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Der Presserat – ein zahnloser Kontrolleur

Seit 2011 prüft auch der Öster­rei­chi­sche Pres­se­rat wie­der Beschwer­den, die sich gegen eine unkor­rek­te, dis­kri­mi­nie­ren­de und die Men­schen­wür­de ver­let­zen­de Bericht­erstat­tung rich­ten. Das Sank­ti­ons­sys­tem des Pres­se­rats ist mil­de, eigent­lich völ­lig unzu­rei­chend, denn die schärfs­te Sank­ti­on ist ein öffent­lich aus­ge­spro­che­ner Tadel. Wir haben uns das etwas genau­er umge­se­hen. Nach einer 2001 durch den Aus­tritt des Ver­ban­des Österreichischer […]

4. Dez 2018
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Nach einer 2001 durch den Aus­tritt des Ver­ban­des Öster­rei­chi­scher Zei­tun­gen (VÖZ) beding­ten Zwangs­pau­se hat sich der Öster­rei­chi­sche Pres­se­rat 2010 als Selbst­kon­troll­organ der öster­rei­chi­schen Print­me­di­en neu kon­sti­tu­iert und prüft seit 2011 die Beschwer­den Betrof­fe­ner, die Mit­tei­lun­gen Drit­ter und in ganz weni­gen Fäl­len „eigen­stän­di­ge“ Wahr­neh­mun­gen (die durch den Pres­se­rat selbst getä­tig­ten) und ver­öf­fent­licht Ent­schei­dun­gen aktu­ell und in Jahresberichten.

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Und schon vor einer Prü­fung grei­fen gewich­ti­ge Einschränkungen:

  • Für Radio, Fern­se­hen und Web­sei­ten ohne Bezug zu einem Print­me­di­um ist der Pres­se­rat nicht zustän­dig („unzensuriert.at“ ist z.B. ein Medi­um ohne Printausgabe).
  • Wie schon beim „alten“ Pres­se­rat ver­wei­gert sich die „Kro­nen­zei­tung“ der Schieds­ge­richts­bar­keit des Pres­se­ra­tes. Eben­so ver­wei­gern „heu­te“, „Die gan­ze Woche“ und das Gra­tis­me­di­um „oe24.at“ (nicht aber „Öster­reich“!) und damit die auf­la­gen- und reich­wei­ten­stärks­ten Tages­zei­tun­gen des Lan­des. Die rech­ten bzw. FPÖ-nahen Blät­ter „alles roger?“ „Aula“ (bis 2018), „Info-direkt“, „Neue Freie Zei­tung“, „Wochen­blick“ und „Zur Zeit“ machen eben­falls nicht mit.
  • Wer Beschwer­de beim Pres­se­rat ein­bringt, weil er oder sie per­sön­lich betrof­fen ist, der muss auf den Rechts­weg ver­zich­ten und unter­wirft sich der Schieds­ge­richts­bar­keit des Presserates.

Am Anfang – nach all den oben genann­ten Ein­schrän­kun­gen – ste­hen also Beschwer­den von Betrof­fe­nen oder „Mit­tei­lun­gen“ Drit­ter, wonach ein Medi­um gegen den Ehren­ko­dex für die öster­rei­chi­sche Pres­se ver­sto­ßen haben könn­te. Zum Pro­ze­de­re heißt es beim Presserat:

Beschwer­den und Mit­tei­lun­gen kön­nen einer Ombuds­per­son zuge­wie­sen wer­den, um eine ein­ver­nehm­li­che Streit­schlich­tung zu ver­su­chen. Kann kei­ne ein­ver­nehm­li­che Lösung erzielt wer­den, ent­schei­det der Senat über die Ange­le­gen­heit.

Das ist nicht wirk­lich ein­deu­tig. Auch kön­nen Medi­en, die sich nicht der Schieds­ge­richts­bar­keit unter­wer­fen, als Fol­ge von „Mit­tei­lun­gen“ zwar gerügt wer­den, sich auch an einer ein­ver­nehm­li­chen Streit­schlich­tung durch eine Ombuds­per­son betei­li­gen, aber nicht an einem Beschwer­de­ver­fah­ren. Wobei die „här­tes­te“ Sank­ti­on im Beschwer­de­ver­fah­ren ja ohne­hin nur die Ver­öf­fent­li­chung des Urteils­spruchs (= Tadels) des Schieds­ge­richts im jeweils betrof­fe­nen Medi­um ist.

