Objekt 21: Viele Fragen bleiben offen

Lesezeit: 2 Minuten

Jus­tiz­mi­nis­te­rin Karl (ÖVP) hat eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zu Objekt 21 zwar beant­wor­tet, aber vie­le Fra­gen offen gelas­sen. So bleibt bis auf wei­te­res unklar, war­um das Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nun schon seit Jah­ren in der War­te­schlei­fe hängt.

Übli­cher­wei­se erfolgt in der Ant­wort auf eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge zunächst eine all­ge­mei­ne Stel­lung­nah­me, bevor die ein­zel­nen Fra­gen beant­wor­tet wer­den. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin hat in ihrer Ant­wort dar­auf ver­zich­tet. Kein Wort zum Vor­wurf, wonach die Ermitt­lun­gen gegen die Neo­na­zis von Objekt 21 ver­schleppt wor­den seien:

Resü­mie­rend müs­sen wir des­halb fest­hal­ten, dass es für das kri­mi­nel­le Neo­na­zi-Netz­werk von „Objekt 21“ mög­lich war, auf­grund der über­lan­gen Dau­er der Ermitt­lun­gen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in den Fol­ge­jah­ren in den Fol­ge­jah­ren (nach 2010) noch eine erheb­li­che Anzahl von Straf­ta­ten zu ver­üben, bevor eini­ge Mit­glie­der der Grup­pe fest­ge­nom­men und in der Fol­ge in Unter­su­chungs­haft genom­men wur­den. (aus der Anfra­ge)


Ein Geschäfts­freund von Objekt 21?

Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin berich­tet hin­ge­gen, dass die ers­ten Ermitt­lungs­auf­trä­ge zu Objekt 21 bereits im Juni 2009 erteilt wor­den sind. War­um dann bis August 2012, also drei Jah­re lang „lau­fend ermit­telt“ wur­de, bis dann end­lich eine Ankla­ge­schrift gegen sie­ben Beschul­dig­te wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erfolg­te, bleibt unklar.

Zur Erin­ne­rung: Im Herbst 2012 gab es die ers­ten Ver­haf­tun­gen bzw. Haft­be­feh­le wegen der sons­ti­gen kri­mi­nel­len Delik­te der Objekt 21-Neo­na­zis. Haben mög­li­cher­wei­se erst die­se Ermitt­lungs­er­geb­nis­se die Ver­fah­ren wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wie­der in Gang gebracht?

Jetzt ist jeden­falls klar, dass es Ankla­ge­schrif­ten gibt, die aller­dings beein­sprucht wur­den. Des­halb ist laut Jus­tiz­mi­nis­te­rin die Ankla­ge noch nicht rechts­kräf­tig. Ande­rer­seits wur­de in den Medi­en schon als Pro­zess­ter­min der 23. Okto­ber 2013 genannt. Was gilt da jetzt?

Inter­es­sant ist die Ant­wort zu Fra­ge 10. Da wur­de gefragt: „Wel­che Erkennt­nis­se lie­gen Ihnen dar­über vor, dass Jür­gen W. oder ande­re Per­so­nen Aus­sa­gen von ande­ren Ver­däch­ti­gen oder Zeu­gen durch Dro­hung oder finan­zi­el­le Ange­bo­te zu beein­flus­sen ver­such­ten?“ Die Ant­wort der Jus­tiz­mi­nis­te­rin spricht für sich: „Ich ersu­che um Ver­ständ­nis, dass ich über Details eines nicht öffent­li­chen Ermitt­lungs­ver­fah­rens (§ 12 StPO) kei­ne Aus­künf­te ertei­len kann.”

Wäh­rend wir für die­se doch sehr deut­li­che Ant­wort Ver­ständ­nis auf­brin­gen kön­nen, haben wir Pro­ble­me, der Ant­wort zu Fra­ge 14 zu fol­gen: Dem­nach wur­den nur gegen zwei Per­so­nen im Umfeld von Objekt 21, die kei­ne öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger sind, Haft­be­feh­le erlas­sen. Einer der bei­den ist Stef­fen M., der Ende August 2013 von der deut­schen Poli­zei bei einer Raz­zia in Thü­rin­gen fest­ge­nom­men wur­de. Der ande­re, Andre­as P., eben­falls aus Thü­rin­gen, wur­de schon im Novem­ber in Gotha 2012 fest­ge­nom­men und nach Öster­reich aus­ge­lie­fert, wo er der­zeit in U‑Haft auf sei­nen Pro­zess wartet.

Die Ant­wort ist des­halb irri­tie­rend, weil nach unse­ren Infor­ma­tio­nen noch eini­ge ande­re Neo­na­zi-Kame­ra­den, vor­wie­gend aus Thü­rin­gen, in sehr engen geschäft­li­chen Bezie­hun­gen mit der Trup­pe um Objekt 21 stan­den. Zumin­dest einer von ihnen, Phil­ip T., sitzt der­zeit auch in Unter­su­chungs­haft – in Öster­reich! Damit hät­ten wir aber schon drei deut­sche Neo­na­zis, gegen die im Zusam­men­hang mit Objekt 21 Haft­be­feh­le voll­streckt wur­den. Uns feh­len aber noch immer eini­ge andere.