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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Mélange KW 45/24: Prozesse, Anklagen & Klagen

Einen Schuld­spruch wegen einer gehiss­ten Reichs­kriegs­flag­ge, NS-Devo­tio­na­li­en und Chats setz­te es in Kärn­ten, einen Frei­spruch in Vor­arl­berg wegen eines angeb­li­chen Haken­kreuz-Tat­toos. Ein Kärnt­ner Ex-Poli­zist steht im Visier der Behör­den, der „Stan­dard” steht im Visier der FPÖ. Und vom angeb­li­chen Rocker­krieg zwi­schen Ban­di­dos und Hells Angels scheint bis­lang nichts übrig geblie­ben zu sein. Zusam­men­fas­sung der Gewalt­ex­zes­se gegen isre­aeli­sche Fuß­ball­fans in Amsterdam.

11. Nov. 2024
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Muraunberg-Klagenfurt: Reichskriegsflagge gehisst
Feldkirch/Vbg: Glatter Freispruch für eine „Swastika“

Ebenthal/K: Polizist im Visier der Behörden
OÖ/NÖ: Dünne Suppe nach Schlag gegen Bandidos-Neonazi-Gruppe
Wien: FPÖ-Nationalräte klagen den „Standard”
Amsterdam/NL: Regelrechte Hetzjagden auf jüdische Personen

 

Muraunberg-Klagenfurt: Reichskriegsflagge gehisst

Ein 42-jäh­ri­ger Mann stand am 6. Novem­ber vor Gericht, weil er auf sei­nem Grund­stück in Muraun­berg eine Reichs­kriegs­flag­ge gehisst, NS-Devo­tio­na­li­en gesam­melt und ein­schlä­gi­ge Nach­rich­ten mit Gleich­ge­sinn­ten aus­ge­tauscht hat­te. Auf Anra­ten sei­nes Anwalts zeig­te er sich gestän­dig und bezeich­ne­te sein Ver­hal­ten als „Blöd­sinn“.

Der Kärnt­ner wur­de von den Geschwo­re­nen zu einem Jahr beding­ter Haft, einer Geld­stra­fe von 3.600 Euro, Bewäh­rungs­hil­fe und einem Anti-Faschis­mus­trai­ning ver­ur­teilt, um ihm rech­tes Gedan­ken­gut abzu­ge­wöh­nen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. (Quel­le: krone.at, 7.11.24)

Feldkirch/Vbg: Glatter Freispruch für eine „Swastika“

Einen Frei­spruch vom Geschwo­re­nen­ge­richt gab’s für einen 32-jäh­ri­gen Ange­klag­ten zum Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung. Der Mann hat­te eine Täto­wie­rung in der Han­din­nen­flä­che, die von der Poli­zei als Haken­kreuz inter­pre­tiert wurde.

Die Geschwo­re­nen ent­schie­den jedoch ein­stim­mig, dass es sich dabei um eine bud­dhis­ti­sche Swas­tika han­del­te. Der Ange­klag­te hat­te ange­ge­ben, ihm habe ein Mönch ihm das Tat­too wäh­rend eines Urlaubs in Thai­land gesto­chen. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den kei­ne NS-Mate­ria­li­en, son­dern ein Altar mit Bud­dha­fi­gu­ren gefun­den. Ein ähn­li­ches Ermitt­lungs­ver­fah­ren in Deutsch­land sei zuvor ein­ge­stellt wor­den, und auch in Öster­reich habe es bei Amts­hand­lun­gen der Poli­zei bis­her kei­ne Pro­ble­me wegen des Tat­toos gege­ben, führ­te die Ver­tei­di­ge­rin an.

