Vor dem Wiener Landesgericht wurde am Montag, 31.8., eine Klage des FPÖ-Vorsitzenden Heinrich Strache abgehandelt. DJ Mosaken hatte auf seiner privaten Facebook-Seite gepostet „Kein Respekt für Volkshetzer!“ und darunter Fotos von Strache und Hitler mit weit geöffnetem Mund bei einer Rede gestellt. Strache hatte eine Verurteilung wegen Beleidigung und eine finanzielle Entschädigung beantragt – und verlor.
DJ Mosaken ist ein bekannter Hip-Hop-DJ. Fast eine halbe Million Fans folgen ihm auf Facebook. Auf seine offizielle FB-Seite hat er aktuell ein Foto gestellt, das ihn mit David Alaba zeigt. Dazu auch ein knapper Kommentar: “Echte Österreicher sehen auch manchmal so aus“. DJ Mosaken ist im Alter von zwei Jahren nach Österreich gekommen. Aus dem Iran, wo kurz zuvor Ajatollah Khomeini die islamische Revolution ausgerufen hatte.

Als am 20. Juni 2015 in Graz drei Menschen getötet und Dutzende durch einen Amokfahrer verletzt werden, hat Strache auf Facebook mit der Herkunft und der Religion des Attentäters gehetzt: „Wahnsinnstat in Graz! Der Täter ist aus Bosnien. Ein religiös begründetes Attentat wird nicht ausgeschlossen“. Die hetzerische Spekulation trug unzählige Früchte. Tage, ja Wochen waren Hunderte damit beschäftigt, sich in immer neuen Varianten darüber auszubreiten, dass es sich um ein gezieltes Attentat islamischer Fundamentalisten gehandelt habe und die Exekutive bewusst Fakten verschweige.
Zweifellos haben die Grazer Amokfahrt und anschließend die zielgerichtetete Hetze, allen voran das Posting von Strache, zu einer quantitativen und qualitiativen Steigerung von Hetze in den sozialen Netzwerken beigetragen. DJ Mosaken hat ziemlich unmittelbar auf Straches Hetze reagiert und sein Posting „Kein Respekt für Volkshetzer!“ online gestellt. Auf seiner privaten FB-Seite. Auch dort erfährt er viel Zustimmung dafür. Als ihn ein Poster mahnt, den Vergleich zu löschen (gemeint waren wohl die Fotos), antwortet Mosaken:
„Kein Respekt für Volkshetzer. Punkt. Das ist meine Aussage. Den Rest und den Vergleich kann sich jeder selbst im Kopf ausmalen. Das (sic!) beide Hetzer sind kannst du sicher nicht verleugnen“. Vor Gericht bekennt er sich dazu, einen „krassen Vergleich“ gewählt zu haben, aber: “Wenn man auf Minderheiten losgeht, ist das ein legitimer Vergleich“.
Das blaue Internet-Wachorgan „Erstaunlich“ verbellte DJ Mosaken Anfang Juli und unterstellte ihm, Strache als „Volksverhetzer“ bezeichnet zu haben. Den Vergleich habe er außerdem nur angestellt, um auf sich aufmerksam zu machen:
„Manche treten dann fast nackt auf und masturbieren mit dem Mikrofon auf der Bühne“. Andere masturbieren mit sinnentleerten Sätzen und zeigen so ihre geistige Nacktheit. Jedenfalls haben die Schreiber von „Erstaunlich“ den rechtlichen Unterschied zwischen dem Vorwurf der Hetze und der strafrechtlich relevanten Verhetzung noch nicht verstanden. Ein „Erstaunlich“-Poster auch nicht den zwischen Türken und Iranern, als er zu dem Beitrag auf „Erstaunlich“ postet: „Wer befreit diese Kerle von der falschen Annahme, dass sie die dritte Türkenbelagerung bereits gewonnen haben?“.
Erstaunlich unintelligent
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Der Richter am Wiener Landesgericht ist in seiner Urteilsbegründung sehr klar und deutlich:
„Sie haben das wohlüberlegt formuliert“, erklärt er und begründet das damit, dass Mosaken ‚Volkshetzer‘ und nicht den strafrechtlich relevanten Begriff ‚Volksverhetzer‘ verwendet habe. Der ‚Volkshetzer‘ sei „aber praktisch notorisch, um nicht zu sagen: Herr Strache liefert dafür laufend ein Tatsachensubstrat“, führte der Richter weiter aus, um schließlich festzuhalten:
„Das muss sich Strache gefallen lassen. Er ist einer der schillerndsten Politiker, da muss er sich deutlich mehr Kritik gefallen lassen“. Der Facebook-Eintrag von Mosaken – so der Richter- sei jedenfalls vom Recht auf Meinungsfreiheit erfasst. Daher: Freispruch für Mosaken. Straches Rechtsvertreter gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.