Salzburg: Prozess gegen Holocaust-Leugnerin

Lesezeit: 1 Minute

Sie mach­te es auf Face­book: wie die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ in ihrer Print-Aus­ga­be vom 3.6.16 berich­ten , hat eine 53-jäh­ri­ge Frau aus dem Flach­gau in einem Kom­men­tar auf Face­book den Holo­caust geleug­net und steht des­halb am 9. Juni wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt . Die gebür­ti­ge Deut­sche, die sich als „Autorin“ bezeich­net, schrieb unter ande­rem, dass wäh­rend des Natio­nal­so­zia­lis­mus kei­ne 6 Mil­lio­nen Juden ver­gast wor­den seien.


Bril­len der Ermor­de­ten in Ausschwitz
-

Nur 6. 000 Juden sei­en in Lagern ums Leben gekom­men , behaup­te­te die Frau. Also ein klas­si­scher Fall für eine Ankla­ge nach § 3 h Ver­bots­ge­setz, wo es heißt:

§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druck­werk, im Rund­funk oder in einem ande­ren Medi­um oder wer sonst öffent­lich auf eine Wei­se, daß es vie­len Men­schen zugäng­lich wird, den natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Völ­ker­mord oder ande­re natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit leug­net, gröb­lich ver­harm­lost, gut­heißt oder zu recht­fer­ti­gen sucht.

Die Frau hat aber auch noch ein Por­trät von Adolf Hit­ler auf Face­book hoch­ge­la­den, mit einem Text ver­se­hen „und des­sen ver­bre­che­ri­sches Wir­ken mas­siv ver­harm­lost haben“ (SN, 3.6.16).