Der Ange­klag­te wur­de jedoch wegen gefähr­li­cher Dro­hung ver­ur­teilt. Er hat­te einem Secu­ri­ty-Mit­ar­bei­ter in der Feld­kir­cher Innen­stadt damit gedroht, ihn abzu­ste­chen, nach­dem er aus einem Lokal ver­wie­sen wor­den war. Die Geschwo­re­nen wer­te­ten die Dro­hung als Kör­per­ver­let­zungs­dro­hung und nicht als Todes­dro­hung, was eine gerin­ge­re Straf­an­dro­hung nach sich zieht. Der Mann, der bereits sechs Vor­stra­fen hat, wur­de zu einer teil­be­ding­ten Frei­heits­stra­fe von acht Mona­ten ver­ur­teilt, von denen zwei Mona­te zu ver­bü­ßen sind. Die rest­li­chen sechs Mona­te wur­den auf eine Bewäh­rungs­zeit von drei Jah­ren aus­ge­setzt. Das Urteil ist rechts­kräf­tig, da sowohl der Ange­klag­te als auch die Staats­an­walt­schaft die Ent­schei­dung akzep­tier­ten. (Quel­le: neue.at, 10.11.2024)

Über zwei wei­te­re Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz, die in der letz­ten Woche am Lan­des­ge­richt Feld­kirch statt­ge­fun­den haben, gibt es lei­der kei­ne Medienberichte.

Ebenthal/K: Polizist im Visier der Behörden

In der Gemein­de Eben­thal in Kärn­ten kam es zu einem bemer­kens­wer­ten Vor­fall, bei dem ein pen­sio­nier­ter Poli­zist im Fokus der Ermitt­lun­gen des Lan­des­amts für Staats­schutz und Extre­mis­mus­be­kämp­fung (LSE) steht. Der ehe­ma­li­ge Beam­te hat­te an sei­ne Gemein­de Schrei­ben gesandt, die dar­auf hin­deu­te­ten, dass er aus der Staats­ver­wei­ge­rer- oder Reichs­bür­ger­sze­ne kommt, die für ihren „Papier­ter­ro­ris­mus“ bekannt ist.

Ein Anwalt der Gemein­de im Bezirk Kla­gen­furt-Land mel­de­te die Vor­fäl­le, wor­auf­hin die Staats­schüt­zer zu einer prä­ven­ti­ven Rechts­auf­klä­rung vor Ort erschie­nen. Das Gespräch ver­lief jedoch anders als erwar­tet, da der Ex-Poli­zist mehr­fach äußer­te, die Maß­nah­men wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie sei­en mit denen des Holo­causts gleich­zu­set­zen, was einen Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz dar­stel­len könn­te. Zudem wur­de fest­ge­stellt, dass die regis­trier­te Waf­fe des Man­nes nicht ord­nungs­ge­mäß auf­be­wahrt war, was einen wei­te­ren Geset­zes­ver­stoß dar­stellt. Mario Nemetz, Spre­cher der Lan­des­po­li­zei­di­rek­ti­on Kärn­ten, bestä­tig­te die Ermitt­lun­gen, die noch andauern.

Dem Mann, der bereits wäh­rend sei­ner Dienst­zeit ein­deu­tig als Coro­na­geg­ner auf­ge­tre­ten sein soll, droht im schlimms­ten Fall sogar der Ver­lust sei­ner Beam­ten­pen­si­on. „Dis­zi­pli­nar­be­hörd­lich wird geprüft, ob es eine gröb­li­che Dienst­rechts­ver­let­zung gab“, erklärt Nemetz. Denn ein Poli­zist müs­se sich auch im Ruhe­stand so ver­hal­ten, wie es von ihm im akti­ven Dienst erwar­tet wer­de. Die Kon­se­quen­zen könn­ten von einem Ver­weis bis eben hin zum Ver­lust der Beam­ten­pen­si­on rei­chen. (Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 6.11.24, S. 14)

