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Rückblick KW 50/23 (I): Prozesse

NS-Glo­ri­­fi­­zie­rung ein­mal als „Sati­re“ und ein­mal als Dro­hung und wie­der ein­mal ein Nazi­kel­ler: Um drei Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz geht es in die­sem ers­ten Teil des Wochen­rück­blicks. Graz: Ver­ur­tei­lung wegen als „Humor“ getarn­ter NS-Glo­ri­fi­zie­rung Wien: Aggres­si­ver NS-Sprech mit Dro­hung führt zu Ver­ur­tei­lung Geras­dorf-Haus­brunn-Kor­neu­bur­g/NÖ: Wie­der ein­mal ein Nazi­kel­ler Graz: Ver­ur­tei­lung wegen als „Humor“ getarn­ter NS-Glo­ri­fi­zie­rung Im […]

18. Dez 2023

Graz: Verurteilung wegen als „Humor“ getarnter NS-Glorifizierung
Wien: Aggressiver NS-Sprech mit Drohung führt zu Verurteilung
Gerasdorf-Hausbrunn-Korneuburg/NÖ: Wieder einmal ein Nazikeller

Graz: Verurteilung wegen als „Humor“ getarnter NS-Glorifizierung 

Im Lan­des­ge­richt Graz wur­de am 13.12. gegen einen Mann nach dem Ver­bots­ge­setz ver­han­delt, der in einer Whats­App-Grup­pe mit über 500 Mit­glie­dern etwa 50 Nach­rich­ten mit anti­se­mi­ti­schen, ras­sis­ti­schen, NS-glo­ri­fi­zie­ren­den und ‑ver­harm­lo­sen­den Inhal­ten ver­schickt hat­te. Dar­un­ter waren u.a. Hit­ler­bil­der, Haken­kreu­ze, SS-Runen und Anspie­lun­gen auf den Holo­caust (z.B. ein Foto einer Rauch­wol­ke mit dem Text „jüdi­sches Fami­li­en­fo­to“), außer­dem der Neo­na­zi-Code „88“. Laut Staats­an­walt woll­te der Mann die NS-Ideo­lo­gie wie­der salon­fä­hig machen, und zwar ein­ge­bet­tet in ver­meint­lich lus­ti­ge Nachrichten.

Der Ange­klag­te, der auch ein „Eiser­nes Kreuz“ als Pro­fil­bild hat­te, woll­te, wie so oft bei Vor­wür­fen nach dem Ver­bots­ge­setz, ledig­lich „Sati­re“ gemacht haben. Vor Gericht gestand er die ihm vor­ge­wor­fe­nen Taten zwar, bestritt aber, ein Anhän­ger der NS-Ideo­lo­gie oder auch nur ein Ras­sist (gewe­sen) zu sein. Zahl­rei­che Nach­rich­ten und Memes aus der Whats­App-Grup­pe wur­den wäh­rend des Pro­zes­ses gezeigt: ras­sis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Inhal­te der übels­ten Sor­te, außer­dem kin­der­por­no­gra­phi­sches Mate­ri­al. Über Letz­te­res sag­te der Ange­klag­te, er habe es nur über den Grup­pen­chat bekom­men, aber nie selbst weitergeleitet.

The­ma­ti­siert wur­de auch, dass der Mann grup­pen­in­tern dazu auf­ge­for­dert wur­de, die Ver­brei­tung von NS-Inhal­ten zu unter­las­sen; auf eine ent­spre­chen­de Kri­tik hat­te er geant­wor­tet: „Naja, ich bin halt Öster­rei­cher. Wo kommt noch­mal der ein­zi­ge wah­re Füh­rer her?

Zuletzt wur­de er in allen Ankla­ge­punk­ten – sowohl nach dem Ver­bots­ge­setz als auch wegen Ver­het­zung – schul­dig gespro­chen: zwölf Mona­te beding­ter Haft, dazu Bewäh­rungs­hil­fe und eine Straf­zah­lung von etwa 1000 Euro. Sei­ne bis­he­ri­ge Unbe­schol­ten­heit wur­de als mil­dernd gewer­tet, das Zusam­men­kom­men meh­re­rer Straf­ta­ten hin­ge­gen als erschwe­rend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Wien: Aggressiver NS-Sprech mit Drohung führt zu Verurteilung

Am 11.12. wur­de im Lan­des­ge­richt Wien gegen einen Mann ver­han­delt, der am Abend des 20.08. beim Ein­lass in das Wie­ner Innen­stadt­lo­kal Sky­bar nach einer Reser­vie­rung gefragt wur­de und dem Per­so­nal mit ras­sis­ti­schen Beschimp­fun­gen ant­wor­te­te. Er wur­de zum Ver­las­sen des Lokals auf­ge­for­dert, was ihn dazu brach­te fol­gen­des von sich zu geben: „Ihr gehört alle in die Gas­kam­mer, ihr wür­det doch alle nicht mehr leben, wenn der Hit­ler noch leben würd.” Dem folg­ten nicht nur wei­te­re ras­sis­ti­sche Beschimp­fun­gen, son­dern auch Dro­hun­gen gegen die Mitarbeiter*innen des Lokals, denen er zu ver­ste­hen gab, er wür­de wie­der­kom­men, um sie zu erschie­ßen, soll­te die Poli­zei geru­fen werden.

