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Rückblick KW 7/24: Jede Menge Hakenkreuze

Viel Haken­­kreuz-Con­­tent in der letz­ten Woche: 1 Tat­too bei einem Ange­klag­ten, eines bei einer Geburts­tags­fei­er, eini­ge an Haus­wän­den in Graz, vie­le an diver­sen Objek­ten in Lau­ter­ach. Dazu: Ermitt­lun­gen gegen zwei Per­so­nen nach Kubi­t­­schek-Auf­­­tritt in Wien. Graz: Haken­kreuz-Tat­too im Rausch Haus­brunn-Kor­neu­burg: ein sau­teu­rer „Blöd­sinn“ Ansfelden/OÖ: Brau­ner Hun­de­quä­ler darf frü­her aus der Haft Graz: Slo­van- und Aus­tria Wien-Ultras wüten […]

19. Feb 2024
Rückblick
Rückblick

Graz: Hakenkreuz-Tattoo im Rausch
Hausbrunn-Korneuburg: ein sauteurer „Blödsinn“
Ansfelden/OÖ: Brauner Hundequäler darf früher aus der Haft
Graz: Slovan- und Austria Wien-Ultras wüten vor und nach Fußballspiel
Wien: Nach Kubitschek-Auftritt Ermittlungen gegen zwei Personen
Lauterach/V: 23 gesprayte Hakenkreuze
Wien: Antisemitischer Imam legt seine Funktionen zurück

Graz: Hakenkreuz-Tattoo im Rausch

Ein 26-jäh­ri­ger Süd­ost­stei­rer wur­de am Gra­zer Straf­lan­des­ge­richt wegen sei­nes Haken­kreuz-Tat­toos am Bein zu vier Mona­ten beding­ter Haft und einer Geld­stra­fe von 1260 Euro ver­ur­teilt (nicht rechts­kräf­tig). Der Mann gab vor Gericht an, er sei beim Täto­wie­ren sehr betrun­ken gewe­sen, sodass er nichts davon mit­be­kom­men habe. Er habe sich bereits am Tag danach schon geschämt. Erwischt wor­den ist er im Zuge einer Poli­zei­kon­trol­le – das ein­zi­ge Mal, dass das Haken­kreuz sicht­bar gewe­sen sei. War­um er es erst nach der Anzei­ge über­ste­chen ließ, erklär­te er mit sei­ner „Angst vor Nadeln“. (Quel­le: krone.at, 14.2.24)

Hausbrunn-Korneuburg: ein sauteurer „Blödsinn“

Die Geschich­te ist schnell erzählt: eine Geburts­tags­fei­er in einem nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Kel­ler, von deren brau­nem Trei­ben nichts an die Öffent­lich­keit drin­gen soll­te – es sei davor gewarnt wor­den, Fotos oder Vide­os anzu­fer­ti­gen. An die­se Abspra­che hat­ten sich offen­bar gleich eine gan­ze Rei­he von Par­ty­teil­neh­mern nicht gehal­ten. Mehr noch: Sie haben ihre Auf­nah­men wei­ter­ge­schickt und gepostet.

Da dort eine Reichs­kriegs­flag­ge samt Haken­kreuz als Geburts­tags­ge­schenk über­reicht und das „Eiser­ne Kreuz ers­ter Klas­se“ in Form eines selbst­ge­bas­tel­ten Diploms ver­lie­hen wur­de, flog das brau­ne Trei­ben auf, und min­des­tens drei der Gäs­te hat­ten Auf­trit­te vor Gericht. Zwei muss­ten bereits im letz­ten Jahr am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg antan­zen, bei­de haben eine Ver­ur­tei­lung mit einer unbe­ding­ten Haft­stra­fe von 15 Mona­ten kassiert.

Am 7. Febru­ar hat­te nun der drit­te im Bun­de, ein 57-Jäh­ri­ger, sei­nen Pro­zess. In der Zwi­schen­zeit hat­te sich für den Pro­zess­ver­lauf jedoch Rele­van­tes geän­dert: Mit 1. Jän­ner trat eine Ver­bots­ge­setz-Novel­le in Kraft, nach der auch Erwach­se­ne eine Diver­si­on erhal­ten und sich damit eine Haft­stra­fe samt Ein­tra­gung ins Straf­re­gis­ter erspa­ren können.

Der pro­mi­nen­te rech­te Sze­ne­an­walt Wer­ner Toma­nek (Bur­schen­schaft Olym­pia) ver­wies gleich zu Beginn der Ver­hand­lung auf die­se Mög­lich­keit, die dann tat­säch­lich in Anspruch genom­men wur­de. Dafür reich­te, dass die ver­schick­ten Bil­der nur weni­gen Per­so­nen zugäng­lich gewe­sen sei­en und dass der Ange­klag­te mein­te, zwar den Raum zur Ver­fü­gung gestellt zu haben, aber sonst nur unbe­tei­ligt dort gewe­sen zu sein. Mit der Fah­ne und dem Diplom hat­te er nichts zu tun, beteu­er­te er. Die Fah­ne habe er selbst in der Müll­ver­bren­nungs­an­la­ge Sim­me­ring ent­sorgt. (…) Ins­ge­samt kam der Mann selbst zu einem rea­lis­ti­schen Fazit: ‚Das war der größ­te Blöd­sinn mei­nes Lebens.‘“ (noen.at, 26.2.24)

