Können RumänInnen mit Scheinadresse in Österreich eine Mindestpension erhalten?
Seit geraumer Zeit kursieren im Internet Mails, die sich mit Pensionszahlungen (Ausgleichszulagen) an „Ausländer“ beschäftigen. In diesen Mails wird z.B. behauptet, „dass es üblich geworden ist, in Rumänien pensionierte Familienmitglieder in Österreich an einem Wohnsitz anzumelden. Damit haben sie das Recht bei der PVA (Pensionsversicherungsanstalt) eine Ausgleichszahlung zu bekommen“.
Das ist falsch! Richtig ist:
- dass alle, die eine österreichische Pension unter dem „Ausgleichszulagenrichtsatz“ beziehen, Anspruch auf eine „Ausgleichszulage“ haben, wenn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland liegt. Das sind derzeit rund 240.000 Personen;
- dass nach seit 1971 gültigen EU-Recht auch BürgerInnen eines EU-oder EWR-Landes, die ausschließlich eine Pension aus einem anderen EU(EWR)-Land beziehen, nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine ergänzende Ausgleichszulage haben;
- dass insgesamt ca. 730 Personen, die keine österreichische Eigenpension haben, sondern eine Pension eines anderen EU(EWR)-Landes, aber hier in Österreich leben, eine Ausgleichszulage beziehen;
- dass von diesen 730 Personen fast 400 aus Deutschland, rund 100 aus Rumänien, 22 aus der Schweiz, 17 aus Italien, 8 aus Schweden usw. eine Pension beziehen;
- dass umgekehrt und entsprechend dem EU-Recht allein in der Schweiz 1.325 Österreicher leben, die die Schweizer Mindestpension beziehen;
- dass der „Export“ einer österreichischen Mindestpension (Ausgleichszulage) in ein anderes EU-Land (Antrag in Österreich, Auszahlung in einem anderen EU(EWR)-Land sowieso ausgeschlossen ist.
Um eine österreichische Mindestpension (Ausgleichszulage) zu erhalten, so heißt es in den Mails weiter, sei „nur ein Meldezettel nötig. (…) Keiner überprüft, ob sie auch wirklich hier leben.“
Auch das ist falsch! Richtig ist:
- dass die Pensionsberechtigten ihre Aufenthaltsberechtigung und den tatsächlichen Aufenthalt in Österreich selbst beweisen und belegen müssen. Ein Meldezettel reicht dazu nicht aus – die Fremdenpolizei muss die Aufenthaltsberechtigung bescheinigen;
- dass es nach österreichischem Recht nicht möglich ist, den Wohnsitz nur zum Bezug von Sozialleistungen nach Österreich zu verlegen. Es müssen ausreichende Existenzmittel (eigene oder solche von Angehörigen) nachgewiesen werden (was den Bezug einer Ausgleichszulage weitestgehend ausschließt).
Zusammenfassend:
Es ist nicht „üblich“ geworden, dass in Rumänien oder in einem anderen EU-Land pensionierte Menschen über eine (einfache) Wohnsitzmeldung in Österreich hier eine Mindestpension ganz einfach mit einem Meldezettel beziehen können. In Österreich leben rund 20.000 Menschen, die aus Rumänien stammen. 100 RumänInnen (das sind 0,5 % davon) beziehen eine Ausgleichszulage ohne österreichische Eigenpension, das sind 0,04 % aller AusgleichszulagenbezieherInnen.
Zum Nachdenken
Die Mails quellen über vor Empörung über den angeblichen Betrug durch die Politiker: „Seid Ihr alle noch zu retten? Und da wundert ihr euch, wenn Herr Strache immer mehr Wähler bekommt, ich wundere mich nicht darüber.“
Wer der „Ich“ ist, der sich wundert und empört, erfährt man nicht aus der Mail. Warum eigentlich nicht? Hat da jemand etwas zu verbergen oder zu befürchten? Warum ist die einzige Person, die namentlich erwähnt wird, Strache?
Konkret geht es um einige Hundert Menschen und jährliche Kosten von ca. 4 Millionen Euro. Für Sozialversicherungspensionen (ohne Beamte) werden in Österreich insgesamt rund 30.000 Millionen Euro aufgewendet.
ÖsterrreicherInnen, die in anderen EU(EWR)-Ländern ihren Lebensabend verbringen, weil sie dort (geringe) Pensionsansprüche erworben haben, erhalten dort ebenfalls Sozialleistungen oder Mindestpensionen.
Und schließlich: Es gibt auch ÖsterreicherInnen, die die meiste Zeit ihres Lebens im Ausland verbracht haben, dort gearbeitet haben, aber nur eine niedrige Pension erhalten. Wenn sie im Alter nach Hause zurückkehren, sollen sie doch auch den Anspruch auf eine Mindestpension (Ausgleichszulage) haben, oder?