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Wochenschau KW 37–38/22

Dies­mal im Wochen­rück­blick: aus Beton gegos­se­ne Haken­kreu­ze an der Wohn­zim­mer­wand eines Bur­gen­län­ders, Haken­kreu­ze am Kaf­fee­hä­ferl bei einem Kärnt­ner, Nazi-Chats bei einem wei­te­ren Bur­gen­län­der und zwei Pro­zes­se gegen frü­he­re Mit­glie­der des Staa­ten­bun­des. Dazu ein FPÖ-Bun­­des­rat, den die Staats­an­walt­schaft wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung im Visier hat und der FPÖ-Natio­nal­rats­a­b­­ge­or­d­­ne­­te Chris­ti­an Rag­ger, der sich einst sei­nen Rücktritt […]

27. Sep 2022

Rechnitz/B: Freizeit-Wikinger mit Betonhakenkreuzen
Eisenstadt: 27 Chatnachrichten, 14 Monate und eine Geldstrafe
Feldkirchen-Klagenfurt/K: Omas Geburtstag & Kaffeehäferl mit Hakenkreuz
Klagenfurt/K und Feldkirch/Vbg: Staatsverweigerer vor Gericht
Wien-Leopoldstadt: Antifaschistische Demo und ein Hitlergruß von Rechtsaußen
FPÖ-Stmk: Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung eines freiheitlichen Bundesrats
FPÖ Kärnten: Beratungsauftrag und Nationalratsmandat im Abtausch für Rücktritt als Landesparteiobmann

Rechnitz/B: Freizeit-Wikinger mit Betonhakenkreuzen

Als „skur­ril“ wird das Sam­mel­gut des 42-jäh­ri­gen Rech­nit­zers beschrie­ben, der Ver­tei­di­ger bezeich­net ihn als „Frei­zeit-Wikin­ger“, als „komi­schen Kauz“. Die Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz klingt weni­ger pro­sa­isch: Der 42-Jäh­ri­ge habe sich zwi­schen 2006 und 6.8.2020 in Rech­nitz im Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sinn betä­tigt, indem er NS Devo­tio­na­li­en in sei­nem Ein­fa­mi­li­en­haus ansam­mel­te und der­art ange­bracht und posi­tio­niert habe, dass sie für ande­re Per­so­nen bzw. Besu­cher des Ein­fa­mi­li­en­hau­ses gut sicht­bar gewe­sen seien.

Der „komi­sche Kauz“ sei für die Jus­tiz kein „Unbe­kann­ter“, berich­tet meinbezirk.at (21.9.22): „Vor­stra­fe nach dem Waf­fen­ge­setz. Mit 6 Mona­te beding­ter Haft. Zudem ein Ver­fah­ren wegen Mord­ver­su­ches. Das damals mit einem Frei­spruch endete.“

Gleich sie­ben Aus­ga­ben von „Mein Kampf“ hat­te der Rech­nit­zer bei sich depo­niert, aus Beton gegos­se­ne Haken­kreu­ze, die er an einer Wand im Wohn­zim­mer auf­ge­hängt hat­te, wei­ters „ein holz­ge­schnitz­ter ‚Reichs­ad­ler mit Haken­kreuz in den Klau­en‘ (…), 15 Stahl­hel­me mit Hit­ler-Sym­bo­len, eine David­stern-Arm­schlei­fe, eine zer­ris­se­ne Haken­kreuz­fah­ne usw.“ (meinbezirk.at). 

Die Behaup­tung, nicht schul­dig zu sein und das Argu­ment, er samm­le vie­le kurio­se Gegen­stän­de wie etwa einen mensch­li­chen Toten­kopf, aus­ge­stopf­te Eulen und prä­pa­rier­te Raben schei­nen eine Mehr­heit der Geschwo­re­nen über­zeugt zu haben. Fünf votier­ten für einen Frei‑, drei für einen Schuld­spruch. „Nicht rechts­kräf­tig, da der Staats­an­walt kei­ne Erklä­rung abgab. Nach dem Spruch dreh­te sich der ‚Samm­ler‘ zu den Lai­en­rich­tern um, bedank­te und ver­neig­te sich.“ (meinbezirk.at) Der Dank des Ange­klag­ten ist nachvollziehbar.