Am Ende der Ver­hand­lung stand die Diver­si­on unter der Bedin­gung der Zah­lung einer Geld­bu­ße in der Höhe von 12.000 Euro. Das sei ein Betrag, der sie nie wie­der an so eine Fei­er den­ken lässt“ (noen.at) mein­te dazu der Staats­an­walt. Mög­li­cher­wei­se ist es umge­kehrt: Weil der Mann immer wie­der an die saf­ti­ge Stra­fe denkt, unter­lässt er zukünf­tig einen „Blöd­sinn” der brau­nen Art.

Ansfelden/OÖ: Brauner Hundequäler darf früher aus der Haft

Das Ende Jän­ner gegen den brau­nen Hun­de­quä­ler Tho­mas W. aus­ge­spro­che­ne Urteil war ohne­hin sehr mil­de: 24 Mona­te Haft, davon acht Mona­te unbe­dingt und eine Ver­län­ge­rung sei­ner bereits bestehen­den Bewäh­rungs­frist auf fünf Jahre.

Zur Erin­ne­rung an die Anklage:

In sei­nem Haus, einem her­un­ter­ge­kom­me­nen Bau­ern­hof im ober­ös­ter­rei­chi­schen Ans­fel­den, hat­te die Poli­zei bei einer Haus­durch­su­chung Anfang Sep­tem­ber 2023 neben ske­let­tier­ten und ver­wes­ten Kada­vern 44 leben­de, aber völ­lig ver­wahr­los­te Hun­de in Käfi­gen gefun­den. Zudem stell­te die Poli­zei trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots 26 Waf­fen, Maga­zi­ne, Muni­ti­on sowie Amphet­amin im Wert von 75.000 Euro und wei­te­res Sucht­gift, Falsch­geld, gestoh­le­ne Num­mern­ta­feln und ver­schie­de­ne NS-Devo­tio­na­li­en sicher. (stopptdierechten.at, 1.2.24)

Über die NS-Devo­tio­na­li­en wur­den nicht ver­han­delt, die Ermitt­lun­gen dürf­ten noch lau­fen, es soll­te folg­lich noch zu einer Ver­hand­lung nach dem Ver­bots­ge­setz kom­men. Der Mann war bereits im Jahr 2020 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt worden.

Wie die „Kro­nen Zei­tung“ berich­tet, kommt er nun bereits Ende März frei. Die Zeit, die er bis zur Ver­hand­lung in Unter­su­chungs­haft ver­bracht hat, wird von der aktu­el­len Stra­fe abge­zo­gen, außer­dem wird dem 45-Jäh­ri­gen „ein Monat ‚scharf‘ erlas­sen. Begrün­dung: Er sei zum ers­ten Mal hin­ter Git­tern und habe sich dort bis­her so ver­hal­ten, dass ihm eine gute Füh­rung attes­tiert wird.“ (krone.at, 14.2.24)

Die Tat­sa­che, dass der Mann ein Neo­na­zi ist, der trotz eines Waf­fen­ver­bots etli­che Schuss­waf­fen und Muni­ti­on gehor­tet hat­te, lässt die frü­he Ent­haf­tung pro­ble­ma­tisch erschei­nen – zumal der Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen ihn noch anste­hen müsste.

Graz: Slovan- und Austria Wien-Ultras wüten vor und nach Fußballspiel

Schon die ers­te, vor­läu­fi­ge Bilanz der stei­ri­schen Poli­zei nach dem Con­fe­rence League-Spiel am 15. Febru­ar zwi­schen Sturm Graz und Slo­van Bra­tis­la­va liest sich nach einer grö­ße­ren Men­ge an Ermitt­lungs­ar­bei­ten: „116 Iden­ti­täts­fest­stel­lun­gen, 1 Anzei­gen nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz, 1 Anzei­ge nach dem Waf­fen­ge­setz, meh­re­re Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz, meh­re­re Anzei­gen wegen Sach­be­schä­di­gung, Kör­per­ver­let­zun­gen, Brand­stif­tung, meh­re­re Anzei­gen auf­grund diver­ser Ver­wal­tungs­über­tre­tun­gen“ (Pres­se­aus­sendung LPD Stei­er­mark, zit. nach polizei-nachrichten.at, 16.2.24)

In einem von der neo­na­zis­ti­schen „Tanz­bri­ga­de Wien“ ver­öf­fent­lich­ten Video vom Fan­marsch („Cor­teo“) der Slo­van-Hoo­li­gans waren min­des­tens zwei mut­maß­li­che Hit­ler­grü­ßer zu sehen.

