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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 8 Minuten

Mélange KW 48/18

Wir ken­nen das: Da lei­dest Du an einer Schul­ter­ver­let­zung, willst Dei­nen Arm zum Jubel hoch­reis­sen, und raus kommt eine Art Hit­ler­gruß. Ist einem Tiro­ler Hob­by­rad­sport­ler gleich fünf Mal pas­siert. Und vor Gericht sind ihm dann auch noch drei Fin­ger in die Höhe gefah­ren. Ein ande­rer Tiro­ler hat Adolf Hit­ler ange­ru­fen: „Adolf, bit­te mel­de Dich!“ Natür­lich nur zum Spaß! Zwei Par­tei­aus­trit­te müss­te die FPÖ in der letz­ten Woche ver­schmer­zen, ein­mal wegen Nazi­freund­lich­keit und ein­mal wegen zuneh­men­der Isla­mo­pho­bie. „Das rech­te Wort der Woche“ kommt vom nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Lan­des­rat Gott­fried Wald­häusl, der hof­fent­lich bald selbst nach Hau­se geschickt wer­den wird. Gegen ihn wur­de auch Anzei­ge erstattet.

3. Dez. 2018
Rückblick Diverses
Rückblick Diverses

Wien/Mondsee: Der rechte Arm des Radsportlers
Innsbruck: Hoch die Hände – Wochenende!
Salzburg: Hitlergruß im Fußballstadion
Linz/Amstetten: Friedhofsstadtrat muss zur „Dialog statt Hetze“-Schulung
Oberwart: bereits dritte Verurteilung wegen Verhetzung
Eisenstadt/Lockenhaus: 8,88km-Verfahren eingestellt
St. Gilgen/Salzburg: „88“ und Hakenkreuze auf Gartenhaus
Klagenfurt: Hakenkreuz-Ritzereien aus Langeweile
Vorarlberg/Burgenland: Zwei FPÖ-Austritte in einer Woche
Das rechte Wort der Woche

 

Wien/Mondsee: Der rechte Arm des Radsportlers

Wir haben ja schon vie­le „Erklä­run­gen“ gehört, war­um dem NS zuge­rech­ne­te Ges­ten anders gemeint gewe­sen sein sol­len – die berühm­tes­te die­ser Aus­le­gun­gen hat Stra­che mit dem Küh­nen­gruß gelie­fert, die eine Bestel­lung von „drei Bier“ gewe­sen sein soll.

Eine ori­gi­nel­le Erklä­rung für sei­ne zum Hit­ler­gruß aus­ge­streck­te Hand hat nun der 79-jäh­ri­ger Hob­by­rad­sport­ler und His­to­ri­ker Hans U. vor Gericht gelie­fert: Er habe bei der Sie­ger­eh­rung sei­nen Arm wegen einer Ver­let­zung so heben müs­sen. „Seit 1958 sit­ze er ‚im Renn­sat­tel’, habe seit­dem 82 Unfäl­le gebaut und den­noch 700 Sie­ge erzielt. Aus die­sem Grund habe er sei­ne mehr­fach ope­rier­te rech­te Hand vor Freu­de in die Höhe gereckt. Wegen sei­ner kaput­ten Schul­ter kön­ne er den Arm nicht mehr ganz nach oben stre­cken, wes­halb sei­ne Ges­te miss­in­ter­pre­tiert hät­te wer­den kön­nen.Für den Staats­an­walt stand es außer Zwei­fel, dass der stu­dier­te His­to­ri­ker ‚Sym­pa­thie zum Drit­ten Reich’ zei­ge. So pos­te­te er ent­spre­chen­de Kom­men­ta­re im Inter­net. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­de in einem Zim­mer ein Auf­kle­ber auf einer Bücher­vi­tri­ne mit einem Zitat der Reichs­schrift­tums­kam­mer ‚Lesen macht dumm und gewalt­tä­tig’ ent­deckt. Dies sei ein Andenken an sei­nen toten Sohn, recht­fer­tig­te sich der Ange­klag­te, was im Gerichts­saal doch für Ver­wun­de­rung sorg­te.“ (kleinezeitung.at, 29.11.18) Das Gericht sah das offen­bar anders, der Ange­klag­te wur­de nicht rechts­kräf­tig zu zwölf Mona­ten bedingt auf drei Jah­re und einer Geld­stra­fe von 3.000 Euro ver­ur­teilt. „Sofort nach der Urteils­ver­kün­dung mel­det der Ange­klag­te drei Tage Bedenk­zeit an und streck­te dazu drei Fin­ger sei­ner erho­be­nen Hand in die Höhe. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab.” Hat er auch drei Bier bestellt?

