Manuel Spindler, so heißt der Obmann, argumentiert sich dabei um Kopf und Kragen. Jürgen Windhofer, der bereits mehrfach nach dem Verbotsgesetz verurteilte Neonazi, der im Objekt 21 den Hausmeister gibt, hat nach Darstellung Spindlers rein gar nichts mit dem Verein und dem Objekt 21 zu tun: „Dazu ist zu sagen, dass Jürgen Windhofer weder eine tragende Rolle spielt, noch Mitglied in diesem Verein ist und auch in diesem Objekt kein nationalsozialistisches Gedankengut auslebt.”
Die Verwendung der Reichskriegsflagge in der Nazi-Variante? Kein Problem, meint Spindler. Schließlich handle es sich bei einer schwarzweissroten Fahne oder diversen T‑Shirts nicht um NS-Devotionalien. Gegen Windhofer und den Verein würde von allen möglichen Seiten intrigiert, es würden falsche Facebook- Accounts angelegt und in falschem Zusammenhang der Polizei zugespielt. Ja, und dann gibt es noch die Sache mit den Waffen, die gefunden wurden. Auch so ein Irrtum, den Spindler aufklären muss. Die Waffen, die bei einer Verkehrskontrolle im Kofferraum des PKW von Windhofer gefunden wurden, die gehörten nämlich nicht ihm, sondern einer Frau, die in Deutschland lebe. Und dort sei der Besitz dieser Waffen zu Sammlerzwecken erlaubt. Und weil die Waffentante auch noch eine eidesstattliche Erklärung beigebracht habe, dass die Waffen ihr gehörten, würde sie die Gegenstände auch wieder gerne ausgehändigt bekommen. Vermutlich hatten die Kameraden vom Objekt 21 ja nur vor, mit den Gegenständen eine ihrer kulturellen Veranstaltungen zu bereichern. Und das fiele ja quasi unter die Freiheit der Volkskunst oder so.
Noch unterhaltsamer wird Spindler dort, wo er den Polizeieinsatz der „Cobra“ schildert. Also die „Cobra“ klopft an bei der Haustür, es rührt sich zwei Minuten lang nichts und niemand. Dann bricht die „Cobra“ die Tür auf, „obwohl die Hintertüre offen war und dem zur Zeit im Haus anwesenden Jürgen Windhofer nicht die Zeit gegeben wurde, die Türe zu öffnen”.
Lassen wir hier die Debatte um die Verhältnismäßigkeit der Mittel nur insofern anklingen, als die Polizei ja nach dem bisher Geschilderten davon ausgehen durfte, dass die Kameraden im Objekt vielleicht noch einige andere Sammlergegenstände von Waffentanten oder ‑onkeln aus fernen Ländern zu ihrer kulturellen Bereicherung aufbewahrten. Was macht der Neonazi Windhofer im Objekt 21? Er ist ja, wie Spindler ausführlich betont, weder ein Vereinsmitglied noch hat er irgendeine tragende Rolle.
Nach den „Allgemeinen Informationen“, die der Verein auf seiner Homepage veröffentlicht, dürfte sich Windhofer gar nicht im Objekt 21 aufhalten, denn der strenge § 3 sagt unter „Eintrittsbedingungen”: „Das Vereinslokal kann nur durch Vorzeigen der gültigen Mitgliedskarte betreten werden.” Windhofer hielt sich also ohne Berechtigung im Objekt auf! Noch dazu zur falschen Zeit, denn das Vereinslokal ist nur jeden Freitag zwischen 20h und mindestens 2h früh geöffnet. Ein schwacher Trost: Auch die „Cobra“ hielt sich nicht an die Hausregeln. Sie kam zwar am Freitag, aber schon um 9h früh!