Objekt 21: War da was?

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Eigent­lich soll­te der Pro­zess gegen fünf Per­so­nen, die bei der Neo­na­zi-Trup­pe „Objekt 21“ tätig waren, schon heu­te, am 17.2., mit der Urteils­ver­kün­dung abge­schlos­sen wer­den, aber die Ange­klag­ten im Alter von 28 bis 32 Jah­ren berie­fen sich eben­so auf Erin­ne­rungs­lü­cken wie die Zeu­gen, die ges­tern am Lan­des­ge­richt Wels ein­ver­nom­men wur­den. Und so wur­de zunächst ein­mal der Pro­zess auf unbe­stimm­te Zeit vertagt.

Die Vor­wür­fe der Ankla­ge illus­trie­ren nur zum Teil das Tages­ge­schäft der Neo­na­zi-Trup­pe vom Objekt 21. Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung, Frei­heits­ent­zug, Dieb­stahl, Brand­le­gung, Haus­frie­dens­bruch, Sach­be­schä­di­gung und natür­lich die Mit­glied­schaft in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung fin­den sich da. Wenn nicht gesof­fen oder Nazi-Lie­der gegrölt wur­den, dann muss­te zwi­schen­durch eben auch Geld ver­dient wer­den im Objekt 21.


Ver­eins­zen­trum Objekt 21
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Das Pro­blem jetzt – so die Ange­klag­ten – sei das Sau­fen damals. Alko­hol und Dro­gen hät­ten gro­ße Löcher in ihre Fest­plat­te gebrannt – die schon erwähn­ten Erin­ne­rungs­lü­cken eben. Die glei­chen Erin­ne­rungs­lü­cken fan­den sich auch bei bereits ver­ur­teil­ten Mit­glie­dern von Objekt 21, die in ihren frü­he­ren Aus­sa­gen die jet­zi­gen Ange­klag­ten noch belas­tet hat­ten, aber jetzt auch die glei­chen Sym­pto­me aufwiesen.

Dann waren da noch die Zeu­gen, die damals Opfer der Ange­klag­ten waren, dem Schöf­fen­ge­richt aber erklär­ten „Nein, ich bin nicht zu Scha­den gekom­men“ oder „Ich will davon nichts mehr wis­sen“ oder „Ich habe die­sen Tag aus mei­nem Leben gestri­chen“ (APA, 16.2.16).

Spä­tes­tens ab die­sem Zeit­punkt kriegt die Sache einen merk­wür­di­gen Geruch und man erin­nert sich, dass es schon viel, viel frü­her, nach den Fest­nah­men im Jän­ner 2013, als ein Schwung von „Objekt 21“-Kameraden dann in Unter­su­chungs­haft duns­te­te, sehr kon­kre­te Ver­dachts­mo­men­te bezüg­lich Abspra­chen, Schwei­ge­geld bzw. Dro­hun­gen gegen „Ver­rä­ter“ gege­ben hat.


Zum Ver­gleich: Links die Reichs­kriegs­flag­ge der Nazis Bild­quel­le; Rechts ein Screenhot der dama­li­gen „Objekt 21” Home­page und das Sym­bol des Nach­fol­ge­pro­jekt „Nor­dic Squad”
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27 Urtei­le, schreibt die in Sachen „Objekt 21“ immer gut infor­mier­te Tages­zei­tung „Öster­reich“ (15.2.16), hat es in Sachen Objekt 21 bis­her gege­ben. Klingt nicht schlecht, ist aber nicht viel, wenn man bedenkt, dass da auch die Dop­pel­ur­tei­le mit­ge­zählt sind – die Füh­rungs­rie­ge von Objekt 21 wur­de wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung extra noch ein­mal ange­klagt und ver­ur­teilt. Zieht man die­se 7 Urtei­le ab, dann stan­den bis­lang 20 Per­so­nen vor Gericht.

Mehr als 200 Mit­glie­der hat­te der Ver­ein „Objekt 21“, mehr als 80 Per­so­nen wur­den als Ver­däch­ti­ge von der Kri­mi­nal­po­li­zei Ober­ös­ter­reich nach der gro­ßen Fest­nah­me­wel­le im Jän­ner 2013 ein­ver­nom­men, Poli­zei und Staats­an­walt­schaft spra­chen im Mai 2013 dann von 35 Anzei­gen wegen kri­mi­nel­ler Akti­vi­tä­ten und von min­des­tens zehn wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung.

Im März 2015 fand der letz­te „Objekt 21“-Prozess statt – gegen die zwei Freun­din­nen der bei­den Chefs von „Objekt21“, die damals zu einem Jahr beding­ter Haft­stra­fe ver­ur­teilt wurden.