Wochenschau KW 3/19

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Viel, sehr viel Wie­der­be­tä­ti­gung ist in der letz­ten Woche zu notie­ren, von Vor­arl­berg bis nach Wien, von Kärn­ten bis nach Ober­ös­ter­reich. Zen­tral dabei: die Ver­brei­tung über Sozia­len Netz­wer­ke. Als Moti­va­ti­on wer­den oft „Schwar­zer Humor“ und Alko­hol­ein­fluss genannt – ver­geb­lich, denn das erken­nen Gerich­te eher nicht als Ent­las­tung an. Der Geschäfts­füh­rer des Lin­zer JKU-Alum­ni-Klubs ist dort Ver­gan­gen­heit, nicht aber bei der ÖVP, dort bleibt er wei­ter­hin Funk­tio­när. „Zur Zeit“ hetzt wie­der ein­mal gegen Geor­ge Sor­os und auch gegen Wis­sen­schaf­te­rIn­nen wie Ruth Wod­ak. Schluss­end­lich die bit­te­re Fest­stel­lung: Wür­den die Ana­ly­sen des deut­schen Ver­fas­sungs­schut­zes die AfD betref­fend auch auf die FPÖ umge­legt, müss­ten die Blau­en eben­falls unter Beob­ach­tung gestellt wer­den. Und das führt auch zu Her­bert Kickl, der durch eine famo­se Beant­wor­tung einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge besticht. Dafür wid­men wir ihm „das rech­te Wort der Woche“.

Wien: Beding­te Haft nach Kon­takt mit Neonazi-„Szenegröße“ und Wiederbetätigung
Feldkirch/Bludenz: NS-Gedan­ken­gut als „Ablen­kung“
Kla­gen­furt: Zusatz­stra­fe für Wiederbetätigung
Inns­bruck: Wie­der­be­tä­ti­gung unter dem Titel „Frut­ti Flitzer“
Linz: Beding­te Haft für Lin­ze­rin wegen Wiederbetätigung
Kor­neu­burg: Beding­te Haft nach Wie­der­be­tä­ti­gung und ille­ga­lem Waffenbesitz
Wien: Hit­ler­gruß bei FPÖ-Neujahrsveranstaltung?
Linz: Geschäfts­füh­rer der JKU von Alum­ni-Klub ent­las­sen – wei­ter­hin ÖVP-Funktionär
Öster­reich: Zur Zeit – Nicht nur zur Zeit, son­dern regel­mä­ßig antisemitisch
Deutsch­land: Ver­fas­sungs­schutz erklärt AfD zum Prüf­fall, AfD-Tei­le zum Verdachtsfall
Das rech­te Wort der Woche: Her­bert Kickl

Wien: Beding­te Haft nach Kon­takt mit Neonazi-„Szenegröße“ und Wiederbetätigung

Wenn schon dein Ver­tei­di­ger in einem Pro­zess über dich sagt, dass du mit „extre­mer poli­ti­scher Blöd­heit“ aus­ge­stat­tet bist, dann muss der Ver­tei­di­ger ver­zwei­felt sein, weil er sonst nichts fin­det, was dich irgend­wie ent­las­ten könn­te. So gesche­hen in einem Pro­zess gegen den 47-jäh­ri­gen Ger­hard K., der wegen des Ver­brei­tens von NS-Bot­schaf­ten in Wien vor Gericht stand. „Das Ver­fah­ren ist in mehr­fa­cher Hin­sicht unge­wöhn­lich. Ers­tens geht es um den Hin­ter­grund, wie die Ermitt­ler auf die Spur des Ange­klag­ten gekom­men sind. Auf dem Mobil­te­le­fon eines rech­ten Recken waren die Doku­men­te sicher­ge­stellt wor­den. Der Betrof­fe­ne ist nicht irgend­je­mand, son­dern eine Sze­ne­grö­ße, die 1993 im Zusam­men­hang mit der Brief­bom­ben­se­rie ver­haf­tet, aber frei­ge­spro­chen wor­den ist und in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit in Wie­ner Neu­stadt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wur­de.“ (derstandard.at, 15.1.19) Bei der „Sze­ne­grö­ße“ han­delt es sich um Peter B., der bei sei­nem Pro­zess im Vor­jahr – ähn­lich wie Ger­hard K. – auf sei­ne spe­zi­el­le Art von Humor ver­wie­sen hat­te, was eine Ver­ur­tei­lung nicht ver­hin­der­te. Auch bei Ger­hard K. half der Ver­weis nicht: „Die Geschwo­re­nen glau­ben K. schließ­lich nicht, dass er ledig­lich ‚schwar­zen Humor’ ver­brei­ten woll­te, und spre­chen ihn schul­dig, die Stra­fe beträgt 18 Mona­te bedingt. Der Ange­klag­te nimmt die Ent­schei­dung an, die Staats­an­wäl­tin gibt kei­ne Erklä­rung ab, das Urteil ist daher nicht rechts­kräf­tig.“ (derstandard.at, 15.1.19)

