Objekt 21: Nur sieben vor Gericht?

Lesezeit: 3 Minuten

Jetzt ist er end­lich da: der Pro­zess wegen des Ver­dachts natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung gegen sie­ben Mit­glie­der des Neo­na­zi­ver­eins „Objekt 21“. Von Mitt­woch bis Frei­tag wird vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wels ver­han­delt. Ein Live-Ticker, wie ihn der Stan­dard geplant hat­te, wur­de von der Rich­te­rin unter­sagt.

Grund­la­ge der Ankla­ge sind Ermitt­lungs­er­geb­nis­se, die sich auf die Jah­re 2008 bis 2010 bezie­hen, wie aus einer Pres­se­er­klä­rung der Staats­an­walt­schaft Wels vom Juni 2013 hervorgeht:

Sie hät­ten in den Jah­ren 2008 bis 2010 an einer öffent­li­chen, der Ver­herr­li­chung und Heroi­sie­rung der natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ideo­lo­gie die­nen­den Ver­an­stal­tung teil­ge­nom­men, natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Sym­bo­le und Täto­wie­run­gen vor­ge­zeigt, eine Haken­kreuz­arm­bin­de und eine Gür­tel­schnal­le der deut­schen Wehr­macht mit Haken­kreuz getra­gen, den Arm zum Hit­ler­gruß geho­ben, in einem Par­ty­raum NS- bzw. SS-Devo­tio­na­li­en auf­ge­hängt, dem Ver­bots­ge­setz wider­spre­chen­de Lie­der abge­spielt und NS-Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­al zur Ver­tei­lung bereitgehalten.

War­um es trotz alter und im Jahr 2010 offen­sicht­lich abge­schlos­se­ner Ermitt­lungs­er­geb­nis­se bis zum Okto­ber 2013 gedau­ert hat, um den Pro­zess nach dem NS-Ver­bots­ge­setz zu füh­ren, konn­te auch durch eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge nicht wirk­lich geklärt wer­den. In der Anfra­ge­be­ant­wor­tung ging die Jus­tiz­mi­nis­te­rin auch nicht näher auf die Fra­ge ein, war­um nur gegen sie­ben Per­so­nen wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Ankla­ge erho­ben wur­de. Sehr knapp heißt es dazu nur: „Gegen drei wei­te­re Per­so­nen wird noch ermittelt.“

Gegen wen aber wird jetzt Pro­zess geführt? Im Wesent­li­chen sind es jene Per­so­nen, die für den Ver­ein „Objekt 21 Frei­zeit- und Kul­tur­ver­ein“ ver­ant­wort­lich waren. Der Ver­ein wur­de Anfang 2011 wegen NS- Wie­der­be­tä­ti­gung behörd­lich auf­ge­löst. Das Ver­eins­re­gis­ter weist im Mai 2010 sechs Per­so­nen im Vor­stand auf, aber einer von ihnen, der stell­ver­tre­ten­de Kas­sier, fehlt in der Lis­te der Ange­klag­ten. Der jetzt Erst­an­ge­klag­te Jür­gen W., der schon mehr­fach wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wor­den war, war nicht im Ver­eins­vor­stand. Der sieb­te im Bun­de ist der EDV-Mann der Grup­pe, Chris­toph G., der ver­mut­lich auch für die Web­site von Objekt 21 tech­nisch ver­ant­wort­lich war.

Jedoch ste­cken noch eine Rei­he von „Kame­ra­den“, aber auch „Kame­ra­din­nen“ rund um Objekt 21 tief im brau­nen Sumpf – und damit ist nicht gemeint, dass sie „bloß“ an sons­ti­gen kri­mi­nel­len Akti­vi­tä­ten von Objekt 21 betei­ligt gewe­sen wären. Da wäre „Spee­dy“, der auch den Spitz­na­men sei­nes ange­klag­ten Bru­ders Manu­el trägt: In sei­nem FB-Pro­fil fin­den sich unter „Favo­ri­ten“ Annett Mül­ler (die Nazi-Bar­din) und der anti­se­mi­ti­sche NS-Pro­pa­gan­da­film „Der ewi­ge Jude”. Der ist zwar in der Rubrik Bücher ange­führt – ein „Irr­tum” ver­mut­lich so wie sei­ne „Likes“ für Heinz-Chris­ti­an Stra­che, Bar­ba­ra Rosen­kranz, NPD und NVP. 2010 pro­tes­tier­te er gegen den „Scheiß Juden-Staat“: „face­book schaut dir ins gesicht und der staats­schutz auch währt euch gegen die­sen scheiss juden staat.”


„Spee­dy“ und „Der ewi­ge Jude“

Oder neh­men wir „Schlauchi“ – auch er einer aus der Nazi-Rie­ge um Objekt 21. Am 20. April weiß er natür­lich, wem er „alles Gute zum Geburts­tag“ wünscht. Schließ­lich hat er sich auch schon mit einem T‑Shirt „Natio­na­ler Sozia­lis­mus“ präsentiert.

Dann gibt es noch wei­te­re brau­ne „Objekt 21“-Kameraden, die schon bei ihren Face­book-Auf­trit­ten nicht mit ein­deu­ti­gen Hin­wei­sen gei­zen. Ob es für eine Ankla­ge nach dem NS-Ver­bots­ge­setz aus­reicht? Das soll­ten eigent­lich poli­zei­li­che Ermitt­lun­gen zu Tage för­dern. Die brau­nen Netz­wer­ke sind jeden­falls trotz Ver­haf­tun­gen und dem Pro­zess gegen sie­ben Objekt­ler noch intakt.