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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 42/22

Pro­zes­se mit gewis­sem Unter­hal­tungs­wert: Ein auf der Brust auf­ge­mal­tes Haken­kreuz hat einen Brau­nau­er sprich­wört­lich im Schlaf erwischt – weil er den Übel­tä­ter, der ihm das Haken­kreuz zuge­fügt hat­te, erwi­schen woll­te, pos­te­te er das „Cor­pus Delic­ti“, also ein Sel­fie inklu­si­ve Bema­lung, ins Inter­net. Dafür gab’s einen Frei­spruch am Lan­des­ge­richt Ried. Beim eben­falls in Ried abge­hal­te­nen Pro­zess gegen den ehe­ma­li­gen Chef der Neo­na­zi-Trup­pe „Objekt 21“, Jür­gen W., kam’s in der letz­ten Woche zu kei­nem Urteil, weil ein Zeu­ge noch gehört wer­den muss. Aber immer­hin war bereits zu erfah­ren, dass W. nun wirk­lich und echt geläu­tert sei. 

24. Okt. 2022
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Suben-Ried/OÖ: Prozess gegen Ex-Objekt 21-Chef vertagt
Klagenfurt-Wien: Diversion für Vorgesetzten des Bundesheerunteroffiziers
Bez. Güssing-Eisenstadt: Wiederbetätigung, Nacktbilder und Nötigung
Braunau-Ried/OÖ: Hakenkreuz-Malerei im Schlaf
FPÖ/Wien-Kärnten-Tirol: eine Anzeige, Ermittlungen und mehrere Parteiausschlüsse
Gschnitz/T: Aggressiver Fremdenlegionär mit Waffenfaible

 

Suben-Ried/OÖ: Prozess gegen Ex-Objekt 21-Chef vertagt

Min­des­tens zum drit­ten Mal ist der mitt­ler­wei­le 38-jäh­ri­ge Jür­gen W., ehe­ma­li­ger Chef des neo­na­zis­ti­schen Netz­werks „Objekt 21“, in sei­ner Haft in Suben wie­der straf­fäl­lig gewor­den. Den letz­ten Pro­zess gegen den zehn­fach Vor­be­straf­ten gab’s 2020, damals ern­te­te er wei­te­re fünf Jah­re Haft.

Dies­mal soll er aus sei­ner Zel­le in Suben über einen Mit­häft­ling und mit Hil­fe sei­ner Schwes­ter (35 Jah­re), die in Ried eben­falls vor Gericht stand, ver­sucht haben, ein Maschi­nen­ge­wehr um wohl­fei­le 3.000 Euro zu ver­ti­cken. Bei der Über­ga­be des Gewehrs in Ohls­dorf tauch­te neben der Schwes­ter jedoch dank der Rede­be­reit­schaft des Zel­len­ka­me­ra­den kein Käu­fer, son­dern ein ver­deck­ter Ermitt­ler auf. Der Zugriff erfolg­te nicht, weil die Behör­den wei­te­re Waf­fen­de­als erwar­tet hat­ten. Statt­des­sen 

soll der Beschul­dig­te, wie­der mit „Ver­kaufs­hil­fe” sei­ner Schwes­ter, ver­sucht haben, ver­schie­de­ne NS-Devo­tio­na­li­en, wie einen Hit­ler-Krug, eine Gür­tel­schnal­le mit Reichs­ad­ler und Haken­kreuz, ein Stück Sta­chel­draht oder eine NS-Uni­form, zu ver­kau­fen ver­sucht haben – aller­dings unter den Augen der ver­deck­ten Ermitt­ler. Beson­de­res „High­light” laut Staats­an­walt Ebner: eine Haken­kreuz-Fah­ne, die bei einer Rede von Adolf Hit­ler 1934 in Kas­sel auf­ge­hängt gewe­sen sein soll. „In der Sze­ne ist das so etwas wie ein Kult­ob­jekt, nahe­zu ein Hei­lig­tum”, sag­te Ebner. Preis: 20.000 Euro. (nachrichten.at, 17.10.22)

