse seit Jahren ausschließlich durch zugewanderte und geflüchtete Menschen zustande kommen, denen FPÖ und ÖVP Rechte wie Staatsbürgerschaft oder Wahlrecht maximal erschweren, fällt Wien bei der Bürger*innenzahl hinter Niederösterreich zurück und verliert deshalb einen Sitz im Bundesrat. Dass diesen Sitz ausgerechnet die FPÖ verliert, freut uns und ist wohl so etwas wie ausgleichende Gerechtigkeit. Besonders freut uns, dass damit die Reise nach Jerusalem ausgerechnet für den blauen Rechtsausleger Johannes Hübner zu Ende geht, der seinen Sitz im Nationalrat 2017 nach antisemitischen Äußerungen mehr oder minder (un)freiwillig aufgab, um dann 2020 in den Bundesrat zurückkehren zu dürfen.
Feldkirchen-Klagenfurt‑D: Hochstapelnder BZÖ-Lokalpolitiker festgenommen
Die „Kleine Zeitung“ (27.6.23) rang in ihrem Bericht zu dem festgenommenen Ex-Lokalpolitiker um Fassung: „Die Polizeimeldung zur Festnahme eines 25-jährigen Kärntners liest sich wie das Drehbuch eines Hollywoodfilms. Der ehemalige Kommunalpolitiker flog ohne zu bezahlen mit Privatjets durch Europa.“
Mit 19 Jahren wollte der schon damals hochstapelnde St. S. im August 2018 mit dem BZÖ in seiner Heimatgemeinde Feldkirchen neu starten, nachdem er die FPÖ, so seine Begründung, wegen interner Streitereien verlassen hatte. Nach eineinhalb Jahren gab er im März 2020 die Auflösung der Ortsgruppe wegen interner Streitereien bekannt und vertschüsste sich nach Deutschland. Seit Jänner 23 ermittelte das Landeskriminalamt Kärnten wegen des Verdachts des schweren Betrugs gegen ihn – so wie auch das Amtsgericht Nürtingen (Baden Württemberg), das einen Europäischen Haftbefehl gegen den Ex-FPÖ/Ex-BZÖ-Mann erlassen hatte: „Dort hatte er Hin- und Rückflüge von Stuttgart nach Nizza in Anspruch genommen und ebenfalls nicht dafür bezahlt. Damals sind laut Landespolizeidirektion Kärnten seine Frau und seine Stieftochter mitgeflogen.“ (kleinezeitung.at)
Bei einem Kärnten-Besuch wurde er wegen des Haftbefehls festgenommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt, weil er einen fixen Wohnsitz in Deutschland nachweisen konnte:
Doch der Kärntner machte dort weiter, wo er aufgehört hatte: Laut Ermittlungen ist er von März bis Dezember 2022 zumindest siebenmal in verschiedene Städte geflogen. Immer mit demselben Trick. Außerdem hat er acht mehrtägige Aufenthalte samt Verpflegung in deutschen Hotels gebucht, ohne die Rechnungen dafür zu bezahlen.(kleinezeitung.at)
Am 23.6.23 wurde St. S. an am Flughafen Klagenfurt festgenommen, als er gerade auf seinen kurz zuvor gebuchten Privatjet-Flug nach Deutschland wartete.
Graz: Weitere Ermittlungen gegen steirischen FPÖ-Chef
Ein zweites Mal musste sich der steirische Landtag mit einem Ersuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt befassen, gegen den steirischen FPÖ-Chef und Klubobmann Mario Kunasek Ermittlungen „zum Umbau der Parteizentrale und dem Bau von Kunaseks Eigenheim durch denselben Architekten“ (Der Standard, 28.6.23) führen zu können. Der Landtag kam dem Ersuchen einstimmig nach.
➡️ Neue Vorwürfe in der Causa Finanzskandal
Korneuburg/NÖ: Protest gegen identitären Jungfreiheitlichen
„Die Junge Generation im Bezirk Korneuburg kritisiert die Wortwahl von FPÖ-Jugendobmann Elias Schuch scharf. Er selbst antwortet nicht auf die Kritik“, berichten die NÖN am 24.6.23. Die Kritik der Jungen Generation in der SPÖ bezieht sich auf Aussagen des frischgebackenen Bezirksobmanns der Freiheitlichen Jugend, Elias Schuch, der seinen Amtsantritt im Mai dieses Jahres durch rechtsextreme Parolen vom „fortschreitenden Bevölkerungsaustausch“, „zunehmender Migrantengewalt“ und „kriminelle Invasoren“ bekanntmachen wollte.
Schuch, der zuvor bei den Identitären aktiv war, aber schon 2022 (gemeinsam mit dem FPÖ-Generalsekretär Schnedlitz) sichtbar machte, dass er das „White Power“-Zeichen beherrscht und damit für die FPÖ-Jugend geeignet ist, wird ausgerechnet vom Korneuburger FPÖ-Bezirksobmann Hubert Keyl mit dem zwingenden Argument verteidigt: „Schuch ist kein Mitglied der Identitären Bewegung, sondern Mitglied der Freiheitlichen Jugend, wo er sehr engagiert ist.“ Im Protest gegen Schuch will er „Gesinnungsschnüffelei“ erkennen. Das sagt der Richtige!
Mit dem Identitären Schuch posiert Schnedlitz auch samt White-Power-Zeichen. https://t.co/yj9CyNXTgb pic.twitter.com/oAVnxcMknW
— stopptdierechten.at (@stopptrechte) February 26, 2022