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Mélange KW 49/24 (Teil 1): Hitler-Huldigungen en masse

Zwei Schwes­tern, die extra aus Deutsch­land ange­reist waren, um am 20. April in Brau­nau dem Füh­rer zu hul­di­gen, kamen mit einer Diver­si­on davon. Es sei ein „humo­ris­ti­scher Aus­rut­scher“ gewe­sen. Zig brau­ne Nach­rich­ten über fünf Jah­re hin­weg waren in Inns­bruck ein „Fehl­tritt“, und in Salz­burg sei­en Haken­kreuz-Tat­toos einer „Rausch­ak­ti­on“ geschul­det gewe­sen. Schließ­lich: eine rie­si­ge Mas­se an Delik­ten und eine büh­nen­rei­fe Dra­ma­tur­gie in Kor­neu­burg. Wir geste­hen: Für die Zusam­men­fas­sung der Pro­zes­se aus der letz­ten Woche benö­tig­te es gute Nerven.

9. Dez. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Braunau-Ried/OÖ: Diversion für Hitler-Huldigung
Thaur-Innsbruck: „Keine Ahnung“
Salzburg: Hamas und Hetze
Pinzgau-Salzburg: Diversion für Aufruf zur Vergasung von Juden
Salzburg: Mit Hakenkreuz und 88 am Fußballplatz
Salzburg: Nazi-Parolen auf der Zellentür
Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hitlergruß zum Abgewöhnen
Wien-Korneuburg/NÖ: 196 braune Delikte und 26 Monate bedingt
Rosental-Wiener Neustadt/NÖ: Hitler-Meme nur Satire 

 

Braunau-Ried/OÖ: Diversion für Hitler-Huldigung

Mit einem äußerst freund­li­chen Urteil kamen am 2. Dezem­ber zwei aus Deutsch­land stam­men­de Schwes­tern (26 und 24 Jah­re) davon, die am 20. April 24, dem Geburts­tag von Adolf Hit­ler, vor dem Hit­ler­haus in Brau­nau auf­mar­schiert waren – wie in einer klei­nen Pro­zes­si­on, stell­te ein bei­sit­zen­der Rich­ter fest. Wäh­rend die 26-Jäh­ri­ge den Hit­ler­gruß zeig­te, hielt ihre Schwes­ter einen Strauß wei­ßer Rosen, den sie vor dem Geburts­haus nie­der­le­gen woll­te, wor­an sie schließ­lich von der dort pos­tier­ten Poli­zei gehin­dert wur­de. Die bei­den Frau­en unter­nah­men die Rei­se gemein­sam mit ihren Part­nern aus dem Land­kreis Deg­gen­dorf. Auch eine ein­schlä­gi­ge Whats­App-Kon­ver­sa­ti­on wur­den bei den bei­den gefun­den, die aber in Ried nicht ange­klagt war.

Die Ver­tei­di­ge­rin inter­pre­tier­te die „Pro­zes­si­on“ als unbe­dach­ten, humo­ris­ti­schen Aus­rut­scher ohne Ver­herr­li­chungs­ab­sicht und: „Bei­de sind sogar mit Rus­sen befreun­det (…). Die 26-Jäh­ri­ge habe sogar einen Asyl­wer­ber aus­ge­bil­det.“ (nachrichten.at, 2.12.24)

Die 26-Jäh­ri­ge ent­schul­dig­te sich und erklär­te, sie sei ange­trun­ken gewe­sen und habe die Trag­wei­te ihrer Hand­lun­gen nicht erkannt. Sie beton­te, dass sie sich seit­dem inten­si­ver mit der The­ma­tik aus­ein­an­der­ge­setzt habe. Die 24-Jäh­ri­ge gab an, die Blu­men aus einer Lau­ne her­aus mit­ge­bracht zu haben.

Der Novel­le des Ver­bots­ge­set­zes ver­dan­ken es die bei­den Ange­klag­ten, dass sie eine Diver­si­on erhiel­ten: „Die bei­den Frau­en müs­sen ins­ge­samt 300 Euro zah­len und an einer umfang­rei­chen Füh­rung der Gedenk­stät­te des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Maut­hau­sen teil­neh­men. Zudem wird Bewäh­rungs­hil­fe bean­tragt. Der Staats­an­walt gibt kei­ne Erklä­rung ab, die Diver­si­on ist damit noch nicht rechts­kräf­tig.“ (nachrichten.at, 2.12.24)Ande­re, wenn auch mit ein­schlä­gi­ger Vor­ge­schich­te, erhiel­ten für eine ähn­li­che Akti­on drei Jah­re Haft – unbedingt!

Thaur-Innsbruck: „Keine Ahnung“

Dem 23-jäh­ri­gen Ange­klag­ten, der sich am 2. Dezem­ber vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Inns­bruck ver­ant­wor­ten muss­te, wur­de der Ver­sand von zahl­rei­chen Nazi-Nach­rich­ten in diver­sen Whats­App-Grup­pen über einen Zeit­raum von fünf Jah­ren (2019–2024) vor­ge­wor­fen. Er nahm sich einen pro­mi­nen­ten Ver­tei­di­ger, den Tiro­ler FPÖ-Chef Mar­kus Abwerz­ger, der gleich in sei­nem Eröff­nungs­plä­doy­er beton­te, dass sich der Bur­sche zwar schul­dig beken­nen wür­de, aber unpo­li­tisch sei und im Scherz die brau­nen Nach­rich­ten ver­schickt hätte.

Auf die Fra­gen zu den ver­schick­ten Moti­ven, dar­un­ter jede Men­ge „Heil Hit­ler“, „Sieg Heil“, Dar­stel­lun­gen von Hit­ler­grü­ßen, kam vom Ange­klag­ten jedoch meist sehr wenig. Zur Bedeu­tung diver­ser auch wider­lichs­ter Sujets und war­um er die ver­schick­te hat­te, folg­te zumeist die Ant­wort: „Kei­ne Ahnung!“ Aber immer­hin war Flo­ri­an T. bewusst, dass Ausch­witz und der indus­tri­el­le Mas­sen­mord „kei­ne fei­ne Zeit“ gewe­sen sei. „Kei­ne Ahnung“ hat­te er auch, wer Admin einer Grup­pe war, ver­het­zen­de Sujets habe er „unbe­wusst“ ver­schickt und „Sieg Heil“ an eine Num­mer, die er nicht kenne.

In sei­nem Schluss­plä­doy­er erwähn­te der Staats­an­walt die Unbe­schol­ten­heit des Ange­klag­ten, „bis auf eine Dumm­heit“. Abwerz­ger sprach von einem „Fehl­tritt“ und zeig­te sich erleich­tert, dass ein ver­schick­tes Sujet mit einem öster­rei­chi­schen Sol­da­ten inklu­si­ve NS-Spruch nur mit der Reichs­kriegs­flag­ge und nicht mit der öster­rei­chi­schen Fah­ne gar­niert war.

Die Geschwo­re­nen muss­ten schließ­lich über 25 ange­klag­te Fak­ten urtei­len und bejah­ten die Schuld wur­de in fast allen Fra­gen. Die ange­sichts des lan­gen Tat­zeit­raums eher mil­de Stra­fe von zehn Mona­ten bedingt inklu­si­ve einer Geld­stra­fe über 1.800 Euro und die Wei­sung, die KZ-Gedenk­stät­te Dach­au zu besu­chen, nahm der Ange­klag­te an. Auch der Staats­an­walt erhob kei­nen Einwand.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Salzburg: Hamas und Hetze

Auf sei­nem X‑Account hat­te ein in Gaza gebo­re­ner staa­ten­lo­ser Asyl­be­wer­ber (31) gepos­tet, dass die Hamas kei­ne israe­li­schen Klein­kin­der getö­tet und auch kei­ne israe­li­schen Frau­en ver­ge­wal­tigt habe. Isra­el wür­de aber gezielt paläs­ti­nen­si­sche Kin­der töten. Der Ange­klag­te war gestän­dig, Pos­tings abge­son­dert zu haben, die laut „geeig­net sind, ande­re Per­so­nen zu Hass gegen eine bestimm­te Grup­pe auf­zu­sta­cheln“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 3.12.24, S. L4). Das Urteil: vier Mona­te bedingt als Zusatz­stra­fe zu einer frü­he­ren Ver­ur­tei­lung mit acht Mona­ten bedingt wegen gefähr­li­cher Drohung.

