Innsbruck: In der U‑Haft angeblich geläuterter Neonazi
Im Zusammenhang mit Vorfällen um einen Beziehungsstreit entdeckte die Polizei in der Wohnung eines Innsbruckers zahlreiche NS-Devotionalien. Das brachte dem 41-Jährigen einen Prozess wegen NS-Wiederbetätigung ein – nach elf Vorstrafen die erste Anklage nach dem Verbotsgesetz.
Als regelmäßiger Kunde am Tankstellenbuffet soll er seine Freunde mit „Sieg Heil und fette Beute“ begrüßt haben. „Fette Beute“ soll im Neonazi-Jargon auf NS-Raubzüge verweisen. Zudem habe der Angeklagte bis dahin einschlägige Kleidung und Symbole offen getragen. Einen Einblick in die neonazistische Lebenswelt des Mannes bot auch sein beschlagnahmtes Handy, einschließlich Kontakten in der Neonaziszene, im Videochat soll er Freunde mit dem Hitlergruß begrüßt haben. Selbst nach der Beschlagnahmung setzte er diese Aktivitäten mit einem neuen Handy fort, weshalb Untersuchungshaft verhängt wurde.
Erst Gericht zeigte sich der 41-Jährige reumütig und erklärte, sich künftig von der Szene distanzieren zu wollen. Seine Anwältin, Eva Kathrein: „Für den Mandanten zählt nun nur noch seine Arbeit und der daraus folgende Unterhalt für die Familie.“ Verurteilt wurde er trotzdem, zu 16 Monaten Haft, wobei ein Antrag auf Fußfessel möglich ist.
(Quelle: tt.com, 31.5.26)
Linz: Prozess muss nach „Black Friday”-Urteil wiederholt werden
Über eineinhalb Jahre verschickte ein 26-Jähriger aus dem Bezirk Rohrbach 71 Nachrichten mit Neonazi-Codes und besonders zynischen rassistischen, antisemitischen Inhalten. Der Pin zum Entsperren seines Handys lautete dreimal „88“, eine Chiffre für „Heil Hitler“. Vor Gericht, am „Black Friday“, dem 28. November, beteuerte Florian S. alles nur „unbedacht“ weitergeleitet zu haben. Er zeigte sich geständig und wolle „reinen Tisch machen“. Stoppt die Rechten hatte damals den Prozess als einziges Medium beobachtet und die irritierende Entscheidung des vorsitzenden Richters öffentlich gemacht: Der Mühlviertler bekam ein Angebot zu Diversion. Mit der Zahlung von 3.200 Euro entging er einer Verurteilung und blieb unbescholten. Florian S. nahm freudig an.
Das Mauthausen Komitee Österreich und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus protestierten vehement. Die Staatsanwaltschaft legte gegen die Diversion Beschwerde ein.
Ein Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts Linz leistete dieser aufgrund der schweren Schuld, die der Mühlviertler auf sich geladen habe, nun auch Folge. Laut den OLG-Richtern sei dessen Sympathie für den Nationalsozialismus eindeutig erkennbar. Aus generalpräventiven Gründen muss der 27-Jährige daher neuerlich vors Schwurgericht – die gesamte Verhandlung ist zu wiederholen. (krone.at, 30.5.26)
Wien: Polizistin könnte nun doch Job wegen NS-Postings verlieren
Eine Wiener Polizistin hatte über einen Zeitraum von fünf Jahren 206 Dateien mit nationalsozialistischen, rassistischen und antisemitischen Motiven in mehreren Chatgruppen verschickt und sich darin über NS-Opfer und den Holocaust lustig gemacht. Das Landesgericht Eisenstadt verurteilte die Beamtin nach dem Verbotsgesetz, verhängte damals jedoch eine überaus milde Strafe: 2.160 Euro Geldstrafe, sechs Monate bedingt und einen bedingten Amtsverlust. Die Bundesdisziplinarbehörde ordnete ebenfalls nur eine Geldstrafe, jedoch keine Entlassung an.
Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums legte aber gegen die Entscheidung Einspruch ein und forderte die Entlassung aus dem Polizeidienst:
Der Disziplinaranwalt des Innenministeriums argumentierte hingegen, dass die Beamtin das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Professionalität und Rechtstreue der Polizei sowie ihr Verhältnis zur Republik in Frage gestellt hätte. (profil.at,1.6.26)
Vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde im April verhandelt, jetzt erging das Urteil: die Entlassung der Polizistin aus dem Dienst, mit Verweis auf „general- und spezialpräventive Gründe“, denn „man müsse andere und die Frau selbst von ähnlichen weiteren Taten abhalten“ (profil).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig – die Beamtin könnte noch zum Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof gehen. Bislang sei aber noch keine entsprechende Beschwerde oder Revision eingegangen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. (profil)
Ohne jegliche Verhandlung ist ein mitchattender Polizeikollege davon gekommen: Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
Tirol: Wieder brauner Vorfall im Zug
Nachdem schon im Mai junge Männer mit Neonazi-Gegröle in der Zillertalbahn für Schlagzeilen gesorgt haben, ließ der nächste Vorfall im Zug nicht lange auf sich warten – diesmal im Railjet von Wörgl nach Wien.
Wieder war es eine Gruppe junger Männer, die sich so unverhohlen wie laut rassistisch und antisemitisch äußerten. Sie verspotteten Migrant:innen, verwendete mehrfach das N‑Wort, den Begriff „Volksverräter“, ein Mann bekannte sich lautstark als Nazi. Darüber hinaus spielen sie in der Familienzone des Zuges laut ein Lied der deutschen Neonaziband Sleipnir. Interventionen von Fahrgästen und des Schaffners halfen kaum.
Teile des Vorfalls wurden von einem Fahrgast heimlich mitgefilmt, und die Sache landete in den Medien. Ein Zeuge sprach mit der Zeitung: „ ‚Schnell fielen mir diese fünf Typen auf, die mit im Abteil saßen, Bier tranken und teils etwas herumschrien. Am Anfang war das kein Problem’, sagt er. Bis der Ton rauer geworden sei.” Und: „Viele Leute im Waggon fühlten sich merklich bedrängt, hatten Angst.“ (tt.com, 28.5.26)
Besonders erschreckend ist die Tatsache, dass es sich bei der Gruppe um in Tirol stationierte Soldaten des österreichischen Bundesheeres handeln dürfte. Das Verteidigungsministerium bestätigte die Vorwürfe und hat Untersuchungen eingeleitet. Die Identität der fünf Männer, allesamt Kaderanwärter des Bundesheeres, wurde festgestellt. Bei der Wiener Polizei wurde Anzeige eingebracht. Zwar ergab die Sichtung der Videoaufnahmen durch das Ministerium bisher keine eindeutig strafrechtlich relevanten Inhalte, jedoch stützen Zeugenaussagen die Vorwürfe. Das Bundesheer kündigte disziplinarische Maßnahmen an.
Bad Goisern/OÖ: Fahne mit Hakenkreuz gehisst
Ein Mann hängte am Muttertag eine Hakenkreuzfahne aus dem Fenster seines Hauses in Bad Goisern, das direkt an der stark befahrenen B 145 am Pötschenpass liegt. Die Aktion war weithin sichtbar und führte zu mehreren Notrufen bei der Polizei. Die schritt rasch ein und beschlagnahmte die Fahne. Der Verdächtige veröffentlichte zudem ein Foto der Fahne auf Facebook mit dem Kommentar: „Ihr werded (!) diese Dynamik nicht aufhalten können“ und bezeichnete die Aktion gegenüber der Polizei als Kunstaktion. Ein Alkotest ergab 1,94 Promille. Der Mann wurde bei der Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz angezeigt.
In einem späteren Kommentar auf Facebook postete der Mann eine durch Farbspritzer verunstaltete Hakenkreuzfahne und schrieb: „Für die Öffentlichkeit nun, ich habe von einer Aktion der dynamischen Prozesse gesprochen, die sich nicht aufhalten lässt. Macht damit was ihr wollt und seht das Bild.”
Mattsee/Sbg: Ein Dutzend Neonazi-Sprühereien
In Mattsee wurden am vergangenen Wochenende zahlreiche Gebäude, Autos, Gartenmauern und ein Geschäftslokal mit nationalsozialistischen Symbolen und Parolen beschmiert, darunter Hakenkreuze und „Heil Hitler“. Rund ein Dutzend Schmierereien sind es, die die Polizei beschäftigen. Besonders betroffen ist Mustafa Ustaoglu, Betreiber von „Mustis Kebab“, dessen Geschäft mit beleidigenden Worten, wie „Fuck Musti“, besprüht wurde. Dazu der Bürgermeister Michael Schwarzmayr (SPÖ): „Ich sage es jetzt, wie es ist: Mir war kotzübel am Sonntag in der Früh. Es ist einfach wirklich grausam und es ist absolut zu verurteilen.” Aber zugleich meint er: Das „passt auch überhaupt nicht zu unserem Ort”. (salzburg.orf.at, 1.6.26)
Dem widerspricht sein Vorgänger (ÖVP), in dessen Amtszeit die Geschichte des Ortes im Nationalsozialismus aufgearbeitet wurde.
Dass es Personen mit brauner Vergangenheit gibt, die immer wieder im Ort gesichtet werden, kann man nicht wegdiskutieren. (…) Heute ist Mattsee – so erzählt man sich im Ort – auch Anlaufpunkt durchaus prominenter Anhänger der vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften AfD. (salzburg.orf.at, 2.6.26)
Die Polizei ermittelt jetzt gegen drei Verdächtige – zuerst nur wegen Sachbeschädigung und jetzt doch auch nach dem Verbotsgesetz.
Steiermark: FPÖ empfängt rechtsextreme Freunde aus Sachsen
Die Zusammenarbeit der FPÖ und des weit rechten Flügels der deutschen AfD intensiviert sich: Der steirische Landesrat Hannes Amesbauer und Klubchef Marco Triller empfingen im Mai Vertreter der AfD-Sachsen. Die Landespartei gilt laut deutschem Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“.
Die AfD-Delegation führte Landesparteiobmann Jörg Urban an, der sich um den Ministerpräsidentenposten für Sachsen im Jahr 2028 bewerben will. Urban findet, das Volk könne seine „Einigkeit und Freiheit nur bewahren, wenn es weitgehend homogen“ bleibe. Dies stuft der Verfassungsschutz eindeutig als eine „Ablehnung des Demokratieprinzips“ ein.
Auch Teil der Delegation: Der Ex-Polizist und verurteilte Lars Kuppi. Er soll einem Kollegen gesagt haben, dieser werde „nicht überleben“, solle der sich mit Kuppis ehemaliger Partnerin einlassen. 2018 wurde deswegen seine Dienstwaffe eingezogen. Heute sitzt der AfD-Mann dem Innenausschuss vor, kontrolliert damit den Verfassungsschutz.
Bei Amesbauer und Co. schlug auch AfD-Landtagsabgeordneten Alexander Wiesner auf. Zwei seiner Mitarbeiter, einer davon Kurt Hättasch, stehen seit Jänner vor dem Oberlandesgericht Dresden im Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten”. Ihnen wird dort die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Sie sollen die „Liquidierung von Amtsträgern“ geplant haben, so die Anklage.
Dass der extrem rechte Flügel der ohnehin weit rechten AfD bei der steirischen FPÖ gastiert, bleibt aber nicht ohne Widerspruch.
„Wer Verfassungsfeinden und Förderern von Mitgliedern einer mutmaßlichen Terrorzelle im Landhaus den roten Teppich ausrollt, hat jeden moralischen Kompass verloren“, sagt SPÖ-Klubchef Hannes Schwarz zum Besuch der AfD Sachsen. (derstandard, 27.5.26)
Im Herbst vergangenen Jahres war schon eine Delegation der AfD-Bayern zu Gast in der Steiermark. Mit dabei war damals der AfD-Landtagsabgeordnete Andreas Jurca, dessen Gewaltaffinität wir einen eigenen Beitrag gewidmet haben.
Gabersdorf/Stmk: FPÖ-Politiker schoss auf Drohne
In Gabersdorf (Bezirk Leibnitz) ist ein Nachbarschaftsstreit mit Schüssen und einem Waffenverbot gegen einen FPÖ-Politiker eskaliert. Der steirische Weinbaupräsident Stefan Potzinger hatte einen Fachmann für Photovoltaikanlagen beauftragt, sein Dach per Drohne vermessen zu lassen. Während des Drohnenflugs wurde vom Nachbargrundstück aus auf die Drohne geschossen. Das Fluggerät wurde zwar nicht getroffen, die Polizei rückte dennoch aus.
Der Nachbar ist Ernst Holler, FPÖ-Gemeinderat und Gemeindekassier von Gabersdorf. Die Polizei beschlagnahmte bei ihm mehrere Waffen, darunter ein Jagdgewehr, und sprach zunächst ein vorübergehendes Waffenverbot aus. Die Bezirkshauptmannschaft Leibnitz verhängte inzwischen ein endgültiges Waffenverbot, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Abgeblich soll zwischen den Nachbarn schon länger dicke Luft herrschen, unter anderem wegen Geruchsbelästigung durch einen Schweinestall des FPÖ-Politikers.
Die FPÖ Steiermark erklärte, ihr sei der Sachverhalt bisher unbekannt gewesen. Da ein Rechtsverfahren anhängig sei, wolle man dieses nicht kommentieren – eine durchaus originelle Antwort!
(Quelle: kleinezeitung.at, 30.5.26)
Wolfsberg/K: Diskussion über Umgang mit Nazikunst
„Die Partei braucht Arbeiten aus meiner Hand“, schrieb einst der Kärntner Künstlers Leo „Switbert“ Lobisser und behielt damit offenbar recht. Denn Heinrich Himmler kaufte seine Werke ebenso wie Joseph Goebbels und Rudolf Heß. Lobisser war Mitglied der nationalsozialistischen Reichskammer der bildenden Künste und schuf Kunst mit NS-Bezug. Derselbe Lobisser gestaltete die Fresken der Fassade eines Hauses in der Wolfsberger Innenstadt. Die NS-Geschichte des Künstlers war dort bisher kein Thema. Bisher, denn die Kulturinitiative „Container 25“ will jetzt die Nazikunst kontextualisieren. Platz gäbe es genug dafür, etwa auf einer bestehenden Plakette am Gebäude.
Anders sieht es die SPÖ-geführte Stadtregierung:
Sowohl im Fall der Lobisser-Fresken als auch beim Kriegerdenkmal in Priel sieht die Stadtpolitik derzeit keinen dringenden Handlungsbedarf und erteilt entsprechenden Eingriffen eine Absage. Man bekenne sich zwar „zu einer verantwortungsvollen Erinnerungskultur“, aber die Fresken „befinden sich an einem Privathaus und zeigen ausschließlich bäuerliche, alltägliche Motive“.
Kurzum: Kommentieren, kontextualisieren unnötig. Ähnlich äußerte sich der Besitzer des Hauses.
Katharina Pressl von „Container 25” aber widerspricht: „Switbert Lobisser war überzeugter Nationalsozialist, hat sehnsüchtig auf den Anschluss Österreichs gewartet und hat sich gefreut, Adolf Hitler kennenzulernen.“ Dies sei in seinen Darstellungen und seiner Ästhetik deutlich erkennbar, in seiner „Verherrlichung der Arbeit und der Naturverbundenheit“, zeige sich eine „eine Blut-und-Boden-Ideologie“ nationalsozialistischer Gesinnung.
Noch direkter sind die NS-Kontinuitäten in Wolfsberg beim Kriegerdenkmal zu erkennen, eine Tafel, die an das Gebirgsjägerregiment 139 der deutschen Wehrmacht erinnert. Zwar fehle das Hakenkreuz im abgebildeten Wehrmachtssymbol, aber in der Kapelle prangt der Spruch „Ewig lebt der Toten Tatenruhm“. Erst vergangenen März war der einstige Rosenkranz-Büroleiter René Schimanek auch wegen dieses Spruchs auf der Parte für seinen Vater wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden. Für interessierte Kreise stelle dies eine Glorifizierung, Verherrlichung, Revitalisierung und ein Wiederaufleben der NS-Ideologie dar, hatte die Staatsanwältin in Krems argumentiert.
(Quelle und alle Zitate: kleinezeitung.at, 31.5.26)
Peter Thiel: Nicht in Wien (Absage), aber in Argentinien (Steuerflucht)
Eine Einladung zu den Festwochen nach Wien wurde ihm zwar letztlich versagt, aber der dezitierte Anti-Demokrat Peter Thiel scheint ohnehin anderweitig beschäftigt: Der einflussreiche Technologieinvestor, Trump-Unterstützer und Förderer weit rechter Politiker wie JD Vance, hat sich angeblich entschieden, den USA den Rücken zu kehren. Thiel habe ein Anwesen in Argentinien erworben und lebe neuerdings mit seinem Ehemann und Kindern in Buenos Aires. Thiel besitzt neben der US-Staatsbürgerschaft auch einen neuseeländischen Pass und hat die maltesische Staatsbürgerschaft beantragt.