In die öster­rei­chi­sche Wirk­lich­keit über­setzt, heißt das: Print­me­di­en, die über­durch­schnitt­lich het­zen, dis­kri­mi­nie­ren oder ande­re Regeln des Ehren­ko­dex nicht ein­hal­ten, ent­zie­hen sich von vorn­her­ein den zahn­lo­sen Ver­fah­ren des Pres­se­rats und haben so nur die schlech­te Nach­re­de ande­rer Medi­en zu befürchten.

Per­so­nen, die von der Bericht­erstat­tung sol­cher Medi­en per­sön­lich nega­tiv betrof­fen sind („Beschwer­den“), kann man daher in den meis­ten Fäl­len nur den Rechts­weg anra­ten – wenn sie men­tal und finan­zi­ell dazu in der Lage bzw. wil­lens sind. Selbst da gibt es aber Risiken.

Am Bei­spiel „Wochen­blick“

Als der ÖVP-Bür­ger­meis­ter von Tulln im Früh­jahr 2017 vom FPÖ-nahen „Wochen­blick“ wahr­heits­wid­rig beschul­digt wur­de, an der Ver­tu­schung einer Ver­ge­wal­ti­gung durch Asyl­wer­ber mit­ge­wirkt zu haben, klag­te der den „Wochen­blick“, nach­dem er zuvor in Shit­s­torms auf Face­book als „Volks­ver­rä­ter”, „Migra­ti­ons­af­fe”, „Ver­tu­scher” und „Ver­bre­cher” beschimpft wor­den war – auch mit mas­si­ven gefähr­li­chen Dro­hun­gen gegen sich und sei­ne Fami­lie. Das Gericht stell­te zwar fest , dass es sich um „ten­den­ziö­se und äußerst rei­ße­ri­sche“ Bericht­erstat­tung gehan­delt habe, die ein Poli­ti­ker aller­dings aus­hal­ten müsse.

Anders lief es aller­dings bei einem Bericht des „Wochen­blick“ über eine Stu­di­en­rei­se der Gewerk­schafts­ju­gend nach Bar­ce­lo­na im Sep­tem­ber 2017. Weil der „Wochen­blick“ dar­aus ein „Anti­fa-Semi­nar“ mach­te und die „Anti­fa“ unter Ter­ror­ver­dacht stell­te, klag­te die Gewerk­schaft GPA-djp OÖ und gewann.

3.000 Euro Geld­stra­fe muss­te der „Wochen­blick“ dem anti­fa­schis­ti­schen Jour­na­lis­ten Tho­mas Ram­mer­stor­fer zah­len, nach­dem er ihn im Mai 2017 wahr­heits­wid­rig beschul­digt hat­te, sich absicht­lich und ille­gal an Schü­le­rIn­nen berei­chert zu haben.

Alle drei Gerichts­ur­tei­le betref­fen Berich­te des „Wochen­blick“ im Jahr 2017. Auch der Pres­se­rat setz­te sich im Jahr 2017 mehr­fach mit dem „Wochen­blick“ aus­ein­an­der. 15 Fäl­le wur­den an das Gre­mi­um her­an­ge­tra­gen, aber nur in einem Fall wur­de ein „Ver­stoß“ regis­triert, in einem zwei­ten gab’s einen Brief an den Chef­re­dak­teur des „Wochen­blick“, in dem die­ser auf­ge­for­dert wur­de, „der­ar­ti­ge dis­kri­mi­nie­ren­de Unter­tö­ne in Zukunft zu unter­las­sen“, und in einem wei­te­ren Fall wur­de in einem „Hin­weis“ ein für den Pres­se­rat „gering­fü­gi­ger Ver­stoß“ gegen den Ehren­ko­dex für die öster­rei­chi­sche Pres­se gerügt. Da wer­den die „Wochenblick“-Verantwortlichen aber ordent­lich gezit­tert haben!

