Eisenstadt-Lackendorf: Nazi-Chats und ‑Devotionalien
Ein 36-jähriger Burgenländer wurde am 4. März Landesgericht Eisenstadt nach dem Verbotsgesetz verurteilt. Auslöser war ein Chat mit einem anderen Beschuldigten, der von der Staatsanwaltschaft Krems wegen Wiederbetätigung angeklagt worden war.
Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler zahlreiche Nazi-Devotionalien, die Peter S. in einer Glasvitrine ausgestellt hatte, darunter ein Bild eines NS-Soldaten, Bierflaschen mit Hitler-Konterfei, eine Münze mit NS-Spruch, ein Radio und ein Dolch mit Hakenkreuz. Zudem speicherte und verschickte er zahlreiche Fotos und Videos mit NS-Bezug, insgesamt 26 einschlägige Bilder und zwei Fotos in 49 Fällen an verschiedene Chatgruppen.
Vor Gericht bezeichnete S. das Versenden der Inhalte als „Blödelei“ und betonte, er habe auch andere historische Gegenstände gesammelt. Auf Nachfragen zur Bedeutung der NS-Symbole und zum Holocaust reagierte er ausweichend. Die Geschworenen sprachen ihn schuldig: Er erhielt 15 Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
(Quelle: bvz.at, 4.3.26)
Innsbruck: Staatsverweigerin will „Schiff nicht betreten“
Eine wenigstens in Teilen Slapstick-würdige Vorstellung lieferte eine Staatsverweigerin am Landesgericht Innsbruck.
Nach Aufruf ihres Namens ist am Dienstag am Landesgericht eine wegen versuchter Nötigung angeklagte Tirolerin erst nicht im Verhandlungssaal erschienen. Als sie darauf in den Saal geleitet wurde, blieb die Frau nach der Schwelle stehen und sagte: „Ich bin ‚Barbara‘ und nicht jene, die sie aufgerufen haben. Ich werde das Schiff nicht betreten!“ (tt.com, 4.3.26)
Dem durch seine Bergsteigkenntnisse bekannt gewordenen Richter Norbert Hofer gelang es, Frau Barbara zu überreden, das „Schiff“ dann doch noch zu betreten. Der Anklage lag zugrunde, dass sie Bediensteten einer Bezirkshauptmannschaft mit der Eintragung in ein US-Schuldnerregister gedroht hatte, falls eine Anzeige nicht zurückgezogen würde. Es handelt sich um eine typische Droh- und Einschüchterungsmasche aus dem Umfeld der Staatsverweigerer-Szenen, bei der mit völlig unbegründeten Einträgen in ein US-Schuldenregister (UCC-Register des Bundesstaats Washington) hantiert wird, die praktisch keine rechtlichen Folgen haben, sofern kein entsprechender Vertrag unterschrieben oder die Eintragung autorisiert wurde.
Die Angeklagte hatte sich jedoch bereits bei den Betroffenen entschuldigt und zeigte sich im Verlauf der Verhandlung einsichtig und kooperativ. Sie erklärte, ihr Verhalten sei durch persönliche Umstände motiviert gewesen und die angedrohte Eintragung habe nie stattgefunden. Das Verfahren endete mit einer Diversion und der Verpflichtung zu 250 Euro Pauschalkosten, die die Angeklagte umgehend begleichen wollte.
Klagenfurt-Peršmanhof: Einsatzleiter liefert vor Gericht kaum Antworten
Im Mittelpunkt der Verhandlung am Verwaltungsgericht Klagenfurt über drei Maßnahmenbeschwerden zum Polizeieinsatz am Peršmanhof, von der ausschließlich der „Standard“ (6.3.26) berichtete, stand die Aussage des Einsatzleiters. Sie scheint vor allem Erinnerungslücken, Ausweichmanöver und mehrere Behauptungen, die sich kaum in ein nachvollziehbares Bild zusammenfügen lassen, gebracht zu haben. Für die drei Beschwerdeführerinnen und deren Anwalt Clemens Lahner verdichtete sich damit der Eindruck, dass die Identitätsfeststellungen rechtlich schwer zu halten sind.
Der Peršmanhof ist Museum und Gedenkstätte für ein NS-Massaker an Kärntner Sloweninnen und Slowenen. Im Juli 2025 rückte die Polizei dort während eines internationalen antifaschistischen Bildungscamps an. Eine von Innenminister Gerhard Karner eingesetzte Kommission kam später zum Schluss, der Einsatz sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Strafverfügungen gegen rund 60 Betroffene gibt es laut „Standard“ bis heute nicht.