Feldkirch/Bludenz: NS-Gedan­ken­gut als „Ablen­kung“

Als „Ablen­kung“ von Dro­gen- und Alko­hol­ent­zü­gen soll für einen mehr­fach vor­be­straf­ten Blu­den­zer (33) die Beschäf­ti­gung mit NS-Gedan­ken­gut gedient haben. Er stand für das Äußern von Nazi­pa­ro­len und Kör­per­ver­let­zung – er hat­te einen jun­gen Mann eine Trep­pe hin­un­ter­ge­sto­ßen und kran­ken­haus­reif geschla­gen (vorarlberg.orf.at, 15.1.19) – vor Gericht: Ins­ge­samt wur­den sowohl wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scherWie­der­be­tä­ti­gung als auch wegen sei­ner rausch­be­ding­ten Ent­glei­sun­gen zwei Jah­re als Stra­fe ver­hängt. Zusätz­lich wur­de die Wei­sung aus­ge­spro­chen, den Mann in eine Anstalt für ent­wöh­nungs­be­dürf­ti­ge Rechts­bre­cher ein­zu­wei­sen. Dem Opfer, das er durch sei­ne Schlä­ge ziem­lich schwer ver­letz­te, muss er 2000 Euro Schmer­zen­geld bezah­len. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig.“ (vienna.at, 15.1.19)

Kla­gen­furt: Zusatz­stra­fe für Wiederbetätigung

Ein Haken­kreuz am Unter­arm, ein eiser­nes Kreuz ein­ge­rahmt von 8 und 8, Nach­rich­ten mit ein­schlä­gi­gen Bil­dern, Hit­ler­gruß und „Heil Hitler“-Rufe – für die­se Lat­te an Delik­ten muss­te sich ein 23-jäh­ri­ger Kärnt­ner vor Gericht ver­ant­wor­ten. „Das Urteil lau­te­te auf ins­ge­samt zwölf Mona­te Haft, weil eine bedingt aus­ge­spro­che­ne frü­he­re Stra­fe wegen Ein­bruch­dieb­stahls von 15 Mona­ten dazu­ge­rech­net wur­de. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig.” (kaernten.orf.at, 16.1.19)

Inns­bruck: Wie­der­be­tä­ti­gung unter dem Titel „Frut­ti Flitzer“

Kur­ze Mel­dung aus Tirol: „Eine schein­bar harm­lo­se Whats­App-Grup­pe unter Arbeits­kol­le­gen führ­te nun bereits schon zu vier Ver­ur­tei­lun­gen am Schwur­ge­richt. Was da so unter dem Namen „Frut­ti Flit­zer“ ver­sandt wur­de, war näm­lich teils rei­ne NS-Wie­der­be­tä­ti­gung mit Hit­ler- und NS-Sujets. Staats­an­wäl­tin Rena­te Loa­cker zeig­te sich zudem vom Humor des ange­klag­ten Kraft­fah­rers irri­tiert. Die­ser hat aller­dings schon vor dem Pro­zess aus frei­en Stü­cken das Kon­zen­tra­ti­ons­la­ger Dach­au besucht. So blieb es bei 15 Mona­ten beding­ter Haft.“ (tt.com, 17.1.19)

