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Mildes Urteil für braunen Tierquäler

Der Neo­na­zi und Tier­quä­ler Tho­mas W. aus Ans­fel­den ging aus dem Pro­zess am 29. Jän­ner mit einem skan­da­lös mil­den Urteil zurück in Haft. Ver­han­delt wur­de über Tier­quä­le­rei, Ver­ge­hen nach dem Such­t­­mi­t­­tel- und Waf­fen­ge­setz, wegen Wei­ter­ga­be und Besitz von nach­ge­mach­tem oder ver­fälsch­tem Geld und Urkun­den­un­ter­drü­ckung, aber noch nicht über Wie­der­be­tä­ti­gung. „Stoppt die Rech­ten“ berich­te­te bereits mehrfach […]

1. Feb 2024
Landesgericht Linz, Tafel (@ SdR)
Landesgericht Linz, Tafel (@ SdR)

„Stoppt die Rech­ten“ berich­te­te bereits mehr­fach über Tho­mas W. und des­sen Ver­ur­tei­lung wegen Wie­der­be­tä­ti­gung im Juni 2020. Sei­ne „Com­bat 18“-Tätowierung am Unter­arm fiel Besucher*innen des March­tren­ker Stadt­fes­tes auf, die den dama­li­gen Secu­ri­ty mel­de­ten. Ver­ur­teilt wur­de W. dann zu zwei Jah­ren auf Bewäh­rung. Ange­klagt waren neben dem „Com­bat 18“-Tattoo auch eines, das Hein­rich Himm­lers Geburts­da­tum zeig­te sowie SS-Paro­len und ein­schlä­gi­ge Emble­me auf sei­nem Körper.

Das war vor drei­ein­halb Jah­ren. Jetzt stand Tho­mas W. neu­er­lich vor Gericht. In sei­nem Haus, einem her­un­ter­ge­kom­me­nen Bau­ern­hof im ober­ös­ter­rei­chi­schen Ans­fel­den, hat­te die Poli­zei bei einer Haus­durch­su­chung Anfang Sep­tem­ber 2023 neben ske­let­tier­ten und ver­wes­ten Kada­vern 44 leben­de, aber völ­lig ver­wahr­los­te Hun­de in Käfi­gen gefun­den. Zudem stell­te die Poli­zei trotz eines auf­rech­ten Waf­fen­ver­bots 26 Waf­fen, Maga­zi­ne, Muni­ti­on sowie Amphet­amin im Wert von 75.000 Euro und wei­te­res Sucht­gift, Falsch­geld, gestoh­le­ne Num­mern­ta­feln und ver­schie­de­ne NS-Devo­tio­na­li­en sicher.

Über all das – exklu­si­ve den Nazi-Devo­tio­na­li­en – wur­de am Mon­tag am Lan­des­ge­richt Linz vor einem Ein­zel­rich­ter ver­han­delt. Der 45-jäh­ri­ge erwerbs­lo­se Ange­klag­te lebt seit mehr als drei Jah­ren von sei­ner Mut­ter. Er bekann­te sich in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig, aber ver­wei­ger­te bis­her in den Ein­ver­nah­men jede Aus­sa­ge. Der ein­zi­ge gela­de­ne Zeu­ge war krank­heits­be­dingt ent­schul­digt, und das Han­dy von Tho­mas W. konn­te nicht ent­schlüs­selt wer­den. Der Pro­zess war nach einer Stun­de wie­der vor­bei: Auf­klä­rung dar­über, wofür das ent­deck­te Waf­fen­ar­se­nal, die mehr als fünf Kilo­gramm Sucht­mit­tel oder das Falsch­geld genutzt wur­den, gab es nicht.

Die Pri­vat­be­tei­lig­ten (Wie­ner Tier­schutz­haus, Pfo­ten­hil­fe Lochen), die die Hun­de über­nom­men hat­ten, wur­den mit ihren ohne­hin beschei­de­nen For­de­run­gen auf den zivil­recht­li­chen Weg ver­wie­sen. Das Urteil lau­te­te auf 24 Mona­te Haft, davon acht Mona­te unbe­dingt – die Bewäh­rungs­frist wur­de auf fünf Jah­re ver­län­gert. Die Staats­an­walt­schaft gab noch kei­ne Erklä­rung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechts­kräf­tig. Nach der Ver­hand­lung hagel­te es viel Kri­tik von Tier­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen wie dem Ver­ein „Pfo­ten­hil­fe“:

Staats­an­walt und Gericht schei­nen an der Aus­for­schung wei­te­rer Hor­ror­kel­ler, Zulie­fe­rer, Züch­ter und Hun­de­kampf­stät­ten nicht ernst­haft inter­es­siert. Schon im Okto­ber hat die Staats­an­walt­schaft Linz ver­sucht, dem Ver­ein Pfo­ten­hil­fe die Par­tei­en­stel­lung und somit Akten­ein­sicht zu ver­wei­gern. Das Gericht hat spä­ter wenigs­tens zum Fak­tum der Tier­quä­le­rei geschwärz­te Akten­ein­sicht bewil­ligt. (ots.at, 29.1.24)

Wann oder viel­mehr ob ein nächs­ter Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung statt­fin­den wird, ist noch nicht abseh­bar. Laut „Kurier“ (29.1.24) lau­fen die Ermitt­lun­gen noch. Ob es dann tat­säch­lich zum Wider­ruf sei­ner im Jahr 2020 ver­häng­ten beding­ten Stra­fe kommt, wie die Rich­te­rin am Mon­tag im Zuge der Urteils­ver­kün­dung ver­mu­te­te, bleibt abzuwarten.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtung!

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