Mit dem Urteil gegen den informellen Boss von Objekt 21, Jürgen W. alias „Suben Knaki“ bzw. „Otto Ernst Remer“, und gegen den formellen Boss des Vereins, Manuel S. alias „Speedy“ wurde eine weitere Etappe in der strafrechtlichen Auseinandersetzung mit der Neonazi-Truppe abgeschlossen. Leider weitgehend ohne Öffentlichkeit, denn der auf acht Tage anberaumte Prozess fand nur bei der Eröffnung und zum Abschluss mediale Beachtung.
Die Angeklagten bekannten sich schon zu Beginn des Prozesses teilweise schuldig im Sinn der Anklage, die sich, so „Österreich“, wie ein halber Rundgang durch das Strafgesetzbuch las. Das bedeutete aber nur, dass sie jene Straftaten, die schon zuvor mit anderen Tatbeteiligten abgehandelt und abgeurteilt worden waren, nicht bestritten – alles andere aber schon.
„Otto Ernst Remer” und die Hakenkreuze
Das fiel ihnen auch deshalb nicht schwer, weil sich ein wichtiger Belastungszeuge, der zuvor in den polizeilichen Einvernahmen die beiden schwer belastet hatte, vor Gericht an nichts mehr erinnern konnte, „was die beiden Angeklagten mit einem breiten Grinsen quittierten“ (Österreich, 20.8.14). Schon im Vorfeld des Prozesses waren massive Drohungen gegen Belastungszeugen bekannt geworden, aber auch finanzielle Angebote. Die bisherigen Gerichtsverhandlungen fanden deshalb unter massiven Sicherheitsvorkehrungen statt.
19 Haftstrafen (bei weitem nicht alle rechtskräftig) waren bis zu diesem Prozess gegen Objekt 21-Neonazis verhängt worden; jetzt sind es 21. Das sind zwar mehr als unsere Zwischenbilanz im April ergeben hat, aber noch immer um etliche weniger als eigentlich angezeigt.
Die beiden Angeklagten, die in den polizeilichen Einvernahmen weitgehend jede Schuld geleugnet und sich auch im Prozess wegen NS-Wiederbetätigung „nicht schuldig“ bekannt hatten, nahmen diesmal die Urteile an, nachdem am vorletzten Tag wesentliche Teile der Anklage aus dem Verfahren ausgeschieden wurden. Da die Staatsanwaltschaft noch keine Erklärung abgegeben hat, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.