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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 30/18

Ein kurio­ser Pro­zess gegen einen Staats­ver­wei­ge­rer in Krems und die Beru­fungs­ver­hand­lung des „Wochen­blick“ gegen Tho­mas Ram­mer­stor­fer haben in der letz­ten Woche jeweils zu Ver­ur­tei­lun­gen der Beschul­dig­ten geführt. In einem Pro­zess wegen Holo­caust-Leug­nung kam’s zu einem Frei­spruch. Ein Sou­ve­nir­fo­to mit Hit­ler­gruß könn­te einen Som­mer­rod­ler vor den Kadi brin­gen. Die FPÖ Salz­burg hat einen wei­te­ren unfrei­wil­lig-frei­wil­li­gen Aus­tritt zu ver­zeich­nen, und ein Gut­ach­ter kann sich in der Cau­sa „Lie­der­be­tä­ti­gung“ end­lich die Fun­de der Staats­an­walt­schaft aus dem Kel­ler der Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia ansehen.

30. Juli 2018
Video derstandard.at

Dürrnberg/Sbg: Hitler-Gruß auf Sommerrodelbahn
Krems/NÖ: Ein Reichsbürger verurteilt, ein anderer aus dem Gerichtssaal geflogen
St. Pölten/NÖ: Freispruch nach Sharen von Links zu Holocaustleugnung
Bruck/Pinzgau: „Freiwilliger“ Austritt aus der FPÖ
Linz/Ried: „Wochenblick“ verliert Prozess wegen übler Nachrede
Wien: Das NS-Liederbuch der Bruna Sudetia – Gutachter kann seine Arbeit aufnehmen

 

Dürrnberg/Sbg: Hitler-Gruß auf Sommerrodelbahn

Aus­ge­rech­net auf einer Som­mer­ro­del­bahn mit dem Namen „Kel­ten­blitz“ (Salz­burg) wur­de ein Herr bei der Ein­fahrt ins Ziel­ge­län­de von einer Kame­ra „geblitzt“, als er die Hand zum Hit­ler­gruß erhob. Mit­tels des als Sou­ve­nir gedach­ten Fotos konn­te er schnell aus­ge­forscht wer­den. Er hat nun ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen des Ver­dachts auf Wie­der­be­tä­ti­gung am Hals.

Krems/NÖ: Ein Reichsbürger verurteilt, ein anderer aus dem Gerichtssaal geflogen 

Eini­ger­ma­ßen kuri­os scheint ein Pro­zess in Krems gegen den Staats­ver­wei­ge­rer Josef B. ver­lau­fen zu sein, der sich wegen Miss­brauch der Amts­ge­walt, ver­such­ter Erpres­sung und ver­such­ter Nöti­gung nun zum zwei­ten Mal inner­halb eines Jah­res vor Gericht zu ver­ant­wor­ten hatte.

Nach einem Bericht von „Heu­te“ lehn­te der Ange­klag­te sei­nen Ver­tei­di­ger ab und ver­tei­dig­te sich selbst mit dem Zitie­ren von Bibel­stel­len, wur­de aber wegen sei­nes nicht zu stop­pen­den Rede­schwalls aus dem Gerichts­saal kata­pul­tiert – und stand somit ohne Ver­tei­di­ger da. Ein Freund des Ange­klag­ten soll mit einer Was­ser­fla­sche im Gericht gewor­fen haben und wur­de aus dem Gerichts­saal geschlif­fen, wie in die­sem Video zu sehen ist.

Das Urteil – zwei Jah­re unbe­dingt plus zehn Mona­te aus dem ers­ten Pro­zess – ist noch nicht rechtskräftig.

St. Pölten: Freispruch nach Sharen von Links zu Holocaustleugnung

Gleich meh­re­re Pos­tings mit „no com­ment” als Begleit­text plat­zier­te ein St. Pölt­ner in einer Face­book-Grup­pe. Sie führ­ten zu Tex­ten, die den Holo­caust leug­nen. Die Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten berich­ten vom Pro­zess: „‚Ich habe die­se Links wert­frei ins Netz gestellt und woll­te eine Dis­kus­si­on anre­gen’, sagt der St. Pölt­ner. Er sei erstaunt gewe­sen, dass jüdi­sche Per­so­nen so eine Ansicht zum Holo­caust hät­ten, des­halb habe er die Links geteilt. ‚Haben Sie die Tex­te über­haupt gele­sen, die sie da gepos­tet haben’, fragt der Rich­ter. ‚Über­flo­gen’, gibt der St. Pölt­ner an. Im Pro­zess meint er aber, anders als im Poli­zei­pro­to­koll, dass ihn die­ses The­ma doch emo­tio­nal mit­neh­me. ‚Wenn Sie also ent­setzt dar­über sind, war­um haben Sie den Link nur mit ‚no com­ment‘ gepos­tet’, fragt der Rich­ter. Eine rich­ti­ge Erklä­rung hat der St. Pölt­ner nicht: ‚Ich dach­te, den Post nicht zu bewer­ten, reicht.’“

Die Geschwo­re­nen lie­ßen sich von der Argu­men­ta­ti­on des Ange­klag­ten offen­bar über­zeu­gen und stimm­ten für einen Frei­spruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bruck-Pinz­gau/Sbg: „Frei­wil­li­ger“ Aus­tritt aus der FPÖ