Eisenstadt: 27 Chatnachrichten, 14 Monate und eine Geldstrafe

Weni­ger glimpf­lich als der oben genann­te Rech­nit­zer ist ein 38-jäh­ri­ger Eisen­städ­ter davon gekom­men. Der hat­te zwi­schen 2018 und 2020 via Whats­App brau­ne Nach­rich­ten an diver­se Freun­de ver­schickt. Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig, er habe sich nichts dabei gedacht „und gab zu, in 27 Chat­nach­rich­ten 61 Bil­der und vier Vide­os mit straf­recht­lich rele­van­ten Inhal­ten ver­schickt zu haben“ (BVZ, 22.9.22, S. 34).

Die Geschwo­re­nen befan­den ihn ein­stim­mig für schul­dig, das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil lau­te­te auf 14 Mona­ten Haft­stra­fe bedingt, eine unbe­ding­te Geld­stra­fe über 820 Euro Geld­stra­fe und die Bezah­lung der Pro­zess­kos­ten über 500 Euro.

Feldkirchen-Klagenfurt/K: Omas Geburtstag & Kaffeehäferl mit Hakenkreuz 

Hit­ler bezeich­ne­te der 53-jäh­ri­ge Kärnt­ner als „Dreck­sack“, aller­dings in einem Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz am Kla­gen­fur­ter Lan­des­ge­richt. Ansons­ten dürf­te sei­ne Bezie­hung zum Natio­nal­so­zia­lis­mus eher von ami­ka­ler Natur sein. Bereits in den 1990er-Jah­ren war Herr H. in der Nazi-Hoo­li­gan-Sze­ne aktiv und kas­sier­te dafür auch eine Ver­ur­tei­lung. Sei­ner Gesin­nung dürf­te er treu geblie­ben sein. Am 20. April, Hit­lers Geburts­tag – in der Vari­an­te des Ange­klag­ten der Geburts­tag sei­ner Oma –, ver­schick­te er ein­schlä­gi­ge Sujets, sei­ne Woh­nung war über­häuft mit Nazi-Devotionalien.

Vom Kaf­fee­hä­ferl mit Haken­kreuz über den Reichs­ad­ler bis zu T‑Shirts mit der ver­bo­te­nen „Schwar­zen Son­ne“, die er auch zur Arbeit trug. „Und das Ver­werf­lichs­te ist, dass Sie auch im Zim­mer Ihres her­an­wach­sen­den Soh­nes eine Vitri­ne mit sol­chen Sachen hat­ten“, schnaubt Rich­ter Man­fred Herrn­ho­fer. „Was glau­ben Sie, wie ein Jugend­li­cher da geprägt wird?“ (krone.at, 21.9.22)

Das Urteil: ein Schuld­spruch und zwei­ein­halb Jah­re Haft, die der Feld­kir­chen annahm. Ob die Haft­stra­fe bedingt oder unbe­dingt aus­fiel und auch die Staats­an­walt­schaft mit dem Spruch ein­ver­stan­den war, ist dem Zei­tungs­be­richt nicht zu entnehmen.

Klagenfurt/K und Feldkirch/Vbg: Staatsverweigerer vor Gericht

Sehr unter­schied­lich prä­sen­tier­ten sich die bei­den Ange­klag­ten, die in der letz­ten Woche wegen des glei­chen Ankla­ge­punk­tes, § 246 StGB – Staats­feind­li­che Ver­bin­dun­gen, vor Gericht waren. Der 51-jäh­ri­ge Kärnt­ner aus dem Lavant­tal, frü­her laut Ver­tei­di­ger ein „Topvermögensberater“,dessen Fir­ma, für die er beschäf­tigt war, nach Betrü­ge­rei­en in die Plei­te gegan­gen ist, zeig­te sich reuig.

„Es war wie eine Sek­te. Ich war die­sen Leu­ten ver­fal­len”, sagt er fünf Jah­re spä­ter vor Gericht. Im Zuge der Ermitt­lun­gen gegen die mitt­ler­wei­le wegen Hoch­ver­rats ver­ur­teil­te „Staa­ten­bund-Prä­si­den­tin” Moni­ka Unger und ihre Gefolgs­leu­te, kam der Kärnt­ner ins Visier der Staats­an­walt­schaft Graz und letzt­lich auf die Ankla­ge­bank. „Es war eine rie­sen­gro­ße Dumm­heit, die mich bis­her schon mehr als 50.000 Euro gekos­tet hat”, sagt der Mann. (kleinezeitung.at, 20.9.22)

Vor­ge­wor­fen wur­den dem Mann auch ver­such­te Erpres­sung und Nöti­gung und Anstif­tung zum Amts­miss­brauch. Er habe 2016 und 2017 elf Droh­schrei­ben an die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on, Lan­des- und Bezirks­ge­rich­te ver­schickt, die bereits vor­ge­druckt waren.

