Wien/Mondsee: Der rechte Arm des Radsportlers
Innsbruck: Hoch die Hände – Wochenende!
Salzburg: Hitlergruß im Fußballstadion
Linz/Amstetten: Friedhofsstadtrat muss zur „Dialog statt Hetze“-Schulung
Oberwart: bereits dritte Verurteilung wegen Verhetzung
Eisenstadt/Lockenhaus: 8,88km-Verfahren eingestellt
St. Gilgen/Salzburg: „88“ und Hakenkreuze auf Gartenhaus
Klagenfurt: Hakenkreuz-Ritzereien aus Langeweile
Vorarlberg/Burgenland: Zwei FPÖ-Austritte in einer Woche
Das rechte Wort der Woche
Wien/Mondsee: Der rechte Arm des Radsportlers
Wir haben ja schon viele „Erklärungen“ gehört, warum dem NS zugerechnete Gesten anders gemeint gewesen sein sollen – die berühmteste dieser Auslegungen hat Strache mit dem Kühnengruß geliefert, die eine Bestellung von „drei Bier“ gewesen sein soll.
Eine originelle Erklärung für seine zum Hitlergruß ausgestreckte Hand hat nun der 79-jähriger Hobbyradsportler und Historiker Hans U. vor Gericht geliefert: Er habe bei der Siegerehrung seinen Arm wegen einer Verletzung so heben müssen. „Seit 1958 sitze er ‚im Rennsattel’, habe seitdem 82 Unfälle gebaut und dennoch 700 Siege erzielt. Aus diesem Grund habe er seine mehrfach operierte rechte Hand vor Freude in die Höhe gereckt. Wegen seiner kaputten Schulter könne er den Arm nicht mehr ganz nach oben strecken, weshalb seine Geste missinterpretiert hätte werden können.Für den Staatsanwalt stand es außer Zweifel, dass der studierte Historiker ‚Sympathie zum Dritten Reich’ zeige. So postete er entsprechende Kommentare im Internet. Bei einer Hausdurchsuchung wurde in einem Zimmer ein Aufkleber auf einer Büchervitrine mit einem Zitat der Reichsschrifttumskammer ‚Lesen macht dumm und gewalttätig’ entdeckt. Dies sei ein Andenken an seinen toten Sohn, rechtfertigte sich der Angeklagte, was im Gerichtssaal doch für Verwunderung sorgte.“ (kleinezeitung.at, 29.11.18) Das Gericht sah das offenbar anders, der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten bedingt auf drei Jahre und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. „Sofort nach der Urteilsverkündung meldet der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit an und streckte dazu drei Finger seiner erhobenen Hand in die Höhe. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.” Hat er auch drei Bier bestellt?
Freigesprochen wurde der Veranstaltungsmoderator Rudi S., der laut Augenzeugen die Geste des Radfahrers gesehen und sogar gutheißend kommentiert haben soll.
Innsbruck: Hoch die Hände – Wochenende!
Über Humor lässt sich bekanntlich streiten, wenn er allerdings mit Wiederbetätigung verbunden ist, könnte manchen das Lachen im Halse stecken bleiben. Ein 49-Jähriger landete deswegen vor dem Innsbrucker Schwurgericht: „‚Hoch die Hände – Wochenende!’ Ein Bild von Adolf Hitler samt seinem Gruß, verbunden mit den offenbar humorvollen Worten, war eines der Postings, weshalb der Kraftfahrer am Innsbrucker Landesgericht auf der Anklagebank Platz nehmen musste. Weitere Beispiele waren ein Porträt des Führers in einem Bilderrahmen mit der Aufschrift ‚Ohne dich ist alles doof’, das Video einer Tasse mit dem Konterfei von Hitler mit dem Text ‚Vermisst seit 1945 – Adolf, bitte melde Dich! Deutschland braucht Dich!’ oder ein Video, in dem sich Soldaten zum Hakenkreuz formieren. Diese und ähnliche Nachrichten schickte der Angeklagte offenbar an fünf Freunde in einer WhatsApp-Gruppe.In acht Punkten wurde der Familienvater mit dem knappsten aller Entscheidungen – einem vier zu vier der Geschworenen – freigesprochen. Für ein Video und dem Bild ‚Hoch die Hände’ schrammte er aber knapp an einer unbedingten Gefängnisstrafe vorbei. Er wurde – noch nicht rechtskräftig – zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Und sein Handy wird nun eingezogen.“ (Kronen Zeitung, 30.11.2018, S. 30) Bleibt zu hoffen, dass dem Angeklagten das Lachen im Hals stecken bleibt.
Salzburg: Hitlergruß im Fußballstadion
Einen rechtskräftigen Freispruch gab’s für einen 30-jährigen Salzburger, der im Fußballstadion mit Hitlergruß aufgetreten war und via Whatsapp zwei Postings mit Fotomontagen Adolf Hitlers geschickt haben soll. „Der Angeklagte (…) beteuerte im Prozess, mit der NS-Ideologie nichts zu tun zu haben. Die Geschworenen sahen offensichtlich keinen Wiederbetätigungsvorsatz — sie sprachen den 30-Jährigen nämlich einstimmig frei.“ (sn.at, 27.11.18) ORF.at berichtet, der Freispruch sei im Zweifel erfolgt, weil er auf der Videoaufnahme im Fußballstadion nicht eindeutig identifizierbar gewesen sei und die WA-Nachricht nur an einen Empfänger geschickt habe.
Linz/Amstetten: Friedhofsstadtrat muss zur „Dialog statt Hetze“-Schulung
Viel Aufsehen hatte im August der Amstettner FPÖ-Stadtrat Bruno Weber wegen eines homophob-rassistischen Facebook-Kommentars (https://www.stopptdierechten.at/2018/08/16/die-fpoe-in-der-welt-von-gestern-homophob-und-rassistisch/) erregt, nun stand der ehemalige Wohnstadtrat, dem inzwischen die Friedhofs- und Bestattungsagenden übertragen worden waren, vor Gericht. Die Verhandlung endete für den FPÖ-Politiker äußerst glimpflich: „Höpfl [Richterin, Anmk.] schlug dem Angeklagten vor, an dem Projekt ‚Dialog statt Hass’ teilzunehmen, das der Verein Neustart anbietet. Auf dessen Website heißt es dazu: ‚Die Beschuldigten sollen ihr Fehlverhalten verstehen, einsehen und erkennen, wie sie ihre Meinung äußern können, ohne andere abzuwerten.’ Nimmt Weber daran teil, ist er nicht vorbestraft, und das Verfahren wird nach einer Probezeit von zwei Jahren eingestellt. Der unbescholtene Politiker akzeptierte, ebenso die Staatsanwaltschaft.“ (derstandard.at, 26.11.18) Wir wünschen dem Stadtrat eine erfolg- und vor allem lehrreiche Kursteilnahme.
Oberwart: bereits dritte Verurteilung wegen Verhetzung
Zum wiederholten Mal stand ein 41-jähriger Burgenländer wegen Verhetzung vor Gericht, zum wiederholten Mal wurde er verurteilt. „Es ging diesmal um zwei Postings auf Facebook, die der Angeklagte am 29. September und 7. Dezember 2017 verfasst hatte. In einem Posting beschimpfte er, mit Kraftausdrücken unterlegt, Muslime, in der zweiten Veröffentlichung rief er dazu auf, einen Verdächtigen, der in Deutschland einen Polizisten attackiert haben soll, ‚in Schnaps zu ertränken und mit Schweineschmalz einzureiben.’“ (BVZ Nr. 48 / 2018 vom 28.11.2018, S. 15) Das Strafmaß: Zehn Monate bedingt als Zusatz zum im Mai dieses Jahres verhängten Urteil von 4.800.- und acht Monaten bedingt.
Eisenstadt/Lockenhaus: 8,88km-Verfahren eingestellt
Der FPÖ-Gemeinderat und Obmann der Wandergilde von Hirschenstein, Harald Müller, wurde vom Verdacht auf Wiederbetätigung freigesprochen. Er hatte bei einer Messung der Länge einer Wanderstrecke – einmal 8,5 und einmal 8,9km – das bemerkenswerte arithmetische Mittel von 8,88km angegeben. Nun beim Prozess war die Länge der Wanderstrecke angeblich doch exakt 8,88m: „Das Verfahren wurde eingestellt, da der Beschuldigte angegeben hat, dass das die exakte Abmessung gewesen sei. Das haben zwei weitere Zeugen bei ihrer Einvernahme bestätigt“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch. Es handle sich hierbei höchstwahrscheinlich um einen Zufall, den der Beschuldigte nachvollziehbar erklärt habe. 8,88 Kilometer sei das Ergebnis der Abmessung. ‚Eine propagandistische Absicht ist nicht nachweisbar’, sagte Koch.” (burgenland.orf.at, 26.11.18) Ob sein Autokennzeichen, wie der Kurier im September schrieb, wirklich auch die 88 beinhaltet, war in den Berichten über den Prozess nicht zu lesen.
