Eigentlich hätte dieser Prozess schon im Februar 2016 abgeschlossen werden können, aber bei der Verhandlung damals beriefen sich die Angeklagten ebenso auf Erinnerungslücken wie auch die ZeugInnen – und so wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Anklage legte den fünf Männern im Alter von 28 bis 32 Jahren die Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Diebstähle, Brandlegung, Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentzug, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung zur Last. Die Aktivitäten der Neonazis, die vom vorsitzenden Richter als „schwerst kriminell und schwer mafiös“ bezeichnet wurden, standen nicht bloß mit den Statuten des „Kultur- und Freizeitvereins Objekt 21“ im Widerspruch, sondern mit ziemlich vielen Strafbestimmungen.
Im ersten Prozess 2014 charakterisierte die vorsitzende Richterin die Aktivitäten etwas politisch exakter: „Es war ein System aus Führungsriege und Leuten für die Drecksarbeit, alle rechter Gesinnung.” (Österreich, 3.10.16) In diesem System wurden nicht nur Kontrahenten im Rotlichtmilieu bedroht und mit Brandanschlägen bzw. einer Kreissäge unter Druck gesetzt, sondern auch rechte Kameraden massiv eingeschüchtert – die hatten schon während der Ermittlungen die größten Erinnerungslücken. Selbst aus bzw. in der der Untersuchungshaft wurde versucht, rede- bzw. geständniswillige Kameraden nicht nur mit Geldangeboten zum Schweigen zu bringen.
So gesehen, kamen die Erinnerungslücken in diesem Prozess nicht überraschend. Sie bildeten nur die Fortsetzung von jenen aus den anderen Prozessen. Der ORF schrieb zum Prozess gegen die beiden Bosse von Objekt 21 im August 2014: „Mehrere Zeugen waren am Mittwoch nicht erschienen, andere hatten sich der Aussage mit dem Hinweis entschlagen, dass sie selbst noch in anderen Verfahren angeklagt sind. Von den beiden Angeklagten wurde das meist mit einem Lächeln quittiert.“
Die Gedächtnisausfälle setzten sich diesen Dienstag fort. Im Bericht des ORF liest sich das so:
Die Angeklagten, die zum Teil auch vorübergehend in Untersuchungshaft gesessen sind, waren in der Hierarchie weiter unten angesiedelt. Sie zeigten sich nur teilweise geständig, aber reuig. Sie behaupteten aber auch, sich nicht mehr an alles erinnern zu können, teils weil es schon so lange her sei, teils weil damals auch Alkohol und Drogen im Spiel gewesen seien. Ähnliche Probleme hatte das Gericht in dem bereits im Februar begonnenen Prozess auch mit den Zeugen, von denen einige plötzlich Erinnerungslücken hatten.
Der Schöffensenat verhängte angesichts der Fülle an Delikten bzw. der begleitenden Umstände überraschend milde Haftstrafen. 24 Monate, davon 21 bedingt für den Hauptangeklagten, den der vorsitzende Richter als „Glückskind des Jahres des Landesgerichts Wels“ titulierte, weil der späte Prozess zum Verfall (Tilgung) seiner Vorstrafen geführt hatte – sonst wären es drei Jahre unbedingt geworden. Die weiteren Angeklagten erhielten ein Jahr bzw. sechs, fünf und drei Monate bedingt. Kein Wunder, dass sie alle zulangten und auf Rechtsmittel verzichteten. Der Staatsanwalt erklärte sich noch nicht, daher sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
Beiträge auf stopptdierechten.at zum Objekt 21:
- Objekt 21: War da was?, 17.02.2016
- Objekt 21: Haftstrafen wegen Wiederbetätigung deutlich reduziert!, 11.02.2015
- OÖ: Identitäre Aufbauarbeit mit Objekt 21, 30.11.2014.
- LVT besucht Objekt 21, 24.01.2013
- Desselbrunn (OÖ) : Objekt 21 untergegangen?, 23.01.2011
- Desselbrunn(OÖ): Neonazis feiern ungestört – BH schläft anscheinend!, 17.09.2010
- Desselbrunn (OÖ): Kameraden im Argumentationsnotstand, 30.08.2010
- LVT besucht Objekt 21, 13.08.2010
- Brauner „Kulturverein“ und die Kontakte nach Deutschland, 10.08.2010
- Brauner Ahnenversand aus Desselbrunn, 06.08.2010
- Windhofer: Vom Objekt 21 in die Box 28, 26.08.2010
- Braune auf Facebook, 22.06.2010
- Brauner Jugendclub aufgelöst, 06.06.2010