Pinzgau-Salzburg: Diversion für Aufruf zur Vergasung von Juden

Am 2.12.24 fand am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt ein Geschwo­re­nen­pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz gegen einen jun­gen Bul­ga­ren (20) statt, der seit 2012 im Pinz­gau lebt und auf Face­book ein­schlä­gi­ge Pos­tings und Vide­os – eines rief zur Ver­ga­sung von Juden auf – in einem Zeit­raum von mehr als einem Jahr online stell­te. „Ich woll­te mit die­sen Pos­tings gegen­über ande­ren cool sein”, zitie­ren ihn die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (2.12.24). Er sei „von einer Grup­pe Ame­ri­ka­ner online hin­ein­ge­zo­gen” (kro­ne, at, 2.12.24) wor­den.

Das Urteil fiel sehr mild aus: Diver­si­on mit einer Pro­be­zeit von zwei Jah­ren. Neben einer Bewäh­rungs­hil­fe wur­de auch noch ein päd­ago­gisch geführ­ter Rund­gang in einer KZ-Gedenk­stät­te angeordnet.

Salzburg: Mit Hakenkreuz und 88 am Fußballplatz

Am 3.12. ging es am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt mit einem Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz wei­ter. Ange­klagt war ein bis­lang unbe­schol­te­ner Früh­pen­sio­nist (49), der am 25. Juni auf einem Fuß­ballpatz beim Public Vie­w­ing des EM-Matches Öster­reich gegen Nie­der­lan­de mit einem kurz­är­me­li­gen T‑Shirt prä­sent war, sodass sei­ne Nazi-Täto­wie­run­gen (am Unter­arm ein Haken­kreuz, am Hand­ge­lenk die 88) gut zu sehen waren. Nach eige­nen Anga­ben habe er sich die Tat­toos schon vor 18 Jah­re selbst gesto­chen. „Die Staats­an­wäl­tin ver­wies auch dar­auf, ‚dass der Ange­klag­te auch auf der rech­ten Brust ein­schlä­gig täto­wiert ist — dort prangt ein schwar­zer Reichs­ad­ler mit Eichen­laub. Die­ses Tat­too ist erst ein paar Jah­re spä­ter dazu­ge­kom­men.‘” (sn.at, 31.12.24)

Der Ver­tei­di­ger ver­such­te die Tat­toos mit einer „blö­den Rausch­ak­ti­on“ zu erklä­ren. Die „88“ wur­de noch vor der Ver­hand­lung über­sto­chen. Das Urteil über 15 Mona­te bedingt ist bereits rechtskräftig.

Salzburg: Nazi-Parolen auf der Zellentür

Einen auf­fäl­li­gen Ort für sei­ne Nazi-Schmie­re­rei­en such­te sich ein r Häft­ling (39) der Jus­tiz­an­stalt Salz­burg aus:

Zuerst ver­sah der bereits 13 Mal gericht­lich ver­ur­teil­te Öster­rei­cher die Tür sei­nes Haft­raums und eine Pinn­wand in der Zel­le mit „brau­nen” Sym­bo­len wie einem Haken­kreuz oder dem Schrift­zug der SS. Zudem schrieb er auf Tür und Wand Paro­len wie „Heil Hit­ler” und „Arbeit macht frei”. Spä­ter beschä­dig­te der Häft­ling dann etli­che Male Zel­len­mo­bi­li­ar, indem er etwa Wand­flie­sen her­aus­schlug oder Käs­ten und den Klo­de­ckel kaputt mach­te. (sn.at, 4.12.24)

Dafür kas­sier­te er am 4.12. in Salz­burg wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Sach­be­schä­di­gung bereits rechts­kräf­ti­ge sechs Mona­te unbe­dingt – als Zusatz­stra­fe zu zwei wei­te­ren Ver­ur­tei­lun­gen mit elf Mona­ten unbe­dingt. Ergibt: 17 Mona­te unbedingt.

