Der erste Verhandlungstag fand schon Anfang März 2018 statt. Damals musste vertagt werden, weil die Frage, ob seine Gürtelschnalle tatsächlich die Insignien der Waffen-SS zeigte, nicht eindeutig geklärt werden konnte. Auch beim zweiten Anlauf, Anfang Mai, musste vertagt werden, weil der Angeklagte das Mandat für seinen Verteidiger widerrief und so kurzfristig kein Ersatz bereitstand. Mit diesen Verzögerungen hat sich Peter B. nicht unbedingt einen prozesstaktischen Vorteil verschafft, aber erreicht, dass beim dritten Verhandlungstag am 12. Juni keine GerichtsreporterInnen anwesend waren – ausgenommen „Stoppt die Rechten”.
Der Angeklagte soll im Juni 2017 im Rahmen seiner Teilnahme an einer Trauungszeremonie eine Gürtelschnalle mit darauf deutlich sichtbarem Hakenkreuzsymbol und der Inschrift „Heil Hitler“ bzw „Sieg Heil“ in einer für Dritte wahrnehmbaren Weise im Sinne einer demonstrativen Zurschaustellung getragen haben. Weiters soll der Angeklagte zwischen März 2015 und September 2017 in sozialen Netzwerken (WhatsApp, Telegram, Facebook und LinkedIn) zahlreiche nationalsozialistische Beiträge verfasst, versendet bzw verbreitet haben. Außerdem soll der Angeklagte im Juni 2017 einen Schlagring erworben, besessen und mit sich geführt haben.
Peter B. ist das Opfer unglücklicher Verkettungen und neugieriger Polizisten, zumindest ist das seine Sicht der Dinge. Wenn er nicht mit dem Bikerstiefel beim Aufsteigen am Rücksitz des Motorrads hängen geblieben wäre, wäre er nicht gegen eine Hausmauer geknallt, und kein Notarzt hätte seine Gürtelschnalle mit Insignien der Waffen-SS bemerkt. Wäre das im Zug des Unfalls zur Verständigung von Angehörigen sichergestellte Handy wie üblich passwortgesichert gewesen, hätten die Polizisten nie seine Online-Accounts mit einschlägigen Postings entdeckt — die sie eigentlich überhaupt nichts angingen, da sie privat seien. Hätte ein Bekannter nicht die gerade erworbene Sonderangebotsmunition in seinem Kofferraum vergessen, wäre er nicht versehentlich damit nach Deutschland gefahren und an der Grenze erwischt worden. Bei den Amphetaminen, die im Zuge dieser Amtshandlung bei ihm gefunden wurden, handelte es sich ohnehin nur um ein paar vergessene Brösel aus früheren Zeiten, die waren echt rein zufällig in einer der vielen Taschen seiner Kleidung. So viel Pech auch.
Ing. Peter B. ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt. Ganz im Gegenteil! Fünf Jahre unbedingt hatte er 1995 wegen seiner sehr aktiven Rolle in Küssels VAPO und seiner Waffen- und Sprengstoffaktivitäten erhalten. Die letzte Verurteilung erfolgte am 22.1. 2018 vor dem Amtsgericht Passau: 10 Monate bedingt wegen Einfuhr von Waffen und Suchtmitteln.
Die Verhandlung am 12.6.2018 behandelte einen Vorfall aus dem Jahr 2017. Obwohl er beteuert, seit seinem Gefängnisaufenthalt mit der Neonaziszene oder deren Gedankengut nichts mehr zu tun zu haben, warf er sich für eine Bikerhochzeit in Felixdorf am 24. 6. 2017 in Schale, und dazu gehörte auch eine „gut zur Cargohose passende“ Gürtelschnalle, die er „vor ewigen Zeiten“ um 15 Euro am Flohmarkt gekauft habe. Dass diese Schnalle die Insignien der Waffen-SS zeigt: Reichsadler, Hakenkreuz, die Inschrift: Meine Ehre heißt Treue, tue nichts zur Sache, denn sogar Experten stritten darüber, ob es sich um ein Original oder eine Nachbildung handle. Das Tragen dieser Gürtelschnalle lasse keinesfalls auf eine politische Gesinnung schließen, er trage sie nur, „weil’s cool ausschaut“.
In der ersten Verhandlung im März dieses Jahres klang das Ganze noch anders. Damals legte er, nach seiner Aussage auf Anraten seines damaligen Anwalts, eine unverfängliche Gürtelschnalle als Beweisstück auf den Tisch. Nachdem die vom Notarzt bemerkte Schnalle mit SS-Insignien auf unerklärliche Weise während der Untersuchung im Krankenhaus verschwunden war, wähnte er sich damit in Sicherheit. Sein Pech war, dass die mit dem Fall betrauten Polizisten auf ein Foto von der Hochzeit stießen, auf der besagte Gürtelschnalle eindeutig und mit freiem Auge erkennbar war – und stolz bei offener Jacke zur Schau getragen wurde. Im Zuge der Amtshandlung nach diesem Unfall wurden ein Schlagring, Amphetamine, und B.s Handy sichergestellt.