➡️ Chro­nik der rechts­extre­men Vor­fäl­le bei der Poli­zei ab Herbst 2020

OÖ/NÖ: Dünne Suppe nach Schlag gegen Bandidos-Neonazi-Gruppe

Nach lan­gen Ermitt­lun­gen gegen Mit­glie­der des Motor­rad- und Rocker­clubs Ban­di­dos in Öster­reich „bleibt die Sup­pe eher dünn“, wie es der Jour­na­list Tho­mas Streif in den Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten (5.11.24) aus­drückt. Bis­lang konn­ten die Behaup­tun­gen, dass es sich um eine kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung und einen mög­li­chen „Rocker­krieg“ zwi­schen den Ban­di­dos und den Hells Angels gehan­delt habe, nicht bestä­tigt werden.

Bei einer groß insze­nier­ten Pres­se­kon­fe­renz Ende Juni 2023 in Wien, an der der Gene­ral­di­rek­tor für öffent­li­che Sicher­heit Franz Ruf, der Lei­ter des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes Andre­as Hol­zer, DSN-Direk­tor Omar Hai­ja­wi-Pirch­ner und der Lei­ter der Staats­an­walt­schaft Ried, Alo­is Ebe­ner, teil­ge­nom­men hat­ten, wur­de noch von einem bedeu­ten­den Schlag gegen die orga­ni­sier­te Rocker­kri­mi­na­li­tät gespro­chen, nach­dem bei zahl­rei­chen Haus­durch­su­chun­gen in Ober- und Nie­der­ös­ter­reich mas­sen­haft Waf­fen, Bar­geld, NS-Devo­tio­na­li­en und Dro­gen sicher­ge­stellt wurden.

Seit­her sind rund ein­ein­halb Jah­re ver­gan­gen, im Lan­des­ge­richt Ried muss­ten sich meh­re­re Ban­di­dos gericht­lich, vor allem wegen Dro­gen­han­dels und Wie­der­be­tä­ti­gung, ver­ant­wor­ten. Es gab etli­che Schuld­sprü­che mit der Ver­hän­gung von Haft­stra­fen, aber auch Freisprüche.
Gro­ße orga­ni­sier­te Ban­den­kri­mi­na­li­tät konn­te dabei (bis­her) noch nicht nach­ge­wie­sen wer­den, dar­an wird sich aller Vor­aus­sicht nach nichts mehr ändern. Harald Korp, Rechts­an­walt aus Andorf (Bezirk Schär­ding), der meh­re­re Ban­di­dos als Ver­tei­di­ger ver­trat und ver­tritt, sag­te schon im Novem­ber 2023 im Gespräch mit den OÖNach­rich­ten, er kön­ne sich beim bes­ten Wil­len nicht vor­stel­len, „dass sich eine Ankla­ge wegen der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung aus­geht”. (nachrichten.at, 5.11.24)

Ein Fall steht noch aus: jener des 59-jäh­ri­gen Man­nes, der schon an das neo­na­zis­ti­sche „Objekt 21“ Waf­fen gelie­fert hat­te und bei dem auch im letz­ten Jahr ein Groß­teil der sicher­ge­stell­ten Waf­fen gefun­den wur­de. Erwin H., ver­mut­lich kein Ban­di­do-Mit­glied, wur­de in der aktu­el­len Cau­sa wegen Dro­gen­han­dels bereits im Novem­ber 2023 zu zwei Jah­ren unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. Nun liegt eine Ankla­ge wegen des Ver­dachts auf Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz und Besitz von Falsch­geld vor.

