Linz: 24 Monate für Hitlergruß
Klagenfurt: Hakenkreuzfahne am Balkon
Bregenz-Feldkirch: Gaskammer-Posting ist Verhetzung
Graz: Israel-Flagge angezündet
Sölden-Innsbruck: Strache und Hofer klagen Wirt
Linz: 24 Monate für Hitlergruß
Erneut ein Wiederbetätigungsprozess fast ohne Öffentlichkeit, nur die „Krone“ (OÖ-Ausgabe 16.6.18) berichtet in aller Kürze, dass ein 22-Jähriger, der mit seinen Dreadlocks für den Staatsanwalt nicht wie ein klassischer Neonazi aussah, in Linz zu 24 Monaten Haft verurteilt wurde, acht davon unbedingt. Der „Krone“-Bericht erwähnt nur eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten, nach der dieser den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Klagenfurt: Hakenkreuzfahne am Balkon
Der Angeklagte (27), der sich am Dienstag, 12. Juni vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen Wiederbetätigung verantworten musste, ist schon mehrfach vorbestraft. Allerdings nicht nach dem Verbotsgesetz, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, schwerer Sachbeschädigung und Hehlerei. Eine gewisse Kenntnis der Gesetze streitet er auch nicht ab.
Als er im Juni 2017 eine Hakenkreuzfahne gut sichtbar am Balkon seiner Klagenfurter Wohnung anbrachte, war ihm schon bewusst, dass das ein Problem werden könnte. Weil er aber schwer alkoholisiert war und von seinen ebenfalls alkoholisierten Freunden aufgehusst worden ist („du traust dich eh nicht, sie aufzuhängen“), hat er sie dennoch aufgehängt, beteuert aber vor den Geschworenen nichts mit dem Nationalsozialismus am Hut zu haben.
Wie aber kam er damals überhaupt zur Nazi-Flagge? „Zufällig“ habe er sie über Google gefunden und über eine italienische Online-Seite bestellt, weil sie ihm „einfach optisch gut gefallen“ (kleinezeitung.at, 12.6.18) habe.
Positiv die Reaktionen der Anrainer – binnen weniger Stunden gingen gleich mehrere Anzeigen bei der Polizei ein, und die Fahne wurde vom Vater des Angeklagten, der „zu Beginn des Prozesses minutenlang in Tränen“ (kleinezeitung.at) ausbrach, zerschnipselt. Das einstimmige Urteil der Geschworenen bedeutet für den Angeklagten eine bedingte Haftstrafe von zehn Monaten sowie eine Geldstrafe von 1.200 Euro, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Bregenz-Feldkirch: Gaskammer-Posting ist Verhetzung
Mit einer milden Strafe kam der Bregenzer (60) davon, der sich am Freitag in Feldkirch wegen Verhetzung verantworten musste. Im August des Vorjahres hatte er zu einem Video auf der Facebook-Seite „Wir fordern Politik für Österreich“, das Gläubige bei einem muslimischen Gebetstanz zeigt, gepostet: „Gleich alle in die Gaskammer“
Auf die Frage, was er sich dabei gedacht habe, antwortete der Pensionist: „Offensichtlich nicht viel. Sonst hätte ich das nicht gepostet“ (Krone Vorarlberg, 16.6.18) und führte in der Folge aus, dass er an diesem Abend Streit mit seiner Freundin gehabt und ziemlich viel Alkohol getrunken habe. Nach seiner Ausnüchterung hat er das Posting wieder gelöscht; da war es aber schon angezeigt. Bei einer vom Angeklagten freiwillig gewährten Nachschau in dessen Wohnung wurde sonst nichts Belastendes gefunden, daher gab es zwar keine Diversion für den bislang unbescholtenen Mann, aber eine milde Geldstrafe in der Höhe von 960 Euro, davon 240 Euro unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab sich noch Bedenkzeit, daher ist es noch nicht rechtskräftig.
Graz: Israel-Flagge angezündet
Warum es geschlagene vier Jahre gedauert hat, bis der Vorfall, der sich bei einer Pro-Gaza-Demonstration im Juli 2014 ereignet hatte, am 13.6. vor dem Landesgericht Graz verhandelt werden konnte, geht aus dem Bericht der „Kleinen Zeitung“ nicht hervor.
Ziemlich turbulent ging es damals zu. Ein Neonazi provozierte mit einem Hitlergruß und einige Gegendemonstranten hielten den Demonstrierenden eine israelische Flagge entgegen und riefen Parolen für Israel. Dadurch gerieten einige Pro-Gaza-Demonstranten so in Rage, dass sie auf die Israel-Demonstranten losrannten, ihnen die Fahne entrissen, sie zerrissen und in Brand steckten. „Einer unbeteiligten Frau wurde ins Gesicht geschlagen“, berichtet die „Kleine Zeitung“.
Vor dem Landesgericht musste sich jetzt ein Ägypter (26) wegen Verhetzung verantworten, bestritt aber, dass er für das gewaltsame Entreißen der Flagge verantwortlich gewesen sei. „Der Richter spricht den Angeklagten schuldig und verhängt fünf Monate bedingt. Der Tatablauf sei ganz klar, und die Flagge im Kontext als Symbol der Religionsgemeinschaft der Juden zu sehen, – womit die Verhetzung erfüllt sei. Der Verteidiger meldet Berufung an.“ (kleinezeitung.at, 14.6.)
Sölden-Innsbruck: Strache und Hofer klagen Wirt
Im Frühjahr wurde vor dem Eingang der Musikbar des Söldner Wirts Christoph Fiegl eine Polit-Collage aufgehängt, die Strache und Hofer im Burschenschafter-Dress zeigt, umrahmt von einem durchgestrichenen Hakenkreuz sowie dem Piktogramm eines Strichmännchens, das brav ein Hakenkreuz entsorgt. Dazu gab’s noch den schriftlichen Hinweis: „Wir müssen draußen bleiben.“
Strache und Hofer, die sonst bei allen möglichen Gelegenheiten die Meinungsfreiheit bemühen, klagten den Wirt wegen Verletzung nach dem Urheberrechtsgesetz und forderten Unterlassung, Schadenersatz und Urteilsveröffentlichung. Dazu wurde gegen den Wirt noch eine strafrechtliche Privatklage eingebracht.
Am 12. Juni wurde vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt. Während der Anwalt von Strache und Hofer, der Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger, den Wirt für „Anschüttungen“ verantwortlich machte („Da darf man über die Kosten jetzt nicht jammern“, Tiroler Tageszeitung), betonte dieser, dass die Collage ohne sein Wissen von einem Mitarbeiter aufgehängt worden sei, aber eben auch nur als kritische Polit-Satire zu verstehen sei.
Weil die Kosten des Prozesses die wirtschaftliche Existenz des Wirtes gefährden können (allein ein FPÖ-naher Fotograf verlangt für die Verwendung seines Fotos in der Collage 9.008,30 Euro!), hat der Wirt eine Crowdfunding-Aktion gestartet: „Unterstützer können an die IBAN AT48 2050 2000 0219 8760 bei der Sparkasse Imst spenden.“ (TT)