Der FPÖ-Landesrat ist schon länger fein heraus. Er hatte zunächst im Brustton der Überzeugung die Öffentlichkeit in einer Presseaussendung darüber „informiert“ , dass es in einem Flüchtlingsheim in Treffen einen mysteriösen Todesfall eines syrischen Christen gegeben habe, der unverständlicherweise als Suizid ausgegeben würde. „Zwei Zeugen haben mir von dem Todesfall erzählt. Die werden sich das nicht aus der Nase ziehen“, empörte sich Ragger gegenüber der „Kleinen Zeitung“ (2.10.2015). Der Landesrat wollte auch von Zeugen wissen, dass „das Opfer Stichverletzungen im Rücken gehabt habe“ (OTS Ragger). Er fabulierte von dem Verdacht, „dass dieser Flüchtling Opfer von Religionsstreitigkeiten innerhalb der Migranten geworden ist“. Die angebliche Nachrichtensperre der Polizei bezeichnete er zwar als „nicht nachvollziehbar“, aber eigentlich passte sie in sein Geraune von selektiver Informationspolitik und Filterung von Meldungen durch das Innenministerium.
Wir haben damals unseren Bericht mit dem Titel versehen: “Erstunken und erlogen!“ So war es auch. Die Polizei hatte zunächst aufgrund der Anschuldigungen des Landesrats intern wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Unterdrückung von Beweismitteln ermittelt. Da sich aber rasch herausstellte, dass es weder einen Suizid, noch einen Mord und überhaupt keinen Toten im Flüchtlingsheim gab, daher auch kein Opfer von Religionsstreitigkeiten und keine Nachrichtensperre, kam der Landesrat ins Visier der Ermittler. Weil dem FPÖ-Landesrat aber kein Vorsatz zur Verleumdung nachgewiesen werden konnte, gab es keine Ermittlungen gegen ihn (Kleine Zeitung, 13.10.2015).
Wie sich herausstellte, war der FPÖ-Vizebürgermeister von Treffen, Bernhard Gassler, die Info-„Quelle“ von Ragger. Auch der FPÖ-Vize war kein Augenzeuge für den vermeintlichen Mord im Flüchtlingsheim, sondern will darüber informiert worden sein: „Er sei lediglich von einem besorgten, seriösen Bürger über den angeblichen Mord informiert worden.“ (Kleine Zeitung, 1.6.2016)
Der „besorgte, seriöse Bürger“ ist vermutlich der, der wenige Tage zuvor an die rechtsextreme Gerüchtebörse „hartgeld.com“ einen Leserbrief geschrieben hat, in dem er angibt, eine „Info“ erhalten zu haben, die von den Behörden verschwiegen werde: „Die Wahrheit sieht aber eher folgend aus — der Tote war christlichen Glaubens (Kopte) und dürfte von den anderen Asylanten so misshandelt worden sein das er an den Verletzungen verstarb.“ (hartgeld.com)
Hartgeld.com – Quelle des Gerüchts?
Der FPÖ-Vizebürgermeister von Treffen informierte damals jedenfalls den FPÖ-Landesrat über die unglaublichen Vorfälle im Flüchtlingsheim: über den Mord, die Religionsstreitigkeiten, die von oben angeordnete Nachrichtensperre. Einer Frau, die ehrenamtlich Deutschunterricht für Flüchtlinge leistet, platzte der Kragen wegen dieser haltlosen Unterstellungen und Gerüchte und auch, weil es keine Ermittlungen gegen die Verbreiter des Gerüchts gab.
Sie schreibt einen Leserbrief an die „Krone“ (20.10.2015), stellt sich darin öffentlich Fragen, die sich wohl fast alle stellen: „Rechtsstaat wo bist du? Offensichtlich darf man ungestraft Lügen in alle Welt posaunen und dann so tun, als ob nichts gewesen wäre.“ Sie fragt auch „nach den Motiven für diese infame Lüge und Beschuldigungen“ und lädt beide Herren zu einem Treffen mit den Flüchtlingen im Haus der Diakonie ein.
Das hätte sie nicht tun sollen. Nein, nicht die Einladung, sondern die Frage nach den Motiven für die infame Lüge stellen: Der FPÖ-Vizebürgermeister klagte nämlich wegen übler Nachrede. Der Leserbrief der Frau habe ihm „große Probleme“ bereitet. Er sei nämlich auch Lehrer und Gerichtssachverständiger. Daher sei er das Opfer des Leserbriefes. „Ich habe nie jemanden beschuldigt oder etwas öffentlich behauptet“, zitiert ihn die „Kleine Zeitung“ in ihrem Bericht von der Verhandlung. Er habe nur die Information eines „besorgten, seriösen Bürgers“ gemeldet – an das Gemeindeamt und an Ragger. Warum an Ragger, will der Richter wissen. „Weil er Landesrat für Recht ist“, so der FPÖ-Vizebürgermeister. Ja schon, aber nur für rechtliche Angelegenheiten bei Jagd, Tierschutz, Gewerbe und Straßenverkehr.
Die Verhandlung wurde zur Einvernahme weiterer Zeugen vertagt.