Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeitrag
  • Materialien
  • Rezension

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 2 Minuten

Objekt 21: Haftstrafen wegen Wiederbetätigung deutlich reduziert

Vor wenigen Tagen konnten in Linz einige Neonazi-Exemplare von Objekt 21 beim Aufmarsch der Pegida OÖ betrachtet werden. Das erinnert unangenehm daran, dass eigentlich wesentlich mehr Anklagen im Gespräch waren als bisher Prozesse stattgefunden haben. Jetzt wurden in einem Berufungsverfahren die Strafen für fünf Aktivisten von Objekt 21, darunter die beiden Chefs, deutlich reduziert.

11. Feb. 2015

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz wollte offensichtlich besonders gütig zu den Beschwerdeführern sein. Weil die Urteilsausfertigung in der ersten Instanz fünf Monate gedauert hatte, wurden gleich einmal pro Urteil drei Monate abgezogen – als Generalrabatt sozusagen.

Dann folgte der Spezialrabatt. Die beiden Rädelsführer waren im November 2013 wegen NS- Wiederbetätigung zu sechs bzw. vier Jahren Haft verurteilt worden. Von den weiteren fünf Angeklagten erhielten drei teilbedingte Strafen und zwei bedingte. Angeklagt waren damals die fünf Vereinsvorstandsmitglieder, der Computerfachmann des Vereins und der informelle Chef Jürgen W..

2014 folgten dann die Urteile gegen die zwei Kapos, Jürgen W. und Manuel S., wegen der Beteiligung bzw. Anstiftung zu verschiedenen Straftaten, darunter Brandanschläge auf Bordelle in Wien, wobei es wieder langjährige Haftstrafen (sechs Jahre und neun Monate bzw. vier Jahre und acht Monate) als „Zusatzstrafen zu früheren Verurteilungen“ setzte. Die beiden waren ja nicht nur langjährige Neonazis, sondern mit anderen Straftaten schon vorher aktiv.

Da diese letzteren Urteile mittlerweile schon längst rechtskräftig sind, ging es bei der Berufung nur um die Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung. Das OLG Linz reduzierte die jetzt als Zusatzstrafen betrachteten Urteile wegen NS-Wiederbetätigung bei den beiden Hauptangeklagten von sechs bzw. vier Jahren auf jeweils 15 Monate. Bei den anderen drei Neonazis, die in Berufung gingen, wurden die Haftstrafen ebenfalls deutlich reduziert: „Die teilbedingten Haftstrafen der drei anderen Aktivisten wurden von 30 bzw. 24 Monaten auf 21 bzw. 15 Monate reduziert und in zwei Fällen sogar zur Gänze bedingt ausgesprochen.“ (APA, 10.2.15) Damit, so das OLG, werde den spezial- und generalpräventiven Ansprüchen ausreichend Rechnung getragen.

Da kann man nur mehr nach Luft schnappen! „Objekt 21“ war die vermutlich größte kriminelle Neonazi-Organisation der Zweiten Republik, die fast alle unterschiedlichen Abteilungen des Strafrechts mit ihren Straftaten bedient hat. Bei Jürgen W. ist mit Sicherheit auch durch eine langjährige Haftstrafe keine Änderung seiner Ansichten zu erwarten. Das Urteil des OLG Linz ist aber gerade bei ihm problematisch. 2010 hatte das gleiche OLG in einem Berufungsverfahren die Haftstrafe wegen NS-Wiederbetätigung bei Jürgen W. noch deutlich erhöht. Damals ging es um den neonazistischen Kampfverband Oberdonau, den W. gegründet hatte. Während er in der ersten Instanz nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden war, erhöhte das OLG auf 28 Monate unbedingt. Jetzt, nach weiteren Jahren neonazistischer und sonstiger krimineller Aktivitäten, senkt das OLG die Strafe für Wiederbetätigung bei W. wieder deutlich auf fünfzehn Monate ab.

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Beitragsnavigation

« Die Einladung des lieben Christian an den Hassprediger
Zunahme von Hass, Hetze und rassistischen Attacken »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter