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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 2/22

Rät­sel gibt eine Grup­pe auf, die Ex-Innen­mi­nis­ter Neham­mer nach Raz­zi­en noch als „ter­ror­ähn­lich“ titu­liert hat­te. Nun sind die Ermitt­lun­gen gegen alle Mit­glie­der ein­ge­stellt wor­den, und ein angeb­li­cher Bun­des­heer­an­ge­hö­ri­ger ist über­haupt ver­schwun­den. Ein Gra­zer Jurist ver­schick­te jah­re­lang Nazi-Müll und gab als Grund an, er sei von der Daten­men­ge über­for­dert gewe­sen. Müs­sen wir das verstehen?

17. Jan. 2022
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Graz: Jurist von Daten­men­ge überfordert
Hallein/Salzburg: Gehack­ter Instagram-Account
St. Pölten/NÖ: Eiernockerl-Blödsinn
Salz­burg: Ermitt­lun­gen gegen Alt­bau­er eingestellt
Ö: Auf­schau­keln­des Geschrei­be und ein ver­schwun­de­ner Bundesheerbeamter
Moosburg/K: NS-Beschmie­run­gen auf „Glücks­par­cours“

Graz: Jurist von Daten­men­ge überfordert

Über mehr als fünf Jah­re hin­weg hat­te ein 27-jäh­ri­ger Rechts­an­walts­an­wär­ter in drei Whats­App-Grup­pen wider­li­che Nazi-Bot­schaf­ten ver­schickt. Mit einer ori­gi­nel­len Begrün­dung: Er sei mit der Daten­men­ge über­for­dert gewe­sen, und es sei „eine Dumm­heit“ [gewe­sen], die ihn bereits wäh­rend sei­nes Jus­stu­di­ums über­kam“. (Klei­ne Zei­tung, 11.1.22, S. 18) Einen Wie­der­be­tä­ti­gungs­vor­satz habe er bei den 64 Chats und 98 straf­recht­lich rele­van­ten Bild­da­tei­en nicht gehabt. Gegen das Urteil über 18 Mona­te beding­te Haft und einer Geld­stra­fe über 4.320 Euro mel­de­te der Ange­klag­te Nich­tig­keit und Beru­fung an.

Hallein/Salzburg: Gehack­ter Instagram-Account

Am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt kas­sier­te ein 54-jäh­ri­ger Früh­pen­sio­nist aus Hal­lein nicht rechts­kräf­tig eine Geld­stra­fe über 1.800 Euro. Das Gericht sah es über die Aus­wer­tung von Daten­ma­te­ri­al als bestä­tigt an, dass der Mann den ehe­ma­li­gen Minis­ter Anscho­ber via Inter­net mit dem Tod bedroht hat. „Vor dem Rich­ter zeig­te sich der Beschul­dig­te am Diens­tag­vor­mit­tag nicht gestän­dig. Er habe das Pos­ting nicht geschrie­ben. Jemand habe sei­nen Insta­gram-Zugang gehackt und in sei­nem Namen die Hass­bot­schaft ver­öf­fent­licht.“ (salzburg.orf.at, 11.1.21)

St. Pölten/NÖ: Eiernockerl-Blödsinn

Her­bert P. woll­te ganz vor­ne dabei sein: Bereits am 19. April ver­kün­de­te er via Face­book: „Nicht ver­ges­sen Mor­gen gibt es Eier­no­ckerl“. Dafür muss­te sich der 57-Jäh­ri­ge am St. Pöl­ten Lan­des­ge­richt nach dem Ver­bots­ge­setz verantworten.

„77 Jah­re nach dem 2. Welt­krieg tei­len Leu­te immer noch die Gesin­nung von damals“, sag­te die Staats­an­wäl­tin bei dem Pro­zess. Sie orte­te bei T. zudem eine „aus­län­der­feind­li­che Gesin­nung“, weil er bei der Befra­gung durch die Poli­zei angab, dass es ihn stö­re, dass Aus­län­der eine höhe­re Sozi­al­hil­fe bekä­men als Öster­rei­cher. „Was natür­lich ein Blöd­sinn ist“, so die Staats­an­wäl­tin. Von einem Blöd­sinn spricht auch T. „Ich habe mir nichts dabei gedacht, als ich das gepos­tet habe“, beton­te er bei dem Pro­zess. (Kurier, 14.1.22, S. 18)

P. erhielt für den „Blöd­sinn“ rechts­kräf­ti­ge neun Mona­te bedingt. Bereits im August wur­de ein Nie­der­ös­ter­rei­cher ver­ur­teilt, der P.s Eier­no­ckerl-Pos­ting mit „Jep“ samt Füh­rer­gruß-Emo­ji kom­men­tiert hatte.

Salz­burg: Ermitt­lun­gen gegen Alt­bau­er eingestellt

Das DÖW hat­te Anzei­ge erstat­tet, weil der Salz­bur­ger FPÖ-Gemein­de­rat Robert Alt­bau­er in einem Pos­ting die Coro­na-Maß­nah­men den Schi­ka­nen des Natio­nal­so­zia­lis­mus gegen­über der jüdi­schen Bevöl­ke­rung gleich­ge­setzt hatte.

Nach hef­ti­ger Kri­tik ins­be­son­de­re vom Grü­nen Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Simon Hei­lig-Hof­bau­er lösch­te Alt­bau­er das Pos­ting und ent­schul­dig­te sich. „Kürz­lich hat die Ankla­ge­be­hör­de die Ermitt­lun­gen in dem Fall ein­ge­stellt – Begrün­dung: Die sub­jek­ti­ve Tat­sei­te sei nicht nach­weis­bar.“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 14.1.22 S. 8)

Ö: Auf­schau­keln­des Geschrei­be und ein ver­schwun­de­ner Bundesheerbeamter

Noch von einer „ter­ror­ähn­li­chen“ Grup­pie­rung sprach im Mai der dama­li­ge Innen­mi­nis­ter Karl Neham­mer nach sie­ben Haus­durch­su­chun­gen in Wien, Nie­der­ös­ter­reich, Ober­ös­ter­reich, Stei­er­mark und Vor­arl­berg im Corona-Leugner*innenmilieu.

Bei meh­re­ren Coro­na-Leug­nern, die sich in einer Tele­gram-Grup­pe über den Bau von split­ter­bom­ben­ähn­li­chen Gegen­stän­den unter­hiel­ten, wur­den Waf­fen, Muni­ti­on und para­mi­li­tä­ri­sche Aus­rüs­tung gefun­den. Im Raum stand, dass es bei einer Demo gegen Coro­na-Maß­nah­men zu Aktio­nen mit Molo­tow­cock­tails gegen die Poli­zei kom­men soll­te. Es habe sich her­aus­ge­stellt, dass es sich „nur um völ­lig sub­stanz­lo­ses und sich auf­schau­keln­des Geschrei­be gehan­delt hat, wel­ches von den Beschul­dig­ten nach­träg­lich sehr bedau­ert wur­de”, heißt es von der Staats­an­walt­schaft Ried. Eine Gefähr­lich­keit konn­te nicht fest­ge­stellt wer­den. (derstandard.at, 13.1.22)

Damit wur­den die Ermitt­lun­gen wur­den ein­ge­stellt. Also alles in Ord­nung? Rät­sel gibt ein ver­schwun­de­ner Beam­ter des Bun­des­hee­res auf, der bei der Grup­pe betei­ligt gewe­sen sein soll. Ein Spre­cher des Bun­des­hee­res wuss­te damals auch zu berich­ten, dass „der Beam­te vor­erst nicht sus­pen­diert [wer­de], er arbei­te aber in einem Bereich, in dem er nichts mit Waf­fen zu tun habe“ (derstandard.at).

Nun tauch­te die Fra­ge auf, was denn aus die­sem Beam­ten gewor­den sei. Die über­ra­schen­de Ant­wort aus dem Bun­des­heer: 

Die Staats­an­walt­schaft habe kei­nen Hee­res­an­ge­hö­ri­gen beamts­han­delt – also auch nicht ein­ver­nom­men. Dem­entspre­chend gebe es auch kein Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren gegen einen Beam­ten in der Causa.
Der Spre­cher geht davon aus, dass es ent­we­der einen Irr­tum gab und nie ein Hee­res­an­ge­hö­ri­ger invol­viert war oder dass ein Beam­ter zwar von der Poli­zei, nicht aber von der Staats­an­walt­schaft ein­ver­nom­men wur­de. Die Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Ober­ös­ter­reich gibt aller­dings kei­ne nähe­ren Aus­künf­te. (derstandard.at)

Da scheint eini­ges nicht in Ord­nung zu sein!

Moosburg/K: NS-Beschmie­run­gen auf „Glücks­par­cours“

Ein soge­nann­ter „Glücks­par­cours“ im Kärnt­ner Moos­burg war jeman­dem wohl zu viel Glück.

Über einem Zitat des 2009 ver­stor­be­nen Kärnt­ner Lyri­kers und Dra­ma­ti­kers Gert Jon­ke wur­de ein Haken­kreuz in schwarz auf­ge­sprüht, auf einer Tafel mit Zitat von und Infor­ma­tio­nen über den bekann­ten öster­rei­chi­schen Phi­lo­so­phen Paul Watz­la­wick wur­de in gro­ßen Let­tern „Die Lüge” hin­ge­schmiert. Dar­über hin­aus wur­den Haken­kreu­ze auch auf dem Bild der Frie­sa­cher Berg­stei­ger-Legen­de Hein­rich Har­rer und auf einem Mar­terl hin­ter­las­sen. (meinbezirk.at, 16.1.22)

Die Poli­zei ermit­telt nun und prüft, ob es sich neben Sach­be­schä­di­gung „auch um ein Ver­ge­hen nach dem Ver­bots­ge­setz han­delt“. (kleinezeitung.at, 16.1.22)

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