Die Behauptungen sind oft derart abstrus, dass eine Reaktion darauf nicht so einfach ist: Vergleichsrechnungen, wonach AsylwerberInnen höhere Unterstützung bekämen als österreichische MindestsicherungsbezieherInnen, bei denen neben völlig falschen Zahlen gleich auch noch eine fünfköpfige Familie von AsylwerberInnen mit einem einzigen Mindestsicherungsbezieher verglichen wird; behauptete hunderttausende RumänInnen, die in Österreich eine Mindestpension erhalten (es sind genau 17 in Wahrheit) und ähnlicher Unsinn mehr…
Den Vogel abgeschossen hat die FPÖ mit einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Vilimsky. Der seit einem Taserselbstversuch möglicherweise intellektuell beeinträchtigte Abgeordnete wollte mit der Anfrage 7466/J vom Sozialminister doch tatsächlich wissen, ob es Fälle gäbe, in denen „sich Vater und Sohn nominell von ihren Frauen scheiden lassen und der Vater eine Ehe auf dem Papier mit der jungen Exfrau seines Sohnes eingeht, damit im Falle seines Ablebens die Familie noch lange eine österreichische Rente beziehen kann.“
Selbiges war nämlich zu Beginn des Jahres 2011 in zirkulierenden Hassmails behauptet worden. Die in klassisch schlechtem FPÖ-Deutsch gehaltene Begründung hat es in sich und überschreitet möglicherweise die Grenze zur Verhetzung: „In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgern, dass zum Beispiel ältere Türken, die in Österreich eine Pension beziehen, nur am Papier eine Ehe eingehen, damit nach deren Tod die „arme trauernde“ Witwe mit einer lebenslangen Witwenpension versorgt ist. Diese Methode des Ausnutzens unseres österreichischen Sozialsystems soll sich in der Türkei inzwischen zu einer Art Volkssport entwickelt haben.“
Nun,… Herr Vilimsky ist möglicherweise des Lesens nicht mächtig, andernfalls hätte er einfach im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nachsehen können und wäre schnell dahinter gekommen, dass ein derartiges Vorgehen nicht zu einer Witwenpension führen kann. § 258 ASVG legt nämlich fest, dass eine Witwenpension – etwas vereinfacht formuliert – überhaupt nur dann in Frage kommt, wenn entweder ein gemeinsames Kind aus der Ehe hervorgegangen ist oder die Ehe auch noch – vom Altersunterschied abhängig – zumindest eine bestimmte Zeit aufrecht war. Bei einem Altersunterschied von 25 Jahren liegt diese Untergrenze bei zehn Jahren gemeinsamer Ehe. Im Übrigen muss die Witwe zum Todeszeitpunkt zumindest 35 Jahre alt sein (außer es gibt gemeinsame Kinder).
Kurz: Der von Vilimsky geschilderte Fall ist denkunmöglich.
Gut möglich, dass Herr Vilimsky nicht die intellektuelle Kapazität hat, um derartig bösartig-verhetzende Hoax zu erkennen. Die absurde Anfrage haben aber auch noch vier andere Abgeordnete unterschrieben. Es gibt offensichtlich keinen rassistischen Blödsinn, der deppert genug wäre, dass die FPÖ davon die Finger ließe…
Anfragebeantwortung des Sozialministers als pdf.
Aus der Serie: FPÖ: Politik gegen Menschen