Üblicherweise erfolgt in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zunächst eine allgemeine Stellungnahme, bevor die einzelnen Fragen beantwortet werden. Die Justizministerin hat in ihrer Antwort darauf verzichtet. Kein Wort zum Vorwurf, wonach die Ermittlungen gegen die Neonazis von Objekt 21 verschleppt worden seien:
Resümierend müssen wir deshalb festhalten, dass es für das kriminelle Neonazi-Netzwerk von „Objekt 21“ möglich war, aufgrund der überlangen Dauer der Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung in den Folgejahren in den Folgejahren (nach 2010) noch eine erhebliche Anzahl von Straftaten zu verüben, bevor einige Mitglieder der Gruppe festgenommen und in der Folge in Untersuchungshaft genommen wurden. (aus der Anfrage)
Ein Geschäftsfreund von Objekt 21?
Die Justizministerin berichtet hingegen, dass die ersten Ermittlungsaufträge zu Objekt 21 bereits im Juni 2009 erteilt worden sind. Warum dann bis August 2012, also drei Jahre lang „laufend ermittelt“ wurde, bis dann endlich eine Anklageschrift gegen sieben Beschuldigte wegen NS-Wiederbetätigung erfolgte, bleibt unklar.
Zur Erinnerung: Im Herbst 2012 gab es die ersten Verhaftungen bzw. Haftbefehle wegen der sonstigen kriminellen Delikte der Objekt 21-Neonazis. Haben möglicherweise erst diese Ermittlungsergebnisse die Verfahren wegen NS-Wiederbetätigung wieder in Gang gebracht?
Jetzt ist jedenfalls klar, dass es Anklageschriften gibt, die allerdings beeinsprucht wurden. Deshalb ist laut Justizministerin die Anklage noch nicht rechtskräftig. Andererseits wurde in den Medien schon als Prozesstermin der 23. Oktober 2013 genannt. Was gilt da jetzt?
Interessant ist die Antwort zu Frage 10. Da wurde gefragt: „Welche Erkenntnisse liegen Ihnen darüber vor, dass Jürgen W. oder andere Personen Aussagen von anderen Verdächtigen oder Zeugen durch Drohung oder finanzielle Angebote zu beeinflussen versuchten?“ Die Antwort der Justizministerin spricht für sich: „Ich ersuche um Verständnis, dass ich über Details eines nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) keine Auskünfte erteilen kann.”
Während wir für diese doch sehr deutliche Antwort Verständnis aufbringen können, haben wir Probleme, der Antwort zu Frage 14 zu folgen: Demnach wurden nur gegen zwei Personen im Umfeld von Objekt 21, die keine österreichischen Staatsbürger sind, Haftbefehle erlassen. Einer der beiden ist Steffen M., der Ende August 2013 von der deutschen Polizei bei einer Razzia in Thüringen festgenommen wurde. Der andere, Andreas P., ebenfalls aus Thüringen, wurde schon im November in Gotha 2012 festgenommen und nach Österreich ausgeliefert, wo er derzeit in U‑Haft auf seinen Prozess wartet.
Die Antwort ist deshalb irritierend, weil nach unseren Informationen noch einige andere Neonazi-Kameraden, vorwiegend aus Thüringen, in sehr engen geschäftlichen Beziehungen mit der Truppe um Objekt 21 standen. Zumindest einer von ihnen, Philip T., sitzt derzeit auch in Untersuchungshaft – in Österreich! Damit hätten wir aber schon drei deutsche Neonazis, gegen die im Zusammenhang mit Objekt 21 Haftbefehle vollstreckt wurden. Uns fehlen aber noch immer einige andere.