Wochenblick: Soros stürzte Silberstein (1)
Wochen­blick: Sor­os stürz­te Sil­ber­stein (1)

Dass der „Wochen­blick“ seit 2017 gegen Geor­ge Sor­os in ein­schlä­gig bekann­ter Wei­se kam­pag­nis­iert, ihm schon Mona­te vor Sil­ber­stein fra­gend unter­stellt, hin­ter der Kurz-Kan­di­da­tur zu ste­hen, bei Unru­hen in Kata­lo­ni­en mit­zu­mi­schen usw., das alles beschäf­tig­te den Pres­se­rat offen­sicht­lich nicht. Was neben den drei ver­öf­fent­lich­ten Fäl­len näm­lich in den ande­ren zwölf Hin­wei­sen an den Pres­se­rat her­an­ge­tra­gen wur­de, wird nicht veröffentlicht.

Wochenblick: Soros stürzt Silberstein (2)
Wochen­blick: Sor­os stürzt Sil­ber­stein (2)
Wochenblick Oktober 17: Soros Unruhen Katalonien
Wochen­blick Okto­ber 17: Sor­os Unru­hen Katalonien
Wochenblick: Soros in Katalonien aktiv
Wochen­blick: Sor­os in Kata­lo­ni­en aktiv

Kei­ne Kon­se­quenz bei Verstößen

Wie aber sieht es ins­ge­samt mit den Beschwer­den und Mit­tei­lun­gen an den Pres­se­rat aus? 2011 wur­den 80 Fäl­le an den Pres­se­rat her­an­ge­tra­gen, bei neun davon wur­den Ver­stö­ße fest­ge­stellt, 2012 waren es 145 Fäl­le und 13 Ver­stö­ße, 2014 238 Fäl­le und 35 Ver­stö­ße. 2015 war der Peak bei den Ver­stö­ßen (46), nicht aber bei den Fäl­len (253). 2017 wur­den 320 Fäl­le regis­triert und 30 Verstöße.

Immer wie­der mal in die­sen Jah­ren waren die rech­ten Zei­tun­gen bei den Ver­stö­ßen dabei, vier­mal Möl­zers „Zur Zeit“, nur ein­mal (!) die „Aula“, „Info-direkt“ und die „Neue Freie Zei­tung“. Der „Wochen­blick“ steht schon in sei­nem Grün­dungs­jahr 2016 mit drei Ver­stö­ßen in der Sta­tis­tik, 2017 mit einem. Ein Blick in die bis­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen für das Jahr 2018 ver­rät, dass der „Wochen­blick“ auch heu­er wie­der in der Kate­go­rie „Ver­stö­ße“ und „Hin­wei­se“ auf­schei­nen wird. Kon­se­quen­zen für die Bericht­erstat­tung sind mit gro­ßer Sicher­heit auszuschließen.

Fallstatistik Presserat 2017
Fall­sta­tis­tik Pres­se­rat 2017

Der „Wochen­blick“ erhält bis­lang noch kei­ne Pres­se­för­de­rung durch den Bund – im Unter­schied zu Medi­en wie „Zur Zeit“ (45.000 Euro) und der FPÖ-Par­tei­zei­tung „Neue Freie Zei­tung“ (50.000 Euro). Dafür wer­den die diver­sen bläu­li­chen Print­or­ga­ne ger­ne mit Inse­ra­ten von blau­en Minis­tern bedacht. Die gehen auch ins Geld – und wir­ken wie eine Unter­stüt­zung für die Berichterstattung.

Glei­ches gilt natür­lich auch für die gro­ßen Print­me­di­en, die sich – so wie die bläu­li­chen – den mil­den Rügen des Pres­se­rats ohne jede Kon­se­quenz ent­zie­hen kön­nen. Sie erhal­ten die Pres­se­för­de­rung des Bun­des eben­so wie üppi­ge Inse­ra­ten­zu­tei­lun­gen diver­ser Minis­te­ri­en, auch wenn sie häu­fig gegen die Ethik­re­geln des Pres­se­ra­tes verstoßen.

Der Pres­se­rat wird für sei­ne Arbeit vom Bund mit einer Sub­ven­ti­on bedacht, die Print­me­di­en, die sich dem Pres­se­rat ent­zie­hen und/oder sich lau­fend nicht an sei­ne Regeln hal­ten, wer­den mit Pres­se­för­de­rung und Inse­ra­ten belohnt – ein unhalt­ba­rer Zustand!