Dornbirn-Feldkirch/Vbg: Hitlergruß zum Abgewöhnen

Ein 33-jäh­ri­ger Mann wur­de am 5.12. im Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Sach­be­schä­di­gung und natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Der Vor­fall ereig­ne­te sich im Früh­jahr am Dorn­bir­ner Bahn­hof, wo der stark betrun­ke­ne Mann eine jun­ge Frau mit dem Hit­ler­gruß inklu­si­ve „Sieg Heil!“-Ruf behel­lig­te und danach einen Mit­skü­bel zerstörte.

Der mit bereits 17 Vor­stra­fen, dar­un­ter zwei nach dem Ver­bots­ge­setz, aus­ge­stat­te­te Ange­klag­te, behaup­te­te, sich auf­grund sei­nes vor­an­ge­gan­ge­nen Alko­hol­kon­sums an nichts erin­nern zu kön­nen. Sein Ver­tei­di­ger plä­dier­te für ein mil­des Urteil, doch der Mann wur­de auf­grund sei­ner Vor­ge­schich­ten zu 30 Mona­ten unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt und muss der Stadt Dorn­birn 465 Euro Scha­den­er­satz zah­len. Der Ange­klag­te und der Staats­an­walt akzep­tier­ten das somit rechts­kräf­ti­ge Urteil. „Er ver­su­che nun, sich die Hit­ler-Ver­eh­rung abzu­ge­wöh­nen.“ (neue.at, 5.12.24). Da bleibt nur mehr, ihm bei der Abge­wöh­nung viel Erfolg zu wünschen!

Wien-Korneuburg/NÖ: 196 braune Delikte und 26 Monate bedingt

Es war fast eine „never ending sto­ry“, und es ist nicht klar, ob sie nun wirk­lich zu Ende ist. Drei Jah­re, nach­dem eine ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin des Secu­ri­ty-Checks im Lan­des­ge­richt Wien wegen ihrer Nazi-Umtrie­be auf­ge­fal­len ist, ist die Cau­sa nun zumin­dest erst­in­stanz­lich erle­digt. Die Staats­an­walt­schaft Wien hat­te den Fall, um den Anschein der Befan­gen­heit zu ver­mei­den, ans Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg wei­ter­ge­reicht. Der zustän­di­ge Staats­an­walt gab den Akt an einen ande­ren Staats­an­walt wei­ter, die Jah­re zogen ins Land.

Im Okto­ber 2023 wur­de gegen die Nie­der­län­de­rin zum ers­ten Mal ver­han­delt. Ange­las­tet wur­den ihr beacht­li­che 196 Delik­te, diver­se ein­schlä­gi­ge wider­li­che Chat­nach­rich­ten und Tat­toos, was allei­ne die rei­ne Ver­le­sung vor der Urteils­fin­dung und bei der ‑ver­kün­di­gung zu einem stun­den­lan­gen Mara­thon gemacht hät­te. Also ent­schied der vor­sit­zen­de Rich­ter, sich zunächst auf die 51 schwer­wie­gends­ten Punk­te zu kon­zen­trie­ren. Die­se führ­ten zu einer Ver­ur­tei­lung zu zwei Jah­ren Frei­heits­stra­fe, von denen sechs Mona­te unbe­dingt waren. Das Ober­lan­des­ge­richt wan­del­te die Stra­fe auf 20 Mona­te bedingt um.

Die Staats­an­walt­schaft ent­schied, 45 leich­te­re Delik­te fal­len zu las­sen. In einem zwei­ten Teil des Pro­zes­ses, der am 3. Dezem­ber erneut in Kor­neu­burg über die Büh­ne ging, wur­den die rest­li­chen 100 Ankla­ge­punk­te ver­han­delt. Dabei wur­de die Ange­klag­te in 29 Punk­ten frei- und in 71 Punk­ten schul­dig gespro­chen, was zu einer zusätz­li­chen beding­ten Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten führte.