Die Devo­tio­na­li­en hat­ten jah­re­lang im Haus von W. „über­lebt“ – „das Zeug hat schon vier oder fünf Haus­durch­su­chun­gen über­stan­den, weil ich so auf­ge­passt habe“ (APA, 17.10.22), erzähl­te W. vor Gericht. Aber weil er geläu­tert war, was ihm dies­mal als Novum sogar ein Dera­di­ka­li­sie­rungs­exper­te bestä­tig­te, habe er „das Zeug“ nicht mehr gebraucht und zusam­men mit dem Gewehr für eine angeb­li­che Ope­ra­ti­on der Schwes­ter ver­kau­fen wol­len. Zudem sei er vom Mit­häft­ling aktiv gefragt wor­den, ob er nicht etwas zu ver­kau­fen habe. Ver­führt mit gutem Zweck, könn­te gesagt wer­den. Bereits 2020 zeig­te sich W. geläu­tert – zum wie­viel­ten Mal haben wir schon damals nicht mit­ge­zählt. Zur Abwechs­lung sitzt er der­zeit aber im nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Stein und nicht in sei­ner Stamm­haft­an­stalt Suben ein, was sich beim Läu­te­rungs­pro­zess man­gels alter Gefäng­nis­seil­schaf­ten als hilf­reich erwei­sen könnte.

Weil nun auch der ver­füh­re­ri­sche Mit­häft­ling, der bei der Ver­hand­lung nicht erschie­nen war, aber freund­li­cher­wei­se sein Kom­men für einen nächs­ten Ter­min zuge­sagt hat, ver­nom­men wer­den soll, wur­de die Ver­hand­lung vertagt.

Klagenfurt-Wien: Diversion für Vorgesetzten des Bundesheerunteroffiziers

Die Vor­fäl­le im Bun­des­heer gehen wei­ter: In der ver­gan­ge­nen Woche wur­de bekannt, dass ein Vor­ge­setz­ter jenes Unter­of­fi­ziers, der in u.a. SS-Uni­form her­um­mar­schiert war (und über­haupt aller­lei Affi­ni­tä­ten zum Natio­nal­so­zia­lis­mus gezeigt hat­te, den Beschul­dig­ten vor­ge­warnt hat­te, dass die Poli­zei in die Kaser­ne kom­men wür­de. Ein wei­te­rer Sol­dat war bei dem Gespräch eben­falls anwe­send. Der ers­te ist wegen Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses mit einer Diver­si­on und einer Zah­lung von 3.000 Euro davon gekom­men, das Ver­fah­ren gegen den zwei­ten wur­de eingestellt.

Laut Bun­des­heer-Spre­cher Micha­el Bau­er wur­den gegen bei­de Sol­da­ten – jenen, der eine Diver­si­on bekom­men hat und jenen, gegen den die Ermitt­lun­gen ein­ge­stellt wur­den – Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Bei­de Ver­fah­ren wur­den abge­schlos­sen, mit wel­chem Ergeb­nis, kön­ne er aber aus recht­li­chen Grün­den nicht sagen, erklär­te Bau­er im Gespräch mit der APA. Bei­de Sol­da­ten sei­en aber nach wie vor im Dienst. (kaernten.orf.at, 20.10.22)

Es ist ein sym­pto­ma­ti­scher Abschluss, nach­dem sich der Unter­of­fi­zier min­des­tens über sie­ben Jah­re hin­weg wie­der­be­tä­ti­gen konn­te: Alle Betei­lig­ten sind wei­ter im Dienst des Bun­des­heers und alle, wie es aus­sieht, auch wei­ter in der­sel­ben Kla­gen­fur­ter Kaser­ne – jene, deren Name gut zu den Umtrie­ben passt und die nun end­lich umbe­nannt wer­den soll.