Verhandelt wurden Beschwerden von drei Frauen gegen ihre Identitätsfeststellungen. Eine von ihnen, eine ehrenamtliche Museumsmitarbeiterin, die mit dem Camp nichts zu tun hatte, führte gerade Gäste durch das Haus. Sie schilderte, der Einsatzleiter habe von allen Ausweise verlangt und auf Nachfrage „Campieren“ und „Anstandsverletzungen“ als Gründe genannt. Ob sie überhaupt gefragt worden sei, ob sie Campteilnehmerin sei? Nein.
Die Museumsmitarbeiterin wurde später auf der Straße ein zweites Mal kontrolliert, obwohl sie sich bereits ausgewiesen hatte. Eine nachvollziehbare Begründung dafür wurde in der Verhandlung nicht belegt. Stattdessen erklärten Beamte der „Schnellen Interventionsgruppe“, man habe Autos kontrolliert, weil sie „von einem Ort kamen, an dem sich Fremde aufgehalten haben“. Dazu kamen Hinweise auf leere Bierdosen und der Verdacht, Beifahrende könnten sich „unrechtmäßig im Bundesgebiet“ aufhalten.
Vor Gericht erinnerte sich ein Beamter an österreichische und slowenische Kennzeichen. Damit wurde die Argumentation noch fragwürdiger: Aus einem antifaschistischen Camp nahe der slowenischen Grenze wurde ein Fall für „Fremden“-Kontrollen konstruiert, obwohl die Erzählung schon an den genannten Kennzeichen scheiterte.
Eine weitere Beschwerdeführerin berichtete, sie habe gerade einen Vortrag gehört, als die Polizei eintraf. Am Ende waren 13 Beamte vor Ort, dazu ein Polizeihund und ein Hubschrauber. Die Wienerin sagte, der Einsatzleiter habe alle Ausweise verlangt und fotografiert. Ob jemand konkret gefragt habe, wem welche Autos gehörten oder wer tatsächlich dort campierte, blieb offen. Anwalt Lahner kritisierte daher mehrfach das pauschale Vorgehen gegen alle Anwesenden.
Der Einsatzleiter sagte freiwillig aus, obwohl er sich wegen eines anderen Verfahrens der Aussage hätte entschlagen können. Dabei berief er sich laut „Standard“ immer wieder auf das, was ihm „erinnerlich“ sei. Zwei zentrale Fragen beantwortete er gar nicht: Woher vor dem Einsatz die Information über angebliche Verwaltungsübertretungen kam und wann er vom Ort des Camps wusste.
Dafür schweifte er mehrfach ab. Er sprach über Mimik und Gestik in der Polizeiarbeit, über Antisemitismus und über eine Palästinafahne, aus der er eine „gewisse Staatsfeindlichkeit“ des Camps ableitete. Lahner hielt dem nur den simplen Satz entgegen, dass Palästinafahnen nicht verboten sind. Als der Einsatzleiter das Camp zudem als „geheimes Treffen“darstellte, verwies Lahner darauf, dass die slowenischsprachige Zeitung Novice die Veranstaltung angekündigt hatte. (Auch „Stoppt die Rechten“ hatte Ankündigungen auf Instagram
Am Ende räumte ein Vertreter der Landespolizeidirektion Kärnten ein, dass Fehler passiert seien. Das war das erste öffentliche Eingeständnis der Polizei. Für den Verein Peršmanhof und den Anwalt der Beschwerdeführerinnen reicht das nicht. Sie fordern weitere Aufklärung und halten die gesamte Amtshandlung für prüfungswürdig. Das Urteil, das schriftlich ergehen wird, wird mit Spannung erwartet.
➡️ Alle Zitate aus: derstandard.at (6.9.26): Einsatz am Peršmanhof: Polizei räumte vor Verwaltungsgericht erstmals Fehler ein
Strasshof an der Nordbahn/NÖ: Waffenarsenal, häusliche Gewalt, Missbrauchsdarstellungen
Ein 81-jähriger, mehrfach ausgezeichneter Buchautor steht in Niederösterreich im Zentrum umfangreicher Ermittlungen. Auslöser war ein Fall häuslicher Gewalt, bei dem die Polizei nach einer Anzeige der Ehefrau zum Haus des Paares gerufen wurde. Da der Mann legal zahlreiche Schusswaffen besaß, wurden sofortige Schutzmaßnahmen wie Wegweisung, Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein Waffenverbot verhängt. Die Frau blieb bei dem Vorfall unverletzt.
Bei der anschließenden Hausdurchsuchung entdeckten Polizei, Staatsschutz und das Einsatzkommando Cobra ein umfangreiches Waffenarsenal, darunter unzählige Waffen, mehr als eine halbe Tonne Munition, und Kriegsmaterial. Neben 70 registrierten Waffen wurden etwa 100 nicht registrierte Waffen sowie militärisches Gerät gefunden. Aufgrund der Funde wurden das Verteidigungsministerium und das Abwehramt eingeschaltet, um die Herkunft und Funktionsfähigkeit der Waffen zu prüfen. Die Ermittlungen dazu dauern an.
