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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Landesgericht Wien: Strache liefert laufend Hetze

Vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt wur­de am 31.8. eine Kla­ge des FPÖ-Vor­sit­zen­den Heinz-Chris­ti­an Stra­che abge­han­delt. „DJ Mosa­ken” hat­te auf sei­ner pri­va­ten Face­book-Sei­te gepos­tet „Kein Respekt für Volks­het­zer!“ und dar­un­ter Fotos von Stra­che und Hit­ler mit weit geöff­ne­tem Mund bei einer Rede gestellt. Stra­che hat­te eine Ver­ur­tei­lung wegen Belei­di­gung und eine finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung bean­tragt – und verlor.

1. Sep. 2015

DJ Mosa­ken ist ein bekann­ter Hip-Hop-DJ. Fast eine hal­be Mil­li­on Fans fol­gen ihm auf Face­book. Auf sei­ne offi­zi­el­le FB-Sei­te hat er aktu­ell ein Foto gestellt, das ihn mit David Ala­ba zeigt. Dazu auch ein knap­per Kom­men­tar: „Ech­te Öster­rei­cher sehen auch manch­mal so aus.” DJ Mosa­ken ist im Alter von zwei Jah­ren nach Öster­reich gekom­men. Aus dem Iran, wo kurz zuvor Aja­tol­lah Kho­mei­ni die isla­mi­sche Revo­lu­ti­on aus­ge­ru­fen hatte.

Als am 20. Juni 2015 in Graz drei Men­schen getö­tet und Dut­zen­de durch einen Amok­fah­rer ver­letzt wer­den, hat Stra­che auf Face­book mit der Her­kunft und der Reli­gi­on des Atten­tä­ters gehetzt: „Wahn­sinns­tat in Graz! Der Täter ist aus Bos­ni­en. Ein reli­gi­ös begrün­de­tes Atten­tat wird nicht aus­ge­schlos­sen.“ Die het­ze­ri­sche Spe­ku­la­ti­on trug unzäh­li­ge Früch­te. Über Wochen hin­weg waren Hun­der­te damit beschäf­tigt, sich in immer neu­en Vari­an­ten dar­über aus­zu­brei­ten, dass es sich um ein geziel­tes Atten­tat isla­mi­scher Fun­da­men­ta­lis­ten gehan­delt habe und die Exe­ku­ti­ve bewusst Fak­ten verschweige.

Zwei­fel­los haben die Gra­zer Amok­fahrt und anschlie­ßend die ziel­ge­rich­te­te­te Het­ze, allen vor­an das Pos­ting von Stra­che, zu einer quan­ti­ta­ti­ven und qua­litia­ti­ven Stei­ge­rung von Het­ze in den sozia­len Netz­wer­ken bei­getra­gen. DJ Mosa­ken hat ziem­lich unmit­tel­bar auf Stra­ches Het­ze reagiert und sein Pos­ting „Kein Respekt für Volks­het­zer!“ online gestellt. Auf sei­ner pri­va­ten FB-Sei­te. Auch dort erfuhr er dafür viel Zustim­mung. Als ihn ein Pos­ter mahnt, den Ver­gleich zu löschen (gemeint waren wohl die Fotos), ant­wor­te­te Mosaken:

Kein Respekt für Volks­het­zer. Punkt. Das ist mei­ne Aus­sa­ge. Den Rest und den Ver­gleich kann sich jeder selbst im Kopf aus­ma­len. Das (sic!) bei­de Het­zer sind kannst du sicher nicht ver­leug­nen“. Vor Gericht bekennt er sich dazu, einen „kras­sen Ver­gleich“ gewählt zu haben, aber: “Wenn man auf Min­der­hei­ten los­geht, ist das ein legi­ti­mer Vergleich.

Das blaue Inter­net-Wach­or­gan „Erstaun­lich“ ver­bell­te DJ Mosa­ken Anfang Juli und unter­stell­te ihm, Stra­che als „Volks­ver­het­zer“ bezeich­net zu haben. Den Ver­gleich habe er außer­dem nur ange­stellt, um auf sich auf­merk­sam zu machen. Der Erstaun­lich-Schrei­ber scheint den recht­li­chen Unter­schied zwi­schen dem Vor­wurf der Het­ze und der straf­recht­lich rele­van­ten Ver­het­zung nicht ver­stan­den zu haben.


Erstaun­lich unintelligent

Der Rich­ter am Wie­ner Lan­des­ge­richt ist in sei­ner Urteils­be­grün­dung sehr klar und deut­lich: „Sie haben das wohl­über­legt for­mu­liert“, erklärt er und begrün­det es damit, dass Mosa­ken „Volks­het­zer” und nicht den straf­recht­lich rele­van­ten Begriff ‚Volks­ver­het­zer‘ ver­wen­det habe. Der „Volks­het­zer” sei „aber prak­tisch noto­risch, um nicht zu sagen: Herr Stra­che lie­fert dafür lau­fend ein Tat­sa­chen­sub­strat“ (derstandard.at, 31.8.15) führ­te der Rich­ter wei­ter aus, um schließ­lich fest­zu­hal­ten: „Das muss sich Stra­che gefal­len las­sen. Er ist einer der schil­lernds­ten Poli­ti­ker, da muss er sich deut­lich mehr Kri­tik gefal­len las­sen.“ (Stan­dard) Der Face­book-Ein­trag von Mosa­ken, so der Rich­ter, sei jeden­falls vom Recht auf Mei­nungs­frei­heit erfasst. Daher: Frei­spruch für Mosa­ken. Stra­ches Rechts­ver­tre­ter gab kei­ne Erklä­rung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Beleidigung | FPÖ | Hetze | Klage | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung | Wien

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