Eine mittelgradige Alkoholisierung konstatierte der psychiatrische Gutachter, während der Angeklagte behauptete, er könne sich an nichts mehr erinnern. Der komplette Gedächtnisausfall bezog sich auf zwei Vorfälle. Im Oktober 2012 hatte er in Treibach einen Barkeeper türkischer Herkunft mit Nazi-Sprüchen („Ihr Türken gehört vergast“, „Heil Hitler“ usw.) angepöbelt, eine Woche später gab es in Klagenfurt bei einer Tankstelle einen ähnlichen Vorfall mit Jugendlichen aus Bosnien-Herzegowina. Als Polizisten eingriffen, zeigte er auch noch den Hitlergruß, der von der Überwachungskamera der Tankstelle dokumentiert ist.
Der Angeklagte, der schon sechs Vorstrafen, unter anderem wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung im Gepäck hat, gab sich in der Hauptverhandlung voll geständig, betonte aber, kein „Rechter“ zu sein. Bei der Hausdurchsuchung waren allerdings auf seinem PC NS-Symbole gefunden worden – dafür machte er aber seine Freundin verantwortlich, von der er sie erhalten haben will. Der Staatsanwalt notierte jedenfalls deren Namen.
Auf die Nachfragen zu seiner Gesinnung und den NS-Parolen gab es keine klaren Antworten, dafür ein eindeutiges Urteil: 16 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ORF Kärnten (24.4.14).