Linz: Beding­te Haft für Lin­ze­rin wegen Wiederbetätigung

Für die Wei­ter­lei­tung einer ein­schlä­gi­gen Bild­da­tei und die Zustim­mung mit­tels Smi­ley zu einem wei­te­ren Bild erhielt eine 29-jäh­ri­ge Lin­ze­rin sechs Mona­te bedingt (rechts­kräf­tig). (Ober­ös­ter­rei­chi­sches Volks­blatt, 17.01.19) Die Kro­nen Zei­tung beschreibt die Sach­la­ge dif­fe­ren­zier­ter („Die Fotos um die es im Pro­zess vor der Lin­zer Rich­te­rin Eva-Lena Höpfl geht, zie­hen die Mas­sen­er­mor­dung durch die Nazis ins Lächer­li­che, so die Ankla­ge, bzw. zei­gen einen Freund der Ange­klag­ten, der im Poli­zei­an­hal­te­zen­trum Linz den Hit­ler­gruß zeigt. Die­ses Foto hat die jun­ge Lin­ze­rin auf Whats­App mit vier­fa­chen OK-Zei­chen gelikt. Außer­dem wur­den bei einer Haus­durch­su­chung wei­te­re ver­bo­te­ne Fotos auf ihrem Lap­top gefun­den.“) und nennt als Urteil nur zwei Mona­te bedingt.

Kor­neu­burg: Beding­te Haft nach Wie­der­be­tä­ti­gung und ille­ga­lem Waffenbesitz

20 Mona­te für den Mann (46), 14 Mona­te für die Frau (43) – jeweils bedingt –, das ist das rechts­kräf­ti­ge Urteil in einem Pro­zess gegen ein Paar aus dem Wein­vier­tel, das über Jah­re hin­weg auf Face­book NS-Inhal­te geteilt hat­te. Beim Mann kam noch ille­ga­ler Waf­fen­be­sitz hin­zu. (heute.at, 20.1.19)

Wien: Hit­ler­gruß bei FPÖ-Neujahrsveranstaltung?

Der Ver­fas­sungs­schutz muss sich nach fol­gen­der Sze­ne mit einem Besu­cher der FPÖ-Neu­jahrs­ver­an­stal­tung beschäf­ti­gen: Heinz-Chris­ti­an Stra­che geht nach offi­zi­el­lem Ende der Ver­an­stal­tung ins Publi­kum und redet län­ger mit einem Her­ren. Als Stra­che weg­geht, reißt der Besu­cher sei­nen Arm in die Höhe. Hit­ler­gruß oder ein (eher unge­wöhn­li­ches) Zuwin­ken? In den Sozia­len Netz­wer­ken hat der ent­spre­chen­de Video­aus­schnitt schnell die Run­de gemacht. SdR hat über Twit­ter die Wie­ner LPD ver­stän­digt, die, so die Ant­wort, den Fall an die NS-Mel­de­stel­le des Innen­mi­nis­te­ri­ums wei­ter­ge­lei­tet hat.

Linz: Geschäfts­füh­rer der JKU von Alum­ni-Klub ent­las­sen – wei­ter­hin ÖVP-Funktionär

Fix ist nun, dass der Geschäfts­füh­rer des Alum­ni-Klubs der Kep­ler-Uni­ver­si­tät, Johan­nes Pra­cher, sei­nen Pos­ten als Geschäfts­füh­rer räu­men muss­te, wie die APA mel­de­te. Das wur­de nach dem Skan­da­lin­se­rat im Bur­schen­bund­ball­heft am Mitt­woch in einer Vor­stands­sit­zung beschlos­sen. „Pra­cher war für kei­ne Stel­lung­nah­me erreich­bar, auch nicht dazu, dass er dem Ver­neh­men nach in jun­gen Jah­ren bei der ‚Albia Bad Ischl’ aktiv gewe­sen sein soll. Die­se Mit­tel­schul-Ver­bin­dung ist kei­ne klas­si­sche schla­gen­de Bur­schen­schaft, in der gefoch­ten wird. Mit stump­fem Gerät schla­gen sich die Mit­glie­der aber gegen­sei­tig auf die Ober­kör­per. Auch der ver­stor­be­ne FP-Poli­ti­ker Jörg Hai­der war einst bei der Albia Bad Ischl.” (nachrichten.at, 14.1.19)

Kei­nen Hand­lungs­be­darf sieht der­wei­len die ÖVP, Pra­cher bleibt wei­ter ÖVP-Funk­tio­när – man wol­le die Ermitt­lungs­er­geb­nis­se nach der Anzei­ge wegen Wie­der­be­tä­ti­gung abwar­ten. Die Maß­stä­be der Uni haben für die ÖVP offen­bar kei­ne Gültigkeit.