Andre­as Gie­zin­ger, Ex-stell­ver­tre­ten­der Orts­par­tei­ob­mann der FPÖ Bruck an der Glock­ner­stra­ße ist bereits im Mai durch sei­ne auf Face­book getä­tig­te Aus­sa­ge, Leu­ten, die ihm poli­tisch nicht pas­sen, „die Fres­se beto­nie­ren“ zu wol­len, als ver­hal­tens­auf­fäl­lig wahr­ge­nom­men wor­den. Die­se mar­tia­li­sche Wort­wahl kos­te­te ihn den Pos­ten als stell­ver­tre­ten­der Orts­par­tei­ob­mann, und er wur­de zum ein­fa­chen Mit­glied der Orts­par­tei­lei­tung degra­diert. Im Zuge des End­spiels zur Fuß­ball-WM hol­te er noch­mals aus und bezeich­ne­te die fran­zö­si­sche Natio­nal­elf u.a. als „Kon­go­af­fen“, wäh­rend er all sei­ne Sym­pa­thien den rein­ras­si­gen kroa­ti­schen Kickern schenk­te. Kurz nach Ver­öf­fent­li­chung durch FPÖ Fails trat Gie­zin­ger „frei­wil­lig“ aus der FPÖ aus. Das muss­te er auf Face­book unter dem Pseud­onym „Jas­min Ger­lin­ger“ ver­kün­den, nach­dem er für Pos­tings auf sei­nen Real-Name-Accounts auf­grund per­ma­nen­ter ver­ba­ler Aus­rit­te bereits Sper­ren aus­ge­fasst hatte.

Linz-Ried: „Wochenblick“ verliert Prozess wegen übler Nachrede

Am 23.7. beschäf­tig­te sich das Lan­des­ge­richt Linz mit einer Beru­fungs­ver­hand­lung. Tho­mas Ram­mer­stor­fer hat­te den Wochen­blick wegen übler Nach­re­de geklagt, nach­dem das rechts­extre­me Hetz­blatt eine mona­te­lan­ge Dif­fa­mie­rungs­kam­pa­gne nach des­sen abge­bro­che­nen Vor­trag über poli­ti­schen Extre­mis­mus an einem Lin­zer Gym­na­si­um betrieb. In ers­ter Instanz ver­ur­teil­te das Lan­des­ge­richt Ried den „Wochen­blick“ zu einer Zah­lung von 3.000.-, der in Beru­fung ging. Nun ist das Urteil rechts­kräf­tig.

Wochen­blick: Foto­mon­ta­ge sug­giert Griff in frem­de Kassen

Wien: Das NS-Liederbuch der Bruna Sudetia – Gutachter kann seine Arbeit aufnehmen

Der „Fal­ter“ hat­te im heu­ri­gen Jahr zwei Mal bri­san­te Post mit brau­nem Inhalt erhal­ten: Im Jän­ner ein Lie­der­buch mit anti­se­mi­ti­schen Tex­ten der Ger­ma­nia Wie­ner Neu­stadt und im Febru­ar eines der Bur­schen­schaft Bru­na Sude­tia. Wäh­rend der ehe­ma­li­ge Obmann der Wie­ner Neu­städ­ter Ger­ma­nen Udo Land­bau­er seit Mona­ten in den Start­lö­chern sitzt, um in die Poli­tik zurück­keh­ren zu kön­nen, nahm der Obmann der Bru­na Sude­tia, Her­wig Götscho­ber, nur eine kur­ze Aus­zeit von sei­nem Job im Kabi­nett von Ver­kehrs­mi­nis­ter Nor­bert Hofer: Nach weni­gen Wochen kehr­te er auf sei­nem Arbeits­platz retour. Sein Man­dat als FPÖ-Bezirks­rat in der Wie­ner Leo­pold­stadt hat­te er gleich über­haupt nicht abge­ge­ben, er beließ es dabei, über län­ge­re Zeit zu den Sit­zun­gen im Bezirk nicht zu erscheinen.

Bei einem wei­ner­li­chen Auf­tritt in einer Pres­se­kon­fe­renz, die Götscho­ber aus­ge­rech­net mit dem ein­schlä­gig bekann­ten Rechts­an­walt und Mit­glied der Bur­schen­schaft Olym­pia, Wer­ner Toma­nek, an sei­ner Sei­te gab, beteu­er­te Götscho­ber, von nichts gewusst zu haben, weder, was im Kel­ler sei­ner Bur­schen­schaft gehor­tet war, noch etwas vom Lie­der­buch, das beim „Fal­ter“ gelan­det ist.

Die Staats­an­walt­schaft beauf­trag­te im März einen Sach­ver­stän­di­gen zur Erstel­lung eines Gut­ach­tens. Da die­ser am Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stands (DÖW) beschäf­tigt ist, leg­ten Götschober/Tomanek Beschwer­de ein.

„’Es han­delt sich bei dem Gut­ach­ter um einen Mit­ar­bei­ter des Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stands. Ich habe die Beschwer­de im Auf­trag der Beschul­dig­ten ein­ge­reicht, weil sie die Objek­ti­vi­tät des Gut­ach­ters bezwei­feln’, so Toma­nek auf Anfra­ge.“ Dass das DÖW nicht gera­de zur Lieb­lings­in­sti­tu­ti­on der FPÖ zählt, ist bekannt. Der inzwi­schen zum Innen­mi­nis­ter avan­cier­te Her­bert Kickl hat­te bei sei­nem Auf­tritt beim rechts­extre­men Kon­gress der „Vater­lands­ver­tei­di­ger“ in Linz im Okto­ber 2016 noch unter dem Applaus sei­ner Zuhö­rer­schaft ver­kün­det, das DÖW ste­he „an der Spit­ze der unnö­ti­gen Ver­ei­ne in Öster­reich“. Aber Angrif­fe sei­tens der FPÖ auf das DÖW haben Tra­di­ti­on, wie etwa hier nach­zu­le­sen ist.

Die Beschwer­de von Toma­nek wur­de nun jedoch abge­wie­sen, der Gut­ach­ter kann sei­ne Arbeit end­lich aufnehmen.

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