„Stoppt die Rechten“ berichtete bereits mehrfach über Thomas W. und dessen Verurteilung wegen Wiederbetätigung im Juni 2020. Seine „Combat 18“-Tätowierung am Unterarm fiel Besucher*innen des Marchtrenker Stadtfestes auf, die den damaligen Security meldeten. Verurteilt wurde W. dann zu zwei Jahren auf Bewährung. Angeklagt waren neben dem „Combat 18“-Tattoo auch eines, das Heinrich Himmlers Geburtsdatum zeigte sowie SS-Parolen und einschlägige Embleme auf seinem Körper.
Das war vor dreieinhalb Jahren. Jetzt stand Thomas W. neuerlich vor Gericht. In seinem Haus, einem heruntergekommenen Bauernhof im oberösterreichischen Ansfelden, hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung Anfang September 2023 neben skelettierten und verwesten Kadavern 44 lebende, aber völlig verwahrloste Hunde in Käfigen gefunden. Zudem stellte die Polizei trotz eines aufrechten Waffenverbots 26 Waffen, Magazine, Munition sowie Amphetamin im Wert von 75.000 Euro und weiteres Suchtgift, Falschgeld, gestohlene Nummerntafeln und verschiedene NS-Devotionalien sicher.
Über all das – exklusive den Nazi-Devotionalien – wurde am Montag am Landesgericht Linz vor einem Einzelrichter verhandelt. Der 45-jährige erwerbslose Angeklagte lebt seit mehr als drei Jahren von seiner Mutter. Er bekannte sich in allen Anklagepunkten schuldig, aber verweigerte bisher in den Einvernahmen jede Aussage. Der einzige geladene Zeuge war krankheitsbedingt entschuldigt, und das Handy von Thomas W. konnte nicht entschlüsselt werden. Der Prozess war nach einer Stunde wieder vorbei: Aufklärung darüber, wofür das entdeckte Waffenarsenal, die mehr als fünf Kilogramm Suchtmittel oder das Falschgeld genutzt wurden, gab es nicht.
Die Privatbeteiligten (Wiener Tierschutzhaus, Pfotenhilfe Lochen), die die Hunde übernommen hatten, wurden mit ihren ohnehin bescheidenen Forderungen auf den zivilrechtlichen Weg verwiesen. Das Urteil lautete auf 24 Monate Haft, davon acht Monate unbedingt – die Bewährungsfrist wurde auf fünf Jahre verlängert. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Nach der Verhandlung hagelte es viel Kritik von Tierschutzorganisationen wie dem Verein „Pfotenhilfe“:
Staatsanwalt und Gericht scheinen an der Ausforschung weiterer Horrorkeller, Zulieferer, Züchter und Hundekampfstätten nicht ernsthaft interessiert. Schon im Oktober hat die Staatsanwaltschaft Linz versucht, dem Verein Pfotenhilfe die Parteienstellung und somit Akteneinsicht zu verweigern. Das Gericht hat später wenigstens zum Faktum der Tierquälerei geschwärzte Akteneinsicht bewilligt. (ots.at, 29.1.24)
Wann oder vielmehr ob ein nächster Prozess wegen NS-Wiederbetätigung stattfinden wird, ist noch nicht absehbar. Laut „Kurier“ (29.1.24) laufen die Ermittlungen noch. Ob es dann tatsächlich zum Widerruf seiner im Jahr 2020 verhängten bedingten Strafe kommt, wie die Richterin am Montag im Zuge der Urteilsverkündung vermutete, bleibt abzuwarten.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!