Verfassungsschutzbericht (Teil 2): Was erzählt der Bericht nicht?

Der Ver­fas­sungss­chutzbericht 2011 für das Jahr 2010 darf offen­sichtlich bes­timmte Bere­iche des organ­isierten Recht­sex­trem­is­mus nicht darstellen: die FPÖ und mit ihr ver­bun­dene oder vorge­lagerte Organ­i­sa­tio­nen (z.B. die Frei­heitlichen Akademik­erver­bände) und Pub­lika­tio­nen („Aula“). Auch die deutschna­tionalen Burschen­schaften bleiben aus­ges­part. Aber da war doch was?

Am 12.3.2010 fand in der Lounge des Pour Platin ein Red Room Club­bing der Burschen­schaft Sile­sia statt. Schon die Ein­ladung gibt einiges her: ein junger Burschen­schafter, umringt von zwei sich ihm hin­räkel­nden Schön­heit­en, zwei tätowierte Secu­ri­ty-Bröck­erl wachen fin­ster über das Geschehen. Der umgar­nte Jung­burschen­schafter ist der Sohn eines dama­li­gen Ver­fas­sungss­chützers.


Ein­ladung der Sile­sia zum „Red Room Club­bing” ins Pour Platin

Beim Club­bing selb­st dann die schon aus­re­ichend beschriebene Schlägerei und danach noch die Her­bei­hol­ung von Got­tfried Küs­sel durch Elis­a­beth K., damals Sekretärin im FPÖ-Klub bzw. bei Stra­che. Über die pikan­ten Details, die aus­re­ichend dargestellt wur­den, hin­aus­ge­hend fällt dabei auf:

  • Einzelne Burschen­schafter haben offen­sichtlich inten­sive Kon­tak­te in die Rotlicht-Szene (und damit sind nicht Bor­dell-Besuche gemeint)
  • Zwis­chen einzel­nen Burschen­schaftern und deren Ange­höri­gen gibt es offen­sichtlich beste Kon­tak­te zur Neonazi-Szene
  • Der Sohn eines Ver­fas­sungss­chützers bewegt sich da mittendrin

Für uns waren der zweite und dritte Punkt so wesentlich, dass wir ihn indi­rekt in eine umfan­gre­iche par­la­men­tarische Anfrage pack­ten. Das Resul­tat: die Ver­set­zung des Ver­fas­sungss­chützers und die Behaup­tung der Innen­min­is­terin, der Tätigkeits­bere­ich des Ver­fas­sungss­chützers habe nichts mit dem Recht­sex­trem­is­mus zu tun gehabt. Nun wäre es ver­mut­lich zu viel ver­langt, eine Aufar­beitung dieses Kapi­tels im Bericht zu ver­lan­gen. Was aber ist mit den Beziehun­gen von Burschen­schaftern zur Neon­azis-Szene? Was mit den Beziehun­gen zum Rotlicht-Bere­ich? Warum wird im Bericht nicht expliz­it darauf Bezug genom­men, dass in Graz Anfang 2010 bei ein­er schw­eren Attacke auf Feiernde RFJ-Funk­tionäre beteiligt waren? Weil nichts über den RFJ im Zusam­men­hang mit Recht­sex­trem­is­mus geschrieben wer­den darf? Weil der RFJ son­st keine Bun­des- oder Lan­des­förderun­gen erhal­ten würde?

Gerne hät­ten wir etwas mehr erfahren über die recht­sex­tremen Szenen inner­halb der Fan­clubs von Fußball und Eishock­ey, denn einzelne Vor­fälle deuten doch darauf hin, dass allein mit polizeilichen Mit­teln („weit­ge­hend erfol­gre­ich“) den Neon­azis in diesen Szenen nicht beizukom­men ist. Völ­lig aus­ges­part bleibt im Bericht die Nazi-Musik-Szene, obwohl sich quer über die Gen­res hier auch in Öster­re­ich einiges tut und das auch im „Bericht­s­jahr“. Auch über „Objekt 21“, den Ver­such von Neon­azis, sich am Land in Oberöster­re­ich im Jahr 2010 eine Szene zu schaf­fen, getarnt als Kul­turvere­in, find­et sich nichts im Bericht.

Über die Aktiv­itäten von Neon­azis in Inter­net und sozialen Net­zw­erken liest man nur eine fak­tis­che Kapit­u­la­tion­serk­lärung: „Die Sicher­heits­be­hör­den sind zunehmend mit dem Prob­lem kon­fron­tiert, dass durch die unüber­schaubare Menge offen zugänglich­er ein­schlägiger Inhalte eine inten­sive und laufende Kon­trolle von Inter­ne­tak­tiv­itäten de fac­to nicht möglich ist.“ Und an ander­er Stelle: „In welchem Aus­maß Rekru­tierun­gen via Inter­net erfol­gre­ich sind, kann nicht beurteilt werden.“

Bevor man – angesichts knap­per Ressourcen und falsch­er Pri­or­itäten – dafür so etwas wie Ver­ständ­nis auf­bringt, sei hier der Ver­weis auf das Gutacht­en von Univ. Prof. Dr. Janko zum NVP-Ver­bot ges­tat­tet. Auch die „Beobach­tung“ der AfP-Akademie in Offen­hausen oder des Job­bik-Auf­marsches in Ober­wart waren 2010 nicht ger­ade Ruhmes­blät­ter für den Ver­fas­sungss­chutz. Wenn aber der Ver­fas­sungss­chutz selb­st im ganz tra­di­tionellen Bere­ich der Obser­va­tion von recht­sex­trem­istis­chen Organ­i­sa­tio­nen „nur wenig brauch­bare Infor­ma­tio­nen“ liefern kann, was macht er dann eigentlich?

➡️ Ver­fas­sungss­chutzbericht (Teil 1): Die offe­nen Widersprüche
➡️ Ver­fas­sungss­chutzbericht (Teil 3): Ein bemerkenswert­er Vorfall
➡️ Ver­fas­sungss­chutzbericht (Teil 4): Die Sta­tis­tik und ihre Probleme