Bez. Güssing-Eisenstadt: Wiederbetätigung, Nacktbilder und Nötigung

Über fast zwei Jah­re hat­te der Ange­klag­te, ein Mit­te 30-jäh­ri­ger Miliz­sol­dat aus dem Bezirk Güs­sing, ein­schlä­gi­ge Nach­rich­ten via Whats­App ver­schickt. Dar­un­ter waren, um die Attrak­ti­vi­tät der Mit­tei­lun­gen zu stei­gern, auch Fotos von „spär­lich“ beklei­de­ten Frauen.

Dra­piert mit Haken­kreu­zen, in Aus­übung des Hit­ler­gru­ßes oder mit SS-Gegen­stän­den han­tie­rend. Gar­niert mit def­ti­gen Sprü­chen. Auf­fäl­lig ein Tat­too des Reichs­ad­lers auf nack­tem Frau­en­bauch mit dem Schrift­zug: „Aus­län­der befrei­te Zone“. Beson­ders arm­se­lig und geschmack­los jedoch die Abbil­dung eines Klein­kin­des mit auf­ge­mal­tem „Hit­ler-Bärt­chen“. Beklei­det ist der Knirps mit einer Uni­form­ja­cke, auf der eine Haken­kreuz-Arm­bin­de ange­bracht ist. Dar­un­ter pran­gert der Text: „Das Böse im Baby“. Die Ankla­ge­schrift umfass­te aber auch Besitz und Zur­schau­stel­lung von NS-Devo­tio­na­li­en, wie etwa Wein­fla­schen und Kaf­fee­hä­ferl mit Bil­dern von Adolf Hit­ler und Sprü­chen wie „Ein Volk. Ein Reich. Ein Füh­rer. (meinbezirk.at, 20.10.22)

Neben der Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz gab’s es auch noch eine wegen Nöti­gung. Der Bur­gen­län­der hat­te damit gedroht, Nach­fo­tos von sei­ner ehe­ma­li­gen Lebens­ge­fähr­tin an deren Vater zu schi­cken, um dadurch eine gemein­sa­me Obsor­ge für das Kind der bei­den zu erzwingen.

Die „Erklä­run­gen“ des Man­nes waren nach einem alten Dreh­buch: Er habe die ver­schick­ten Nach­rich­ten lus­tig gefun­den, er habe dar­über nicht nach­ge­dacht – auch nicht, was den Besitz der Nazi-Devo­tio­na­li­en betraf – und über­haupt sei er kein Nazi, son­dern nur in einen fal­schen Freun­des­kreis geraten.

Der Schuld­spruch der Geschwo­re­nen fiel ein­stim­mig aus. Das Urteil über zwölf Mona­te beding­ter Haft, einer Geld­stra­fe über 1.800 Euro plus die Über­nah­me der Gerichts­kos­ten (500 Euro) ist nicht rechtskräftig.

Braunau-Ried/OÖ: Hakenkreuz-Malerei im Schlaf

Es beson­de­re Geschich­te hat­te ein 25-Jäh­ri­ger aus Brau­nau auf Lager, um zu erklä­ren, wie es zu einem mit einem Herz umrahm­ten Haken­kreuz auf sei­ner Brust und einem Foto davon, das dann im Inter­net auf­tauch­te, gekom­men war. Er sei nach einem feucht­fröh­li­chen Abend mit einer Grup­pe noch tra­di­ti­ons­ge­mäß eine Eier­spei­se essen gegan­gen, wo ihn jedoch der Schlaf über­mannt hät­te. Und schon war’s gesche­hen: Am nächs­ten Mor­gen erwacht, hat­te er über­ra­schen­der­wei­se ein auf­ge­mal­tes Haken­kreuz auf sei­ner Brust vorgefunden.