Frei­ge­spro­chen wur­de der Ver­an­stal­tungs­mo­de­ra­tor Rudi S., der laut Augen­zeu­gen die Ges­te des Rad­fah­rers gese­hen und sogar gut­hei­ßend kom­men­tiert haben soll.

Innsbruck: Hoch die Hände – Wochenende!

Über Humor lässt sich bekannt­lich strei­ten, wenn er aller­dings mit Wie­der­be­tä­ti­gung ver­bun­den ist, könn­te man­chen das Lachen im Hal­se ste­cken blei­ben. Ein 49-Jäh­ri­ger lan­de­te des­we­gen vor dem Inns­bru­cker Schwur­ge­richt: „‚Hoch die Hän­de – Wochen­en­de!’ Ein Bild von Adolf Hit­ler samt sei­nem Gruß, ver­bun­den mit den offen­bar humor­vol­len Wor­ten, war eines der Pos­tings, wes­halb der Kraft­fah­rer am Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt auf der Ankla­ge­bank Platz neh­men muss­te. Wei­te­re Bei­spie­le waren ein Por­trät des Füh­rers in einem Bil­der­rah­men mit der Auf­schrift ‚Ohne dich ist alles doof’, das Video einer Tas­se mit dem Kon­ter­fei von Hit­ler mit dem Text ‚Ver­misst seit 1945 – Adolf, bit­te mel­de Dich! Deutsch­land braucht Dich!’ oder ein Video, in dem sich Sol­da­ten zum Haken­kreuz for­mie­ren. Die­se und ähn­li­che Nach­rich­ten schick­te der Ange­klag­te offen­bar an fünf Freun­de in einer Whats­App-Grup­pe.In acht Punk­ten wur­de der Fami­li­en­va­ter mit dem knapps­ten aller Ent­schei­dun­gen – einem vier zu vier der Geschwo­re­nen – frei­ge­spro­chen. Für ein Video und dem Bild ‚Hoch die Hän­de’ schramm­te er aber knapp an einer unbe­ding­ten Gefäng­nis­stra­fe vor­bei. Er wur­de – noch nicht rechts­kräf­tig – zu einem Jahr beding­ter Haft ver­ur­teilt. Und sein Han­dy wird nun ein­ge­zo­gen.“ (Kro­nen Zei­tung, 30.11.2018, S. 30) Bleibt zu hof­fen, dass dem Ange­klag­ten das Lachen im Hals ste­cken bleibt.

Das „Adolf bitte melde dich, Deutschland braucht dich“ ist ein bekanntes Nazi-Sujet, das seit Jahrzehnten verbreitet wird, durch die sozialen Medien umsomehr. (Von uns wurde das Bild etwas verwackelt.)
Das „Adolf bit­te mel­de dich, Deutsch­land braucht dich“ ist ein bekann­tes Nazi-Sujet, das seit Jahr­zehn­ten ver­brei­tet wird, durch die sozia­len Medi­en umso­mehr. (Von uns wur­de das Bild etwas verwackelt.)

