Werner Tomanek ist der Verteidiger der beiden Hauptangeklagten Jürgen W. und Manuel S.. Tomanek, zuletzt im Gespräch wegen Bestechungsvorwürfen bei der Justizwache gilt als Promi-Anwalt, der auch Personen aus der Rotlicht-Szene verteidigt hat und möglicherweise dadurch selbst Opfer eines Brandanschlags geworden ist. Einige der Neonazis von Objekt 21 waren ebenfalls in der Rotlicht-Szene tätig und haben Anschläge auf Rotlicht-Einrichtungen organisiert.
Aber das alles ist sicher ebenso ein Zufall wie der Umstand, dass Werner Tomanek in früheren Zeiten bei der Burschenschaft Olympia aktiv war und dort Martin Graf kennenlernte, den er gegenüber „profil“ „nicht zu den ideologischen Wortführern“ zählte. Die Zeiten ändern sich, und so ist es auch zufällig, dass die Objekt 21-Neonazis, die ja eher Männer der (Straf-)Tat als des Geistes sind, auf ihrer im Jahr 2010 aktiven Homepage in der Rubrik „Verweise für Interessierte“ einen permanenten Link zu „unzensuriert.at“ gesetzt hatten: Mann muss sich ja irgendwo bilden!
Links zu unzensuriert und zur Neonazi-Seite „Metapedia”
Zufall ist es vermutlich auch, dass dem „olympisch“ geprägten Tomanek das NS-Verbotsgesetz noch weniger gefällt als Martin Graf, der in der Vergangenheit auch seine Zweifel daran geäußert hat. Das eint die Olympen, in deren Festschrift von 1989 es hieß:
Wenn ein Deutscher über einzelne ‚sensible‘ Fragen der Geschichte nur in den von den Umerziehern und ihren deutschen Helfern vorgegebenen Bahnen denken und sprechen darf, stellt dies eindeutig einen Mangel an Meinungs- und Redefreiheit und somit auch ein Fehlen der Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre dar.
Heute ist Werner Tomanek Strafverteidiger von Neonazis und formuliert seine Kritik am NS-Verbotsgesetz so:
Der Paragraf ist diffus, verschwommen, absurd. Er ist historisch erklärbar, aber historisch obsolet“ um dann nachzusetzen: „Da wurde keine Propaganda betrieben, da ist nichts Strafbares passiert. Sie können auch ihre Wohnung mit Hakenkreuzen austapezieren, wenn sie das pfiffig finden. Ich werde meine Mandanten keiner Gesinnungsinquisition aussetzen und sie hier nicht am Nasenring herumführen lassen. (derstandard.at)
Da ist er wieder, der angebliche „Mangel an Meinungs- und Redefreiheit“ von 1989, bei Tomanek 2013 sogar zur „Gesinnungsinquisition“ verschärft. Ein paar Burschen haben sich, so Tomanek, einfach getroffen im „Objekt 21“, aber niemand von denen wollte Propaganda verbreiten.
Ein paar Burschen?
Laut Anklage bzw. den Angaben von Angeklagten, Zeugen und Ermittlern gab es zwischen 200 und 300 Mitglieder bei Objekt 21. Bei den „geselligen“ Treffen, die teilweise schon vor den Zeiten des „Objekt 21 Freizeit- und Kulturverein“ stattfanden, wie etwa das Geburtstagsfest für Jürgen W. in Grünau im Almtal, waren bis zu 100 Neonazis mit dem Grölen von Nazi-Liedern und den einschlägigen Armbewegungen beschäftigt.
Keine Propaganda verbreitet?
Kommt drauf an, was man unter Propaganda versteht. In dem Lied „Das Giftgas“ von Kommando Freisler, einer besonders widerlichen Nazi-Band, die bei den geselligen Treffen gerne gespielt wurde, heißt es: „Den Holocaust gab’s nie, das weiß ich heut genau. (…) Ja, man muss die Stirne bieten dieser Lügenbrut und für die Wahrheit kämpfen, wenn’s sein muss, bis auf’s Blut.“ Soll das unter „Mangel an Meinungs- und Redefreiheit“ oder als „Gesinnungsinquisition“ verstanden werden?
Oder eher der Text von „Bibi Blocksberg“, ebenfalls von Kommando Freisler, der sich in unglaublich zynischer und widerlicher Art über den Holocaust lustig macht und die „Juden“ als süchtig nach Zyklon B beschreibt: „Tonnenweise schaffen wir das Gas heran, damit dann jeder von euch Juden etwas schnüffeln kann.“
Wer sich einen Überblick verschaffen will: Der Standard berichtet als einziges Medium in Form regelmäßiger Updates aus dem Prozess beim Landesgericht Wels.