St. Gilgen/Salzburg: „88“ und Hakenkreuze auf Gartenhaus
Die Polizei ermittelt im Fall einer Nazi-Schmiererei wegen Wiederbetätigung, „nachdem bislang unbekannte Täter am Wochenende in St. Gilgen die Türe eines Gartenhauses mit NS-Symbolen angesprüht [haben]. Sie sprühten Hakenkreuze und Ziffern, etwa die Zahl 88.” (salzburg.orf.at, 2.12.18)
Klagenfurt: Hakenkreuz-Ritzereien aus Langeweile
Mit Vandalismus und Hakenkreuzen auf Polizeiautos hatten sich drei 16-Jährige offenbar die Zeit vertrieben. „Aufgrund umfangreicher Ermittlungen und Befragungen durch Polizeibeamte der PI Viktring konnten drei 16-jährige Burschen (zwei Klagenfurter und ein Villacher) ausgeforscht werden. Diese zeigten sich in den Einvernahmen geständig und gaben als Motiv Langeweile an.” Nun werden sie wohl Beschäftigung vor Gericht erhalten. (kleinezeitung.at, 26.11.18)
Vorarlberg/Burgenland: Zwei FPÖ-Austritte in einer Woche
Die Nase voll von ihrer Partei hat die Hohenemser FP-Politikerin Sigrid Brändle: Sie nützte die Absage einer Einladung zur Parteiweihnachtsfeier gleich für ihren Parteiaustritt. Brisant dabei ihre Begründung: „Da ich die Freiheitlichen nur als nazifreundlich erlebt habe, danke ich für die Einladung, möchte aber auf dieser Liste nie mehr aufscheinen.“ (Vorarlberger Nachrichten, 1.12.2018)
Abrechnung mit der eigenen Liste! Hohenemser Stadtvertreterin Sigrid Brändle: „… erlebe die Freiheitlichen nur als nazifreundlich …“ pic.twitter.com/hLhFNRuLiG
— Harald Walser (@haraldwalser) 1. Dezember 2018
Zuvor war Brändle bereits als einer derjenigen aufgefallen, die Kanzler Kurz Mitte November in Bregenz wegen der unmenschlichen Asylpolitik der Regierung zur Rede stellten.
Auch die Büroleiterin des burgenländischen FPÖ-Chefs Johann Tschürtz hat von den Blauen genug. Edith Sara-Tayari tat diesen Schritt, weil ihr aus ihrer Sicht ungerechtfertigt das Vertrauen entzogen worden sei und sie „sich von blauer Politik und deren Proponenten zunehmend entfremdet hat. Besonders ‚die Islamophobie’ der Freiheitlichen hat Tayari, die vor Jahrzehnten zum Islam konvertiert ist, persönlich getroffen. ‚Ich habe das mir gegenüber auch als unsensibel und widersprüchlich empfunden, weil man ja andererseits kein Problem hatte, mein Know-how beim Aufbau des Büros zu nutzen.’ Apropos Büro: Tschürtz habe den Wechsel von der Oppositions- auf die Regierungsbank ‚unterschätzt’, das zeige sich auch an der Personalpolitik im Regierungsbüro. Der FPÖ-Chef habe dort viele persönliche Vertraute, deren Qualifikation nicht immer den Anforderungen im Kabinett eines Spitzenpolitikers entspräche. Das sei auch dem Umstand geschuldet, dass die Blauen im Land im Vergleich zu früheren Regierungsparteien ‚über keinen entsprechenden Personalpool verfügen’, analysiert Tayari.“ (kurier.at, 30.11.18)
Damit folgt Sara-Tayari einer Reihe von burgenländischen FPÖ-VertreterInnen, die seit der Regierungsübernahme die Partei verlassen haben oder verlassen mussten. Der dünne Personalpool wird also zunehmend noch dünner.
Das rechte Wort der Woche
„Alle, die sich jetzt beschweren: Es kann sich jeder bei mir melden und gerne zwei, drei mit nach Hause nehmen. Wenn er die Obsorge übernimmt, habe ich kein Problem damit. Jeder kann sich gerne zwei, drei Jugendliche mit nach Hause nehmen, kann auf sie aufpassen, kann sie pflegen und hegen.“
Gottfried Waldhäusl über jugendliche Asylwerber, die er in einer indiskutablen Unterkunft in Drasenhofen internieren hat lassen (zit. nach kurier.at, 30.11.18)
Habe jetzt eine Strafanzeigen wegen ungerechtfertigte Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch gegen Stacheldraht-Waldhäusl verfasst, die morgen bei der Staatsanwaltschaft einlagen wird.
— Prof.Dr.Georg Zanger (@GeorgZanger) 2. Dezember 2018