Salzburg: Hitlergruß im Fußballstadion

Einen rechts­kräf­ti­gen Frei­spruch gab’s für einen 30-jäh­ri­gen Salz­bur­ger, der im Fuß­ball­sta­di­on mit Hit­ler­gruß auf­ge­tre­ten war und via Whats­app zwei Pos­tings mit Foto­mon­ta­gen Adolf Hit­lers geschickt haben soll. „Der Ange­klag­te (…) beteu­er­te im Pro­zess, mit der NS-Ideo­lo­gie nichts zu tun zu haben. Die Geschwo­re­nen sahen offen­sicht­lich kei­nen Wie­der­be­tä­ti­gungs­vor­satz — sie spra­chen den 30-Jäh­ri­gen näm­lich ein­stim­mig frei.“ (sn.at, 27.11.18) ORF.at berich­tet, der Frei­spruch sei im Zwei­fel erfolgt, weil er auf der Video­auf­nah­me im Fuß­ball­sta­di­on nicht ein­deu­tig iden­ti­fi­zier­bar gewe­sen sei und die WA-Nach­richt nur an einen Emp­fän­ger geschickt habe.

Linz/Amstetten: Friedhofsstadtrat muss zur „Dialog statt Hetze“-Schulung

Viel Auf­se­hen hat­te im August der Amstett­ner FPÖ-Stadt­rat Bru­no Weber wegen eines homo­phob-ras­sis­ti­schen Face­book-Kom­men­tars (https://www.stopptdierechten.at/2018/08/16/die-fpoe-in-der-welt-von-gestern-homophob-und-rassistisch/) erregt, nun stand der ehe­ma­li­ge Wohn­stadt­rat, dem inzwi­schen die Fried­hofs- und Bestat­tungs­a­gen­den über­tra­gen wor­den waren, vor Gericht. Die Ver­hand­lung ende­te für den FPÖ-Poli­ti­ker äußerst glimpf­lich: „Höpfl [Rich­te­rin, Anmk.] schlug dem Ange­klag­ten vor, an dem Pro­jekt ‚Dia­log statt Hass’ teil­zu­neh­men, das der Ver­ein Neu­start anbie­tet. Auf des­sen Web­site heißt es dazu: ‚Die Beschul­dig­ten sol­len ihr Fehl­ver­hal­ten ver­ste­hen, ein­se­hen und erken­nen, wie sie ihre Mei­nung äußern kön­nen, ohne ande­re abzu­wer­ten.’ Nimmt Weber dar­an teil, ist er nicht vor­be­straft, und das Ver­fah­ren wird nach einer Pro­be­zeit von zwei Jah­ren ein­ge­stellt. Der unbe­schol­te­ne Poli­ti­ker akzep­tier­te, eben­so die Staats­an­walt­schaft.“ (derstandard.at, 26.11.18) Wir wün­schen dem Stadt­rat eine erfolg- und vor allem lehr­rei­che Kursteilnahme.

Oberwart: bereits dritte Verurteilung wegen Verhetzung

Zum wie­der­hol­ten Mal stand ein 41-jäh­ri­ger Bur­gen­län­der wegen Ver­het­zung vor Gericht, zum wie­der­hol­ten Mal wur­de er ver­ur­teilt. „Es ging dies­mal um zwei Pos­tings auf Face­book, die der Ange­klag­te am 29. Sep­tem­ber und 7. Dezem­ber 2017 ver­fasst hat­te. In einem Pos­ting beschimpf­te er, mit Kraft­aus­drü­cken unter­legt, Mus­li­me, in der zwei­ten Ver­öf­fent­li­chung rief er dazu auf, einen Ver­däch­ti­gen, der in Deutsch­land einen Poli­zis­ten atta­ckiert haben soll, ‚in Schnaps zu erträn­ken und mit Schwei­ne­schmalz ein­zu­rei­ben.’“ (BVZ Nr. 48 / 2018 vom 28.11.2018, S. 15) Das Straf­maß: Zehn Mona­te bedingt als Zusatz zum im Mai die­ses Jah­res ver­häng­ten Urteil von 4.800.- und acht Mona­ten bedingt.

