Die Vorwürfe der Anklage illustrieren nur zum Teil das Tagesgeschäft der Neonazi-Truppe vom „Objekt 21“: Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsentzug, Diebstahl, Brandlegung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und natürlich die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung finden sich da. Wenn nicht gesoffen oder Nazi-Lieder gegrölt wurden, dann musste zwischendurch eben auch Geld verdient werden im „Objekt 21“.
Das Problem, so die Angeklagten, sei die damalige Sauferei. Alkohol und Drogen hätten zu großen Erinnerungslücken geführt. Die gleichen Erinnerungslücken fanden sich auch bei bereits verurteilten Mitgliedern vom „Objekt 21“, die in ihren früheren Aussagen die jetzigen Angeklagten noch belastet hatten, aber jetzt auch von nichts mehr etwas wussten.
Dann waren noch die Zeugen, die damals Opfer der Angeklagten waren, dem Schöffengericht aber erklärten „Nein, ich bin nicht zu Schaden gekommen“ oder „Ich will davon nichts mehr wissen“ oder „Ich habe diesen Tag aus meinem Leben gestrichen“ (APA, 16.2.16).
Spätestens ab diesem Zeitpunkt kriegt die Sache einen merkwürdigen Geruch. Es gab schon viel früher – nach den Festnahmen im Jänner 2013, als ein Schwung von „Objekt 21“-Kameraden dann in Untersuchungshaft dunstete – sehr konkrete Verdachtsmomente bezüglich Absprachen, Schweigegeld bzw. Drohungen gegen „Verräter“.
27 Urteile, schreibt die in Sachen „Objekt 21“ immer gut informierte Tageszeitung „Österreich“ (15.2.16), hat es in Sachen „Objekt 21” bisher gegeben. Klingt nicht schlecht, ist aber nicht viel, wenn man bedenkt, dass da auch die Doppelurteile mitgezählt sind – die Führungsriege von Objekt 21 wurde wegen NS-Wiederbetätigung gesondert angeklagt und verurteilt. Zieht man diese sieben Urteile ab, dann standen bislang 20 Personen vor Gericht.
Mehr als 200 Mitglieder hatte der Verein „Objekt 21“, mehr als 80 Personen wurden als Verdächtige von der Kriminalpolizei Oberösterreich nach der großen Festnahmewelle im Jänner 2013 einvernommen. Polizei und Staatsanwaltschaft sprachen im Mai 2013 dann von 35 Anzeigen wegen krimineller Aktivitäten und von mindestens zehn wegen NS-Wiederbetätigung.
Im März 2015 fand der letzte „Objekt 21“-Prozess statt – gegen die zwei Freundinnen der beiden Chefs von „Objekt21“, die zu einem Jahr bedingter Haftstrafe verurteilt wurden.