Öster­reich: Zur Zeit – Nicht nur zur Zeit, son­dern regel­mä­ßig antisemitisch

Wie­der ein­mal hat sich die Möl­zer-Hetz­pos­til­le „Zur Zeit“ mit Anti­se­mi­tis­mus her­vor­ge­tan, wie­der ein­mal ging es um Geor­ge Sor­os und die von ihm begrün­de­te Cen­tral Euro­pean Uni­ver­si­ty, die von Buda­pest nach Wien über­sie­deln wird. Liest man den Arti­kel, ent­steht der Ein­druck, das IWM sei von Sor­os-Leu­ten gezielt unter­wan­dert wor­den und auf dem Wege, von die­sen domi­niert zu wer­den. Zitat: ‚Mit einem Wort, Sor­os, so weit das Auge blickt’. Peni­bel auf­ge­lis­tet und nament­lich genannt wer­den in dem Arti­kel alle jene Aka­de­mi­ker und Wis­sen­schaf­te­rin­nen, die von der bis­he­ri­gen Buda­pes­ter Sor­os-Uni­ver­si­tät CEU – Cen­tral Euro­pean Uni­ver­si­ty – im Wie­ner IWM die Mög­lich­keit haben, unge­stört und kon­zen­triert zu for­schen. War­um soll­ten inter­na­tio­na­le Top-Wis­sen­schaf­ter eigent­lich nicht in Wien die Sci­en­ti­fic Com­mu­ni­ty berei­chern? War­um übri­gens wer­den nur jene CEU-Wis­sen­schaf­ter bezie­hungs­wei­se ande­re nicht­ös­ter­rei­chi­sche Staats­bür­ger oder sol­che, die aus jüdi­schen Fami­li­en stam­men, genannt? So auch eine inter­na­tio­nal aner­kann­te Wie­ner Lin­gu­is­tin. Oder aber eine frü­he­re öster­rei­chi­sche Spit­zen­po­li­ti­ke­rin, die sich offen zu ihrer Homo­se­xua­li­tät bekennt. Homo­se­xu­el­len Poli­ti­kern stün­de es gut zu Gesicht, sich an ihr ein Bei­spiel neh­men.“ (derstandard.at, 17.1.19)

Rubi­na Möh­ring lis­tet im Stan­dard-Bei­trag eini­ge (weni­ge) Skan­dal­ar­ti­kel aus „Zur Zeit“ auf, führt an, wie Möl­zers Blatt bereits unter Schwarz-Blau 1 einen erhöh­ten Geld­se­gen über die Pres­se­för­de­rung lukrier­ten konn­te. Und sie schließt: „Sicher ist jeden­falls eines: Wer­den ‚Vor­feld­or­ga­ne des Rechts­extre­mis­mus’, die einer rechts­po­pu­lis­ti­schen Regie­rungs­par­tei nahe­ste­hen, in einer demo­kra­ti­schen Repu­blik wie Öster­reich groß­zü­gig staat­lich geför­dert, wird die Luft zum Atmen zuneh­mend dünn.“

Deutsch­land: Ver­fas­sungs­schutz erklärt AfD zum Prüf­fall, AfD-Tei­le zum Verdachtsfall

„Zu den Gren­zen des Sag­ba­ren hat sich der Ver­fas­sungs­schutz schon lan­ge nicht mehr so aus­führ­lich geäu­ßert, wie er es jetzt in einer 436 Sei­ten star­ken Ver­schluss­sa­che tut. Das ver­trau­li­che Gut­ach­ten ist ein akri­bisch zusam­men­ge­stell­ter Text. Mit ihm ver­sucht der Inlands­ge­heim­dienst zu begrün­den, war­um er Tei­le der AfD offi­zi­ell zum Extremismus-‚Verdachtsfall’ erklärt und die Gesamt­par­tei auf den Prüf­stand stellt.“ (sueddeutsche.de, 21.1.19)