„[N]icht nur freund­li­che Fan­ge­sän­ge waren da [beim Fan­marsch] zu hören. Und das auch durch­aus nicht nur von slo­wa­ki­schen Fans, auch Ultras aus Wien von der Aus­tria, die zu Slo­van eine Fan­freund­schaft pflegt, sol­len dabei gewe­sen sein. Die Rede ist von rund 50 Wie­nern. Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz wur­den auch direkt vor­ge­nom­men, wie die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on bestä­tig­te, eini­ge Häu­ser am Weg des Cor­te­os wur­den mit Haken­kreu­zen beschmiert. (kleinezeitung.at, 16.2.24)

Wien: Nach Kubitschek-Auftritt Ermittlungen gegen zwei Personen

In der Beant­wor­tung einer Anfra­ge von Ste­fa­nie Kris­per (Neos) zum Auf­tritt von Götz Kubit­schek vor der Uni Wien am 17. Novem­ber gibt Jus­tiz­mi­nis­te­rin Alma Zadić bekannt, dass gegen zwei Per­so­nen Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wur­den. „Stoppt die Rech­ten“ hat über das blu­ti­ge Hand­ge­men­ge, in das zwei Rechts­extre­me aus dem Umfeld von Kubit­schek tat­kräf­tig invol­viert waren, aus­führ­lich berich­tet. Aus der Anfragebeantwortung:

Gegen eine Per­son wur­den noch am 17. Novem­ber 2023 Ermitt­lun­gen wegen des Ver­dachts des Wider­stands gegen die Staats­ge­walt nach § 269 Abs. 1 StGB ein­ge­lei­tet, nach­dem die­se einem Poli­zei­be­am­ten einen Faust­schlag gegen den Kopf ver­setzt haben soll.
Nach Ein­lan­gen des poli­zei­li­chen Abschluss­be­rich­tes wur­de gegen die­se Per­son Straf­an­trag wegen des Ver­ge­hens des (ver­such­ten) Wider­stands gegen die Staats­ge­walt nach §§ 15, 269 Abs. 1 ers­ter Fall StGB sowie des Ver­ge­hens der (ver­such­ten) schwe­ren Kör­per­ver­let­zung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 StGB erho­ben. Die Haupt­ver­hand­lung steht noch aus.
Einer wei­te­ren Per­son wird zu einem geson­der­ten Ermitt­lungs­ver­fah­ren zur Last gelegt, die wegen des Ver­dachts nach §§ 15, 269 Abs. 1 ers­ter Fall; 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 StGB ange­klag­te Per­son schwer am Kör­per ver­letzt zu haben. Die Ermitt­lun­gen zu die­sem Vor­fall wur­den noch nicht abgeschlossen.

Der Poli­zei­be­am­te, der einen Faust­schlag abbe­kom­men hat, dürf­te eine Beam­tin gewe­sen sein – in Auf­nah­men ist deut­lich zu sehen, wie eine Poli­zis­tin von einem Rechts­extre­men so hef­tig atta­ckiert wur­de, dass sogar der Waf­fen­gür­tel zu Boden gefal­len war.

Lauterach/V: 23 gesprayte Hakenkreuze 

In der Vor­arl­ber­ger Gemein­de Lau­ter­ach, Bezirk Bre­genz, wur­den inner­halb der Zeit­räu­me vom 10.1. bis 6.2. und vom 10.2. bis 11.2. ins­ge­samt 23 Haken­kreu­ze in roter Far­be auf­ge­sprüht. Bei den beschmier­ten Objek­ten han­delt es sich um Park­bän­ke und Wän­de, viel­fach in der Nähe des Bahn­hofs Lau­ter­ach. Gegen die unbe­kann­ten Täter*innen wird ermit­telt. (Quel­le: puls24.at, 13.2.24)

Wien: Antisemitischer Imam legt seine Funktionen zurück

Jener Wie­ner Imam, der via Face­book anti­se­mi­ti­sche Het­ze bis hin zu offe­nen Mord­auf­ru­fen gegen Juden und Jüdin­nen ver­brei­te­te, wird nicht mehr in sei­ner Meid­lin­ger Moschee pre­di­gen. Er wur­de von der Isla­mi­sche Glau­bens­ge­mein­schaft (IGGÖ) zum Gespräch vor­ge­la­den, dort leg­te der Mann sei­ne Funk­tio­nen zurück.

Die IGGÖ ver­ur­teilt die auf Face­book auf­ge­tauch­ten Pos­tings von Herrn El. S als inak­zep­ta­ble Reak­ti­on auf den aktu­el­len Nah­ost­kon­flikt“, heißt es in einer der APA über­mit­tel­ten Stel­lung­nah­me, und begrüßt daher den Rück­zug des Imams. „Hass und Dis­kri­mi­nie­rung jeg­li­cher Form wider­spricht den Leh­ren des Islam und den Wer­ten, für die die IGGÖ ein­steht sowie ihrem Bestre­ben, die Wer­te des inter­re­li­giö­sen Respekts, der Tole­ranz und des Dia­logs zu för­dern. (puls24.at, 15.2.24)

In der IGGÖ bleibt der nun­meh­ri­ge Ex-Imam jedoch bis­lang Mit­glied. Ob es auch zu Ermitt­lun­gen wegen Ver­het­zung kom­men wird, ist noch nicht bekannt, die Staats­an­walt­schaft prüft einen Anfangsverdacht.