Graz: Hakenkreuz-Tattoo im Rausch
Hausbrunn-Korneuburg: ein sauteurer „Blödsinn“
Ansfelden/OÖ: Brauner Hundequäler darf früher aus der Haft
Graz: Slovan- und Austria Wien-Ultras wüten vor und nach Fußballspiel
Wien: Nach Kubitschek-Auftritt Ermittlungen gegen zwei Personen
Lauterach/V: 23 gesprayte Hakenkreuze
Wien: Antisemitischer Imam legt seine Funktionen zurück
Graz: Hakenkreuz-Tattoo im Rausch
Ein 26-jähriger Südoststeirer wurde am Grazer Straflandesgericht wegen seines Hakenkreuz-Tattoos am Bein zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1260 Euro verurteilt (nicht rechtskräftig). Der Mann gab vor Gericht an, er sei beim Tätowieren sehr betrunken gewesen, sodass er nichts davon mitbekommen habe. Er habe sich bereits am Tag danach schon geschämt. Erwischt worden ist er im Zuge einer Polizeikontrolle – das einzige Mal, dass das Hakenkreuz sichtbar gewesen sei. Warum er es erst nach der Anzeige überstechen ließ, erklärte er mit seiner „Angst vor Nadeln“. (Quelle: krone.at, 14.2.24)
Hausbrunn-Korneuburg: ein sauteurer „Blödsinn“
Die Geschichte ist schnell erzählt: eine Geburtstagsfeier in einem niederösterreichischen Keller, von deren braunem Treiben nichts an die Öffentlichkeit dringen sollte – es sei davor gewarnt worden, Fotos oder Videos anzufertigen. An diese Absprache hatten sich offenbar gleich eine ganze Reihe von Partyteilnehmern nicht gehalten. Mehr noch: Sie haben ihre Aufnahmen weitergeschickt und gepostet.
Da dort eine Reichskriegsflagge samt Hakenkreuz als Geburtstagsgeschenk überreicht und das „Eiserne Kreuz erster Klasse“ in Form eines selbstgebastelten Diploms verliehen wurde, flog das braune Treiben auf, und mindestens drei der Gäste hatten Auftritte vor Gericht. Zwei mussten bereits im letzten Jahr am Landesgericht Korneuburg antanzen, beide haben eine Verurteilung mit einer unbedingten Haftstrafe von 15 Monaten kassiert.
Am 7. Februar hatte nun der dritte im Bunde, ein 57-Jähriger, seinen Prozess. In der Zwischenzeit hatte sich für den Prozessverlauf jedoch Relevantes geändert: Mit 1. Jänner trat eine Verbotsgesetz-Novelle in Kraft, nach der auch Erwachsene eine Diversion erhalten und sich damit eine Haftstrafe samt Eintragung ins Strafregister ersparen können.
Der prominente rechte Szeneanwalt Werner Tomanek (Burschenschaft Olympia) verwies gleich zu Beginn der Verhandlung auf diese Möglichkeit, die dann tatsächlich in Anspruch genommen wurde. Dafür reichte, dass die verschickten Bilder nur wenigen Personen zugänglich gewesen seien und dass der Angeklagte meinte, zwar den Raum zur Verfügung gestellt zu haben, aber sonst nur unbeteiligt dort gewesen zu sein. „Mit der Fahne und dem Diplom hatte er nichts zu tun, beteuerte er. Die Fahne habe er selbst in der Müllverbrennungsanlage Simmering entsorgt. (…) Insgesamt kam der Mann selbst zu einem realistischen Fazit: ‚Das war der größte Blödsinn meines Lebens.‘“ (noen.at, 26.2.24)
Am Ende der Verhandlung stand die Diversion unter der Bedingung der Zahlung einer Geldbuße in der Höhe von 12.000 Euro. Das sei ein Betrag, „der sie nie wieder an so eine Feier denken lässt“ (noen.at) meinte dazu der Staatsanwalt. Möglicherweise ist es umgekehrt: Weil der Mann immer wieder an die saftige Strafe denkt, unterlässt er zukünftig einen „Blödsinn” der braunen Art.
Ansfelden/OÖ: Brauner Hundequäler darf früher aus der Haft
Das Ende Jänner gegen den braunen Hundequäler Thomas W. ausgesprochene Urteil war ohnehin sehr milde: 24 Monate Haft, davon acht Monate unbedingt und eine Verlängerung seiner bereits bestehenden Bewährungsfrist auf fünf Jahre.
Zur Erinnerung an die Anklage:
In seinem Haus, einem heruntergekommenen Bauernhof im oberösterreichischen Ansfelden, hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Anfang September 2023 neben skelettierten und verwesten Kadavern 44 lebende, aber völlig verwahrloste Hunde in Käfigen gefunden. Zudem stellte die Polizei trotz eines aufrechten Waffenverbots 26 Waffen, Magazine, Munition sowie Amphetamin im Wert von 75.000 Euro und weiteres Suchtgift, Falschgeld, gestohlene Nummerntafeln und verschiedene NS-Devotionalien sicher. (stopptdierechten.at, 1.2.24)
Über die NS-Devotionalien wurden nicht verhandelt, die Ermittlungen dürften noch laufen, es sollte folglich noch zu einer Verhandlung nach dem Verbotsgesetz kommen. Der Mann war bereits im Jahr 2020 wegen Wiederbetätigung verurteilt worden.
Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, kommt er nun bereits Ende März frei. Die Zeit, die er bis zur Verhandlung in Untersuchungshaft verbracht hat, wird von der aktuellen Strafe abgezogen, außerdem wird dem 45-Jährigen „ein Monat ‚scharf‘ erlassen. Begründung: Er sei zum ersten Mal hinter Gittern und habe sich dort bisher so verhalten, dass ihm eine gute Führung attestiert wird.“ (krone.at, 14.2.24)
Die Tatsache, dass der Mann ein Neonazi ist, der trotz eines Waffenverbots etliche Schusswaffen und Munition gehortet hatte, lässt die frühe Enthaftung problematisch erscheinen – zumal der Wiederbetätigungsprozess gegen ihn noch anstehen müsste.
Graz: Slovan- und Austria Wien-Ultras wüten vor und nach Fußballspiel
Schon die erste, vorläufige Bilanz der steirischen Polizei nach dem Conference League-Spiel am 15. Februar zwischen Sturm Graz und Slovan Bratislava liest sich nach einer größeren Menge an Ermittlungsarbeiten: „116 Identitätsfeststellungen, 1 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz, 1 Anzeige nach dem Waffengesetz, mehrere Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, mehrere Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzungen, Brandstiftung, mehrere Anzeigen aufgrund diverser Verwaltungsübertretungen“ (Presseaussendung LPD Steiermark, zit. nach polizei-nachrichten.at, 16.2.24)
In einem von der neonazistischen „Tanzbrigade Wien“ veröffentlichten Video vom Fanmarsch („Corteo“) der Slovan-Hooligans waren mindestens zwei mutmaßliche Hitlergrüßer zu sehen.
„[N]icht nur freundliche Fangesänge waren da [beim Fanmarsch] zu hören. Und das auch durchaus nicht nur von slowakischen Fans, auch Ultras aus Wien von der Austria, die zu Slovan eine Fanfreundschaft pflegt, sollen dabei gewesen sein. Die Rede ist von rund 50 Wienern. Anzeigen nach dem Verbotsgesetz wurden auch direkt vorgenommen, wie die Landespolizeidirektion bestätigte, einige Häuser am Weg des Corteos wurden mit Hakenkreuzen beschmiert. (kleinezeitung.at, 16.2.24)
Wien: Nach Kubitschek-Auftritt Ermittlungen gegen zwei Personen
In der Beantwortung einer Anfrage von Stefanie Krisper (Neos) zum Auftritt von Götz Kubitschek vor der Uni Wien am 17. November gibt Justizministerin Alma Zadić bekannt, dass gegen zwei Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. „Stoppt die Rechten“ hat über das blutige Handgemenge, in das zwei Rechtsextreme aus dem Umfeld von Kubitschek tatkräftig involviert waren, ausführlich berichtet. Aus der Anfragebeantwortung:
Gegen eine Person wurden noch am 17. November 2023 Ermittlungen wegen des Verdachts des Widerstands gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB eingeleitet, nachdem diese einem Polizeibeamten einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben soll.
Nach Einlangen des polizeilichen Abschlussberichtes wurde gegen diese Person Strafantrag wegen des Vergehens des (versuchten) Widerstands gegen die Staatsgewalt nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall StGB sowie des Vergehens der (versuchten) schweren Körperverletzung nach §§ 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 StGB erhoben. Die Hauptverhandlung steht noch aus.
Einer weiteren Person wird zu einem gesonderten Ermittlungsverfahren zur Last gelegt, die wegen des Verdachts nach §§ 15, 269 Abs. 1 erster Fall; 15, 83 Abs. 1, 84 Abs. 2 StGB angeklagte Person schwer am Körper verletzt zu haben. Die Ermittlungen zu diesem Vorfall wurden noch nicht abgeschlossen.
Der Polizeibeamte, der einen Faustschlag abbekommen hat, dürfte eine Beamtin gewesen sein – in Aufnahmen ist deutlich zu sehen, wie eine Polizistin von einem Rechtsextremen so heftig attackiert wurde, dass sogar der Waffengürtel zu Boden gefallen war.
Lauterach/V: 23 gesprayte Hakenkreuze
In der Vorarlberger Gemeinde Lauterach, Bezirk Bregenz, wurden innerhalb der Zeiträume vom 10.1. bis 6.2. und vom 10.2. bis 11.2. insgesamt 23 Hakenkreuze in roter Farbe aufgesprüht. Bei den beschmierten Objekten handelt es sich um Parkbänke und Wände, vielfach in der Nähe des Bahnhofs Lauterach. Gegen die unbekannten Täter*innen wird ermittelt. (Quelle: puls24.at, 13.2.24)
Wien: Antisemitischer Imam legt seine Funktionen zurück
Jener Wiener Imam, der via Facebook antisemitische Hetze bis hin zu offenen Mordaufrufen gegen Juden und Jüdinnen verbreitete, wird nicht mehr in seiner Meidlinger Moschee predigen. Er wurde von der Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) zum Gespräch vorgeladen, dort legte der Mann seine Funktionen zurück.
Die IGGÖ verurteilt die auf Facebook aufgetauchten Postings von Herrn El. S als inakzeptable Reaktion auf den aktuellen Nahostkonflikt“, heißt es in einer der APA übermittelten Stellungnahme, und begrüßt daher den Rückzug des Imams. „Hass und Diskriminierung jeglicher Form widerspricht den Lehren des Islam und den Werten, für die die IGGÖ einsteht sowie ihrem Bestreben, die Werte des interreligiösen Respekts, der Toleranz und des Dialogs zu fördern. (puls24.at, 15.2.24)
In der IGGÖ bleibt der nunmehrige Ex-Imam jedoch bislang Mitglied. Ob es auch zu Ermittlungen wegen Verhetzung kommen wird, ist noch nicht bekannt, die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht.