Desselbrunn (OÖ): Kameraden im Argumentationsnotstand

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Die Kame­ra­den von Objekt 21 machen es sich selbst nicht leicht. Am 13.8.2010 fand bei dem Objekt 21, einem Bau­ern­hof in Des­sel­brunn (OÖ), wo sich übli­cher­wei­se rechts­extre­me und Neo­na­zis die Klin­ke geben, eine Haus­durch­su­chung statt. Bei der fie­len die Ein­satz­kräf­te buch­stäb­lich mit der Tür ins Haus, wie der Obmann des Ver­eins Objekt 21 etwas wei­ner­lich in einem Ein­spruch und einer Kla­ge auf Scha­den­er­satz festhält.

Manu­el Spind­ler, so heißt der Obmann, argu­men­tiert sich dabei um Kopf und Kra­gen. Jür­gen Wind­ho­fer, der bereits mehr­fach nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teil­te Neo­na­zi, der im Objekt 21 den Haus­meis­ter gibt, hat nach Dar­stel­lung Spind­lers rein gar nichts mit dem Ver­ein und dem Objekt 21 zu tun: „Dazu ist zu sagen, dass Jür­gen Wind­ho­fer weder eine tra­gen­de Rol­le spielt, noch Mit­glied in die­sem Ver­ein ist und auch in die­sem Objekt kein natio­nal­so­zia­lis­ti­sches Gedan­ken­gut auslebt.”

Die Ver­wen­dung der Reichs­kriegs­flag­ge in der Nazi-Vari­an­te? Kein Pro­blem, meint Spind­ler. Schließ­lich hand­le es sich bei einer schwarz­weiss­ro­ten Fah­ne oder diver­sen T‑Shirts nicht um NS-Devo­tio­na­li­en. Gegen Wind­ho­fer und den Ver­ein wür­de von allen mög­li­chen Sei­ten intri­giert, es wür­den fal­sche Face­book- Accounts ange­legt und in fal­schem Zusam­men­hang der Poli­zei zuge­spielt. Ja, und dann gibt es noch die Sache mit den Waf­fen, die gefun­den wur­den. Auch so ein Irr­tum, den Spind­ler auf­klä­ren muss. Die Waf­fen, die bei einer Ver­kehrs­kon­trol­le im Kof­fer­raum des PKW von Wind­ho­fer gefun­den wur­den, die gehör­ten näm­lich nicht ihm, son­dern einer Frau, die in Deutsch­land lebe. Und dort sei der Besitz die­ser Waf­fen zu Samm­ler­zwe­cken erlaubt. Und weil die Waf­fen­tan­te auch noch eine eides­statt­li­che Erklä­rung bei­gebracht habe, dass die Waf­fen ihr gehör­ten, wür­de sie die Gegen­stän­de auch wie­der ger­ne aus­ge­hän­digt bekom­men. Ver­mut­lich hat­ten die Kame­ra­den vom Objekt 21 ja nur vor, mit den Gegen­stän­den eine ihrer kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen zu berei­chern. Und das fie­le ja qua­si unter die Frei­heit der Volks­kunst oder so.

Noch unter­halt­sa­mer wird Spind­ler dort, wo er den Poli­zei­ein­satz der „Cobra“ schil­dert. Also die „Cobra“ klopft an bei der Haus­tür, es rührt sich zwei Minu­ten lang nichts und nie­mand. Dann bricht die „Cobra“ die Tür auf, „obwohl die Hin­ter­tü­re offen war und dem zur Zeit im Haus anwe­sen­den Jür­gen Wind­ho­fer nicht die Zeit gege­ben wur­de, die Türe zu öffnen”.

Las­sen wir hier die Debat­te um die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der Mit­tel nur inso­fern anklin­gen, als die Poli­zei ja nach dem bis­her Geschil­der­ten davon aus­ge­hen durf­te, dass die Kame­ra­den im Objekt viel­leicht noch eini­ge ande­re Samm­ler­ge­gen­stän­de von Waf­fen­tan­ten oder ‑onkeln aus fer­nen Län­dern zu ihrer kul­tu­rel­len Berei­che­rung auf­be­wahr­ten. Was macht der Neo­na­zi Wind­ho­fer im Objekt 21? Er ist ja, wie Spind­ler aus­führ­lich betont, weder ein Ver­eins­mit­glied noch hat er irgend­ei­ne tra­gen­de Rolle.

Nach den „All­ge­mei­nen Infor­ma­tio­nen“, die der Ver­ein auf sei­ner Home­page ver­öf­fent­licht, dürf­te sich Wind­ho­fer gar nicht im Objekt 21 auf­hal­ten, denn der stren­ge § 3 sagt unter „Ein­tritts­be­din­gun­gen”: „Das Ver­eins­lo­kal kann nur durch Vor­zei­gen der gül­ti­gen Mit­glieds­kar­te betre­ten wer­den.” Wind­ho­fer hielt sich also ohne Berech­ti­gung im Objekt auf! Noch dazu zur fal­schen Zeit, denn das Ver­eins­lo­kal ist nur jeden Frei­tag zwi­schen 20h und min­des­tens 2h früh geöff­net. Ein schwa­cher Trost: Auch die „Cobra“ hielt sich nicht an die Haus­re­geln. Sie kam zwar am Frei­tag, aber schon um 9h früh!