Viel Arbeit mit NS-Wiederbetätigung

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Die Jus­tiz hat der­zeit viel Arbeit mit NS-Wie­der­be­tä­ti­gung: Anfang Sep­tem­ber der Pro­zess gegen die drei jun­gen Män­ner, die den Brand­an­schlag auf ein isla­mi­sches Gebets­haus in Kuf­stein ver­übt haben, dann das Urteil gegen den frü­he­ren NVP-Obmann Chris­ti­an Hay­er in Wie­ner Neu­stadt. Mit­te Sep­tem­ber wur­de „Front­sol­dat“ in St. Pöl­ten wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt, in Inns­bruck ein Fach­ar­bei­ter und am 19.9. stan­den in Wie­ner Neu­stadt neu­er­lich drei jun­ge Män­ner (17,18 und 23) vor Gericht.

Der Geschwo­re­nen­pro­zess in Wie­ner Neu­stadt ende­te über­ra­schend mit einem Frei­spruch vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung für die Ange­klag­ten. Die neo­na­zis­ti­schen Schmie­re­rei­en am Spiel­platz wur­den nicht als Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern nur als schwe­re Sach­be­schä­di­gung gewer­tet. Die drei Ange­klag­ten hat­ten im April 2010 auf Klet­ter­ge­rüs­te und Kin­der­rut­schen im Stadt­park NS-Sym­bo­le und den Spruch geschmiert: „An alle Eltern, dies ist ein Nazi-Spiel­platz. Sind Sie ein Tschusch, Jude oder ande­res, dann schlei­chen Sie sich oder Sie kom­men unver­züg­lich in die Gas­kam­mer. Sieg Heil!”

Auf die Fra­ge nach dem Motiv kamen die übli­chen Ant­wor­ten. Der eine hat­te sich „nicht viel“ gedacht, der zwei­te konn­te sich nicht erin­nern, und der drit­te ent­schul­dig­te sich mit Voll­rausch. Einer der Ange­klag­ten (23) wur­de wegen Ver­het­zung zu acht Mona­ten bedingt ver­ur­teilt – er hat­te den zwei­ten der oben zitier­ten Sät­ze zu ver­ant­wor­ten, der 17-jäh­ri­ge wur­de frei­ge­spro­chen, gegen den 18-jäh­ri­gen Ange­klag­ten wird das Ver­fah­ren fort­ge­setzt. Er soll weni­ge Tage nach der Schmie­re­rei im Zug Nazi-Lie­der über sein Han­dy abge­spielt haben. Die Frei­sprü­che vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung sind noch nicht rechts­kräf­tig, weil sich die Staats­an­walt­schaft noch nicht erklärt hat.

Am 20.9. geht es in Wie­ner Neu­stadt mit einem wei­te­ren Ver­bots­pro­zess wei­ter. Ein Pos­ter, der im Alpen-Donau-Forum (ali­n­fo­do) Sprü­che wie „Der Füh­rer ist nicht tot“ ver­brei­tet hat­te, muss sich wegen Wie­der­be­tä­ti­gung verantworten.

Heinz-Chris­ti­an Stra­che soll­te sich auch am 20.9. vor Gericht ver­ant­wor­ten. Nicht wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, son­dern wegen übler Nach­re­de, weil er den Jour­na­lis­ten Ed Mos­chitz („Am Schau­platz“) der Anstif­tung zur NS-Wie­der­be­tä­ti­gung bezich­tigt hat­te. Die Ver­hand­lung wur­de auf Ersu­chen des Ange­klag­ten Stra­che auf Novem­ber ver­tagt: Laut FPÖ sei Stra­che an die­sem Diens­tag zu beschäf­tigt, fand der „Stan­dard“ (19.9.2011) her­aus. Eine Pres­se­kon­fe­renz mit Vilims­ky steht am Programm.

Am 21.9. wird ver­mut­lich der frü­he­re FPÖ-Klub­ka­me­rad von Stra­che, Wer­ner Königs­ho­fer, vom Natio­nal­rat aus­ge­lie­fert wer­den. Der Immu­ni­täts­aus­schuss hat die Aus­lie­fe­rung Königs­ho­fers wegen des Ver­dach­tes der üblen Nach­re­de gegen Uwe Sai­ler und wegen des Ver­dach­tes der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und der Ver­het­zung beschlossen.

Ein knap­pes Monat spä­ter wird sich Ger­hard Kurz­mann, Lan­des­ob­mann und Lan­des­rat der FPÖ in der Stei­er­mark, wegen des Ver­dach­tes der Ver­het­zung vor Gericht ver­ant­wor­ten müssen.