Steinhauser hatte in seiner Pressemitteilung angekündigt, die Einstellung des Verfahrens wegen Hetze gegen Juden im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage überprüfen zu wollen. Auch die Oberstaatsanwaltschaft Linz sieht die Strafwürdigkeit anders als die Staatsanwaltschaft und will das Verfahren neue aufrollen: „Man könne (…) davon ausgehen, dass es sich um nationalsozialistische Wiederbetätigung handle.”
Steinhauser will über die Anfrage aber noch mehr klären: „Entweder der Fehler liegt bei den Strafverfolgungsbehörden, oder wir haben es mit einer gefährlichen Regelungslücke im Strafrecht zu tun. Dann müsste über die entsprechende Ausweitung des Verhetzungsparagraphen im Rahmen der bevorstehenden StGB-Reform nachgedacht werden.”
Kritik an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft kam auch von der oberösterreichischen Antifa, deren Sprecher Robert Eiter den OÖN (12.2.15) erklärte: „Was die Linzer Staatsanwaltschaft als Unmutsäußerung gegen Israel definiert, sei von der Tendenz her eine antisemitische Mordhetze: ‚Angesichts der aktuellen Entwicklungen sollte man seitens der Strafjustiz mehr Sensibilität entwickeln‘.“
Heute, am 12.2.2015, folgte dann auch noch eine Erklärung des SPÖ-Justizsprechers Jarolim, der ebenfalls eine parlamentarische Anfrage ankündigte: „Ich denke, dass eine besondere Sensibilität bei Aktivitäten der gegenständlichen Art angemessen wäre”, sagte Jarolim und kündigte auch eine Anfrage an den Justizminister zur Frage des angemessenen Umgangs mit immer wieder auftretenden rechtsextremen Umtrieben an.”