Es war ein eindeutiger Schuldspruch, den die Geschworenen am Mittwoch, 23.4., im Klagenfurter Landesgericht in der Verhandlung wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung gegen einen 21-jährigen Kärntner gefällt haben. Einstimmig waren sie der Meinung, dass die Alkoholisierung des Angeklagten seine Schuld nicht beeinträchtigt.
Eine mittelgradige Alkoholisierung konstatierte der psychiatrische Gutachter, während der Angeklagte behauptete, er könne sich an nichts mehr erinnern. Der komplette Hirnausfall bezog sich auf zwei Vorfälle. Im Oktober 2012 hatte er in Treibach einen Barkeeper türkischer Herkunft mit Nazi-Sprüchen („Ihr Türken gehört vergast“, „Heil Hitler“ usw.) angepöbelt, eine Woche später gab es in Klagenfurt bei einer Tankstelle einen ähnlichen Vorfall mit Jugendlichen aus Bosnien-Herzegowina. Als Polizisten eingriffen, zeigte er auch noch den Hitler-Gruß, der von der Überwachungskamera der Tankstelle gut dokumentiert ist.

Der Angeklagte, der schon sechs Vorstrafen, unter anderem wegen gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung am Buckel hat, gab sich in der Hauptverhandlung voll geständig, betonte aber, kein „Rechter“ zu sein. Bei der Hausdurchsuchung waren allerdings auf seinem PC NS-Symbole gefunden worden – dafür machte er aber seine Freundin verantwortlich, von der er sie erhalten haben will. Der Staatsanwalt notierte jedenfalls deren Namen.
Auf die Nachfragen nach seiner Gesinnung und die NS-Parolen gab es keine klaren Antworten, dafür ein eindeutiges Urteil: 16 Monate Haft, davon vier Monate unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: ORF.