Bei einer weiteren Durchsuchung stießen die Ermittler laut „Kurier“ (5.3.26) zudem auf kinderpornografisches Material, das sichergestellt und kriminalpolizeilich ausgewertet wird. in der Aussendung der Polizei (6.3.26) heißt es dazu: „Ebenfalls sichergestellt wurden Datenträger, die hinsichtlich strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung durch das Landeskriminalamt Niederösterreich überprüft werden.“
Der Beschuldigte sei als waffenaffin bekannt und verfasste mehrere Sachbücher über Waffensysteme, das Bundesheer und die Polizei. Für seine Recherchen hatte er in den 1990er-Jahren durch politische Kontakte Zugang zu militärischen und polizeilichen Einrichtungen, einschließlich Elitetruppen. Der Mann war über lange Jahre hinweg SPÖ-Lokalpolitiker, bevor er sich von der Partei im Streit getrennt hatte.
Salzburg: FPÖ-Bundesrätin muss zurücktreten
Die FPÖ ist mit Rücktritten bekannterweise sparsam. Wenn nun die langjährige FPÖ-Politikerin Marlies Steiner-Wieser mit sofortiger Wirkung alle politischen Funktionen innerhalb der FPÖ Salzburg sowie ihr Mandat im Bundesrat niedergelegt hat, könnte es brennen. Hintergrund des Rücktritts seien „Ungereimtheiten“ bei einem Förderantrag des Salzburger Seniorenrings für 2025, insbesondere bezüglich der Angabe und Anrechnung der Mitgliederzahlen. Sprich: Es könnte eine zu hohe Mitgliederzahl im Förderantrag angegeben und damit eine zu hohe Förderung lukriert worden sein. Pikant ist, dass die für die Förderungen zuständige Abteilung bei der Salzburger Parteichefin Marlene Svazek ressortiert. Svazek erklärte denn auch, sie erwarte „von Mandatsträgern und Funktionären der Partei kompromisslose Korrektheit im Umgang mit Fördergeldern“.
In einer persönlichen Erklärung übernahm Steiner-Wieser die Verantwortung für die entstandenen „Unklarheiten“, bedauerte mögliche Fehler und erklärte ihren Rückzug, um Schaden von der FPÖ Salzburg abzuwenden.
(Quelle: meinbezirk.at, 5.3.26)
Graz entfernt den Antisemiten Lueger aus dem Stadtbild
Während die Stadt Wien, keinerlei Anzeichen erkennen lässt, den im ersten Bezirk liegenden Dr.-Karl-Lueger-Platz umzubenennen und das Lueger Denkmal um fast 800.000 Euro um 3,5 Grad kippen will, hat die Stadt Graz gehandelt und die Dr.-Karl-Lueger-Straße im Bezirk Gösting in Maria-Matzner-Straße umbenannt. Karl Lueger galt in der Habsburgermonarchie als zentrale Figur des institutionalisierten Antisemitismus, weshalb eine Kommission den bisherigen Straßennamen als problematisch einstufte.
Die neue Namensgeberin, Maria Matzner, war eine bedeutende Persönlichkeit des sozialdemokratischen Widerstands gegen Austrofaschismus und Nationalsozialismus, blieb trotz mehrfacher Verhaftungen politisch aktiv, engagierte sich nach 1945 am Wiederaufbau der Demokratie, war Mitbegründerin der Volkshilfe Steiermark und wurde 1950 die erste Landesrätin Österreichs.
„K Lueger gilt als zentrale Figur des institutionalisierten Antisemitismus in der Habsburgermonarchie. Sein Antisemitismus war kein Randaspekt, sondern bewusst eingesetztes politisches Programm. […]Der Umbenennung ist ein längerer, sorgfältiger Beteiligungsprozess vorangegangen […].
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— Florian Wenninger (@fwenninger.bsky.social) 22. Dezember 2025 um 23:18
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner (Grüne) betont, dass Maria Matzner für demokratische Haltung, Widerstand gegen Unrecht und politischen Gestaltungswillen steht. SPÖ-Klubobfrau Daniela Schlüsselberger hebt hervor, dass die Umbenennung im Frauenmonat ein passendes Zeichen zur Würdigung von Matzners Einsatz für Demokratie und soziale Gerechtigkeit sei.
In den letzten Jahren wurden in Graz bereits mehrere belastete Straßennamen geändert, insgesamt gelten 20 als problematisch. Die Umbenennung in Maria-Matzner-Straße soll ein weiteres Zeichen für eine bewusste und verantwortungsvolle Erinnerungskultur im öffentlichen Raum setzen. Vorbildhaft!
(Quelle: steiermark.orf.at, 5.3.26)
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