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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 42/22

Prozesse mit gewissem Unterhaltungswert: Ein auf der Brust aufgemaltes Hakenkreuz hat einen Braunauer sprichwörtlich im Schlaf erwischt – weil er den Übeltäter, der ihm das Hakenkreuz zugefügt hatte, erwischen wollte, postete er das „Corpus Delicti“, also ein Selfie inklusive Bemalung, ins Internet. Dafür gab’s einen Freispruch am Landesgericht Ried. Beim ebenfalls in Ried abgehaltenen Prozess gegen den ehemaligen Chef der Neonazi-Truppe „Objekt 21“, Jürgen W., kam’s in der letzten Woche zu keinem Urteil, weil ein Zeuge noch gehört werden muss. Aber immerhin war bereits zu erfahren, dass W. nun wirklich und echt geläutert sei.

24. Okt. 2022
Rückblick
Rückblick

Suben-Ried/OÖ: Prozess gegen Ex-Objekt 21-Chef vertagt
Klagenfurt-Wien: Diversion für Vorgesetzten des Bundesheerunteroffiziers
Bez. Güssing-Eisenstadt: Wiederbetätigung, Nacktbilder und Nötigung
Braunau-Ried/OÖ: Hakenkreuz-Malerei im Schlaf
FPÖ/Wien-Kärnten-Tirol: eine Anzeige, Ermittlungen und mehrere Parteiausschlüsse
Gschnitz/T: Aggressiver Fremdenlegionär mit Waffenfaible

 

Suben-Ried/OÖ: Prozess gegen Ex-Objekt 21-Chef vertagt

Mindestens zum dritten Mal ist der mittlerweile 38-jährige Jürgen W., ehemaliger Chef des neonazistischen Netzwerks „Objekt 21“, in seiner Haft in Suben wieder straffällig geworden. Den letzten Prozess gegen den zehnfach Vorbestraften gab’s 2020, damals erntete er weitere fünf Jahre Haft.

Diesmal soll er aus seiner Zelle in Suben über einen Mithäftling und mit Hilfe seiner Schwester (35 Jahre), die in Ried ebenfalls vor Gericht stand, versucht haben, ein Maschinengewehr um wohlfeile 3.000 Euro zu verticken. Bei der Übergabe des Gewehrs in Ohlsdorf tauchte neben der Schwester jedoch dank der Redebereitschaft des Zellenkameraden kein Käufer, sondern ein verdeckter Ermittler auf. Der Zugriff erfolgte nicht, weil die Behörden weitere Waffendeals erwartet hatten. Stattdessen 

soll der Beschuldigte, wieder mit „Verkaufshilfe“ seiner Schwester, versucht haben, verschiedene NS-Devotionalien, wie einen Hitler-Krug, eine Gürtelschnalle mit Reichsadler und Hakenkreuz, ein Stück Stacheldraht oder eine NS-Uniform, zu verkaufen versucht haben – allerdings unter den Augen der verdeckten Ermittler. Besonderes „Highlight“ laut Staatsanwalt Ebner: eine Hakenkreuz-Fahne, die bei einer Rede von Adolf Hitler 1934 in Kassel aufgehängt gewesen sein soll. „In der Szene ist das so etwas wie ein Kultobjekt, nahezu ein Heiligtum“, sagte Ebner. Preis: 20.000 Euro. (nachrichten.at, 17.10.22)

Die Devotionalien hatten jahrelang im Haus von W. „überlebt“ – „das Zeug hat schon vier oder fünf Hausdurchsuchungen überstanden, weil ich so aufgepasst habe“ (APA, 17.10.22), erzählte W. vor Gericht. Aber weil er geläutert war, was ihm diesmal als Novum sogar ein Deradikalisierungsexperte bestätigte, habe er „das Zeug“ nicht mehr gebraucht und zusammen mit dem Gewehr für eine angebliche Operation der Schwester verkaufen wollen. Zudem sei er vom Mithäftling aktiv gefragt worden, ob er nicht etwas zu verkaufen habe. Verführt mit gutem Zweck, könnte gesagt werden. Bereits 2020 zeigte sich W. geläutert – zum wievielten Mal haben wir schon damals nicht mitgezählt. Zur Abwechslung sitzt er derzeit aber im niederösterreichischen Stein und nicht in seiner Stammhaftanstalt Suben ein, was sich beim Läuterungsprozess mangels alter Gefängnisseilschaften als hilfreich erweisen könnte.

