Wien: Bedingte Haft nach Kontakt mit Neonazi-„Szenegröße“ und Wiederbetätigung
Feldkirch/Bludenz: NS-Gedankengut als „Ablenkung“
Klagenfurt: Zusatzstrafe für Wiederbetätigung
Innsbruck: Wiederbetätigung unter dem Titel „Frutti Flitzer“
Linz: Bedingte Haft für Linzerin wegen Wiederbetätigung
Korneuburg: Bedingte Haft nach Wiederbetätigung und illegalem Waffenbesitz
Wien: Hitlergruß bei FPÖ-Neujahrsveranstaltung?
Linz: Geschäftsführer der JKU von Alumni-Klub entlassen – weiterhin ÖVP-Funktionär
Österreich: Zur Zeit – Nicht nur zur Zeit, sondern regelmäßig antisemitisch
Deutschland: Verfassungsschutz erklärt AfD zum Prüffall, AfD-Teile zum Verdachtsfall
Das rechte Wort der Woche: Herbert Kickl
Wien: Bedingte Haft nach Kontakt mit Neonazi-„Szenegröße“ und Wiederbetätigung
Wenn schon dein Verteidiger in einem Prozess über dich sagt, dass du mit „extremer politischer Blödheit“ ausgestattet bist, dann muss der Verteidiger verzweifelt sein, weil er sonst nichts findet, was dich irgendwie entlasten könnte. So geschehen in einem Prozess gegen den 47-jährigen Gerhard K., der wegen des Verbreitens von NS-Botschaften in Wien vor Gericht stand. „Das Verfahren ist in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlich. Erstens geht es um den Hintergrund, wie die Ermittler auf die Spur des Angeklagten gekommen sind. Auf dem Mobiltelefon eines rechten Recken waren die Dokumente sichergestellt worden. Der Betroffene ist nicht irgendjemand, sondern eine Szenegröße, die 1993 im Zusammenhang mit der Briefbombenserie verhaftet, aber freigesprochen worden ist und in jüngerer Vergangenheit in Wiener Neustadt wegen Wiederbetätigung verurteilt wurde.“ (derstandard.at, 15.1.19) Bei der „Szenegröße“ handelt es sich um Peter B., der bei seinem Prozess im Vorjahr – ähnlich wie Gerhard K. – auf seine spezielle Art von Humor verwiesen hatte, was eine Verurteilung nicht verhinderte. Auch bei Gerhard K. half der Verweis nicht: „Die Geschworenen glauben K. schließlich nicht, dass er lediglich ‚schwarzen Humor’ verbreiten wollte, und sprechen ihn schuldig, die Strafe beträgt 18 Monate bedingt. Der Angeklagte nimmt die Entscheidung an, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.“ (derstandard.at, 15.1.19)
Feldkirch/Bludenz: NS-Gedankengut als „Ablenkung“
Als „Ablenkung“ von Drogen- und Alkoholentzügen soll für einen mehrfach vorbestraften Bludenzer (33) die Beschäftigung mit NS-Gedankengut gedient haben. Er stand für das Äußern von Naziparolen und Körperverletzung – er hatte einen jungen Mann eine Treppe hinuntergestoßen und krankenhausreif geschlagen (vorarlberg.orf.at, 15.1.19) – vor Gericht: „Insgesamt wurden sowohl wegen nationalsozialistischerWiederbetätigung als auch wegen seiner rauschbedingten Entgleisungen zwei Jahre als Strafe verhängt. Zusätzlich wurde die Weisung ausgesprochen, den Mann in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher einzuweisen. Dem Opfer, das er durch seine Schläge ziemlich schwer verletzte, muss er 2000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“ (vienna.at, 15.1.19)
Klagenfurt: Zusatzstrafe für Wiederbetätigung
Ein Hakenkreuz am Unterarm, ein eisernes Kreuz eingerahmt von 8 und 8, Nachrichten mit einschlägigen Bildern, Hitlergruß und „Heil Hitler“-Rufe – für diese Latte an Delikten musste sich ein 23-jähriger Kärntner vor Gericht verantworten. „Das Urteil lautete auf insgesamt zwölf Monate Haft, weil eine bedingt ausgesprochene frühere Strafe wegen Einbruchdiebstahls von 15 Monaten dazugerechnet wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.” (kaernten.orf.at, 16.1.19)
Innsbruck: Wiederbetätigung unter dem Titel „Frutti Flitzer“
Kurze Meldung aus Tirol: „Eine scheinbar harmlose WhatsApp-Gruppe unter Arbeitskollegen führte nun bereits schon zu vier Verurteilungen am Schwurgericht. Was da so unter dem Namen „Frutti Flitzer“ versandt wurde, war nämlich teils reine NS-Wiederbetätigung mit Hitler- und NS-Sujets. Staatsanwältin Renate Loacker zeigte sich zudem vom Humor des angeklagten Kraftfahrers irritiert. Dieser hat allerdings schon vor dem Prozess aus freien Stücken das Konzentrationslager Dachau besucht. So blieb es bei 15 Monaten bedingter Haft.“ (tt.com, 17.1.19)
Linz: Bedingte Haft für Linzerin wegen Wiederbetätigung
Für die Weiterleitung einer einschlägigen Bilddatei und die Zustimmung mittels Smiley zu einem weiteren Bild erhielt eine 29-jährige Linzerin sechs Monate bedingt (rechtskräftig). (Oberösterreichisches Volksblatt, 17.01.19) Die Kronen Zeitung beschreibt die Sachlage differenzierter („Die Fotos um die es im Prozess vor der Linzer Richterin Eva-Lena Höpfl geht, ziehen die Massenermordung durch die Nazis ins Lächerliche, so die Anklage, bzw. zeigen einen Freund der Angeklagten, der im Polizeianhaltezentrum Linz den Hitlergruß zeigt. Dieses Foto hat die junge Linzerin auf WhatsApp mit vierfachen OK-Zeichen gelikt. Außerdem wurden bei einer Hausdurchsuchung weitere verbotene Fotos auf ihrem Laptop gefunden.“) und nennt als Urteil nur zwei Monate bedingt.
