Bezirk Oberpullendorf/Bgld.): einstimmiger Schuldspruch für EX-FPÖ-Gemeinderatskandidatin
Wien: IGGÖ zeigt Vizekanzler Strache an
Parlamentarische Anfragen I: Moser und Kickl wissen nicht, wie viele Rechtsextreme auf der Flucht sind
Parlamentarische Anfragen II: Neonazi-Sänger bei der Germania Ried
Bezirk Oberpullendorf/Bgld.: einstimmiger Schuldspruch für EX-FPÖ-Gemeinderatskandidatin
Sie hatte 2017 das Ziel, die FPÖ in ihrem Ort in den Gemeinderat zu bringen, was nicht gelang. Die Kandidatin hatte jedoch kurz vor der Wahl auch an anderer Front zu kämpfen, nachdem öffentlich geworden war, dass als „Lieblingszitat“ auf ihrem Facebook-Account „ein Volk ein Reich ein Führer“ zu sehen war. Die erste Erklärung: Jemand habe ihr FB-Profil gehackt. Die angekündigte Anzeige bei der Polizei blieb dann aus, denn: „Sie wissen ja, wie schnell das geht, man meldet sich nicht ab, verlässt kurz seinen Platz, da kann jeder etwas reinschreiben.“ (derstandard.at, 28.9.17)
Letzte Woche, am 18.3., stand die gescheiterte Kandidatin in Eisenstadt vor Gericht und wiederholte die Version, eine andere Person habe das Zitat auf ihrem FB-Account platziert. „Mit ihrem Handy sei sie leichtfertig umgegangen, habe es ohne Passwort-Schutz anderen überlassen.“ (bvz.at, 20.3.19)
Ebenfalls vor Gericht sagte jener Parteikollege aus, der die Frau kontaktierte, als ihr merkwürdiger Eintrag öffentlich wurde: „‚Wenn man so etwas hörte, schaute man, dass die Person aus der Partei ausgeschlossen wird‘, berichtete jener FPÖ-Funktionär, der Ende September 2017 die Angeklagte verständigt hatte. Er kenne die ehemalige Gemeinderats-Kandidatin ‚als liebevolle Mutter und nette Gretl‘ und traue ihr nicht zu, ‚dass sie so einen Blödsinn schreibt‘. Der Funktionär führte weiter aus: ‚Wir haben andere Mitglieder, die leider das Hirn nicht einschalten. Es ist mühsam, mit solchen Leuten zu agieren.’“
Die acht Geschworenen sahen die Angelegenheit offenbar anders und sprachen die Angeklagte einstimmig schuldig: Das nicht rechtskräftige Urteil; ein Jahr bedingt.
Wien: IGGÖ zeigt Vizekanzler Strache an
Es reicht, meinte der Vorsitzende der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ), Ümit Vural, und zeigte Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen des Verdachts auf Verhetzung an. Der Anlass: eine Buchpräsentation mit dem ins Rechtsextreme abgerutschten deutschen Ex-SPD-Politiker Thilo Sarrazin, der von der FPÖ zur Islamexpertin geadelten Laila Mirzo und Harald Vilimsky, bei der Strache u.a. behauptete, es gebe in Wien „150 und mehr islamische Kindergärten, wo dann, wie ja auch aufgedeckt werden konnte, mit Hasspredigten die Kinder zu Märtyrern erzogen werden sollen, sich verkleiden als Soldaten und für den ‚Islamischen Staat‘ als Kämpfer auftreten sollen, mit Maschinenpistolen und Handgranaten und Verherrlichung islamistischer Terroristen. Das alles hat es an den Wiener Schulen gegeben“. Belege dafür blieb Strache naturgemäß schuldig. Dafür setzte Vilimsky fort und ortete in der kommenden Europawahl „Mächte, die dort gegen einen antreten“, die „dunkler und stärker“ (diepresse.com, 15.3.19) seien als jene in Österreich. Wir verzichten auf eine Kommentierung.
Parlamentarische Anfragen I: Moser und Kickl wissen nicht, wie viele Rechtsextreme auf der Flucht sind
Parlamentarische Anfragen sind ein beliebtes Mittel der Opposition, um zu bestimmten Sachverhalten Aufklärung zu erhalten. Manchmal fördern die Antworten der Regierungsmitglieder – sofern es welche gibt – auch Verblüffendes zutage. So geschehen bei der Anfrage der Abgeordneten Alma Zadić (Liste Jetzt) an Innenminister Herbert Kickl und Justizminister Moser. Zadić wollte von den beiden wissen, wie viele in Österreich zur Haft ausgeschriebene Rechtsextreme flüchtig sind. Die Antwort von Moser: „Die Anfragesteller begehren mit Ihrer Anfrage Zahlenmaterial über Personen aus dem rechtsextremen, rassistischen/fremdenfeindlichen und/oder antisemitischen Milieu. Mir liegen dazu weder einschlägige Informationen vor noch kann auf automationsunterstütztem Weg eine solche Auswertung erbracht werden.“
Ähnlich die Antwort von Kickl: „Anfragebezogene Statistiken werden nicht geführt.“
Wir halten fest: Wir wissen, wie viele Personen aufgrund welcher rechtsextrem motivierten Delikte angezeigt werden. Wir wissen auch, wie viele davon aufgrund welcher Delikte vor Gericht landen und wie viele davon verurteilt werden. Aber Moser und Kickl wissen angeblich nicht, wie viele von den – nicht allzu vielen – zu einer Haft Verurteilten auf der Flucht sind? Kickl gibt an, es werde derzeit im Wege des Schengener Informationssystems nach insgesamt 1.154 Personen gefahndet. Das ist eine übersichtliche Zahl. Dass es hier nicht möglich ist, diejenigen rauszufiltern, gegen die etwa wegen Wiederbetätigung ein Haftbefehl vorliegt, ist entweder einem erstaunlichen Desinteresse geschuldet oder der Verweigerung, entsprechende Angaben der Abgeordneten Zadić zur Verfügung zu stellen.
