Der Geschworenenprozess in Wiener Neustadt endete überraschend mit einem Freispruch vom Vorwurf der Wiederbetätigung für die Angeklagten. Die neonazistischen Schmierereien am Spielplatz wurden nicht als Wiederbetätigung, sondern nur als schwere Sachbeschädigung gewertet. Die drei Angeklagten hatten im April 2010 auf Klettergerüste und Kinderrutschen im Stadtpark NS-Symbole und den Spruch geschmiert: „An alle Eltern, dies ist ein Nazi-Spielplatz. Sind Sie ein Tschusch, Jude oder anderes, dann schleichen Sie sich oder Sie kommen unverzüglich in die Gaskammer. Sieg Heil!”
Auf die Frage nach dem Motiv kamen die üblichen Antworten. Der eine hatte sich „nicht viel“ gedacht, der zweite konnte sich nicht erinnern, und der dritte entschuldigte sich mit Vollrausch. Einer der Angeklagten (23) wurde wegen Verhetzung zu acht Monaten bedingt verurteilt – er hatte den zweiten der oben zitierten Sätze zu verantworten, der 17-jährige wurde freigesprochen, gegen den 18-jährigen Angeklagten wird das Verfahren fortgesetzt. Er soll wenige Tage nach der Schmiererei im Zug Nazi-Lieder über sein Handy abgespielt haben. Die Freisprüche vom Vorwurf der Wiederbetätigung sind noch nicht rechtskräftig, weil sich die Staatsanwaltschaft noch nicht erklärt hat.
Am 20.9. geht es in Wiener Neustadt mit einem weiteren Verbotsprozess weiter. Ein Poster, der im Alpen-Donau-Forum (alinfodo) Sprüche wie „Der Führer ist nicht tot“ verbreitet hatte, muss sich wegen Wiederbetätigung verantworten.
Heinz-Christian Strache sollte sich auch am 20.9. vor Gericht verantworten. Nicht wegen Wiederbetätigung, sondern wegen übler Nachrede, weil er den Journalisten Ed Moschitz („Am Schauplatz“) der Anstiftung zur NS-Wiederbetätigung bezichtigt hatte. Die Verhandlung wurde auf Ersuchen des Angeklagten Strache auf November vertagt: Laut FPÖ sei Strache an diesem Dienstag zu beschäftigt, fand der „Standard“ (19.9.2011) heraus. Eine Pressekonferenz mit Vilimsky steht am Programm.
Am 21.9. wird vermutlich der frühere FPÖ-Klubkamerad von Strache, Werner Königshofer, vom Nationalrat ausgeliefert werden. Der Immunitätsausschuss hat die Auslieferung Königshofers wegen des Verdachtes der üblen Nachrede gegen Uwe Sailer und wegen des Verdachtes der NS-Wiederbetätigung und der Verhetzung beschlossen.
Ein knappes Monat später wird sich Gerhard Kurzmann, Landesobmann und Landesrat der FPÖ in der Steiermark, wegen des Verdachtes der Verhetzung vor Gericht verantworten müssen.