Nur 6.000 Juden seien in Lagern ums Leben gekommen, behauptete die Frau. Also ein klassischer Fall für eine Anklage nach § 3h Verbotsgesetz, wo es heißt:
§ 3h. Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Die Frau hat aber auch noch ein Porträt von Adolf Hitler auf Facebook hochgeladen, mit einem Text versehen „und dessen verbrecherisches Wirken massiv verharmlost“ (SN, 3.6.16).