Salzburg (III): Haftstrafe für Jungnazi

Zu Hitlers Geburt­stag 2013 wollte er eigentlich eine Par­ty feiern, Box­en auf­stellen und ganz laut Musik abspie­len. Daraus wurde nichts mehr, nach­dem die NS-Spray-Aktion am Vor­abend aufge­flo­gen war. Nach län­geren Beratun­gen der Geschwore­nen wurde der 18-jährige­Haup­tangeklagte am Don­ner­stagabend wegen NS-Wieder­betä­ti­gung verurteilt.

Der 20-jährige Mitangeklagte, der sich zur Nazi- Schmier­erei bei der Volkss­chule Fais­te­nau ans­tiften ließ, wurde vom Gericht mit ein­er Diver­sion bedacht: 30 Stun­den gemein­nützige Arbeit .


RFJ Flach­gau demon­stri­ert 2012 in Bozen gegen Italien
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Der 18-jährige Schüler, der nicht nur wegen etlich­er NS-Wieder­betä­ti­gungs­de­lik­te, son­dern auch wegen Kör­per­ver­let­zung und schw­eren gewerb­smäßi­gen Betrugs angeklagt war, wurde zu 12 Monat­en Haft, davon 1 Monat unbe­d­ingt, verurteilt. Er hat­te ein Chat­fo­rum auf Skype für „wahre Nation­al­sozial­is­ten“ betrieben, dabei auch ein bru­tales Tötungsvideo und Nazi-Musik versendet, Hak­enkreuze geschmiert und den Hitler-Gruß vor einem anderen Jugendlichen demon­stri­ert. Seine Hauptschullehrerin sagte aus, dass er schon in der zweit­en Klasse Hak­enkreuze auf das Reli­gion­sheft gemalt habe und bei Auf­sätzen mehrmals über Adolf Hitler geschrieben habe.

Im „Stan­dard“ wird der Schüler auch mit ein­er Erk­lärung dafür zitiert: “Ich komme aus einem Dorf, wo die NS-Gesin­nung fast schon zur Jugend­kul­tur gehört“. Die Gemein­de­poli­tik wird das lock­er weg­steck­en und in den 33 Prozent, die die FPÖ bei den Gemein­der­atswahlen im Vor­jahr erzie­len kon­nte, sich­er kein Prob­lem sehen.

Den einen Monat unbe­d­ingte Haft dürfte der Schüler schon kon­sum­iert haben, weil er einen Monat in U‑Haft ver­brachte. Das Gericht erteilte ihm jeden­falls noch weit­ere Aufla­gen für die bed­ingte Haft: er muss eine Bewährung­shil­fe in Anspruch nehmen, eine Psy­chother­a­pie absolvieren und den Schu­la­b­schluss nach­holen. Das Urteil ist bere­its rechtskräftig.