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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Wels (OÖ): Objekt 21 – Obernazis neuerlich verurteilt

Die Haft­stra­fen für die bei­den Ban­den­chefs der Neo­na­zi-Trup­pe vom Objekt 21 sum­mie­ren sich. Nach­dem Jür­gen W. (30) bereits zu sechs und Manu­el S. (33) zu vier Jah­ren Haft wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wor­den waren, haben sie ges­tern wei­te­re sechs Jah­re und neun Mona­te bzw. vier Jah­re und acht Mona­te Haft für diver­se ande­re kri­mi­nel­le Delik­te ausgefasst.

21. Aug. 2014

Mit dem Urteil gegen den infor­mel­len Boss von Objekt 21, Jür­gen W. ali­as „Suben Kna­ki“ bzw. „Otto Ernst Remer“, und gegen den for­mel­len Boss des Ver­eins, Manu­el S. ali­as „Spee­dy“ wur­de eine wei­te­re Etap­pe in der straf­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung mit der Neo­na­zi-Trup­pe abge­schlos­sen. Lei­der weit­ge­hend ohne Öffent­lich­keit, denn der auf acht Tage anbe­raum­te Pro­zess fand nur bei der Eröff­nung und zum Abschluss media­le Beachtung.

Die Ange­klag­ten bekann­ten sich schon zu Beginn des Pro­zes­ses teil­wei­se schul­dig im Sinn der Ankla­ge, die sich, so „Öster­reich“, wie ein hal­ber Rund­gang durch das Straf­ge­setz­buch las. Das bedeu­te­te aber nur, dass sie jene Straf­ta­ten, die schon zuvor mit ande­ren Tat­be­tei­lig­ten abge­han­delt und abge­ur­teilt wor­den waren, nicht bestrit­ten – alles ande­re aber schon.


„Otto Ernst Remer” und die Hakenkreuze

Das fiel ihnen auch des­halb nicht schwer, weil sich ein wich­ti­ger Belas­tungs­zeu­ge, der zuvor in den poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­men die bei­den schwer belas­tet hat­te, vor Gericht an nichts mehr erin­nern konn­te, „was die bei­den Ange­klag­ten mit einem brei­ten Grin­sen quit­tier­ten“ (Öster­reich, 20.8.14). Schon im Vor­feld des Pro­zes­ses waren mas­si­ve Dro­hun­gen gegen Belas­tungs­zeu­gen bekannt gewor­den, aber auch finan­zi­el­le Ange­bo­te. Die bis­he­ri­gen Gerichts­ver­hand­lun­gen fan­den des­halb unter mas­si­ven Sicher­heits­vor­keh­run­gen statt.

19 Haft­stra­fen (bei wei­tem nicht alle rechts­kräf­tig) waren bis zu die­sem Pro­zess gegen Objekt 21-Neo­na­zis ver­hängt wor­den; jetzt sind es 21. Das sind zwar mehr als unse­re Zwi­schen­bi­lanz im April erge­ben hat, aber noch immer um etli­che weni­ger als eigent­lich angezeigt.

Die bei­den Ange­klag­ten, die in den poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­men weit­ge­hend jede Schuld geleug­net und sich auch im Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung „nicht schul­dig“ bekannt hat­ten, nah­men dies­mal die Urtei­le an, nach­dem am vor­letz­ten Tag wesent­li­che Tei­le der Ankla­ge aus dem Ver­fah­ren aus­ge­schie­den wur­den. Da die Staats­an­walt­schaft noch kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben hat, sind die Urtei­le noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Objekt 21 | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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