Weil nun auch der verführerische Mithäftling, der bei der Verhandlung nicht erschienen war, aber freundlicherweise sein Kommen für einen nächsten Termin zugesagt hat, vernommen werden soll, wurde die Verhandlung vertagt.

Klagenfurt-Wien: Diversion für Vorgesetzten des Bundesheerunteroffiziers

Die Vorfälle im Bundesheer gehen weiter: In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass ein Vorgesetzter jenes Unteroffiziers, der in u.a. SS-Uniform herummarschiert war (und überhaupt allerlei Affinitäten zum Nationalsozialismus gezeigt hatte, den Beschuldigten vorgewarnt hatte, dass die Polizei in die Kaserne kommen würde. Ein weiterer Soldat war bei dem Gespräch ebenfalls anwesend. Der erste ist wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses mit einer Diversion und einer Zahlung von 3.000 Euro davon gekommen, das Verfahren gegen den zweiten wurde eingestellt.

Laut Bundesheer-Sprecher Michael Bauer wurden gegen beide Soldaten – jenen, der eine Diversion bekommen hat und jenen, gegen den die Ermittlungen eingestellt wurden – Disziplinarverfahren eingeleitet. Beide Verfahren wurden abgeschlossen, mit welchem Ergebnis, könne er aber aus rechtlichen Gründen nicht sagen, erklärte Bauer im Gespräch mit der APA. Beide Soldaten seien aber nach wie vor im Dienst. (kaernten.orf.at, 20.10.22)

Es ist ein symptomatischer Abschluss, nachdem sich der Unteroffizier mindestens über sieben Jahre hinweg wiederbetätigen konnte: Alle Beteiligten sind weiter im Dienst des Bundesheers und alle, wie es aussieht, auch weiter in derselben Klagenfurter Kaserne – jene, deren Name gut zu den Umtrieben passt und die nun endlich umbenannt werden soll.

Bez. Güssing-Eisenstadt: Wiederbetätigung, Nacktbilder und Nötigung

Über fast zwei Jahre hatte der Angeklagte, ein Mitte 30-jähriger Milizsoldat aus dem Bezirk Güssing, einschlägige Nachrichten via WhatsApp verschickt. Darunter waren, um die Attraktivität der Mitteilungen zu steigern, auch Fotos von „spärlich“ bekleideten Frauen.

Drapiert mit Hakenkreuzen, in Ausübung des Hitlergrußes oder mit SS-Gegenständen hantierend. Garniert mit deftigen Sprüchen. Auffällig ein Tattoo des Reichsadlers auf nacktem Frauenbauch mit dem Schriftzug: „Ausländer befreite Zone“. Besonders armselig und geschmacklos jedoch die Abbildung eines Kleinkindes mit aufgemaltem „Hitler-Bärtchen“. Bekleidet ist der Knirps mit einer Uniformjacke, auf der eine Hakenkreuz-Armbinde angebracht ist. Darunter prangert der Text: „Das Böse im Baby“. Die Anklageschrift umfasste aber auch Besitz und Zurschaustellung von NS-Devotionalien, wie etwa Weinflaschen und Kaffeehäferl mit Bildern von Adolf Hitler und Sprüchen wie „Ein Volk. Ein Reich. Ein Führer. (meinbezirk.at, 20.10.22)

Neben der Anklage nach dem Verbotsgesetz gab’s es auch noch eine wegen Nötigung. Der Burgenländer hatte damit gedroht, Nachfotos von seiner ehemaligen Lebensgefährtin an deren Vater zu schicken, um dadurch eine gemeinsame Obsorge für das Kind der beiden zu erzwingen.