Eisenstadt/Lockenhaus: 8,88km-Verfahren eingestellt

Der FPÖ-Gemein­de­rat und Obmann der Wan­der­gil­de von Hir­schen­stein, Harald Mül­ler, wur­de vom Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen. Er hat­te bei einer Mes­sung der Län­ge einer Wan­der­stre­cke – ein­mal 8,5 und ein­mal 8,9km – das bemer­kens­wer­te arith­me­ti­sche Mit­tel von 8,88km ange­ge­ben. Nun beim Pro­zess war die Län­ge der Wan­der­stre­cke angeb­lich doch exakt 8,88m: „Das Ver­fah­ren wur­de ein­ge­stellt, da der Beschul­dig­te ange­ge­ben hat, dass das die exak­te Abmes­sung gewe­sen sei. Das haben zwei wei­te­re Zeu­gen bei ihrer Ein­ver­nah­me bestä­tigt“, so der Spre­cher der Staats­an­walt­schaft Eisen­stadt, Roland Koch. Es hand­le sich hier­bei höchst­wahr­schein­lich um einen Zufall, den der Beschul­dig­te nach­voll­zieh­bar erklärt habe. 8,88 Kilo­me­ter sei das Ergeb­nis der Abmes­sung. ‚Eine pro­pa­gan­dis­ti­sche Absicht ist nicht nach­weis­bar’, sag­te Koch.” (burgenland.orf.at, 26.11.18) Ob sein Auto­kenn­zei­chen, wie der Kurier im Sep­tem­ber schrieb, wirk­lich auch die 88 beinhal­tet, war in den Berich­ten über den Pro­zess nicht zu lesen.

St. Gilgen/Salzburg: „88“ und Hakenkreuze auf Gartenhaus

Die Poli­zei ermit­telt im Fall einer Nazi-Schmie­re­rei wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, „nach­dem bis­lang unbe­kann­te Täter am Wochen­en­de in St. Gil­gen die Türe eines Gar­ten­hau­ses mit NS-Sym­bo­len ange­sprüht [haben]. Sie sprüh­ten Haken­kreu­ze und Zif­fern, etwa die Zahl 88.” (salzburg.orf.at, 2.12.18)

Klagenfurt: Hakenkreuz-Ritzereien aus Langeweile

Mit Van­da­lis­mus und Haken­kreu­zen auf Poli­zei­au­tos hat­ten sich drei 16-Jäh­ri­ge offen­bar die Zeit ver­trie­ben. „Auf­grund umfang­rei­cher Ermitt­lun­gen und Befra­gun­gen durch Poli­zei­be­am­te der PI Viktring konn­ten drei 16-jäh­ri­ge Bur­schen (zwei Kla­gen­fur­ter und ein Vil­la­cher) aus­ge­forscht wer­den. Die­se zeig­ten sich in den Ein­ver­nah­men gestän­dig und gaben als Motiv Lan­ge­wei­le an.” Nun wer­den sie wohl Beschäf­ti­gung vor Gericht erhal­ten. (kleinezeitung.at, 26.11.18)

Vorarlberg/Burgenland: Zwei FPÖ-Austritte in einer Woche

Die Nase voll von ihrer Par­tei hat die Hohen­em­ser FP-Poli­ti­ke­rin Sig­rid Bränd­le: Sie nütz­te die Absa­ge einer Ein­la­dung zur Par­tei­weih­nachts­fei­er gleich für ihren Par­tei­aus­tritt. Bri­sant dabei ihre Begrün­dung: „Da ich die Frei­heit­li­chen nur als nazi­freund­lich erlebt habe, dan­ke ich für die Ein­la­dung, möch­te aber auf die­ser Lis­te nie mehr auf­schei­nen.“ (Vor­arl­ber­ger Nach­rich­ten, 1.12.2018)