„Ich habe es erst am nächs­ten Tag daheim gese­hen, nach­dem ich mein T‑Shirt aus­ge­zo­gen habe“, sagt der Beschul­dig­te. „Ich woll­te wis­sen, wer das war, und habe das Foto an meh­re­re Freun­de per Snap­chat geschickt.“ Eine Ant­wort habe er nicht erhal­ten und der „Scherz“ sei dann wie­der in Ver­ges­sen­heit gera­ten, zumal Fotos, die per Snap­chat ver­sen­det wer­den, nicht gespei­chert wür­den, so der Beschul­dig­te vor Gericht in Ried. Offen­bar wur­de von dem Bild aber ein Screen­shot gemacht und auf einem Han­dy gespei­chert. (nachrichten.at, 20.10.22)

Obwohl der Brau­nau­er bei der Poli­zei noch eine ande­re Ver­si­on der Geschich­te parat hat­te und er auch noch für das Ver­sen­den von brau­nen Whats­App-Nach­rich­ten ange­klagt war (die er gestand), stimm­ten die Geschwo­re­nen mehr­heit­lich für einen Frei­spruch. Da erstaunt es, dass das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist, weil die Staats­an­walt­schaft kei­nen Ein­spruch erhob. Wir sind geneigt zu fest­zu­stel­len: Inn­viert­ler Geschich­te eben!

FPÖ/Wien-Kärnten-Tirol: eine Anzeige, Ermittlungen und mehrere Parteiausschlüsse

Wäh­rend der frei­heit­li­che Nach­wuchs aus Wien wegen eines het­ze­ri­schen Insta­gram-Pos­tings ange­zeigt wur­de, gab’s in ande­ren Bun­des­län­dern einen veri­ta­blen Rei­gen an Par­tei­aus­schlüs­sen – frei­lich nicht wegen Het­ze, son­dern wegen par­tei­in­ter­ner Trou­bles. In Graz hat es den FPÖ-Gemein­de­rats­klub und mit ihm die Stadt­par­tei völ­lig zer­legt, sodass nun ehe­ma­li­ge Par­tei­gran­den einen völ­li­gen Neu­start ver­lan­gen.

In Kärn­ten ist der Bür­ger­meis­ter von Fre­sach, Ger­hard Alt­zieb­ler, aus­ge­schlos­sen wor­den. „Grund sei des­sen ‚öffent­li­che Lieb­äu­ge­lei‘ mit einem Wech­sel zum Team Kärn­ten (dem frü­he­ren Team Stro­nach“, berich­tet der ORF Kärn­ten (18.10.22) über eine Aus­sendung der Lan­des­par­tei. Weni­ge Tage spä­ter hat es den Orts­ob­mann von Kött­manns­dorf, Wer­ner Mai­chin, erwischt – wegen par­tei­schä­di­gen­den Ver­hal­tens, wie Mai­chin per Mail sei­tens der Lan­des­par­tei mit­ge­teilt wur­de. Qua­si als Drauf­ga­be schied der Fin­ken­stei­ner Gemein­de­vor­stand und Orts­par­tei­ob­mann Chris­ti­an Puschan aus allen sei­nen Funk­tio­nen aus. Puschan soll mit der Bezirks­lis­te für die Kärnt­ner Land­tags­wahl 2023 unzu­frie­den gewe­sen sein und über­legt einen Parteiwechsel.

Der Ossia­cher Bür­ger­meis­ter Ger­not Prinz hat zwar kei­ne Schwie­rig­kei­ten mit sei­ner Par­tei, dafür aber mit der Staats­an­walt­schaft, die gegen ihn wegen des Ver­dachts auf ille­ga­len Waf­fen­be­sitz ermit­telt. Dem vor­aus­ge­gan­gen war ein Vor­fall im Juli. Im Zuge des Ossia­cher Kirch­tags habe der Sohn eines ÖVP-Lokal­po­li­ti­kers den Park­platz auf­ge­sucht, um dort sei­ne Not­durft zu ver­rich­ten und dabei auf das Auto des Bür­ger­meis­ters uri­niert. Der war dar­über so sehr erzürnt, dass es zu einer Schlä­ge­rei kam. Das Resul­tat des wenig prin­zen­haf­tes Ver­hal­tens: Prinz hat nun mit dem Vor­wurf der schwe­ren Kör­per­ver­let­zung – der Poli­ti­ker­sohn hat einen Trom­mel­fell­riss davon­ge­tra­gen – zu kämp­fen. Damit nicht genug:

