Graz: Verurteilung wegen als „Humor“ getarnter NS-Glorifizierung
Wien: Aggressiver NS-Sprech mit Drohung führt zu Verurteilung
Gerasdorf-Hausbrunn-Korneuburg/NÖ: Wieder einmal ein Nazikeller
Graz: Verurteilung wegen als „Humor“ getarnter NS-Glorifizierung
Im Landesgericht Graz wurde am 13.12. gegen einen Mann nach dem Verbotsgesetz verhandelt, der in einer WhatsApp-Gruppe mit über 500 Mitgliedern etwa 50 Nachrichten mit antisemitischen, rassistischen, NS-glorifizierenden und ‑verharmlosenden Inhalten verschickt hatte. Darunter waren u.a. Hitlerbilder, Hakenkreuze, SS-Runen und Anspielungen auf den Holocaust (z.B. ein Foto einer Rauchwolke mit dem Text „jüdisches Familienfoto“), außerdem der Neonazi-Code „88“. Laut Staatsanwalt wollte der Mann die NS-Ideologie wieder salonfähig machen, und zwar eingebettet in vermeintlich lustige Nachrichten.
Der Angeklagte, der auch ein „Eisernes Kreuz“ als Profilbild hatte, wollte, wie so oft bei Vorwürfen nach dem Verbotsgesetz, lediglich „Satire“ gemacht haben. Vor Gericht gestand er die ihm vorgeworfenen Taten zwar, bestritt aber, ein Anhänger der NS-Ideologie oder auch nur ein Rassist (gewesen) zu sein. Zahlreiche Nachrichten und Memes aus der WhatsApp-Gruppe wurden während des Prozesses gezeigt: rassistische und antisemitische Inhalte der übelsten Sorte, außerdem kinderpornographisches Material. Über Letzteres sagte der Angeklagte, er habe es nur über den Gruppenchat bekommen, aber nie selbst weitergeleitet.
Thematisiert wurde auch, dass der Mann gruppenintern dazu aufgefordert wurde, die Verbreitung von NS-Inhalten zu unterlassen; auf eine entsprechende Kritik hatte er geantwortet: „Naja, ich bin halt Österreicher. Wo kommt nochmal der einzige wahre Führer her?“
Zuletzt wurde er in allen Anklagepunkten – sowohl nach dem Verbotsgesetz als auch wegen Verhetzung – schuldig gesprochen: zwölf Monate bedingter Haft, dazu Bewährungshilfe und eine Strafzahlung von etwa 1000 Euro. Seine bisherige Unbescholtenheit wurde als mildernd gewertet, das Zusammenkommen mehrerer Straftaten hingegen als erschwerend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Wien: Aggressiver NS-Sprech mit Drohung führt zu Verurteilung
Am 11.12. wurde im Landesgericht Wien gegen einen Mann verhandelt, der am Abend des 20.08. beim Einlass in das Wiener Innenstadtlokal Skybar nach einer Reservierung gefragt wurde und dem Personal mit rassistischen Beschimpfungen antwortete. Er wurde zum Verlassen des Lokals aufgefordert, was ihn dazu brachte folgendes von sich zu geben: „Ihr gehört alle in die Gaskammer, ihr würdet doch alle nicht mehr leben, wenn der Hitler noch leben würd.” Dem folgten nicht nur weitere rassistische Beschimpfungen, sondern auch Drohungen gegen die Mitarbeiter*innen des Lokals, denen er zu verstehen gab, er würde wiederkommen, um sie zu erschießen, sollte die Polizei gerufen werden.
Vor Gericht wollte sich der Mann an nichts mehr erinnern, da er stark alkoholisiert gewesen sei, was hingegen die als Zeug*innen geladenen Mitarbeiter*innen der Skybar nicht so wahrgenommen haben. Zudem sagte er, er habe keine NS-Gesinnung und er machte geltend, er kenne einen „bekannten Wiener Juden, der für ihn die Hand ins Feuer legen würde.” Eine Aussage, die der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer aufgriff mit der Feststellung, der Verweis auf jüdische oder ausländische Freund*innen sei bei etlichen Prozessen nach dem Verbotsgesetz seitens der Beschuldigten als Ausrede zu hören.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, stellte gegen Ende des Beweisverfahrens jedoch fest, dass die Zeug*innen, alle Angestellte der Skybar, die Situation schon richtig geschildert hätten. Auch ein Video aus dem Überwachungssystem des Lokals (ohne Ton) wurde gezeigt. Der Mann hatte sich auch gegenüber der eintreffenden Polizei aggressiv verhalten und wurde fixiert. Die folgende Nacht verbrachte er in der Ausnüchterungszelle am Polizeianhaltezentrum Rossauerlände. Hier wiederum soll er Polizist*innen als „Nazis“ beschimpft haben.
Er wurde schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, mit drei Jahren Probezeit und Bewährungshilfe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Gerasdorf-Hausbrunn-Korneuburg/NÖ: Wieder einmal ein Nazikeller
Ein 58-jähriger Mann wurde vom Landesgericht Korneuburg schuldig gesprochen, weil er über mehrere Jahre NS-Zeit verharmlosende Bilder verschickte und Nazi-Devotionalien in einem Partykeller ausstellte. Bei einer Geburtstagsfeier in Hausbrunn im Jahr 2020 brachte er eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz mit und überreichte ein Diplom, das das Eiserne Kreuz erster Klasse verlieh. Fotos und Videos von dem Event gelangten an die Öffentlichkeit, was zu Ermittlungen führte. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten in Gerasdorf einen Partykeller voller NS-Memorabilien und auf dem Handy des Mannes 33 einschlägige Chatnachrichten bzw. Bilder.
Im Schwurgerichtsprozess erklärte der Staatsanwalt, dass jedes einzelne Posting bereits ein Verbrechen sei und betonte die Schwere des langen Tatzeitraums von 2017 bis 2023. Der Angeklagte zeigte sich kooperativ und geständig, wollte jedoch vor dem Richter keine weiteren Aussagen machen. Bei Fragen nach den Beweggründen für den Kauf der NS-Devotionalien und den Bildern gab der Mann unergiebige Antworten.
Die Geschworenen befanden den bis dahin unbescholtenen Mann in allen Punkten einstimmig für schuldig. Das Strafmaß wurde mit 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe festgelegt, angelehnt an die Strafe eines bereits verurteilten Partygastes. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. (Quelle: noen.at, 17.12.23)