Landesgericht Wien: Strache liefert laufend Hetze

Vor dem Wiener Lan­des­gericht wurde am Mon­tag, 31.8., eine Klage des FPÖ-Vor­sitzen­den Hein­rich Stra­che abge­han­delt. DJ Mosak­en hat­te auf sein­er pri­vat­en Face­book-Seite gepostet „Kein Respekt für Volk­shet­zer!“ und darunter Fotos von Stra­che und Hitler mit weit geöffnetem Mund bei ein­er Rede gestellt. Stra­che hat­te eine Verurteilung wegen Belei­di­gung und eine finanzielle Entschädi­gung beantragt – und verlor.

DJ Mosak­en ist ein bekan­nter Hip-Hop-DJ. Fast eine halbe Mil­lion Fans fol­gen ihm auf Face­book. Auf seine offizielle FB-Seite hat er aktuell ein Foto gestellt, das ihn mit David Ala­ba zeigt. Dazu auch ein knap­per Kom­men­tar: “Echte Öster­re­ich­er sehen auch manch­mal so aus“. DJ Mosak­en ist im Alter von zwei Jahren nach Öster­re­ich gekom­men. Aus dem Iran, wo kurz zuvor Aja­tol­lah Khome­i­ni die islamis­che Rev­o­lu­tion aus­gerufen hatte.

Als am 20. Juni 2015 in Graz drei Men­schen getötet und Dutzende durch einen Amok­fahrer ver­let­zt wer­den, hat Stra­che auf Face­book mit der Herkun­ft und der Reli­gion des Atten­täters gehet­zt: „Wahnsinn­stat in Graz! Der Täter ist aus Bosnien. Ein religiös begrün­detes Atten­tat wird nicht aus­geschlossen“. Die het­zerische Speku­la­tion trug unzäh­lige Früchte. Tage, ja Wochen waren Hun­derte damit beschäftigt, sich in immer neuen Vari­anten darüber auszubre­it­en, dass es sich um ein gezieltes Atten­tat islamis­ch­er Fun­da­men­tal­is­ten gehan­delt habe und die Exeku­tive bewusst Fak­ten verschweige.

Zweifel­los haben die Graz­er Amok­fahrt und anschließend die ziel­gerichtetete Het­ze, allen voran das Post­ing von Stra­che, zu ein­er quan­ti­ta­tiv­en und quali­tia­tiv­en Steigerung von Het­ze in den sozialen Net­zw­erken beige­tra­gen. DJ Mosak­en hat ziem­lich unmit­tel­bar auf Stra­ches Het­ze reagiert und sein Post­ing „Kein Respekt für Volk­shet­zer!“ online gestellt. Auf sein­er pri­vat­en FB-Seite. Auch dort erfährt er viel Zus­tim­mung dafür. Als ihn ein Poster mah­nt, den Ver­gle­ich zu löschen (gemeint waren wohl die Fotos), antwortet Mosaken:

„Kein Respekt für Volk­shet­zer. Punkt. Das ist meine Aus­sage. Den Rest und den Ver­gle­ich kann sich jed­er selb­st im Kopf aus­malen. Das (sic!) bei­de Het­zer sind kannst du sich­er nicht ver­leug­nen“. Vor Gericht beken­nt er sich dazu, einen „krassen Ver­gle­ich“ gewählt zu haben, aber: “Wenn man auf Min­der­heit­en los­ge­ht, ist das ein legit­imer Ver­gle­ich“.


Blut­gruppe HC Negativ
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Das blaue Inter­net-Wachor­gan „Erstaunlich“ ver­bellte DJ Mosak­en Anfang Juli und unter­stellte ihm, Stra­che als „Volksver­het­zer“ beze­ich­net zu haben. Den Ver­gle­ich habe er außer­dem nur angestellt, um auf sich aufmerk­sam zu machen:

„Manche treten dann fast nackt auf und mas­tur­bieren mit dem Mikro­fon auf der Bühne“. Andere mas­tur­bieren mit sin­nentleerten Sätzen und zeigen so ihre geistige Nack­theit. Jeden­falls haben die Schreiber von „Erstaunlich“ den rechtlichen Unter­schied zwis­chen dem Vor­wurf der Het­ze und der strafrechtlich rel­e­van­ten Ver­het­zung noch nicht ver­standen. Ein „Erstaunlich“-Poster auch nicht den zwis­chen Türken und Iran­ern, als er zu dem Beitrag auf „Erstaunlich“ postet: „Wer befre­it diese Ker­le von der falschen Annahme, dass sie die dritte Türken­be­lagerung bere­its gewon­nen haben?“.


Erstaunlich unin­tel­li­gent
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Der Richter am Wiener Lan­des­gericht ist in sein­er Urteils­be­grün­dung sehr klar und deutlich:

„Sie haben das wohlüber­legt for­muliert“, erk­lärt er und begrün­det das damit, dass Mosak­en ‚Volk­shet­zer‘ und nicht den strafrechtlich rel­e­van­ten Begriff ‚Volksver­het­zer‘ ver­wen­det habe. Der ‚Volk­shet­zer‘ sei „aber prak­tisch notorisch, um nicht zu sagen: Herr Stra­che liefert dafür laufend ein Tat­sachen­sub­strat“, führte der Richter weit­er aus, um schließlich festzuhalten:

„Das muss sich Stra­che gefall­en lassen. Er ist ein­er der schillernd­sten Poli­tik­er, da muss er sich deut­lich mehr Kri­tik gefall­en lassen“. Der Face­book-Ein­trag von Mosak­en – so der Richter- sei jeden­falls vom Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit erfasst. Daher: Freis­pruch für Mosak­en. Stra­ches Rechtsvertreter gab keine Erk­lärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.