Dem Ange­klag­ten wird nun zur Last gelegt, seit dem Jahr 2015 mit sei­nem Mobil­te­le­fon wie­der­holt Bil­der und Vide­os, wel­che den Natio­nal­so­zia­lis­mus und des­sen Zie­le ver­herr­li­chen, als zeit­ge­mäß dar­stel­len und des­sen Gräu­el­ta­ten ver­harm­lo­sen, über einen Mes­sen­ger-Dienst an meh­re­re Per­so­nen über­mit­telt zu haben. Bis zum Zeit­punkt sei­ner Fest­nah­me im Juni 2023 hat er zudem eine Viel­zahl an NS-Devo­tio­na­li­en mit dem Ziel gesam­melt und beses­sen, die­se in einem „NS-Muse­um“ in Zwettl in Nie­der­ös­ter­reich zu Pro­pa­gan­da­zwe­cken öffent­lich zur Schau zu stel­len. Ihm wird wei­ters zur Last gelegt, nach­ge­mach­te Euro-Bank­no­ten mit dem Vor­satz beses­sen zu haben, die­se als echt und unver­fälscht aus­zu­ge­ben. (Pres­se­mit­tei­lung Staats­an­walt­schaft Ried, 8.11.24)

Ob die Ankla­ge bereits rechts­kräf­tig ist, geht aus der Infor­ma­ti­on der Staats­an­walt­schaft nicht her­vor. Und die Ermitt­lun­gen wegen der Waf­fen­ber­ge, die bei H. gefun­den wur­den, dau­ern noch an.

Viel­leicht bleibt am Ende übrig, dass eine Grup­pe von Neo­na­zis über Jah­re hin­weg schlicht­weg das gemacht hat, was sie schon zuvor in „Objekt 21”-Zeiten betrie­ben hat: ver­netz­ter Neo­na­zis­mus mit Waf­fen- und Drogenhandel.

Wien: FPÖ-Nationalräte klagen den „Standard”

Mar­tin Graf, Nor­bert Neme­th und Harald Ste­fan haben den „Stan­dard“ nach dem Bericht zur Beer­di­gung des Olym­pen Wal­ter Sucher wegen übler Nach­re­de geklagt, weil das dort zwei­fel­los abge­sun­ge­ne Lied „Wenn alle untreu wer­den“ als „SS-Treu­e­lied“ bezeich­net wurde.

Bereits zuvor hat­ten die Jüdi­schen öster­rei­chi­schen Hochschüler:innen Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen die genann­ten Poli­ti­ker sowie den eben­falls anwe­sen­den Ex-FPÖ-Poli­ti­ker Johann Gude­nus erstat­tet. Die Staats­an­walt­schaft Wien hat einen Vor­ha­bens­be­richt an die Ober­staats­an­walt­schaft über­mit­telt. Noch ist nicht bekannt, wie das „Vor­ha­ben“ der Staats­an­walt­schaft – Ankla­ge oder Ein­stel­lung des Ver­fah­rens – aussieht.

Das Lied, des­sen Text ursprüng­lich 1814 von Max von Schen­ken­dorf mit einer Wid­mung an den Anti­se­mi­ten Lud­wig Jahn ver­fasst wur­de, ist ein Bekennt­nis zur deut­schen Hei­mat und in vie­len Bur­schen­schafts-Kom­mers­bü­chern ent­hal­ten. Die SS adap­tier­te es mit einer Stro­phe weni­ger und änder­te den Text gering­fü­gig, um es als ihr „Treu­e­lied“ zu nut­zen. Bei Suchers Begräb­nis behaup­ten die FPÖ-Poli­ti­ker, die ursprüng­li­che Ver­si­on mit „Reue“ statt „Treue“ gesun­gen zu haben, was auf den Video­auf­nah­men aller­dings nicht ein­deu­tig zu hören ist. (Quel­le: derstandard.at, 8.11.24)

Wie „Stoppt die Rech­ten“ bereits kurz nach dem Begräb­nis recher­chier­te, hat­te das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in einem Wei­sungs­be­richt aus dem Jahr 2014 in einem Ver­fah­ren gegen den ehe­ma­li­gen Pres­se­spre­cher der FPÖ Wien festgehalten:

Einen unzwei­fel­haf­ten Bezug zum natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Gedan­ken­gut weist das Zitat „Wenn alle untreu wer­den, so blei­ben wir doch treu“ auf. Die­ses in der rechts­na­tio­na­len Sze­ne als Treu­e­lied der SS bekann­te Lied wur­de in der Zeit des Natio­nal­so­zia­lis­mus als Treu­e­lied der Schutz­staf­fel der NSDAP ver­wen­det und war auch im Lie­der­buch der SS ent­hal­ten. (Wei­sungs­be­richt 2009–14, S. 136)

Amsterdam/NL: Regelrechte Hetzjagden auf jüdische Personen

Fest­steht: Nach einem Fuß­ball­spiel zwi­schen Ajax Ams­ter­dam und Mac­ca­bi Tel Aviv ist es in Ams­ter­dam zu orga­ni­sier­ten Gewalt­aus­brü­chen gegen israe­li­sche Fans gekom­men. Die Vor­fäl­le, die durch offi­zi­el­le Stel­lung­nah­men, Medi­en­be­rich­te und Vide­os rekon­stru­iert wur­den, zei­gen rohe Gewalt gegen Juden und Jüdinnen.

In Vide­os ist zu sehen, wie israe­li­sche Fans nach einem Fuß­ball­spiel von pro­pa­läs­ti­nen­si­schen Demons­trie­ren­den durch die Stadt gejagt wer­den. In Tele­gram-Grup­pen war nach Anga­ben der Ams­ter­da­mer Bür­ger­meis­te­rin Fem­ke Hal­se­ma dazu auf­ge­ru­fen wor­den, ‘‘Juden zu jagen‘‘.

Ande­re Vide­os aus der Nacht zuvor zei­gen, dass israe­li­sche Fans Hass geschürt haben, etwa indem sie Paläs­ti­na-Fah­nen von Häu­sern ris­sen. Auch sol­len sie Freu­de über den Tod von Paläs­ti­nen­sern im Gaza­strei­fen gezeigt haben.

Nach einem Bericht des TV-Sen­ders NOS hat­ten Paläs­ti­na-Unter­stüt­zer zuerst ver­sucht, eine Blo­cka­de der Poli­zei zu durch­bre­chen und in das Sta­di­on, die Johan-Crui­jff-Are­na, zu gelan­gen. Nach dem Spiel hät­ten Paläs­ti­na-Unter­stüt­zer den israe­li­schen Fans dann an meh­re­ren Orten in der Stadt aufgelauert.

Laut Bür­ger­meis­te­rin und Poli­zei wur­den die Atta­cken auf die israe­li­schen Fuß­ball­fans gezielt geplant.
Unklar ist, wann die­se Pla­nung begann und ob die vori­ge Gewalt von­sei­ten israe­li­scher Fuß­ball­fans dabei eine Rol­le spielte.

Am Nach­mit­tag vor dem Spiel hat­te es außer­dem im Zen­trum von Ams­ter­dam Zusam­men­stö­ße zwi­schen israe­li­schen Fans und Sicher­heits­kräf­ten gege­ben. Dabei wur­den nach Poli­zei­an­ga­ben auch etwa zehn israe­li­sche Fans wegen Stö­rung der öffent­li­chen Ord­nung und des ver­bo­te­nen Besit­zes von Feu­er­werks­kör­pern festgenommen.

Zusam­men­fas­sun­gen der Vorfälle:

➡️ juedische-allgemeine.de (8.11.24): Was über die Gewalt in Ams­ter­dam bekannt ist
➡️ profil.at (8.11.24): Wie es zur Hetz­jagd auf israe­li­sche Hoo­li­gans in Ams­ter­dam kam
➡️ zeit.de (10.11.24; Pay­wall): Was wir über die anti­se­mi­ti­schen Atta­cken in Ams­ter­dam wissen

State­ments der Ams­ter­da­mer Bür­ger­meis­te­rin Fem­ke Hal­se­ma und des nie­der­län­di­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Dick Schoof 

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