Hintergrund für Thiels Umzug sei die Diskussion in Kalifornien über eine stärkere Besteuerung von Milliardären. In Argentinien erhofft sich Thiel Steuervorteile. Die argentinische Regierung prüft derzeit, ob vermögenden Investoren wie Thiel durch ein geplantes „Golden-Pass”-Programm die Staatsbürgerschaft angeboten werden kann, dementiert jedoch, dass dies bereits für Thiel selbst in Erwägung gezogen werde.
Immerhin teilt Thiel mit dem argentinischen Präsidenten Javier Milei politische Ansichten, gerade was die Deregulierung der Wirtschaft angeht.
(Quelle: t‑online.de, 31.5.26)
Brüssel: Verbotsverfahren gegen ESN-Partei eingeleitet
Die europäische Partei „Europe of Sovereign Nations“ (ESN), der unter anderem die Alternative für Deutschland (AfD) angehört, könnte verboten werden, weil sie möglicherweise gegen die Werte der Europäischen Union verstößt. Die zuständige Aufsichtsbehörde für europäische Parteien, die Authority for European Political Parties and Foundations (APPF), hat ein Verfahren eingeleitet, das zum Entzug des Parteienstatus und der EU-Finanzierung für die ESN führen könnte.
Die ESN-Partei ist rechtlich von der gleichnamigen Fraktion im Europäischen Parlament getrennt. Sanktionen würden ausschließlich die Partei betreffen. AfD-Abgeordnete wären lediglich ohne parteiliche Unterstützung bei künftigen Wahlen oder in der politischen Koordination. Die ESN wurde nach der Europawahl 2024 von der AfD gegründet und vereint mehrere rechtspopulistische bis rechtsextreme Parteien aus Bulgarien, Frankreich, Polen, Tschechien, Ungarn, den Niederlanden und der Slowakei. Für 2026 sind über zwei Millionen Euro EU-Subventionen an die ESN vorgesehen.
Laut APPF-Direktor Pascal Schonard gibt es Beweise, die Zweifel an der Einhaltung der Werte der EU durch die ESN-Partei begründen. In einem 300-seitigen Dossier zum Fall finden sich migrationsfeindliche, antisemitische und Anti-LGBT-Rhetorik und die Forderungen nach „Remigration“ durch Parteimitglieder. Das Schreiben hebt zudem die bulgarische Partei Revival hervor, der eine Zusammenarbeit mit Putins Partei „Einiges Russland“ und die Beteiligung an gewalttätigen Protesten in Sofia sowie Angriffen auf die EU-Kommissionsdelegation im Februar 2025 vorgeworfen wird.
Im Fokus steht auch die AfD: Der deutsche Verfassungsschutz stufte sie im Mai 2025 als rechtsextrem ein. Ein Kölner Gericht untersagte diese Einstufung zwar, stellte aber fest, dass das AfD-Programm gegen die Menschenwürde und Religionsfreiheit verstoße. Die ESN-Partei erklärte gegenüber der APPF, sie habe kein Mandat, direkt in die Angelegenheiten ihrer Mitgliedsparteien einzugreifen, bekenne sich aber zu den EU-Werten und setze auf Dialog.
Das Parlament, die Kommission oder der Rat können die APPF formell beauftragen, das Prüfverfahren einzuleiten. Die ESN hätte dann Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine unabhängige Kommission würde eine Empfehlung abgeben, bevor die APPF über eine Aberkennung des Parteienstatus entscheide.
(Quelle: politico.eu, 27.5.26)
Nicht angetan von der Entwicklung zeigt sich wenig überraschend die FPÖ: „Parteiverbote kennt man aus autoritären Regimen und Diktaturen – nicht aus demokratischen Gesellschaften“, schreibt EU-Parlamentarier Harald Vilimsky dazu in einer Aussendung. „Die Systemparteien“ könnten sich offenbar „nur noch dadurch retten, dass sie jene Parteien bekämpfen wollen, die die tatsächlichen Probleme Europas ansprechen.“
Update 7.7.26: Das Europäische Parlament hat mehrheitlich ein Prüfverfahren gegen die ESN beschlossen.
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