Den Aufruf verbreitete er im August des Vorjahres – zunächst unter dem Fake-Profil einer „Anna Wagenhofer“. Am Verhandlungstag im September versuchte er es noch mit der Behauptung, dass das Foto zum damaligen Posting, das eine Nazi-Bücherverbrennung zeigte, nicht von ihm stamme, sondern von einem Unbekannten eingefügt worden sein müsste. „I wü mit die Nazis genauso wenig zu tun haben, wie mit die radikalen Islamisten“, erklärte der siebenmal Vorbestrafte laut „meinbezirk.at“.
Um die Angelegenheit mit dem mysteriösen Unbekannten zu klären, wurde vertagt, um dazu einen Verfassungsschützer zu befragen. Der dürfte den Unbekannten auch nicht entdeckt haben, sodass das Gericht dem Prankl die Geschichte nicht abnahm und ihn wegen Herabwürdigung religiöser Lehren (§ 188 StGB) zu vier Monaten bedingt verurteilte.
So lud Kurti zur Veranstaltung…
Auf der Facebook-Seite „Fesbuk Kurti“, einer der vielen Prankl-Seiten, wirkt er nach der Verhandlung fast enttäuscht. Obwohl er brav hinunterschluckt: „Bin trotzdem zufrieden mit der Verhandlung und dem Urteil. Mehr war nicht rauszuholen und wegen Volksverhetzung wurde ich freigesprochen.“ Einer seiner Kameraden versucht es mit einer Wiederholung: „Da Koran is jo ned amoi a religiöse Schrift. Aufforderung zu Mord und Terrorismus is des… Vabrenna is nu des Beste wosd mit dem Fetzn mochn kaunst…“