Vor Gericht woll­te sich der Mann an nichts mehr erin­nern, da er stark alko­ho­li­siert gewe­sen sei, was hin­ge­gen die als Zeug*innen gela­de­nen Mitarbeiter*innen der Sky­bar nicht so wahr­ge­nom­men haben. Zudem sag­te er, er habe kei­ne NS-Gesin­nung und er mach­te gel­tend, er ken­ne einen „bekann­ten Wie­ner Juden, der für ihn die Hand ins Feu­er legen wür­de.” Eine Aus­sa­ge, die der Staats­an­walt in sei­nem Schluss­plä­doy­er auf­griff mit der Fest­stel­lung, der Ver­weis auf jüdi­sche oder aus­län­di­sche Freund*innen sei bei etli­chen Pro­zes­sen nach dem Ver­bots­ge­setz sei­tens der Beschul­dig­ten als Aus­re­de zu hören.

Der Ange­klag­te bekann­te sich nicht schul­dig, stell­te gegen Ende des Beweis­ver­fah­rens jedoch fest, dass die Zeug*innen, alle Ange­stell­te der Sky­bar, die Situa­ti­on schon rich­tig geschil­dert hät­ten. Auch ein Video aus dem Über­wa­chungs­sys­tem des Lokals (ohne Ton) wur­de gezeigt. Der Mann hat­te sich auch gegen­über der ein­tref­fen­den Poli­zei aggres­siv ver­hal­ten und wur­de fixiert. Die fol­gen­de Nacht ver­brach­te er in der Aus­nüch­te­rungs­zel­le am Poli­zei­an­hal­te­zen­trum Ros­sau­er­län­de. Hier wie­der­um soll er Polizist*innen als „Nazis“ beschimpft haben.

Er wur­de schul­dig gespro­chen und zu 15 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, mit drei Jah­ren Pro­be­zeit und Bewäh­rungs­hil­fe. Das Urteil ist rechtskräftig.

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Gerasdorf-Hausbrunn-Korneuburg/NÖ: Wieder einmal ein Nazikeller

Ein 58-jäh­ri­ger Mann wur­de vom Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg schul­dig gespro­chen, weil er über meh­re­re Jah­re NS-Zeit ver­harm­lo­sen­de Bil­der ver­schick­te und Nazi-Devo­tio­na­li­en in einem Par­ty­kel­ler aus­stell­te. Bei einer Geburts­tags­fei­er in Haus­brunn im Jahr 2020 brach­te er eine Reichs­kriegs­flag­ge mit Haken­kreuz mit und über­reich­te ein Diplom, das das Eiser­ne Kreuz ers­ter Klas­se ver­lieh. Fotos und Vide­os von dem Event gelang­ten an die Öffent­lich­keit, was zu Ermitt­lun­gen führ­te. Bei einer Haus­durch­su­chung fan­den die Beam­ten in Geras­dorf einen Par­ty­kel­ler vol­ler NS-Memo­ra­bi­li­en und auf dem Han­dy des Man­nes 33 ein­schlä­gi­ge Chat­nach­rich­ten bzw. Bilder.

Im Schwur­ge­richts­pro­zess erklär­te der Staats­an­walt, dass jedes ein­zel­ne Pos­ting bereits ein Ver­bre­chen sei und beton­te die Schwe­re des lan­gen Tat­zeit­raums von 2017 bis 2023. Der Ange­klag­te zeig­te sich koope­ra­tiv und gestän­dig, woll­te jedoch vor dem Rich­ter kei­ne wei­te­ren Aus­sa­gen machen. Bei Fra­gen nach den Beweg­grün­den für den Kauf der NS-Devo­tio­na­li­en und den Bil­dern gab der Mann uner­gie­bi­ge Antworten.

Die Geschwo­re­nen befan­den den bis dahin unbe­schol­te­nen Mann in allen Punk­ten ein­stim­mig für schul­dig. Das Straf­maß wur­de mit 15 Mona­ten beding­ter Frei­heits­stra­fe fest­ge­legt, ange­lehnt an die Stra­fe eines bereits ver­ur­teil­ten Par­ty­gas­tes. Das Urteil wur­de sofort rechts­kräf­tig. (Quel­le: noen.at, 17.12.23)