Grundlage der Anklage sind Ermittlungsergebnisse, die sich auf die Jahre 2008 bis 2010 beziehen, wie aus einer Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Wels vom Juni 2013 hervorgeht:
Sie hätten in den Jahren 2008 bis 2010 an einer öffentlichen, der Verherrlichung und Heroisierung der nationalsozialistischen Ideologie dienenden Veranstaltung teilgenommen, nationalsozialistische Symbole und Tätowierungen vorgezeigt, eine Hakenkreuzarmbinde und eine Gürtelschnalle der deutschen Wehrmacht mit Hakenkreuz getragen, den Arm zum Hitlergruß gehoben, in einem Partyraum NS- bzw. SS-Devotionalien aufgehängt, dem Verbotsgesetz widersprechende Lieder abgespielt und NS-Propagandamaterial zur Verteilung bereitgehalten.
Warum es trotz alter und im Jahr 2010 offensichtlich abgeschlossener Ermittlungsergebnisse bis zum Oktober 2013 gedauert hat, um den Prozess nach dem NS-Verbotsgesetz zu führen, konnte auch durch eine parlamentarische Anfrage nicht wirklich geklärt werden. In der Anfragebeantwortung ging die Justizministerin auch nicht näher auf die Frage ein, warum nur gegen sieben Personen wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung Anklage erhoben wurde. Sehr knapp heißt es dazu nur: „Gegen drei weitere Personen wird noch ermittelt.“
Gegen wen aber wird jetzt Prozess geführt? Im Wesentlichen sind es jene Personen, die für den Verein „Objekt 21 Freizeit- und Kulturverein“ verantwortlich waren. Der Verein wurde Anfang 2011 wegen NS- Wiederbetätigung behördlich aufgelöst. Das Vereinsregister weist im Mai 2010 sechs Personen im Vorstand auf, aber einer von ihnen, der stellvertretende Kassier, fehlt in der Liste der Angeklagten. Der jetzt Erstangeklagte Jürgen W., der schon mehrfach wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden war, war nicht im Vereinsvorstand. Der siebte im Bunde ist der EDV-Mann der Gruppe, Christoph G., der vermutlich auch für die Website von Objekt 21 technisch verantwortlich war.
Jedoch stecken noch eine Reihe von „Kameraden“, aber auch „Kameradinnen“ rund um Objekt 21 tief im braunen Sumpf – und damit ist nicht gemeint, dass sie „bloß“ an sonstigen kriminellen Aktivitäten von Objekt 21 beteiligt gewesen wären. Da wäre „Speedy“, der auch den Spitznamen seines angeklagten Bruders Manuel trägt: In seinem FB-Profil finden sich unter „Favoriten“ Annett Müller (die Nazi-Bardin) und der antisemitische NS-Propagandafilm „Der ewige Jude”. Der ist zwar in der Rubrik Bücher angeführt – ein „Irrtum” vermutlich so wie seine „Likes“ für Heinz-Christian Strache, Barbara Rosenkranz, NPD und NVP. 2010 protestierte er gegen den „Scheiß Juden-Staat“: „facebook schaut dir ins gesicht und der staatsschutz auch währt euch gegen diesen scheiss juden staat.”
„Speedy“ und „Der ewige Jude“
Oder nehmen wir „Schlauchi“ – auch er einer aus der Nazi-Riege um Objekt 21. Am 20. April weiß er natürlich, wem er „alles Gute zum Geburtstag“ wünscht. Schließlich hat er sich auch schon mit einem T‑Shirt „Nationaler Sozialismus“ präsentiert.
Dann gibt es noch weitere braune „Objekt 21“-Kameraden, die schon bei ihren Facebook-Auftritten nicht mit eindeutigen Hinweisen geizen. Ob es für eine Anklage nach dem NS-Verbotsgesetz ausreicht? Das sollten eigentlich polizeiliche Ermittlungen zu Tage fördern. Die braunen Netzwerke sind jedenfalls trotz Verhaftungen und dem Prozess gegen sieben Objektler noch intakt.