Die „Erklärungen“ des Mannes waren nach einem alten Drehbuch: Er habe die verschickten Nachrichten lustig gefunden, er habe darüber nicht nachgedacht – auch nicht, was den Besitz der Nazi-Devotionalien betraf – und überhaupt sei er kein Nazi, sondern nur in einen falschen Freundeskreis geraten.

Der Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Urteil über zwölf Monate bedingter Haft, einer Geldstrafe über 1.800 Euro plus die Übernahme der Gerichtskosten (500 Euro) ist nicht rechtskräftig.

Braunau-Ried/OÖ: Hakenkreuz-Malerei im Schlaf

Es besondere Geschichte hatte ein 25-Jähriger aus Braunau auf Lager, um zu erklären, wie es zu einem mit einem Herz umrahmten Hakenkreuz auf seiner Brust und einem Foto davon, das dann im Internet auftauchte, gekommen war. Er sei nach einem feuchtfröhlichen Abend mit einer Gruppe noch traditionsgemäß eine Eierspeise essen gegangen, wo ihn jedoch der Schlaf übermannt hätte. Und schon war’s geschehen: Am nächsten Morgen erwacht, hatte er überraschenderweise ein aufgemaltes Hakenkreuz auf seiner Brust vorgefunden.

„Ich habe es erst am nächsten Tag daheim gesehen, nachdem ich mein T-Shirt ausgezogen habe“, sagt der Beschuldigte. „Ich wollte wissen, wer das war, und habe das Foto an mehrere Freunde per Snapchat geschickt.“ Eine Antwort habe er nicht erhalten und der „Scherz“ sei dann wieder in Vergessenheit geraten, zumal Fotos, die per Snapchat versendet werden, nicht gespeichert würden, so der Beschuldigte vor Gericht in Ried. Offenbar wurde von dem Bild aber ein Screenshot gemacht und auf einem Handy gespeichert. (nachrichten.at, 20.10.22)

Obwohl der Braunauer bei der Polizei noch eine andere Version der Geschichte parat hatte und er auch noch für das Versenden von braunen WhatsApp-Nachrichten angeklagt war (die er gestand), stimmten die Geschworenen mehrheitlich für einen Freispruch. Da erstaunt es, dass das Urteil bereits rechtskräftig ist, weil die Staatsanwaltschaft keinen Einspruch erhob. Wir sind geneigt zu festzustellen: Innviertler Geschichte eben!

FPÖ/Wien-Kärnten-Tirol: eine Anzeige, Ermittlungen und mehrere Parteiausschlüsse

Während der freiheitliche Nachwuchs aus Wien wegen eines hetzerischen Instagram-Postings angezeigt wurde, gab’s in anderen Bundesländern einen veritablen Reigen an Parteiausschlüssen – freilich nicht wegen Hetze, sondern wegen parteiinterner Troubles. In Graz hat es den FPÖ-Gemeinderatsklub und mit ihm die Stadtpartei völlig zerlegt, sodass nun ehemalige Parteigranden einen völligen Neustart verlangen.

In Kärnten ist der Bürgermeister von Fresach, Gerhard Altziebler, ausgeschlossen worden. „Grund sei dessen ‚öffentliche Liebäugelei‘ mit einem Wechsel zum Team Kärnten (dem früheren Team Stronach“, berichtet der ORF Kärnten (18.10.22) über eine Aussendung der Landespartei. Wenige Tage später hat es den Ortsobmann von Köttmannsdorf, Werner Maichin, erwischt – wegen parteischädigenden Verhaltens, wie Maichin per Mail seitens der Landespartei mitgeteilt wurde. Quasi als Draufgabe schied der Finkensteiner Gemeindevorstand und Ortsparteiobmann Christian Puschan aus allen seinen Funktionen aus. Puschan soll mit der Bezirksliste für die Kärntner Landtagswahl 2023 unzufrieden gewesen sein und überlegt einen Parteiwechsel.