Korneuburg: Bedingte Haft nach Wiederbetätigung und illegalem Waffenbesitz
20 Monate für den Mann (46), 14 Monate für die Frau (43) – jeweils bedingt –, das ist das rechtskräftige Urteil in einem Prozess gegen ein Paar aus dem Weinviertel, das über Jahre hinweg auf Facebook NS-Inhalte geteilt hatte. Beim Mann kam noch illegaler Waffenbesitz hinzu. (heute.at, 20.1.19)
Wien: Hitlergruß bei FPÖ-Neujahrsveranstaltung?
Der Verfassungsschutz muss sich nach folgender Szene mit einem Besucher der FPÖ-Neujahrsveranstaltung beschäftigen: Heinz-Christian Strache geht nach offiziellem Ende der Veranstaltung ins Publikum und redet länger mit einem Herren. Als Strache weggeht, reißt der Besucher seinen Arm in die Höhe. Hitlergruß oder ein (eher ungewöhnliches) Zuwinken? In den Sozialen Netzwerken hat der entsprechende Videoausschnitt schnell die Runde gemacht. SdR hat über Twitter die Wiener LPD verständigt, die, so die Antwort, den Fall an die NS-Meldestelle des Innenministeriums weitergeleitet hat.
Linz: Geschäftsführer der JKU von Alumni-Klub entlassen – weiterhin ÖVP-Funktionär
Fix ist nun, dass der Geschäftsführer des Alumni-Klubs der Kepler-Universität, Johannes Pracher, seinen Posten als Geschäftsführer räumen musste, wie die APA meldete. Das wurde nach dem Skandalinserat im Burschenbundballheft am Mittwoch in einer Vorstandssitzung beschlossen. „Pracher war für keine Stellungnahme erreichbar, auch nicht dazu, dass er dem Vernehmen nach in jungen Jahren bei der ‚Albia Bad Ischl’ aktiv gewesen sein soll. Diese Mittelschul-Verbindung ist keine klassische schlagende Burschenschaft, in der gefochten wird. Mit stumpfem Gerät schlagen sich die Mitglieder aber gegenseitig auf die Oberkörper. Auch der verstorbene FP-Politiker Jörg Haider war einst bei der Albia Bad Ischl.” (nachrichten.at, 14.1.19)
Keinen Handlungsbedarf sieht derweilen die ÖVP, Pracher bleibt weiter ÖVP-Funktionär – man wolle die Ermittlungsergebnisse nach der Anzeige wegen Wiederbetätigung abwarten. Die Maßstäbe der Uni haben für die ÖVP offenbar keine Gültigkeit.