„Der Betrof­fe­ne hat offi­zi­ell eine Waf­fen­be­sitz­kar­te und besitzt legal zwei halb­au­to­ma­ti­sche Waf­fen.” Bei einer Nach­schau im Zuge eines aus­ge­spro­che­nen Waf­fen­ver­bots ent­deck­te die Poli­zei jedoch noch eine wei­te­re Waf­fe, ein Selbst­la­de­ge­wehr. Kitz: „Auf die­ser sicher­ge­stell­ten Waf­fe war ein Schall­dämp­fer ange­bracht. Die­sen darf man nicht haben, daher ist die Waf­fe ille­gal.” Man ermitt­le, so Kitz, auf­grund von Para­graf 50 des Waf­fen­ge­set­zes. (kleinezeitung.at, 22.10.22)

Bür­ger­meis­ter Prinz sieht jedoch kei­ne Ver­feh­lung sei­ner­seits und ver­weist dar­auf, dass ein Schall­dämp­fer für eine „jagd­li­che Ver­wen­dung” erlaubt sei. Aller­dings ließ Prinz die Nach­fra­ge, „ob es sich um eine Jagd­waf­fe han­delt und ob er selbst Jäger ist” (kleinezeitung.at), unbeantwortet.

In Tirol haben die bereits im Zuge des Land­tags­wahl­kampfs her­vor­ge­tre­te­nen Trou­bles, die zum Rück­zug des Ims­ter Bezirks­par­tei­ob­manns Johann Grü­ner geführt hat­ten, ihre Fort­set­zung gefun­den. 

Der Ims­ter Stadt­par­tei­ob­mann Chris­ti­an Gas­ser und der Lan­de­cker Bezirks­par­tei­ob­mann Claus Ani­bal­li aus Prutz wur­den wegen „par­tei­schä­di­gen­den Verhaltens’„aus der FPÖ aus­ge­schlos­sen. Als Grün­de wur­den unter ande­rem ihr Nicht-Enga­ge­ment im Wahl­kampf ange­führt. (…) „Wir woll­ten einen ande­ren Kan­di­da­ten für das Ober­land haben und uns wur­de Gud­run Kof­ler vor die Nase gesetzt. Ich habe nun mit den gan­zen Lügen und Intri­gen und dem Kin­der­gar­ten abge­schlos­sen“, zeigt sich Ani­bal­li leicht resi­gnie­rend. (meinbezirk.at, 20.10.22)

Gschnitz/T: Aggressiver Fremdenlegionär mit Waffenfaible

Zehn Mes­ser, zwei Faust­feu­er­waf­fen, ein Pfef­fer­spray, ein ille­ga­ler Tot­schlä­ger, eine Hand­gra­na­ten­at­trap­pe, Äxte und mili­tä­ri­sche Klei­dungs­stü­cke sind im Zuge einer Haus­durch­su­chung im Tiro­ler Gschnitz gefun­den wor­den, nach­dem der Besit­zer, ein 51-jäh­ri­ger Luxem­bur­ger Staats­an­ge­hö­ri­ger, angeb­lich Mit­glied der Frem­den­le­gi­on, eine Frau bedroht und ver­letzt hat­te. „Ange­for­der­te Spe­zi­al­kräf­te des Ent­mi­nungs­diens­tes stell­ten schließ­lich fest, dass es sich bei der Hand­gra­na­te ledig­lich um eine Attrap­pe han­del­te, so die Poli­zei gegen­über ORF Tirol. Bei den bei­den Faust­feu­er­waf­fen han­del­te es sich um Gas­druck­waf­fen.” (tirol.orf.at, 22.10.22)

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