Der Ossiacher Bürgermeister Gernot Prinz hat zwar keine Schwierigkeiten mit seiner Partei, dafür aber mit der Staatsanwaltschaft, die gegen ihn wegen des Verdachts auf illegalen Waffenbesitz ermittelt. Dem vorausgegangen war ein Vorfall im Juli. Im Zuge des Ossiacher Kirchtags habe der Sohn eines ÖVP-Lokalpolitikers den Parkplatz aufgesucht, um dort seine Notdurft zu verrichten und dabei auf das Auto des Bürgermeisters uriniert. Der war darüber so sehr erzürnt, dass es zu einer Schlägerei kam. Das Resultat des wenig prinzenhaftes Verhaltens: Prinz hat nun mit dem Vorwurf der schweren Körperverletzung – der Politikersohn hat einen Trommelfellriss davongetragen – zu kämpfen. Damit nicht genug:

„Der Betroffene hat offiziell eine Waffenbesitzkarte und besitzt legal zwei halbautomatische Waffen.“ Bei einer Nachschau im Zuge eines ausgesprochenen Waffenverbots entdeckte die Polizei jedoch noch eine weitere Waffe, ein Selbstladegewehr. Kitz: „Auf dieser sichergestellten Waffe war ein Schalldämpfer angebracht. Diesen darf man nicht haben, daher ist die Waffe illegal.“ Man ermittle, so Kitz, aufgrund von Paragraf 50 des Waffengesetzes. (kleinezeitung.at, 22.10.22)

Bürgermeister Prinz sieht jedoch keine Verfehlung seinerseits und verweist darauf, dass ein Schalldämpfer für eine „jagdliche Verwendung“ erlaubt sei. Allerdings ließ Prinz die Nachfrage, „ob es sich um eine Jagdwaffe handelt und ob er selbst Jäger ist“ (kleinezeitung.at), unbeantwortet.

In Tirol haben die bereits im Zuge des Landtagswahlkampfs hervorgetretenen Troubles, die zum Rückzug des Imster Bezirksparteiobmanns Johann Grüner geführt hatten, ihre Fortsetzung gefunden. 

Der Imster Stadtparteiobmann Christian Gasser und der Landecker Bezirksparteiobmann Claus Aniballi aus Prutz wurden wegen „parteischädigenden Verhaltens’“aus der FPÖ ausgeschlossen. Als Gründe wurden unter anderem ihr Nicht-Engagement im Wahlkampf angeführt. (…) „Wir wollten einen anderen Kandidaten für das Oberland haben und uns wurde Gudrun Kofler vor die Nase gesetzt. Ich habe nun mit den ganzen Lügen und Intrigen und dem Kindergarten abgeschlossen“, zeigt sich Aniballi leicht resignierend. (meinbezirk.at, 20.10.22)

Gschnitz/T: Aggressiver Fremdenlegionär mit Waffenfaible

Zehn Messer, zwei Faustfeuerwaffen, ein Pfefferspray, ein illegaler Totschläger, eine Handgranatenattrappe, Äxte und militärische Kleidungsstücke sind im Zuge einer Hausdurchsuchung im Tiroler Gschnitz gefunden worden, nachdem der Besitzer, ein 51-jähriger Luxemburger Staatsangehöriger, angeblich Mitglied der Fremdenlegion, eine Frau bedroht und verletzt hatte. „Angeforderte Spezialkräfte des Entminungsdienstes stellten schließlich fest, dass es sich bei der Handgranate lediglich um eine Attrappe handelte, so die Polizei gegenüber ORF Tirol. Bei den beiden Faustfeuerwaffen handelte es sich um Gasdruckwaffen.“ (tirol.orf.at, 22.10.22)

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