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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 1 Minute

Salzburg: Haftstrafe für Jungnazi

Zu Hit­lers Geburts­tag 2013 woll­te er eigent­lich eine Par­ty fei­ern, Boxen auf­stel­len und ganz laut Musik abspie­len. Dar­aus wur­de nichts mehr, nach­dem die NS-Spray-Akti­on am Vor­abend auf­ge­flo­gen war. Nach län­ge­ren Bera­tun­gen der Geschwo­re­nen wur­de der 18-jäh­ri­ge Haupt­an­ge­klag­te wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung verurteilt.

22. Aug. 2014

Der 20-jäh­ri­ge Mit­an­ge­klag­te, der sich zur Nazi-Schmie­re­rei bei der Volks­schu­le Fais­ten­au anstif­ten ließ, wur­de vom Gericht mit einer Diver­si­on bedacht: 30 Stun­den gemein­nüt­zi­ge Arbeit.


RFJ Flach­gau demons­triert 2012 in Bozen gegen Italien

Der 18-jäh­ri­ge Schü­ler, der nicht nur wegen etli­cher NS-Wie­der­be­tä­ti­gungs­de­lik­te, son­dern auch wegen Kör­per­ver­let­zung und schwe­ren gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs ange­klagt war, wur­de zu zwölf Mona­ten Haft, davon ein Monat unbe­dingt, ver­ur­teilt. Er hat­te ein Chat­fo­rum auf Sky­pe für „wah­re Natio­nal­so­zia­lis­ten“ betrie­ben, dabei auch ein bru­ta­les Tötungs­vi­deo und Nazi-Musik ver­sen­det, Haken­kreu­ze geschmiert und den Hit­ler­gruß vor einem ande­ren Jugend­li­chen demons­triert. Sei­ne Haupt­schul­leh­re­rin sag­te aus, dass er schon in der zwei­ten Klas­se Haken­kreu­ze auf das Reli­gi­ons­heft gemalt habe und bei Auf­sät­zen mehr­mals über Adolf Hit­ler geschrie­ben habe.

Im „Stan­dard“ wird der Schü­ler auch mit einer Erklä­rung zitiert: „Ich kom­me aus einem Dorf, wo die NS-Gesin­nung fast schon zur Jugend­kul­tur gehört.” Die Gemein­de­po­li­tik wird das locker weg­ste­cken und in den 33 Pro­zent, die die FPÖ bei den Gemein­de­rats­wah­len im Vor­jahr erzie­len konn­te, sicher kein Pro­blem sehen.

Den einen Monat unbe­ding­te Haft dürf­te der Schü­ler schon kon­su­miert haben, weil er einen Monat in U‑Haft ver­brach­te. Das Gericht erteil­te ihm jeden­falls noch wei­te­re Auf­la­gen für die beding­te Haft: Er muss eine Bewäh­rungs­hil­fe in Anspruch neh­men, eine Psy­cho­the­ra­pie absol­vie­ren und den Schul­ab­schluss nach­ho­len. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | RFJ | Salzburg | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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