Das Geschwo­re­nen­ge­richt befand den Mann am Diens­tag­nach­mit­tag schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge. Er wur­de zu 15 Mona­ten beding­ten Haft und einer Geld­stra­fe (300 Tag­sät­ze zu je 20 Euro) ver­ur­teilt. Der 51-Jäh­ri­ge nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab. Damit ist das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig. (kleinezeitung.at)

Zuge­knöpft zeig­te sich der eben­falls 51-jäh­ri­ge ange­klag­te Vor­arl­ber­ger. Der muss­te von der Poli­zei ins Gericht gebracht wer­den, nach­dem er zum Ver­hand­lungs­ter­min nicht erschie­nen war.

Der Beschul­dig­te stellt nur eine Fra­ge: „Sind Sie befugt, hier und jetzt über den Men­schen T. zu urtei­len, ja oder nein?“. Der Vor­sit­zen­de, Richard Gschwen­ter bejaht, dass die­ses Gericht in die­ser Zusam­men­set­zung zustän­dig sei. Danach will der Mann, der vom Staat aber doch ganz ger­ne die monat­li­chen 1200 Euro AMS-Geld kas­siert, gar nichts mehr sagen. (vn.at, 22.9.22)

Auch er hat­te Droh­schrei­ben im Namen des Fan­ta­sie­ge­richts­hofs „Glo­bal Com­mon Law Court“ ver­schickt und für den Staa­ten­bund orga­ni­sa­to­ri­sche Akti­vi­tä­ten über­nom­men. Sein (nicht rechts­kräf­ti­ges) Urteil fiel trotz der man­geln­den Ein­sicht und Koope­ra­ti­on jedoch mil­der aus als für den Kärnt­ner Ex-Kol­le­gen: zwölf Mona­te Haft auf Bewäh­rung und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe über 1.920 Euro. „Rich­ter Richard Gschwen­ter begrün­de­te die mil­de Stra­fe mit der Unbe­schol­ten­heit des Ange­klag­ten und damit, dass der 51-Jäh­ri­ge rasch aus staats­feind­li­chen Ver­bin­dun­gen aus­ge­tre­ten sei und offen­bar kei­nen umstürz­le­ri­schen Ideen mehr anhän­ge.” (Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung, 23.9.22)

Wien-Leopoldstadt: Antifaschistische Demo und ein Hitlergruß von Rechtsaußen

Etwa 200 Per­so­nen hat­ten sich am 15. Sep­tem­ber in der Wie­ner Leo­pold­stadt ver­sam­melt, um gegen neo­na­zis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Umtrie­be im jüdisch gepräg­ten Bezirk zu demonstrieren.

Um 17 Uhr ver­sam­mel­te man sich auf und rund um den Kar­me­li­ter­platz in Beglei­tung von der Poli­zei. Wäh­rend die einen gegen Rechts­extre­mis­mus demons­trier­ten, kam es auch zu einer offen­sicht­li­chen Stör­ak­ti­on. Wie die Poli­zei Wien gegen­über der Bezirks­Zei­tung mit­teil­te, soll ein Mann den Hit­ler­gruß gemacht und dabei „Sieg Heil!” geru­fen haben. „Es erfolg­te eine Anzei­ge nach dem Ver­bots­ge­setz”, sag­te ein Poli­zei­spre­cher. (meinbezirk.at, 15.9.22)

Antifaschistische Demonstration 15.9.22 (© SdR)
Anti­fa­schis­ti­sche Demons­tra­ti­on 15.9.22 (© SdR)

FPÖ-Stmk: Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung eines freiheitlichen Bundesrats

Wegen des Ver­dachts auf Ver­het­zung bean­trag­te die Staats­an­walt­schaft Graz beim stei­ri­schen Land­tag die Auf­he­bung der Immu­ni­tät des west­stei­ri­schen FPÖ-Bun­des­rats Mar­kus Lein­fell­ner. Auf den Mord an der 13-Jäh­ri­gen Leo­nie hat­te er auf Face­book gepos­tet „Zuwan­de­rung tötet“. Der Ver­fas­sungs­aus­schuss wird über den Antrag am 4. Okto­ber entscheiden.

