Desselbrunn (OÖ): Kameraden im Argumentationsnotstand

Die Kam­er­aden von Objekt 21 machen es sich selb­st nicht leicht. Am 13.8.2010 fand bei dem Objekt 21, einem Bauern­hof in Des­sel­brunn (OÖ), wo sich üblicher­weise recht­sex­treme und Neon­azis die Klinke geben, eine Haus­durch­suchung statt. Bei der fie­len die Ein­satzkräfte buch­stäblich mit der Tür ins Haus, wie der Obmann des Vere­ins Objekt 21 etwas wein­er­lich in einem Ein­spruch und ein­er Klage auf Schaden­er­satz festhält.

Manuel Spindler, so heißt der Obmann, argu­men­tiert sich dabei um Kopf und Kra­gen. Jür­gen Wind­hofer, der bere­its mehrfach nach dem Ver­bots­ge­setz verurteilte Neon­azi, der im Objekt 21 den Haus­meis­ter gibt, hat nach Darstel­lung Spindlers rein gar nichts mit dem Vere­in und dem Objekt 21 zu tun: „Dazu ist zu sagen, dass Jür­gen Wind­hofer wed­er eine tra­gende Rolle spielt, noch Mit­glied in diesem Vere­in ist und auch in diesem Objekt kein nation­al­sozial­is­tis­ches Gedankengut auslebt.”

Die Ver­wen­dung der Reich­skriegs­flagge in der Nazi-Vari­ante? Kein Prob­lem, meint Spindler. Schließlich han­dle es sich bei ein­er schwarzweis­s­roten Fahne oder diversen T‑Shirts nicht um NS-Devo­tion­alien. Gegen Wind­hofer und den Vere­in würde von allen möglichen Seit­en int­rigiert, es wür­den falsche Face­book- Accounts angelegt und in falschem Zusam­men­hang der Polizei zuge­spielt. Ja, und dann gibt es noch die Sache mit den Waf­fen, die gefun­den wur­den. Auch so ein Irrtum, den Spindler aufk­lären muss. Die Waf­fen, die bei ein­er Verkehrskon­trolle im Kof­fer­raum des PKW von Wind­hofer gefun­den wur­den, die gehörten näm­lich nicht ihm, son­dern ein­er Frau, die in Deutsch­land lebe. Und dort sei der Besitz dieser Waf­fen zu Samm­lerzweck­en erlaubt. Und weil die Waf­fen­tante auch noch eine eidesstat­tliche Erk­lärung beige­bracht habe, dass die Waf­fen ihr gehörten, würde sie die Gegen­stände auch wieder gerne aus­ge­händigt bekom­men. Ver­mut­lich hat­ten die Kam­er­aden vom Objekt 21 ja nur vor, mit den Gegen­stän­den eine ihrer kul­turellen Ver­anstal­tun­gen zu bere­ich­ern. Und das fiele ja qua­si unter die Frei­heit der Volk­skun­st oder so.

Noch unter­halt­samer wird Spindler dort, wo er den Polizeiein­satz der „Cobra“ schildert. Also die „Cobra“ klopft an bei der Haustür, es rührt sich zwei Minuten lang nichts und nie­mand. Dann bricht die „Cobra“ die Tür auf, „obwohl die Hin­tertüre offen war und dem zur Zeit im Haus anwe­senden Jür­gen Wind­hofer nicht die Zeit gegeben wurde, die Türe zu öffnen”.

Lassen wir hier die Debat­te um die Ver­hält­nis­mäßigkeit der Mit­tel nur insofern anklin­gen, als die Polizei ja nach dem bish­er Geschilderten davon aus­ge­hen durfte, dass die Kam­er­aden im Objekt vielle­icht noch einige andere Samm­lerge­gen­stände von Waf­fen­tan­ten oder ‑onkeln aus fer­nen Län­dern zu ihrer kul­turellen Bere­icherung auf­be­wahrten. Was macht der Neon­azi Wind­hofer im Objekt 21? Er ist ja, wie Spindler aus­führlich betont, wed­er ein Vere­ins­mit­glied noch hat er irgen­deine tra­gende Rolle.

Nach den „All­ge­meinen Infor­ma­tio­nen“, die der Vere­in auf sein­er Home­page veröf­fentlicht, dürfte sich Wind­hofer gar nicht im Objekt 21 aufhal­ten, denn der strenge § 3 sagt unter „Ein­tritts­be­din­gun­gen”: „Das Vere­inslokal kann nur durch Vorzeigen der gülti­gen Mit­glied­skarte betreten wer­den.” Wind­hofer hielt sich also ohne Berech­ti­gung im Objekt auf! Noch dazu zur falschen Zeit, denn das Vere­inslokal ist nur jeden Fre­itag zwis­chen 20h und min­destens 2h früh geöffnet. Ein schwach­er Trost: Auch die „Cobra“ hielt sich nicht an die Haus­regeln. Sie kam zwar am Fre­itag, aber schon um 9h früh!