B. bekannte sich schuldig zum Vorwurf des Besitzes eines Schlagrings, nicht aber zu den anderen Anklagepunkten, rund 50 an der Zahl. Diese reichten von besagter Gürtelschnalle über den Transport von Munition im Kofferraum eines Autos (der Angeklagte ist mit einem Waffenverbot belegt) bis zu zahlreichen Postings auf Facebook, LinkedIn, WhatsApp und Telegram, entweder als Verhetzung oder als Wiederbetätigung zu klassifizieren.
Bei der Befragung eines vom Angeklagten angeforderten Zeugen, der erklärte, die von den Zollbehörden beim Grenzübertritt nach Deutschland in B.s Kofferraum gefundene Munition sei sein Eigentum gewesen, das er im Kofferraum vergessen hatte, kam es zu so eklatanten Widersprüchen zwischen der Aussage des Zeugen und der des Angeklagten, auch und vor allem zu dessen Rechtfertigung vor dem Amtsgericht Passau, dass die Vorsitzende kopfschüttelnd auf eine nähere Analyse verzichtete.
Um einige Beispiele zu den erwähnten auf B.s Handy gefundenen Postings anzuführen, die zwischen März 2015 und September 2017 getätigt wurden: Bilder mit der Darstellung von Waffen und der impliziten Anregung, diese gegen Flüchtlinge anzuwenden, bzw. von Taschen, Portemonnaies und Stiefeln, die aus ebendiesen Flüchtlingen hergestellt werden sollten; das Bild einer schwangeren farbigen Frau beim Gynäkologen, bei dem das Ultraschallbild mit Hilfe von Fotoshop einen Menschenaffen zeigte; das Bild einer Tellermütze mit Hakenkreuz und SS-Totenkopf und mit der Unterschrift: „Liebe Flüchtlinge, an diesen Mützen erkennen Sie ihren Sachbearbeiter“; das Bild von am Boden liegenden Toten, über ihnen ein SS-Mann mit Waffe im Anschlag, mit dem Text: „Asylantrag abgelehnt“; ein Geburtstagsgruß am 20.4., Heil Hitler mit der Bemerkung, dass dieser Tag ein Freudentag für die gesamte Nation sei usw., usw.
Dass diese Postings beanstandet wurden, stieß beim Angeklagten und seinem Verteidiger auf totales Unverständnis. Erstens handle es sich hier nur um Witze, und über Humor könne man streiten, und zweitens sei keines der Postings öffentlich getätigt worden, sondern nur für einen ausgesuchten Freundeskreis bestimmt gewesen.
Die vom Angeklagten beantragten Zeugen, darunter ein Rechtsanwalt, der an der Bikerhochzeit teilgenommen hatte, und ein Arzt, der mit dem Angeklagten seit der Volksschulzeit bekannt ist und die Erstuntersuchung nach dem Unfall durchführte, konnten sich nicht an die erwähnte Gürtelschnalle erinnern, der zuständige Polizeiinspektor sagte jedoch aus, dass die Aussage eines Notarztes, der sich über diese Gürtelschnalle mokierte, die Sache ins Rollen gebracht hatte, und dass im Zuge dessen der Schlagring, Amphetamine und die inkriminierten Postings gesichert worden sind, auch einem Flugretter war die Gürtelschnalle aufgefallen.
Der Staatsanwalt erinnerte in seinem Schlussplädoyer an die historische Verantwortung der Republik und führte den gezielten Täuschungsversuch des Angeklagten durch Vorlage eines falschen Beweismittels als ebenso erschwerend an wie die auffällig hohe Zahl von einschlägigen Bildern am Handy und die Vielzahl unterschiedlicher und widersprüchlicher Ausreden.
Der Verteidiger versuchte die Geschworenen davon zu überzeugen, dass das Vergehen des Angeklagten in keiner Relation zum angedrohten Strafausmaß stehe. Der Angeklagte selbst schließlich rechtfertigte sich nochmals mit dem Hinweis auf die private Natur seiner Postings und auf den individuellen Zugang zu Humor, und erklärte, dass ein 2006 erfolgter Besuch in Israel und Urlaube in Sri Lanka und Ägypten wohl ausreichend beweisen würden, dass er kein Nazi sei.
Die Geschworenen sprachen Peter B. nach mehrstündiger Beratung in der Mehrheit der Anklagepunkte schuldig, das Strafausmaß von 2 Jahren und 6 Monaten (zusätzlich zu den in Passau verhängten 10 Monaten) ist aufgrund der Bedenkzeit noch nicht rechtskräftig.