Windhofer: Vom Objekt 21 in die Box 28

Das Ober­lan­des­gericht Linz hat am Don­ner­stag, 24. Juni 2010 als Beru­fungsin­stanz über die Urteile gegen die Mit­glieder das „Kampfver­band Ober­donau“ beraten.

Die Strafe gegen Jür­gen Wind­hofer, den Rädels­führer, der bere­its zwei ein­schlägige (!) Vorstrafen nach dem Ver­bots­ge­setz kassiert hat, wurde erhöht. Wind­hofer, der mit­tler­weile auch beim „Objekt 21“ ein­schlägig tätig ist, dürfte kapiert haben, dass er mit den Ausre­den vom Welser Prozess („stark alko­holisiert“, „keine Recht­sradikalen“) dies­mal nicht mehr lan­den könne und ist zur Ver­hand­lung gar nicht erschienen. Seine sehr milde Strafe aus dem Welser Prozess wurde in – milde – 28 Monate unbe­d­ingt umge­wan­delt. Bei zwei weit­eren Verurteil­ten wur­den die Strafen sog­ar gesenkt. Der Vierte im Bunde hat­te gegen sein Urteil nicht berufen.

Da die Prog­nose für Jür­gen Wind­hofer nicht gün­stig ist, wird auch der baldige Haf­tantritt und die damit ver­bun­dene Kampf­pause nicht ver­hin­dern kön­nen, dass wir bald wieder über Wind­hofer und seine Fre­unde vom „Objekt 21“ bericht­en müssen. Vielle­icht auch über seinen Kam­er­aden vom „Objekt 21“, den FPÖ-Gemein­der­at Jür­gen Wallner?

Siehe auch:
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