Die Vorgeschichte ist wichtig und bezeichnend! Der Landesrat der Kärntner FPÖ, Christian Ragger, verbreitet via Presseaussendung (!), dass es in einem Flüchtlingsheim in Treffen einen mysteriösen Todesfall gegeben habe. Sehr rasch stellt sich heraus, dass nichts, aber auch gar nichts stimmt an der Geschichte. Brigitte H. protestiert in einem Leserbrief gegen diese Falschmeldung und macht den FPÖ-Vizebürgermeister als Quelle für das Gerücht verantwortlich. Der klagt wegen übler Nachrede.
Es ist so unglaublich wie typisch: die Verbreiter des erstunkenen Gerüchts sind alle aus dem Schneider – jedenfalls rechtlich. Christian Ragger, der als FPÖ-Landesrat mittlerweile auch schon wieder Geschichte ist, und damals von einer heftigen religiös motivierten Auseinandersetzung mit Todesfolge im Flüchtlingsheim fabuliert hat, der FPÖ- Vizebürgermeister von Treffen, der den Landesrat mit den „Infos“ über das erstunkene Gerücht gefüttert hat, und die anonymen Informanten vor Ort, durch die der Vizebürgermeister „informiert“ wurde und die ihre Infos aus dem „Internet“ bezogen haben. Aus einem Forum, wo man sogar über die angeblichen tödlichen Stichverletzungen im Treffener Flüchtlingsheim Bescheid wusste.

Die ORF-Sendung „Thema” berichtete nun über die Causa… — Link zur Sendung
Das Forum, das so genau Bescheid gewusst haben will, dürfte „hartgeld.com“ gewesen sein – wir haben darüber berichtet. Jetzt hat das ORF-Magazin „Thema“ in dem Beitrag „Eine Lügengeschichte und ihre Folgen“ nachgefragt, aber vom Betreiber von „hartgeld.com“ keine Auskunft, sondern eine weitere Verschwörungsgeschichte erzählt bekommen.
Der FPÖ-Vizebürgermeister von Treffen, Raggers Quelle für das erstunkene Gerücht, klagte Brigitte H., die in der „Krone“ wegen dieses infamen Gerüchts einen Leserbrief mit der Frage „Rechtsstaat, wo bist du?“ geschrieben und den blauen Vizebürgermeister der „Lüge“ bezichtigt hatte. Der fackelte nicht lange und klagte wegen übler Nachrede (§ 111StGB). Die Feinspitze wissen, dass man beim Vorwurf der Lüge den Vorsatz, die Absicht zu lügen, belegen muss.
Dabei ist der blaue Vizebürgermeister doch nur von Personen, die einen Blaulichteinsatz gesehen und dann im Internet „recherchiert“ haben, „informiert“ worden. Zwar völlig falsch, aber was soll’s! Freiheitliche Funktionäre verspüren auch eine Informationspflicht für erstunkene Gerüchte. Man kann ja nie wissen!
Brigitte H., die sich über das erstunkene Gerücht empört hatte, hat von „Lüge“ auf „Unwahrheit“ korrigiert. Da blieb dem FPÖ-Funktionär nichts anderes übrig als die Klage zurückzuziehen. Eine erstunkene Unwahrheit ist einem FPÖ-Funktionär anscheinend zumutbar und angemessen.