In dem Online-Spiel kann man die immer zahlreicher werdenden Moscheen und Minarette, die aus der Stadtsilhouette von Graz auftauchen, „abschießen”. Nach Beendigung des Spiels wird die Teilnahme an einer Online-Befragung angeboten:
- *Soll es in Österreich zu einem Bauverbot von Moscheen mit Minaretten kommen?
- *Soll in Österreich ein Verbot der Burka, Nikab und des Kopftuches als politisches Symbol erfolgen?
- *Sollen Muslime eine Erklärung unterschreiben, in welcher sie die österreichische Rechtsordnung als über dem Koran stehend akzeptieren?
Für die Funktionäre der FPÖ wird in einem internen Papier ein Argumentationsleitfaden angeboten, mit dem sie auf Einwände parieren sollen.
Spiel und Umfrage sind unserer Ansicht nach ein Fall für die Staatsanwaltschaft.
§ 283 StGB (Verhetzung) sagt:
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.
Kurzmann und die steirische FPÖ wollen angesichts nicht gerade beeindruckender Umfragewerte alles auf die Islam-Karte setzen. Zur Erinnerung: Susanne Winter hat das auch schon einmal versucht – sie landete dafür vor dem Gericht und im Nationalrat. Kurzmann will offensichtlich auch wieder dorthin.
Pressemeldung von Werner Kogler: FPÖ lässt auf Muezzine ballern: Kogler bringt Anzeige wegen Verhetzung ein
Siehe auch: Der FPÖ-Kamerad Kurzmann, alpen-donau.info und die Wehrsportler