35 Anzeigen der Polizei liegen der zuständigen Staatsanwaltschaft Wels zu den kriminellen Aktivitäten rund um das neonazistische Netzwerk „Objekt 21“ vor. Das sind um fünf Anzeigen mehr als im Februar 2013 gemeldet. Eine davon – sie richtet sich gegen einen 29-Jährigen – hat bisher zu einer Anklage wegen schweren Einbruchsdiebstahls, schweren Raubs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung geführt. Die anderen 34 Anzeigen werden jetzt von der Staatsanwaltschaft Wels bearbeitet: „Ob sie alle in eine Anklage münden ist nicht sicher.“ (APA, 24.5.)
Neben diesen 35 Anzeigen und der einen Anklage, die als „Teil 2“ bezeichnet werden, gibt es aber auch noch die Anzeigen bzw. Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung („Teil 1“), die seit geraumer Zeit auf dem Band liegen und nicht weiter transportiert werden.
Anfang 2011 sollen diese Anzeigen vom oberösterreichischen Verfassungsschutz erstellt und an die Staatsanwaltschaft Wels weitergeleitet worden sein. Diese erklärte vor wenigen Wochen, dass sie zehn Anklagen fertiggestellt habe. Nach zwei Jahren? Noch mehr Verwirrung erzeugte der oö. Landespolizeidirektor Pilsl, der dem ORF-Report vom 5.2. 2013 erklärte, dass es noch keine Anzeigen nach dem NS-Verbotsgesetz gegen die Objekt 21-Neonazis gebe, diese aber „kommen“.
Möglicherweise hat Pilsl Anzeigen mit Anklagen verwechselt. Die APA-Meldung macht die Sache jedenfalls auch nicht erfreulicher. Demnach hat die Staatsanwaltschaft Wels einen Vorhabensbericht zur NS-Wiederbetätigung erstellt, der an die Oberstaatsanwaltschaft Linz weitergeleitet wurde und von dort an das Justizministerium, wo anscheinend noch nicht darüber entschieden wurde. Erst mit dieser Entscheidung kann aber Anklage erhoben werden.
Wenn dieses Entscheidungstempo bei der NS-Wiederbetätigung so weitergeht, dann könnten die 35 Anzeigen von „Teil 2“ schneller zu rechtskräftigen Anklagen und Strafprozessen führen als die zehn Anzeigen zu „Teil 1“. Justiz und Ermittlungsbehörden werden sich dazu jedenfalls erklären müssen.
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