Im Pro­zess hat­te die medi­al bekann­te Anwäl­tin Astrid Wag­ner als Ver­tei­di­ge­rin einen dra­ma­tur­gisch büh­nen­rei­fen Auf­tritt hingelegt.

Im Schluss­plä­doy­er fuhr Wag­ner noch mal alle emo­tio­na­len Geschüt­ze auf. Sie habe selbst der Frau eine Chan­ce gege­ben, indem sie sie in ihrer Kanz­lei anstell­te. Und die Diver­si­tät ihrer Man­dant­schaft tue der 47-Jäh­ri­gen gut.Sie sei jetzt auf einem ganz ande­ren Weg unter­wegs, habe sich von die­ser Chat­grup­pe, die acht bis zehn Per­so­nen umfass­te, ent­fernt, und habe sich sämt­li­che ein­deu­ti­gen Tat­toos ent­fer­nen las­sen. Eine unbe­ding­te Stra­fe wäre für ihre Man­dan­tin eine Kata­stro­phe — und dann kam sie, die emo­tio­na­le Keu­le — bei drei Kat­zen, zwei Hun­den und einem behin­der­ten Kind: „Die macht das nim­mer.“ Und die Frau Ver­tei­di­ge­rin konn­te bei den Geschwo­re­nen punk­ten. (noen.at, 14.12.24)

Wag­ner argu­men­tier­te, dass die Ange­klag­te aus Nai­vi­tät und auf­grund einer Bezie­hung in die pro­ble­ma­ti­schen Krei­se gera­ten sei und sich inzwi­schen von die­sen distan­ziert habe. Sie habe sich von der betref­fen­den Chat­grup­pe ent­fernt und ein­deu­ti­ge Tat­toos ent­fer­nen lassen.

Für ursprüng­lich 196 Delik­te sind 26 Mona­te bedingt qua­si als Okka­si­on zu bezeich­nen. Kein Wun­der, dass die Ver­tei­di­gung sich zufrie­den zeig­te und umge­hend auf alle Rechts­mit­tel ver­zich­te­te. Aber da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab, dürf­te das Urteil nicht rechts­kräf­tig sein – auch wenn der Pro­zess­be­ob­ach­ter bezüg­lich der Rechts­kraft im Arti­kel der NÖN einen ande­ren Schluss zog. Das ist mög­li­cher­wei­se der Tat­sa­che geschul­det, dass die wohl zeit­in­ten­si­ve Ver­le­sung der ver­blie­be­nen 100 Delik­te inklu­si­ve der gesetz­li­chen Grund­la­gen und der Urtei­le die Auf­merk­sam­keits­schwel­le her­un­ter­ge­setzt haben könnte.

Rosental-Wiener Neustadt/NÖ: Hitler-Meme nur Satire

Ein 26-jäh­ri­ger Mann aus Rosen­tal stand am 3. Dezem­ber in Wie­ner Neu­stadt vor Gericht, weil er im März 2020 via Whats­App ein Bild von Adolf Hit­ler mit Hit­ler­gruß und dem Text „Auf Grund von Coro­na – anstatt Hän­de schüt­teln… Wird wie­der nor­mal Gegrüßt!“ ver­schickt hat. Der Vor­fall kam ans Licht, als das Han­dy eines Freun­des des Ange­klag­ten drei Jah­re spä­ter von der Poli­zei unter­sucht wurde.

Vor Gericht erklär­te der Ange­klag­te, dass er die Nach­richt ohne poli­ti­sche oder sons­ti­ge Hin­ter­ge­dan­ken wei­ter­ge­lei­tet habe. Er sei von der Coro­na-Situa­ti­on irri­tiert gewe­sen und habe die Nach­richt sati­risch gemeint, da er das Ver­bot des Hän­de­schüt­telns als lächer­lich emp­fun­den habe. Die Geschwo­re­nen glaub­ten der Dar­stel­lung des Nie­der­ös­ter­rei­chers und spra­chen ihn frei. Die Rich­te­rin gab ihm noch mit auf den Weg, in Zukunft sorg­fäl­ti­ger zu über­le­gen, was er pos­tet. (Quel­le: NÖN, 18.12.2024 Sei­te: 28)

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