Ausgelöst wurde die Anfrage von Zadić wohl durch einen Bericht aus Deutschland, wonach Abgeordnete aus der Fraktion „Die Linke“ in einer sehr detaillierten „kleinen Anfrage“ u.a. wissen wollten: „Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?“ und: „Wie viele Personen, gegen die seit mehr als einem halben Jahr ein Haft- befehl vorliegt, befinden sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden längerfristig im Ausland, und inwiefern ist ihr Aufenthaltsland bekannt (ggf. bitte nach den fünf wichtigsten Ländern aufgliedern)?“
Die Beantwortung der Anfrage umfasst insgesamt 30 Seiten, wir erfahren daraus nicht nur die Anzahl der flüchtigen Neonazis („PMK – politisch motivierte Kriminalität – rechts“), sondern auch, welche sich von ihnen mutmaßlich im Ausland aufhalten, nämlich 6 in Österreich.
Es ist nun nicht neu, dass Neonazis meist vernetzt sind, auch über das Heimatland hinaus. Deutsche Neonazis unterhalten traditionell Beziehungen zu Österreich und umgekehrt. Erst vor wenigen Monaten haben wir von den Verbindungen eines aus der Haft geflüchteten Mörders berichtet, der in einem Neonazi-Bauernhof in Sachsen-Anhalt aufgegriffen wurde.
Das heißt, dass eine Suche nach flüchtigen Neonazis zielgerichtet bei anderen Neonazis im In- und Ausland erfolgen sollte. Dazu müssten die Behörden allerdings wissen, welchem politischem Milieu diejenigen zuzuordnen sind, gegen die ein Haftbefehl vorliegt. „Zadić fordert nun eine Umstellung des Systems und eine Wiederaufnahme der jährlichen Rechtsextremismusberichte. Für die Sicherheitssprecherin von Jetzt ist es ‚gerade angesichts der kürzlich aufgedeckten gewaltbereiten rechtsextremen Netzwerke bedenklich, dass hier offensichtlich keine entsprechenden Datenbanken geführt werden‘.“ (derstandard.at, 20.3.19) Übrigens: In Deutschland werden diese Zahlen bereits seit 2012 erfasst. Wir gehen stark davon aus, dass es dafür einen guten Grund gibt.
Parlamentarische Anfragen II: Neonazi-Sänger bei der Germania Ried
Der Liederabend mit dem Neonazi Fylgien in der Bude der Germania zu Ried hatte – sensibilisiert durch die Liederbuch-Affären in der Germania Wiener Neustadt und Bruna Sudetia im letzten Jahr für Wirbel gesorgt, der zu einer Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried und danach zu einer Parlamentarischen Anfrage mit etwas unbefriedigenden Antworten durch Herbert Kickl führte. Damals berief sich Kickl noch auf die laufenden Ermittlungen, die ihn daran gehindert haben, nähere Auskünfte zu erteilen.
Die SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz setzte nach Einstellung der Ermittlungen nach und wollte von Innenminister Kickl und Justizminister Moser Genaueres zum Ablauf der Ermittlungen wissen.
In Mosers und Kickls Antwort erfahren wir, wann Karl Öllinger seine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried übermittelt hat. Wir erfahren zudem, dass nur zwei Personen, beide Mitglied der belasteten Burschenschaft, vernommen wurden. Es waren, so interpretieren wir aus den Anfragebeantwortungen, keine Burschen, die mit der zu untersuchenden Causa und dem Vorwurf der Wiederbetätigung zu tun hatten. Weiters wird darüber informiert, dass es bei der Burschenschaft auch keine Hausdurchsuchung gegeben hat, „weil aufgrund der Sachlage kein Anlass für eine solche Ermittlungsmaßnahme vorlag“ (Moser).
Die wohl originellste Antwort folgte auf die Frage „Gab es nachträglich einen Bericht zu dem rechtsextremen Musiker ‚Fylgien‘ durch die Staatsanwaltschaft? a) Wenn nein, warum nicht?“:
„Nein. Nach dem Abschlussbericht und dem Zwischenbericht des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich wurden am besagten Liederabend keine rechtsextremen bzw. nationalsozialistischen Lieder gesungen.“
Zusammenfassend: Es werden ausschließlich zwei Personen aus der verdächtigten Burschenschaft befragt, die angeben, der Nazisänger habe keine Nazilieder gesungen, und das war es offenbar. Gab es keine Befragung, wer denn den Nazisänger samt den ihn begleitenden Kameraden vom Netzradio Germania zur Führung nach Braunau vors Hitler-Haus begleitet hat?
Wurden nicht jene zwei Personen befragt, die mutmaßlich mit der geheimen Einladung zum angeblich so harmlosen Balladenabend direkt oder indirekt zu tun hatten, nämlich der Ehemann der Dritten Nationalratspräsidentin Wolfgang Kitzmüller, der als Kontakt für die im Einladungsschreiben angegebenen Mailadresse fungieren soll und J.B., der das Schreiben gezeichnet hat? Ganz ehrlich: Über diese Ermittlungen darf man sich doch sehr wundern.