Klagenfurt: Besoffener Jungnazi verurteilt

Es war ein ein­deutiger Schuld­spruch, den die Geschwore­nen am Mittwoch, 23.4., im Kla­gen­furter Lan­des­gericht in der Ver­hand­lung wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung gegen einen 21-jähri­gen Kärnt­ner gefällt haben. Ein­stim­mig waren sie der Mei­n­ung, dass die Alko­holisierung des Angeklagten seine Schuld nicht beeinträchtigt.

Eine mit­tel­gr­a­di­ge Alko­holisierung kon­sta­tierte der psy­chi­a­trische Gutachter, während der Angeklagte behauptete, er könne sich an nichts mehr erin­nern. Der kom­plette Hir­naus­fall bezog sich auf zwei Vor­fälle. Im Okto­ber 2012 hat­te er in Treibach einen Bar­keep­er türkisch­er Herkun­ft mit Nazi-Sprüchen („Ihr Türken gehört ver­gast“, „Heil Hitler“ usw.) angepö­belt, eine Woche später gab es in Kla­gen­furt bei ein­er Tankstelle einen ähn­lichen Vor­fall mit Jugendlichen aus Bosnien-Herze­gow­ina. Als Polizis­ten ein­grif­f­en, zeigte er auch noch den Hitler-Gruß, der von der Überwachungskam­era der Tankstelle gut doku­men­tiert ist.

Der Angeklagte, der schon sechs Vorstrafen, unter anderem wegen gefährlich­er Dro­hung und Sachbeschädi­gung am Buck­el hat, gab sich in der Hauptver­hand­lung voll geständig, betonte aber, kein „Rechter“ zu sein. Bei der Haus­durch­suchung waren allerd­ings auf seinem PC NS-Sym­bole gefun­den wor­den – dafür machte er aber seine Fre­undin ver­ant­wortlich, von der er sie erhal­ten haben will. Der Staat­san­walt notierte jeden­falls deren Namen.

Auf die Nach­fra­gen nach sein­er Gesin­nung und die NS-Parolen gab es keine klaren Antworten, dafür ein ein­deutiges Urteil: 16 Monate Haft, davon vier Monate unbe­d­ingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ORF.