Klagenfurt/ Treffen: Erstunkene Unwahrheit statt erstunkener Lüge

Die Vorgeschichte ist wichtig und beze­ich­nend! Der Lan­desrat der Kärnt­ner FPÖ, Chris­t­ian Rag­ger, ver­bre­it­et via Presseaussendung (!), dass es in einem Flüchtling­sheim in Tre­f­fen einen mys­ter­iösen Todes­fall gegeben habe. Sehr rasch stellt sich her­aus, dass nichts, aber auch gar nichts stimmt an der Geschichte. Brigitte H. protestiert in einem Leser­brief gegen diese Falschmel­dung und macht den FPÖ-Vize­bürg­er­meis­ter als Quelle für das Gerücht ver­ant­wortlich. Der klagt wegen übler Nachrede.

Es ist so unglaublich wie typ­isch: die Ver­bre­it­er des erstunke­nen Gerüchts sind alle aus dem Schnei­der – jeden­falls rechtlich. Chris­t­ian Rag­ger, der als FPÖ-Lan­desrat mit­tler­weile auch schon wieder Geschichte ist, und damals von ein­er hefti­gen religiös motivierten Auseinan­der­set­zung mit Todes­folge im Flüchtling­sheim fab­u­liert hat, der FPÖ- Vize­bürg­er­meis­ter von Tre­f­fen, der den Lan­desrat mit den „Infos“ über das erstunkene Gerücht gefüt­tert hat, und die anony­men Infor­man­ten vor Ort, durch die der Vize­bürg­er­meis­ter „informiert“ wurde und die ihre Infos aus dem „Inter­net“ bezo­gen haben. Aus einem Forum, wo man sog­ar über die ange­blichen tödlichen Stichver­let­zun­gen im Tre­f­fen­er Flüchtling­sheim Bescheid wusste.

Die ORF-Sendung "Thema" berichtete nun über die Causa... - Link zur Sendung

Die ORF-Sendung „The­ma” berichtete nun über die Causa… — Link zur Sendung

Das Forum, das so genau Bescheid gewusst haben will, dürfte „hartgeld.com“ gewe­sen sein – wir haben darüber berichtet. Jet­zt hat das ORF-Mag­a­zin „The­ma in dem Beitrag „Eine Lügengeschichte und ihre Fol­gen“ nachge­fragt, aber vom Betreiber von „hartgeld.com“ keine Auskun­ft, son­dern eine weit­ere Ver­schwörungs­geschichte erzählt bekommen.

Der FPÖ-Vize­bürg­er­meis­ter von Tre­f­fen, Rag­gers Quelle für das erstunkene Gerücht, klagte Brigitte H., die in der „Kro­ne“ wegen dieses infa­men Gerüchts einen Leser­brief mit der Frage „Rechtsstaat, wo bist du?“ geschrieben und den blauen Vize­bürg­er­meis­ter der „Lüge“ bezichtigt hat­te. Der fack­elte nicht lange und klagte wegen übler Nachrede (§ 111StGB). Die Fein­spitze wis­sen, dass man beim Vor­wurf der Lüge den Vor­satz, die Absicht zu lügen, bele­gen muss.
Dabei ist der blaue Vize­bürg­er­meis­ter doch nur von Per­so­n­en, die einen Blaulichtein­satz gese­hen und dann im Inter­net „recher­chiert“ haben, „informiert“ wor­den. Zwar völ­lig falsch, aber was soll’s! Frei­heitliche Funk­tionäre ver­spüren auch eine Infor­ma­tion­spflicht für erstunkene Gerüchte. Man kann ja nie wissen!

Brigitte H., die sich über das erstunkene Gerücht empört hat­te, hat von „Lüge“ auf „Unwahrheit“ kor­rigiert. Da blieb dem FPÖ-Funk­tionär nichts anderes übrig als die Klage zurück­zuziehen. Eine erstunkene Unwahrheit ist einem FPÖ-Funk­tionär anscheinend zumut­bar und angemessen.