Österreich: Zur Zeit – Nicht nur zur Zeit, sondern regelmäßig antisemitisch
Wieder einmal hat sich die Mölzer-Hetzpostille „Zur Zeit“ mit Antisemitismus hervorgetan, wieder einmal ging es um George Soros und die von ihm begründete Central European University, die von Budapest nach Wien übersiedeln wird. „Liest man den Artikel, entsteht der Eindruck, das IWM sei von Soros-Leuten gezielt unterwandert worden und auf dem Wege, von diesen dominiert zu werden. Zitat: ‚Mit einem Wort, Soros, so weit das Auge blickt’. Penibel aufgelistet und namentlich genannt werden in dem Artikel alle jene Akademiker und Wissenschafterinnen, die von der bisherigen Budapester Soros-Universität CEU – Central European University – im Wiener IWM die Möglichkeit haben, ungestört und konzentriert zu forschen. Warum sollten internationale Top-Wissenschafter eigentlich nicht in Wien die Scientific Community bereichern? Warum übrigens werden nur jene CEU-Wissenschafter beziehungsweise andere nichtösterreichische Staatsbürger oder solche, die aus jüdischen Familien stammen, genannt? So auch eine international anerkannte Wiener Linguistin. Oder aber eine frühere österreichische Spitzenpolitikerin, die sich offen zu ihrer Homosexualität bekennt. Homosexuellen Politikern stünde es gut zu Gesicht, sich an ihr ein Beispiel nehmen.“ (derstandard.at, 17.1.19)
Rubina Möhring listet im Standard-Beitrag einige (wenige) Skandalartikel aus „Zur Zeit“ auf, führt an, wie Mölzers Blatt bereits unter Schwarz-Blau 1 einen erhöhten Geldsegen über die Presseförderung lukrierten konnte. Und sie schließt: „Sicher ist jedenfalls eines: Werden ‚Vorfeldorgane des Rechtsextremismus’, die einer rechtspopulistischen Regierungspartei nahestehen, in einer demokratischen Republik wie Österreich großzügig staatlich gefördert, wird die Luft zum Atmen zunehmend dünn.“
Deutschland: Verfassungsschutz erklärt AfD zum Prüffall, AfD-Teile zum Verdachtsfall
„Zu den Grenzen des Sagbaren hat sich der Verfassungsschutz schon lange nicht mehr so ausführlich geäußert, wie er es jetzt in einer 436 Seiten starken Verschlusssache tut. Das vertrauliche Gutachten ist ein akribisch zusammengestellter Text. Mit ihm versucht der Inlandsgeheimdienst zu begründen, warum er Teile der AfD offiziell zum Extremismus-‚Verdachtsfall’ erklärt und die Gesamtpartei auf den Prüfstand stellt.“ (sueddeutsche.de, 21.1.19)
Mit Spannung war die Einschätzung der AfD durch den deutschen Verfassungsschutz erwartet worden, letzte Woche wurden die Partei selbst zum „Prüffall“, der Flügel rund um Björn Höcke und die „Junge Alternative“ zum „Verdachtsfall“ deklariert. Im Mittelpunkt des Gutachtens stehe Höcke, dem seien 50 Seiten und 608 Erwähnungen gewidmet. „Die viel brisantere Gefahr sehen die Verfassungsschützer im Rassismus der AfD, basierend auf einem entweder ‚biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff’. Besonders geballt und schamlos trete dieser Rassismus im ‚Flügel’ und auch in der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) zutage. Vor allem daraus leiten die Verfassungsschützer nun ihre Berechtigung ab, sich einzuschalten. Wer eine Gruppe wegen ihrer Hautfarbe, ihres Glaubens oder ihrer Herkunft politisch ausgrenzen wolle, gefährde die demokratischen Prinzipien, wie sie im Grundgesetz formuliert seien.” Das und was die Süddeutsche im Weiteren aus den Inhalten des Gutachtens ausführt, zeigt uns in Österreich auf schmerzhafte Art und Weise, wo wir stehen: Würde in Österreich die FPÖ durch das BVT nach denselben Kriterien beurteilt, wie es der deutsche Verfassungsschutz mit der AfD gemacht hat, man käme zweifellos zu einer ähnlichen Einschätzung, und die FPÖ bzw. Teile von ihr müssten unter Beobachtung gestellt werden. Hierzulande sitzt die FPÖ aber in der Regierung und ist für den Verfassungsschutz ressortverantwortlich. Dass der oberösterreichische Landesrat Podgorschek bei Höcke in Thüringen aufgetreten ist, um den teutschen Kollegen zu erklären, wie sie denn nach österreichischen Erfahrungen agieren müssten, z.B. so: „Der Verfassungsschutz hat eine eigene Zelle gebildet, die derzeit – so hoffe ich – ausgetrocknet wird.“
Dem Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich liegt die Wochenzeitung ‚FALTER’ als Wiener Lokalzeitung nicht zur Einsichtnahme auf, weshalb der Artikel in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ für das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich die erste Informationsquelle gewesen ist. (Herbert Kickl in einer Beantwortung der Anfrage von Sabine Schatz zum Auftritt des Neonazi-Sängers Fylgien bei der Germania Ried)
Sabine Schatz (SPÖ) wollte wissen: „Warum gelangte ihrem Vollziehungsbereich erst am 3. Juli 2018 zur Kenntnis, dass der Liederabend mit dem bekannten Rechtsextremen Fylgien in Ried am 13. Mai 2017 stattfand, wo doch erste Medienberichte bereits am 27. Juni 2018 im der Wochenzeitung ‚Falter’ bekannt wurde, dass das Konzert stattgefunden hat?“ Tatsächlich haben, wie wir es schon in einem früheren Beitrag angeführt haben, bereits vor den Oberösterreichischen Nachrichten auch „der Standard“ und „heute“ berichtet, die SPÖ und die Grünen haben dazu in Oberösterreich Presseerklärungen abgegeben. Der Falter-Chefredakteur Florian Klenk reagierte prompt und fragte via Twitter wegen eines Abos für die oberösterreichische Polizei nach: „Wie schau ma aus?“
Und @LPDooe? Wie schau ma aus? https://t.co/ewmn6FhEBA https://t.co/DNE8qi3a13
— Florian Klenk (@florianklenk) 20. Januar 2019