Nach einer 2001 durch den Austritt des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bedingten Zwangspause hat sich der Österreichische Presserat 2010 als Selbstkontrollorgan der österreichischen Printmedien neu konstituiert und prüft seit 2011 die Beschwerden Betroffener, die Mitteilungen Dritter und in ganz wenigen Fällen „eigenständige“ Wahrnehmungen (die durch den Presserat selbst getätigten) und veröffentlicht Entscheidungen aktuell und in Jahresberichten.

Und schon vor einer Prüfung greifen gewichtige Einschränkungen:
- Für Radio, Fernsehen und Webseiten ohne Bezug zu einem Printmedium ist der Presserat nicht zuständig („unzensuriert.at“ ist z.B. ein Medium ohne Printausgabe).
- Wie schon beim „alten“ Presserat verweigert sich die „Kronenzeitung“ der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates. Ebenso verweigern „heute“, „Die ganze Woche“ und das Gratismedium „oe24.at“ (nicht aber „Österreich“!) und damit die auflagen- und reichweitenstärksten Tageszeitungen des Landes. Die rechten bzw. FPÖ-nahen Blätter „alles roger?“ „Aula“ (bis 2018), „Info-direkt“, „Neue Freie Zeitung“, „Wochenblick“ und „Zur Zeit“ machen ebenfalls nicht mit.
- Wer Beschwerde beim Presserat einbringt, weil er oder sie persönlich betroffen ist, der muss auf den Rechtsweg verzichten und unterwirft sich der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserates.
Am Anfang – nach all den oben genannten Einschränkungen – stehen also Beschwerden von Betroffenen oder „Mitteilungen“ Dritter, wonach ein Medium gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen haben könnte. Zum Prozedere heißt es beim Presserat:
„Beschwerden und Mitteilungen können einer Ombudsperson zugewiesen werden, um eine einvernehmliche Streitschlichtung zu versuchen. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, entscheidet der Senat über die Angelegenheit.“
Das ist nicht wirklich eindeutig. Auch können Medien, die sich nicht der Schiedsgerichtsbarkeit unterwerfen, als Folge von „Mitteilungen“ zwar gerügt werden, sich auch an einer einvernehmlichen Streitschlichtung durch eine Ombudsperson beteiligen, aber nicht an einem Beschwerdeverfahren. Wobei die „härteste“ Sanktion im Beschwerdeverfahren ja ohnehin nur die Veröffentlichung des Urteilsspruchs (= Tadels) des Schiedsgerichts im jeweils betroffenen Medium ist.
In die österreichische Wirklichkeit übersetzt, heißt das: Printmedien, die überdurchschnittlich hetzen, diskriminieren oder andere Regeln des Ehrenkodex nicht einhalten, entziehen sich von vornherein den zahnlosen Verfahren des Presserats und haben so nur die schlechte Nachrede anderer Medien zu befürchten.
Personen, die von der Berichterstattung solcher Medien persönlich negativ betroffen sind („Beschwerden“), kann man daher in den meisten Fällen nur den Rechtsweg anraten – wenn sie mental und finanziell dazu in der Lage bzw. willens sind. Selbst da gibt es aber Risiken.
Am Beispiel „Wochenblick“
Als der ÖVP-Bürgermeister von Tulln im Frühjahr 2017 vom FPÖ-nahen „Wochenblick“ wahrheitswidrig beschuldigt wurde, an der Vertuschung einer Vergewaltigung durch Asylwerber mitgewirkt zu haben, klagte der den „Wochenblick“, nachdem er zuvor in Shitstorms auf Facebook als „Volksverräter”, „Migrationsaffe”, „Vertuscher” und „Verbrecher” beschimpft worden war – auch mit massiven gefährlichen Drohungen gegen sich und seine Familie. Das Gericht stellte zwar fest , dass es sich um „tendenziöse und äußerst reißerische“ Berichterstattung gehandelt habe, die ein Politiker allerdings aushalten müsse.
Anders lief es allerdings bei einem Bericht des „Wochenblick“ über eine Studienreise der Gewerkschaftsjugend nach Barcelona im September 2017. Weil der „Wochenblick“ daraus ein „Antifa-Seminar“ machte und die „Antifa“ unter Terrorverdacht stellte, klagte die Gewerkschaft GPA-djp OÖ und gewann.
3.000 Euro Geldstrafe musste der „Wochenblick“ dem antifaschistischen Journalisten Thomas Rammerstorfer zahlen, nachdem er ihn im Mai 2017 wahrheitswidrig beschuldigt hatte, sich absichtlich und illegal an SchülerInnen bereichert zu haben.
Alle drei Gerichtsurteile betreffen Berichte des „Wochenblick“ im Jahr 2017. Auch der Presserat setzte sich im Jahr 2017 mehrfach mit dem „Wochenblick“ auseinander. 15 Fälle wurden an das Gremium herangetragen, aber nur in einem Fall wurde ein „Verstoß“ registriert, in einem zweiten gab’s einen Brief an den Chefredakteur des „Wochenblick“, in dem dieser aufgefordert wurde, „derartige diskriminierende Untertöne in Zukunft zu unterlassen“, und in einem weiteren Fall wurde in einem „Hinweis“ ein für den Presserat „geringfügiger Verstoß“ gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse gerügt. Da werden die „Wochenblick“-Verantwortlichen aber ordentlich gezittert haben!

