24 Personen wurden nach polizeilichen Angaben im Rahmen der Ermittlungen gegen die Neonazi-Truppe Objekt 21 im Jänner 2013 verhaftet, insgesamt 11 Personen kamen dann in Untersuchungshaft. Die Kriminalpolizei sprach damals von rund 200 Personen, die im Umfeld von Objekt 21 bzw. als Vereinsmitglieder tätig waren. Die Justiz grenzte in der Folge den Kreis von Verdächtigen deutlich ein und sprach von zwei Ermittlungskreisen: Gegen zunächst 35 Personen werde wegen strafrechtlicher Delikte ermittelt, gegen zehn Personen (gegen die auch im anderen Kreis ermittelt werden könne) wegen NS-Wiederbetätigung.
Mittlerweile sind etliche Monate vergangen, aber die gerichtliche Verfolgung der Straftaten von Objekt 21 zieht sich in die Länge, eine umfassende Aufklärung ist nicht in Sicht. Zugegeben, die Palette der Delikte, die mit den Neonazis von Objekt 21 in Zusammenhang gebracht werden, ist sehr breit und umfasst etliche Abschnitte des Strafgesetzbuches: Erpressung, Raub, Diebstahl, Einbrüche, Sachbeschädigung, (schwere) Körperverletzung, gefährliche Drohung, Betrug, Brandstiftung und diverse Aktivitäten und Delikte im Suchtmittel‑, Rotlicht- und Waffenbereich, gekrönt von der NS-Wiederbetätigung, die vor allem, aber nicht nur in der „öffentlichen“ Phase des „Vereins“ stattgefunden hat.
Da die zahlreichen Delikte über einen längeren Zeitraum (2008 bis 2012) begangen wurden und auch der Personenkreis, von dem sie verübt wurden, nicht klein war, stellen sich natürlich einige spannende Fragen bis hin zu der beruhigenden Feststellung des oberösterreichischen Sicherheitsdirektors im Juni 2010, wonach nur eine „Hand voll Leute“ im Objekt 21 aktiv sei, die noch dazu sehr „verhalten“ agiere (APA, 16.6.2010).
Die „Hand voll Leute“, die so „verhalten“ agierte, bestand zu diesem Zeitpunkt aus einem Kern von Hardcore-Nazis, die ihren angemieteten Bauernhof nicht nur zu einem Treffpunkt für die Neonazi-Szene aus Oberösterreich und Bayern mit rund 200 Mitgliedern, sondern auch zu einer mafiosen Struktur mit angemieteten Neonazi-Söldnern aus der BRD gemacht hatten.
Von den angekündigten 35 Personen im Umfeld von Objekt 21, gegen die wegen strafrechtlicher Delikte ermittelt wird, standen bisher vor Gericht (bei den angegebenen Haftstrafen ist nicht berücksichtigt, ob die Strafen rechtswirksam geworden sind – bei den allermeisten Verfahren wurden Rechtsmittel eingelegt):
- Rene M. im Juli 2013. Er wurde wegen Raub, Einbruchsdiebstählen und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurtelt.
- Im August 2013 folgte der nächste Prozess beim Landesgericht Wels. Die beiden Angeklagten (32 und 24 Jahre alt) wurden wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und Brandstiftung zu vier bzw. drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
- Anfang Oktober wurde Daniel K. (27) wegen Einbruchsdiebstahl und Betrug zu einer Haftstrafe von vermutlich 30 Monaten verurteilt.
- Im März 2014 wurde der deutsche Staatsbürger Steffen M. aus Thüringen wegen mehrerer Einbrüche, Beteiligung an einem versuchten Brandanschlag und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt.
- Mitte April wurde der Bordellbesitzer Alexander G. wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Brandstiftung, Sachbeschädigung, gefährlicher Drohung, Körperverletzung bzw. schweren Betrugs zu fünf Jahren Haft verurtelt.
- Einige Tage später dann der Prozess gegen Andreas P. aus Thüringen, den „Mann fürs Grobe“ bei Objekt 21. Er wurde zu drei Jahren, neun Monaten und zwei Wochen Haft verurteilt. Das Strafausmaß wurde mit seiner „Lebensbeichte“ erklärt, mit der er vor allem die Führungsspitze von Objekt 21 belastete.
Damit standen bislang von den angekündigten 35 Personen sieben aus dem Ermittlungskreis „strafrechtliche“ Delikte vor Gericht.
Von den zehn Personen, gegen die (zusätzlich) wegen NS-Wiederbetätigung ermittelt wurde, standen im bislang einzigen Prozess Anfang November 2013 sieben vor dem Geschworenengericht und wurden zu folgenden Strafen verurteilt (nicht rechtskräftig):
- Jürgen W., der „Kopf“ von Objekt 21: sechs Jahre
- Manuel S., der Vereinsobmann: vier Jahre
- Christoph G., der Computer-Fachmann: 30 Monate, davon zehn unbedingt
- Alexander M., der stellvertretende Vereinsobmann: 30 Monate, davon zehn unbedingt
- Bernd H., der Schriftführer des Vereins: 24 Monate, davon acht unbedingt
- Dieter B., Kassier: 18 Monate bedingt
- Kevin H., stellvertretender Schriftführer: 20 Monate bedingt
Nicht einzurechnen ist der Prozess wegen NS-Wiederbetätigung gegen Philip T., den deutschen „Reichstrunkenbold“, der im Jänner 2014 in Korneuburg vor Gericht stand und zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.