Die Kameraden von der Aktionsgemeinschaft für demokratische Politik (AFP) sind etwas verärgert. Weder die parlamentarische Anfrage der Grünen zu „Alpen-Donau“ noch unsere Analyse der AFP gefallen ihnen und schon gar nicht die aufgezeigten Kontakte zwischen AFP und „Alpen-Donau“.Da können die Kameraden richtig ruppig werden, wenn man ihnen eine antidemokratische Haltung unterstellt: „Wir wollen die Verwirklichung der Demokratie und daher nicht ihre Abschaffung. Klar?” – Nein, noch nicht, aber wir wollen hier nicht noch einmal ins Detail gehen (siehe unsere Serie zur AFP bzw. die Anfrage zu „alpen-donau”).
Eine andere Frage hätten wir noch. In ihren „Kommentaren zum Zeitgeschehen” berichten die Kameraden auch über eine Verfahren gegen Horst Ludwig, der „Menschenrechtsaktivist” genannt wird. Demnach erfolgte im April 2010 eine Anzeige nach § 3h Verbotsgesetz gegen Ludwig wegen eines E‑Mails (für die AFP übersetzt: Netzpost), die vom E‑Mail-Account (Netzpoststelle) des Dr. Horst Ludwig versendet wurde. Ludwig hat sich angeblich damit gerechtfertigt, dass er zum Zeitpunkt des Versendens in Spanien war, also nicht der Absender sein konnte. Der Staatsanwalt, Dr. Apostol, hat am 5.7.2010 das Verfahren laut AFP eingestellt, „weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand”. Da wird immer über langwierige Verfahren durch die Staatsanwaltschaft geklagt – es geht auch sehr flott!
Die Kommentare zum Zeitgeschehen, die Zeitung der AFP
Offen ist für uns dennoch: Gab es ein E‑Mail mit Inhalten, die unter das Verbotsgesetz fallen? Wird gegen unbekannte Täter ermittelt, die sich des PCs von Horst Ludwig bemächtigt haben? Muss man in Wien anwesend sein, um E‑Mails verschicken zu können oder kann man auch aus anderen Ländern auf „Send” klicken? Wir werden uns auch um diese Fragen kümmern!