Mit Span­nung war die Ein­schät­zung der AfD durch den deut­schen Ver­fas­sungs­schutz erwar­tet wor­den, letz­te Woche wur­den die Par­tei selbst zum „Prüf­fall“, der Flü­gel rund um Björn Höcke und die „Jun­ge Alter­na­ti­ve“ zum „Ver­dachts­fall“ dekla­riert. Im Mit­tel­punkt des Gut­ach­tens ste­he Höcke, dem sei­en 50 Sei­ten und 608 Erwäh­nun­gen gewid­met. „Die viel bri­san­te­re Gefahr sehen die Ver­fas­sungs­schüt­zer im Ras­sis­mus der AfD, basie­rend auf einem ent­we­der ‚bio­lo­gisch-ras­sis­ti­schen oder eth­nisch-kul­tu­rel­len Volks­be­griff’. Beson­ders geballt und scham­los tre­te die­ser Ras­sis­mus im ‚Flü­gel’ und auch in der AfD-Nach­wuchs­or­ga­ni­sa­ti­on Jun­ge Alter­na­ti­ve (JA) zuta­ge. Vor allem dar­aus lei­ten die Ver­fas­sungs­schüt­zer nun ihre Berech­ti­gung ab, sich ein­zu­schal­ten. Wer eine Grup­pe wegen ihrer Haut­far­be, ihres Glau­bens oder ihrer Her­kunft poli­tisch aus­gren­zen wol­le, gefähr­de die demo­kra­ti­schen Prin­zi­pi­en, wie sie im Grund­ge­setz for­mu­liert sei­en.” Das und was die Süd­deut­sche im Wei­te­ren aus den Inhal­ten des Gut­ach­tens aus­führt, zeigt uns in Öster­reich auf schmerz­haf­te Art und Wei­se, wo wir ste­hen: Wür­de in Öster­reich die FPÖ durch das BVT nach den­sel­ben Kri­te­ri­en beur­teilt, wie es der deut­sche Ver­fas­sungs­schutz mit der AfD gemacht hat, man käme zwei­fel­los zu einer ähn­li­chen Ein­schät­zung, und die FPÖ bzw. Tei­le von ihr müss­ten unter Beob­ach­tung gestellt wer­den. Hier­zu­lan­de sitzt die FPÖ aber in der Regie­rung und ist für den Ver­fas­sungs­schutz res­sort­ver­ant­wort­lich. Dass der ober­ös­ter­rei­chi­sche Lan­des­rat Pod­gor­schek bei Höcke in Thü­rin­gen auf­ge­tre­ten ist, um den teut­schen Kol­le­gen zu erklä­ren, wie sie denn nach öster­rei­chi­schen Erfah­run­gen agie­ren müss­ten, z.B. so: „Der Ver­fas­sungs­schutz hat eine eige­ne Zel­le gebil­det, die der­zeit – so hof­fe ich – aus­ge­trock­net wird.

Was die AfD von der FPÖ ler­nen kann. Pod­gor­schek bei Björn Höcke.

Das rech­te Wort der Woche

Dem Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung Ober­ös­ter­reich liegt die Wochen­zei­tung ‚FALTER’ als Wie­ner Lokal­zei­tung nicht zur Ein­sicht­nah­me auf, wes­halb der Arti­kel in den „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ für das Lan­des­amt für Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung Ober­ös­ter­reich die ers­te Infor­ma­ti­ons­quel­le gewe­sen ist. (Her­bert Kickl in einer Beant­wor­tung der Anfra­ge von Sabi­ne Schatz zum Auf­tritt des Neo­na­zi-Sän­gers Fyl­gi­en bei der Ger­ma­nia Ried)

Sabi­ne Schatz (SPÖ) woll­te wis­sen: „War­um gelang­te ihrem Voll­zie­hungs­be­reich erst am 3. Juli 2018 zur Kennt­nis, dass der Lie­der­abend mit dem bekann­ten Rechts­extre­men Fyl­gi­en in Ried am 13. Mai 2017 statt­fand, wo doch ers­te Medi­en­be­rich­te bereits am 27. Juni 2018 im der Wochen­zei­tung ‚Fal­ter’ bekannt wur­de, dass das Kon­zert statt­ge­fun­den hat?“ Tat­säch­lich haben, wie wir es schon in einem frü­he­ren Bei­trag ange­führt haben, bereits vor den Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten auch „der Stan­dard“ und „heu­te“ berich­tet, die SPÖ und die Grü­nen haben dazu in Ober­ös­ter­reich Pres­se­er­klä­run­gen abge­ge­ben. Der Fal­ter-Chef­re­dak­teur Flo­ri­an Klenk reagier­te prompt und frag­te via Twit­ter wegen eines Abos für die ober­ös­ter­rei­chi­sche Poli­zei nach: „Wie schau ma aus?“