Dass der „Wochenblick“ seit 2017 gegen George Soros in einschlägig bekannter Weise kampagnisiert, ihm schon Monate vor Silberstein fragend unterstellt, hinter der Kurz-Kandidatur zu stehen, bei Unruhen in Katalonien mitzumischen usw., das alles beschäftigte den Presserat offensichtlich nicht. Was neben den drei veröffentlichten Fällen nämlich in den anderen zwölf Hinweisen an den Presserat herangetragen wurde, wird nicht veröffentlicht.



Keine Konsequenz bei Verstößen
Wie aber sieht es insgesamt mit den Beschwerden und Mitteilungen an den Presserat aus? 2011 wurden 80 Fälle an den Presserat herangetragen, bei neun davon wurden Verstöße festgestellt, 2012 waren es 145 Fälle und 13 Verstöße, 2014 238 Fälle und 35 Verstöße. 2015 war der Peak bei den Verstößen (46), nicht aber bei den Fällen (253). 2017 wurden 320 Fälle registriert und 30 Verstöße.
Immer wieder mal in diesen Jahren waren die rechten Zeitungen bei den Verstößen dabei, viermal Mölzers „Zur Zeit“, nur einmal (!) die „Aula“, „Info-direkt“ und die „Neue Freie Zeitung“. Der „Wochenblick“ steht schon in seinem Gründungsjahr 2016 mit drei Verstößen in der Statistik, 2017 mit einem. Ein Blick in die bisherigen Entscheidungen für das Jahr 2018 verrät, dass der „Wochenblick“ auch heuer wieder in der Kategorie „Verstöße“ und „Hinweise“ aufscheinen wird. Konsequenzen für die Berichterstattung sind mit großer Sicherheit auszuschließen.

Der „Wochenblick“ erhält bislang noch keine Presseförderung durch den Bund – im Unterschied zu Medien wie „Zur Zeit“ (45.000 Euro) und der FPÖ-Parteizeitung „Neue Freie Zeitung“ (50.000 Euro). Dafür werden die diversen bläulichen Printorgane gerne mit Inseraten von blauen Ministern bedacht. Die gehen auch ins Geld – und wirken wie eine Unterstützung für die Berichterstattung.
Gleiches gilt natürlich auch für die großen Printmedien, die sich – so wie die bläulichen – den milden Rügen des Presserats ohne jede Konsequenz entziehen können. Sie erhalten die Presseförderung des Bundes ebenso wie üppige Inseratenzuteilungen diverser Ministerien, auch wenn sie häufig gegen die Ethikregeln des Presserates verstoßen.
Der Presserat wird für seine Arbeit vom Bund mit einer Subvention bedacht, die Printmedien, die sich dem Presserat entziehen und/oder sich laufend nicht an seine Regeln halten, werden mit Presseförderung und Inseraten belohnt – ein unhaltbarer Zustand!