Es waren die Grünen, die die FPÖ bzw. Gerhard Kurzmann wegen des Online-Spiels, mit dem man wild aus dem städtischen Horizont wachsende Moscheen, Minarette und Muezzins abschießen konnte, angezeigt haben. „Stoppt die Rechten” hat sofort auf das Spiel hingewiesen und den internen Argumentationsleitfaden für FPÖ-Funktionäre zum Spiel veröffentlicht.
Was folgte, war nicht nur eine sehr breite Ablehnung durch Parteien und Religionen, sondern auch ein vorläufiger Spielstopp durch die Staatsanwaltschaft. Die einstweilige Verfügung, mit der die Staatsanwaltschaft erwirkte, dass das Spiel vom Netz genommen werden musste, wurde von der FPÖ so wie fast alle Entscheidungen der Justiz kommentiert: „Liebe Besucher, aufgrund der politischen Einflussnahme unserer Gegner wurde dieses Spiel durch die Justiz verboten.“
Die Alpen-Donau-Mur-Nazis sprangen in die Bresche und ließen das „Spiel“ für einige Tage auf ihrer Homepage laufen. In der Folge kam es aber auch zu Austritten von einigen Funktionären wegen des hetzerischen Spiels und vor allem zu einem eher gedämpften Wahlerfolg der FPÖ in der Steiermark. Die Hetze wurde von den WählerInnen nicht besonders goutiert! Jetzt liegt es an der Justiz, darüber zu befinden, ob der Tatbestand der Verhetzung nach § 283 StGB erfüllt wurde.