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Klagenfurt/ Treffen: Erstunkene Unwahrheit statt erstunkener Lüge

Die Vor­ge­schich­te ist wich­tig und bezeich­nend! Der Lan­des­rat der Kärnt­ner FPÖ, Chris­ti­an Rag­ger, ver­brei­tet via Pres­se­aus­sendung (!), dass es in einem Flücht­lings­heim in Tref­fen einen mys­te­riö­sen Todes­fall gege­ben habe. Sehr rasch stellt sich her­aus, dass nichts, aber auch gar nichts stimmt an der Geschich­te. Bri­git­te H. pro­tes­tiert in einem Leser­brief gegen die­se Falsch­mel­dung und macht […]

5. Okt 2016

Es ist so unglaub­lich wie typisch: die Ver­brei­ter des erstun­ke­nen Gerüchts sind alle aus dem Schnei­der – jeden­falls recht­lich. Chris­ti­an Rag­ger, der als FPÖ-Lan­des­rat mitt­ler­wei­le auch schon wie­der Geschich­te ist, und damals von einer hef­ti­gen reli­gi­ös moti­vier­ten Aus­ein­an­der­set­zung mit Todes­fol­ge im Flücht­lings­heim fabu­liert hat, der FPÖ- Vize­bür­ger­meis­ter von Tref­fen, der den Lan­des­rat mit den „Infos“ über das erstun­ke­ne Gerücht gefüt­tert hat, und die anony­men Infor­man­ten vor Ort, durch die der Vize­bür­ger­meis­ter „infor­miert“ wur­de und die ihre Infos aus dem „Inter­net“ bezo­gen haben. Aus einem Forum, wo man sogar über die angeb­li­chen töd­li­chen Stich­ver­let­zun­gen im Tref­fe­ner Flücht­lings­heim Bescheid wusste.

Die ORF-Sendung "Thema" berichtete nun über die Causa... - Link zur Sendung
Die ORF-Sen­dung „The­ma” berich­te­te nun über die Cau­sa… — Link zur Sendung

Das Forum, das so genau Bescheid gewusst haben will, dürf­te „hartgeld.com“ gewe­sen sein – wir haben dar­über berich­tet. Jetzt hat das ORF-Maga­zin „The­ma in dem Bei­trag „Eine Lügen­ge­schich­te und ihre Fol­gen“ nach­ge­fragt, aber vom Betrei­ber von „hartgeld.com“ kei­ne Aus­kunft, son­dern eine wei­te­re Ver­schwö­rungs­ge­schich­te erzählt bekommen.

Der FPÖ-Vize­bür­ger­meis­ter von Tref­fen, Rag­gers Quel­le für das erstun­ke­ne Gerücht, klag­te Bri­git­te H., die in der „Kro­ne“ wegen die­ses infa­men Gerüchts einen Leser­brief mit der Fra­ge „Rechts­staat, wo bist du?“ geschrie­ben und den blau­en Vize­bür­ger­meis­ter der „Lüge“ bezich­tigt hat­te. Der fackel­te nicht lan­ge und klag­te wegen übler Nach­re­de (§ 111StGB). Die Fein­spit­ze wis­sen, dass man beim Vor­wurf der Lüge den Vor­satz, die Absicht zu lügen, bele­gen muss.
Dabei ist der blaue Vize­bür­ger­meis­ter doch nur von Per­so­nen, die einen Blau­licht­ein­satz gese­hen und dann im Inter­net „recher­chiert“ haben, „infor­miert“ wor­den. Zwar völ­lig falsch, aber was soll’s! Frei­heit­li­che Funk­tio­nä­re ver­spü­ren auch eine Infor­ma­ti­ons­pflicht für erstun­ke­ne Gerüch­te. Man kann ja nie wissen!

Bri­git­te H., die sich über das erstun­ke­ne Gerücht empört hat­te, hat von „Lüge“ auf „Unwahr­heit“ kor­ri­giert. Da blieb dem FPÖ-Funk­tio­när nichts ande­res übrig als die Kla­ge zurück­zu­zie­hen. Eine erstun­ke­ne Unwahr­heit ist einem FPÖ-Funk­tio­när anschei­nend zumut­bar und angemessen.

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