Abrech­nung mit der eige­nen Lis­te! Hohen­em­ser Stadt­ver­tre­te­rin Sig­rid Bränd­le: „… erle­be die Frei­heit­li­chen nur als nazi­freund­lich …“ pic.twitter.com/hLhFNRuLiG

— Harald Wal­ser (@haraldwalser) 1. Dezem­ber 2018

Zuvor war Bränd­le bereits als einer der­je­ni­gen auf­ge­fal­len, die Kanz­ler Kurz Mit­te Novem­ber in Bre­genz wegen der unmensch­li­chen Asyl­po­li­tik der Regie­rung zur Rede stellten.

Auch die Büro­lei­te­rin des bur­gen­län­di­schen FPÖ-Chefs Johann Tschürtz hat von den Blau­en genug. Edith Sara-Taya­ri tat die­sen Schritt, weil ihr aus ihrer Sicht unge­recht­fer­tigt das Ver­trau­en ent­zo­gen wor­den sei und sie „sich von blau­er Poli­tik und deren Pro­po­nen­ten zuneh­mend ent­frem­det hat. Beson­ders ‚die Isla­mo­pho­bie’ der Frei­heit­li­chen hat Taya­ri, die vor Jahr­zehn­ten zum Islam kon­ver­tiert ist, per­sön­lich getrof­fen. ‚Ich habe das mir gegen­über auch als unsen­si­bel und wider­sprüch­lich emp­fun­den, weil man ja ande­rer­seits kein Pro­blem hat­te, mein Know-how beim Auf­bau des Büros zu nut­zen.’ Apro­pos Büro: Tschürtz habe den Wech­sel von der Oppo­si­ti­ons- auf die Regie­rungs­bank ‚unter­schätzt’, das zei­ge sich auch an der Per­so­nal­po­li­tik im Regie­rungs­bü­ro. Der FPÖ-Chef habe dort vie­le per­sön­li­che Ver­trau­te, deren Qua­li­fi­ka­ti­on nicht immer den Anfor­de­run­gen im Kabi­nett eines Spit­zen­po­li­ti­kers ent­sprä­che. Das sei auch dem Umstand geschul­det, dass die Blau­en im Land im Ver­gleich zu frü­he­ren Regie­rungs­par­tei­en ‚über kei­nen ent­spre­chen­den Per­so­nal­pool ver­fü­gen’, ana­ly­siert Taya­ri.“ (kurier.at, 30.11.18)

Damit folgt Sara-Taya­ri einer Rei­he von bur­gen­län­di­schen FPÖ-Ver­tre­te­rIn­nen, die seit der Regie­rungs­über­nah­me die Par­tei ver­las­sen haben oder ver­las­sen muss­ten. Der dün­ne Per­so­nal­pool wird also zuneh­mend noch dünner.

Das rechte Wort der Woche

„Alle, die sich jetzt beschwe­ren: Es kann sich jeder bei mir mel­den und ger­ne zwei, drei mit nach Hau­se neh­men. Wenn er die Obsor­ge über­nimmt, habe ich kein Pro­blem damit. Jeder kann sich ger­ne zwei, drei Jugend­li­che mit nach Hau­se neh­men, kann auf sie auf­pas­sen, kann sie pfle­gen und hegen.“

Gott­fried Wald­häusl über jugend­li­che Asyl­wer­ber, die er in einer indis­ku­ta­blen Unter­kunft in Dra­sen­ho­fen inter­nie­ren hat las­sen (zit. nach kurier.at, 30.11.18)

Habe jetzt eine Straf­an­zei­gen wegen unge­recht­fer­tig­te Frei­heits­be­rau­bung und Amts­miss­brauch gegen Sta­chel­draht-Wald­häusl ver­fasst, die mor­gen bei der Staats­an­walt­schaft ein­la­gen wird.

— Prof.Dr.Georg Zan­ger (@GeorgZanger) 2. Dezem­ber 2018

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