Zunahme von Hass, Hetze und rassistischen Attacken

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Die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt stell­te in ihrer Jah­res­bi­lanz­pres­se­kon­fe­renz für das Jahr 2014 etwas fest, was man nicht oft genug fest­hal­ten kann: Het­ze und Pos­tings mit rechts­extre­men Inhal­ten neh­men im Netz bzw. in den sozia­len Netz­wer­ken mas­siv zu. In der BRD wird immer deut­li­cher sicht­bar, dass das Erschei­nen von Pegi­da und ihren Able­gern mas­si­ve Aus­wir­kun­gen bei Hass­ta­ten hat.

Pegi­da tauch­te erst im letz­ten Quar­tal 2014 auf der poli­ti­schen Büh­ne Deutsch­lands auf. Seit­her bestimmt die Debat­te über die „Ängs­te und Sor­gen“ der Pegi­da-Anhän­ge­rIn­nen – zumeist eine dump­fe Angst vor exis­ten­ti­el­lem Ver­lust, den Frem­den, dem Islam, den Asyl­wer­bern – das poli­ti­sche Kli­ma. Die Aus­wir­kun­gen sind fatal.

Der „Tages­spie­gel“ berich­tet über die Ergeb­nis­se einer par­la­men­ta­ri­schen Anfra­ge der Lin­ken, aus der her­vor­geht, dass die Zahl der Atta­cken auf Flücht­lings­hei­me von 58 im Jahr 2013 auf 150 im Jahr 2014 stieg. Die Dra­ma­tik bei die­sem Anstieg ergibt sich dar­aus, dass allein im 4. Quar­tal 2014 67 Atta­cken statt­ge­fun­den haben, mehr als im gan­zen Vor­jahr! Für den Bie­le­fel­der Gewalt­for­scher Andre­as Zick gibt es einen Zusam­men­hang mit Pegi­da, aber auch mit den The­men des sehr klar auf Asyl­miss­brauch fokus­sier­ten Euro­pa­wahl­kampfs Anfang 2014: „Die men­schen­feind­li­che Stim­mung führt nicht auto­ma­tisch zu Taten, aber sie moti­viert gewalt­be­rei­te Per­so­nen und Grup­pen und wird von den Tätern zur Recht­fer­ti­gung her­an­ge­zo­gen. (…) Men­schen­feind­lich­keit wird als Norm wahr­ge­nom­men oder her­an­ge­zo­gen. Das gilt für alle Hass­ta­ten, auch jene von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund gegen ande­re.” (Der Tages­spie­gel)

Ganz ähn­lich fal­len die Fest­stel­lun­gen der Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt aus, die von einem star­ken, aber nicht näher quan­ti­fi­zier­ten Anstieg straf­recht­lich rele­van­ter Delik­te im Bereich von Ver­het­zung und Ver­stö­ßen gegen das NS-Ver­bots­ge­setz berich­tet: „Vor allem, wenn es um Ver­het­zung oder Ver­stö­ße gegen das Ver­bots­ge­setz geht. Zu Online-Berich­ten mit The­men wie Isla­mis­mus, Asyl­po­li­tik oder Migra­ti­on gibt es immer öfter Pos­ting­mög­lich­kei­ten, wo weit über das Ziel hin­aus geschos­sen wird, auch auf Face­book fin­den sich immer häu­fi­ger straf­ba­re Äuße­run­gen.“ (NÖN, 9.2.2015)

Die lei­ten­de Staats­an­wäl­tin Bar­ba­ra Hai­der wies dar­auf hin, dass vie­len Pos­tern die straf­recht­li­che Rele­vanz oft gar nicht bewusst sei: „Vie­le glau­ben, das bleibt in den eige­nen vier Wän­den, wenn sie hin­ter dem Com­pu­ter sit­zen. Dass das aber einer brei­ten Öffent­lich­keit zugäng­lich gemacht wird, ist ihnen nicht bewusst.“ (NÖN)