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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Salzburg: Haftstrafe für Jungnazi

Zu Hitlers Geburtstag 2013 wollte er eigentlich eine Party feiern, Boxen aufstellen und ganz laut Musik abspielen. Daraus wurde nichts mehr, nachdem die NS-Spray-Aktion am Vorabend aufgeflogen war. Nach längeren Beratungen der Geschworenen wurde der 18-jährige Hauptangeklagte wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt.

22. Aug. 2014

Der 20-jährige Mitangeklagte, der sich zur Nazi-Schmiererei bei der Volksschule Faistenau anstiften ließ, wurde vom Gericht mit einer Diversion bedacht: 30 Stunden gemeinnützige Arbeit.


RFJ Flachgau demonstriert 2012 in Bozen gegen Italien

Der 18-jährige Schüler, der nicht nur wegen etlicher NS-Wiederbetätigungsdelikte, sondern auch wegen Körperverletzung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt war, wurde zu zwölf Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt, verurteilt. Er hatte ein Chatforum auf Skype für „wahre Nationalsozialisten“ betrieben, dabei auch ein brutales Tötungsvideo und Nazi-Musik versendet, Hakenkreuze geschmiert und den Hitlergruß vor einem anderen Jugendlichen demonstriert. Seine Hauptschullehrerin sagte aus, dass er schon in der zweiten Klasse Hakenkreuze auf das Religionsheft gemalt habe und bei Aufsätzen mehrmals über Adolf Hitler geschrieben habe.

Im „Standard“ wird der Schüler auch mit einer Erklärung zitiert: „Ich komme aus einem Dorf, wo die NS-Gesinnung fast schon zur Jugendkultur gehört.“ Die Gemeindepolitik wird das locker wegstecken und in den 33 Prozent, die die FPÖ bei den Gemeinderatswahlen im Vorjahr erzielen konnte, sicher kein Problem sehen.

Den einen Monat unbedingte Haft dürfte der Schüler schon konsumiert haben, weil er einen Monat in U-Haft verbrachte. Das Gericht erteilte ihm jedenfalls noch weitere Auflagen für die bedingte Haft: Er muss eine Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, eine Psychotherapie absolvieren und den Schulabschluss nachholen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | RFJ | Salzburg | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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