Nach der Einstellung des Verfahrens gegen Martin Graf und andere in der Causa Seibersdorf war es irgendwie schon absehbar, dass demnächst auch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue bzw. des Betrugs in der Causa Stiftung Meschar gegen Martin Graf und die anderen Stiftungsvorstände eingestellt würden. Seitens der Staatsanwaltschaft hieß es, der für Untreue nötige Vorsatz bzw. die für einen Betrug nötige Täuschung habe nicht nachgewiesen werden können.
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