Viel Arbeit mit NS-Wiederbetätigung

Die Jus­tiz hat derzeit viel Arbeit mit NS-Wieder­betä­ti­gung: Anfang Sep­tem­ber der Prozess gegen die drei jun­gen Män­ner, die den Bran­dan­schlag auf ein islamis­ches Gebet­shaus in Kuf­stein verübt haben, dann das Urteil gegen den früheren NVP-Obmann Chris­t­ian Hay­er in Wiener Neustadt. Mitte Sep­tem­ber wurde „Frontsol­dat“ in St. Pöl­ten wegen Wieder­betä­ti­gung verurteilt, in Inns­bruck ein Fachar­beit­er und am 19.9. standen in Wiener Neustadt neuer­lich drei junge Män­ner (17,18 und 23) vor Gericht.

Der Geschwore­nen­prozess in Wiener Neustadt endete über­raschend mit einem Freis­pruch vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung für die Angeklagten. Die neon­azis­tis­chen Schmier­ereien am Spielplatz wur­den nicht als Wieder­betä­ti­gung, son­dern nur als schwere Sachbeschädi­gung gew­ertet. Die drei Angeklagten hat­ten im April 2010 auf Klet­terg­erüste und Kinder­rutschen im Stadt­park NS-Sym­bole und den Spruch geschmiert: „An alle Eltern, dies ist ein Nazi-Spielplatz. Sind Sie ein Tschusch, Jude oder anderes, dann schle­ichen Sie sich oder Sie kom­men unverzüglich in die Gaskam­mer. Sieg Heil!”

Auf die Frage nach dem Motiv kamen die üblichen Antworten. Der eine hat­te sich „nicht viel“ gedacht, der zweite kon­nte sich nicht erin­nern, und der dritte entschuldigte sich mit Voll­rausch. Ein­er der Angeklagten (23) wurde wegen Ver­het­zung zu acht Monat­en bed­ingt verurteilt – er hat­te den zweit­en der oben zitierten Sätze zu ver­ant­worten, der 17-jährige wurde freige­sprochen, gegen den 18-jähri­gen Angeklagten wird das Ver­fahren fort­ge­set­zt. Er soll wenige Tage nach der Schmier­erei im Zug Nazi-Lieder über sein Handy abge­spielt haben. Die Freis­prüche vom Vor­wurf der Wieder­betä­ti­gung sind noch nicht recht­skräftig, weil sich die Staat­san­waltschaft noch nicht erk­lärt hat.

Am 20.9. geht es in Wiener Neustadt mit einem weit­eren Ver­bot­sprozess weit­er. Ein Poster, der im Alpen-Donau-Forum (alin­fo­do) Sprüche wie „Der Führer ist nicht tot“ ver­bre­it­et hat­te, muss sich wegen Wieder­betä­ti­gung verantworten.

Heinz-Chris­t­ian Stra­che sollte sich auch am 20.9. vor Gericht ver­ant­worten. Nicht wegen Wieder­betä­ti­gung, son­dern wegen übler Nachrede, weil er den Jour­nal­is­ten Ed Moschitz („Am Schau­platz“) der Ans­tiftung zur NS-Wieder­betä­ti­gung bezichtigt hat­te. Die Ver­hand­lung wurde auf Ersuchen des Angeklagten Stra­che auf Novem­ber vertagt: Laut FPÖ sei Stra­che an diesem Dien­stag zu beschäftigt, fand der „Stan­dard“ (19.9.2011) her­aus. Eine Pressekon­ferenz mit Vil­im­sky ste­ht am Programm.

Am 21.9. wird ver­mut­lich der frühere FPÖ-Klubkam­er­ad von Stra­che, Wern­er Königshofer, vom Nation­al­rat aus­geliefert wer­den. Der Immu­nität­sauss­chuss hat die Aus­liefer­ung Königshofers wegen des Ver­dacht­es der üblen Nachrede gegen Uwe Sail­er und wegen des Ver­dacht­es der NS-Wieder­betä­ti­gung und der Ver­het­zung beschlossen.

Ein knappes Monat später wird sich Ger­hard Kurz­mann, Lan­des­ob­mann und Lan­desrat der FPÖ in der Steier­mark, wegen des Ver­dacht­es der Ver­het­zung vor Gericht ver­ant­worten müssen.