FPÖ Kärnten: Beratungsauftrag und Nationalratsmandat im Abtausch für Rücktritt als Landesparteiobmann

Anwalt Chris­ti­an Rag­ger, seit 2017 Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ter der FPÖ, scheint ein Fai­ble ent­wi­ckelt zu haben, sich in dubio­se Situa­tio­nen zu brin­gen. Dies­mal am Tapet: Laut „Klei­ne Zei­tung“ (25.9.22) soll er sich 2016 sei­nen „frei­wil­li­gen“ Rück­tritt als Kärnt­ner FPÖ-Par­tei­chef gut kom­pen­sie­ren haben las­sen. Dem­nach habe es eine mit dem dama­li­gen Bun­des­par­tei­ob­mann Heinz-Chris­ti­an Stra­che und sei­nem Nach­fol­ger in Kärn­ten, Ger­not Darm­ann, eine Ver­ein­ba­rung gegeben.

Die Kanz­lei dür­fe der Par­tei bis März 2018 bzw. bis Rag­gers „Antritt als Natio­nal­rat“ monat­lich die 6.500 Euro in Rech­nung stel­len. Tat­säch­lich wur­de Rag­ger dann im Novem­ber 2017 als Abge­ord­ne­ter ange­lobt. Die Ver­ein­ba­rung umfass­te auch eine Beschäf­ti­gungs­ga­ran­tie für Rag­gers dama­li­gen Chauf­feur sowie die Zusi­che­rung eines Land­tags­man­dats für Harald Tret­ten­brein, wie Rag­ger aus dem Lavant­tal, für die Peri­ode 2018 bis 2023. (kaernten.orf.at, 25.9.22)

Nun befiel Rag­ger eine bei der FPÖ recht häu­fi­ge Erschei­nung: Von der „Klei­nen Zei­tung“ befragt, konn­te er sich an den Ver­trag nicht mehr erin­nern. Aber immer­hin wuss­te er noch, dass „es sol­che Ver­ein­ba­run­gen in der Par­tei immer wie­der gege­ben“ (kaernten.orf.at) habe.

2015 war Anwalt Rag­ger in einem Untreue­ver­fah­ren mit einer Diver­si­on davon­ge­kom­men, 2020 wur­de sei­ne par­la­men­ta­ri­sche Immu­ni­tät auf­ge­ho­ben, weil er, von der Poli­zei nach einer mas­si­ven Geschwin­dig­keits­über­tre­tung gestoppt, sei­nen Füh­rer­schein nicht abge­ben woll­te und dann auch noch der „Klei­nen Zei­tung“ mit einem „Krieg“ gedroht hat­te, soll­te die Zei­tung über die Schmach sei­nes Füh­rer­schein­ent­zugs berichten.

Und im Mai 2022 muss­ten er und sei­ne Par­tei sich ent­schul­di­gen, weil gehei­me Ton­band­auf­nah­men aus einer FPÖ-Sit­zung wüs­te ver­ba­le Aus­fäl­le von Rag­ger enthüllten.

Der Vor­stand der Kärnt­ner Betei­li­gungs­ver­wal­tung, Mar­tin Pay­er, sei laut Rag­ger „zu dumm zum Schei­ßen“, Ex-Finanz­mi­nis­ter Hans Jörg Schel­ling (ÖVP) ein „Arsch“, weil die Volks­par­tei die Frei­heit­li­chen im Zuge der Hypo-Affä­re schlecht aus­se­hen gelas­sen habe. Die gesam­te ÖVP bezeich­ne­te der FPÖ-Poli­ti­ker sogar als „schwar­ze Facken“. Falls du nicht weißt, was das bedeu­tet: „Facken“ heißt umgangs­sprach­lich so viel wie „jun­ge Schwei­ne“. So ist es in den Ton­auf­nah­men zu hören, die anonym meh­re­ren öster­rei­chi­schen Medi­en zuge­spielt wur­den.(buzzfeed.at, 3.5.22)

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