Allerdings nehmen wir schon an, dass die Verfassungsschützer nicht nur Stricherllisten über geschmierte Hakenkreuze und andere NS-Symbole führen, sondern die vermutete oder tatsächliche Motivation in Bericht und Statistik einfließen lassen.
Die Rechtsextremismus-Statistik im Bericht lässt allerdings – im Unterschied zur neuen Linksextremismus-Statistik – keine weitergehenden Interpretationen zu. Während beim Linksextremismus fein säuberlich einzelne Deliktgruppen (Sachbeschädigung, schwere Sachbeschädigung, Diebstahl, schwerer Diebstahl, Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt usw.) angeführt werden, heißt die Sammelgruppe beim Rechtsextremismus sonstige StGB-Delikte. Das ist, wenn der Verfassungsschutz schon Wert auf Vergleiche legt, nicht korrekt. Die Rechtsextremismus-Statistik bietet keine Anhaltspunkte, ob die von Rechtsextremen verübten Delikte etwa im Bereich schwerer Körperverletzung oder Brandstiftung angestiegen sind, sprich ob sich das Gewaltniveau verändert hat.
Natürlich hätten wir auch gerne gewusst, ob die Brandanschläge in Wien-Floridsdorf und Schärding bzw.die Sprengstoffanschläge in Graz und Horn in der Rubrik Rechtsextremismus, Anzeigen sonst.StGB aufscheinen. Uns hätte auch interessiert, wie der Verfassungsschutz mit den verschiedenen Einrichtungen, die rechtsextreme und rassistische Delikte sammeln, umgeht. SOS Mitmensch hat sich im Jahr 2007 die Mühe gemacht und 500 rassistische Parolen an Hauswänden dokumentiert und gemeldet – im Verfassungsschutzbericht fanden sich nur 37 Schmier- und Klebeaktionen.
Die Grazer Organisation „Helping Hands“ spricht von einer bedeutenden Zunahme der Fälle von Alltagsdiskriminierung innerhalb der letzten zehn Jahre (von 161 im Jahr 2000 auf 389 im Jahr 2010).
Die Internet-Meldestelle Stopline, bei der man kinderpornographische Aktivitäten und NS-Wiederbetätigung melden kann, verzeichnet bei NS-Verdachtsmeldungen einen Anstieg von 125 im Jahr 2004 auf 329 im Jahr 2010. Die antirassistische Initiative ZARA, die seit dem Jahr 2000 in ihrem Rassismus-Report Einzelfälle dokumentiert, aber auch Statistiken führt, berichtet von 907 rassistischen Vorfällen im Jahr 2004 und von einem Rückgang (auf hohem Niveau) auf 745 im Jahr 2010.
Nun ist schon klar, dass von der Aufzeichnung und Dokumentation rassistischer bzw. rechtsextremer Straftaten bis hin zur Anzeige noch eine erhebliche Differenz liegt. Vor der Dokumentation ist die Dunkelziffer in den Tiefen des Internet und der sozialen Netzwerke vermutlich noch weit größer. Würden alle Hass-Postings, die unter das Tatbild der Verhetzung fallen und sich auf dem Facebook-Konto von Strache über ein Jahr angesammelt haben, angezeigt, dann wäre vermutlich die Justiz lahmgelegt.
Verdreifachung rechtsextremer Anzeigen seit 2004
Die Entwicklung rechtsextremer Straftaten für den von uns dokumentierten Zeitraum 2004 bis 2010 zeigt anhand der Zahlen des Verfassungsschutzberichtes jedenfalls eine Verdreifachung bei allen angezeigten Delikten und bei den Anzeigen sonstige StGB-Delikte sogar eine Vervierfachung.
➡️ Verfassungsschutzbericht (Teil 1): Die offenen Widersprüche
➡️ Verfassungsschutzbericht (Teil 2): Was erzählt der Bericht nicht?
➡️ Verfassungsschutzbericht (Teil 3): Ein bemerkenswerter Vorfall